Verkauf im Auftrag ohne Personalausweis

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Habe vor 3 Wochen einen Golf 6 erworben bei einem kleinen Händler.
Er hatte den Kaufvertrag vom Eigentümer vorunterzeichnet bei sich,
was er mir im Vorfeld auch so gesagt hat. Den Verkäufer habe ich also nie gesehen.
Dummerweise habe ich mir den Personalausweis des Verkäufers bzw. eine Kopie nicht zeigen lassen.
Alle Papiere (auch Dekra-Felgen-Eintragung) waren dabei, soweit alles normal.

Das Fz wurde im Sommer abgemeldet. Mit dem vor mir eingetragenen Eigentümer (nicht der Verkäufer) habe ich Kontakt aufgenommen. Alles ist so wie noch bei ihm. Er hatte es im Sommer bei BMW in Zahlung gegeben. Seitdem war es zwar abgemeldet, es sind aber 776 km mehr drauf. Etwas viel nur für Probefahrten.

Es hat mich nun doch etwas beschäftigt, theoretisch hat das Fz dem Verkäufer gar nicht gehört und es gehört nun gar nicht mir, aber das Geld wäre weg?
Aber gestohlen gemeldet ist es wohl nicht, sonst hätte man mir das auf der Zul.stelle sicher gesagt.

Macht es Sinn, sich den Perso nachträglich zeigen zu lassen? (wenn er das überhaupt noch macht)
Oder was meint Ihr zu der Sache?

Beste Antwort im Thema

Achso. Dann hatte ich das falsch verstanden. Dann ist es nur die übliche Masche zur Umgehung der Gewährleistungsverpflichtungen. Wenn Du jetzt im Brief stehst, die Fahrgestellnummer darin zum Auto passt und Du keine Gewährleistungsansprüche geltend machen willst, würde ich mir da weiter keine Gedanken machen.

Was hast Du bezahlt, welcher Motor, BJ und km ? :-)

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Zitat:

@hoc777 schrieb am 24. Januar 2019 um 13:22:28 Uhr:


Die Liste ist zumindest beim 2,0 TDI (2009-2013) falsch denn der Zahnriemwechsel ist bei 210.000 km fällig, nicht bei 180.000 km.

Kommt auf das Modelljahr an, siehe Anhang.

Zahnriemen

Zumindest der GTI Edition 35 hat auch Zahnriemen

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