Verkauf eines A3 3.2 quattro
Hallo A3-Gemeinde,
-dies ist wohl einer meiner letzten Beiträge bei euch 🙁 Bevor ich es vergesse, möchte ich den meisten hier ein großes Kompliment aussprechen. Super Forum! Wirklich! Besonderer Dank an: g-j, powermike, klaschi, para, testsieger und waaken...
So, ich werde mein "Baby" nun verkaufen. Die Anzahl pot. Käufer wird zwar nicht unbedingt erdrückend groß sein, dennoch hoffe ich, jemanden zu finden, der dieses Liebhaberstück zu schätzen weiß und pfleglich damit umgeht 😉
Über Hinweise, Ratschläge, Tipps und blöde Kommentare aller Art - wie wir es gewohnt sind - würde ich mich sehr freuen.
In diesem Sinne
n-f
83 Antworten
So, wie ich das sehe, musst du den Käufer über ALLE gravierenden Mängel und Unfälle am Fahrzeug aufklären. Gemeint ist, dass man nicht jeden Kratzer einzeln angeben muss, da es ja ein Gebrauchter ist, aber dass man auch nicht verschweigen darf, dass der Wagen z.B. einen Unfall hatte. Ich werde alle mir bekannten Probleme bei meinem A3 beim Verkauf angeben, denn wenn ich als Käufer kurze Zeit nach dem Kauf einen gravierenden Mangel an dem gekauften Fahrzeug feststellen würde, der beim Verkauf verschwiegen wurde, wäre meine nächste Anlaufstelle mein Anwalt. Es gibt auch bei den Musterkaufverträgen extra ein Feld, wo man solche Mängel angeben muss. Taucht innerhalb von 2 Wochen (glaube ich) ein Mangel am FZ auf, der nicht im Kaufvertrag angegeben wurde, hat der Verkäufer (bei einem Privatverkauf) ein Problem. Im Endeffekt muss man alles noch mit seinem Gewissen (falls man sowas besitzt und ab und zu auch mal benutzt) ausmachen und die Konsequenzen tragen.
@nacht-flug
Mensch nacht-flug! Es geschehen noch Zeichen und Wunder. Also, kann allen „Klopf-Geschädigten“ doch noch geholfen werden. Warum hast du das nicht gleich gesagt? Damit hilfst du nicht nur mir, sondern auch Anderen. Lass mir bitte die Kontaktdaten des Vertragshändlers zukommen – Danke.
ja, richtig, aber der wagen hat absolut keine mägel.
es klopft nichts, jeder kann gern damit fahren auch länger bis der motor warm ist... kein klopfen, dafür lege ich meine hand ins feuer 🙂
den mägelfreien zustand, kann ich auch gern von einer fachwerkstadt nachweisen lassen.
Muss jeder Schalter zwangsweise klopfen oder was ist hier los??!
🙄
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@nacht-flug
Das glaube ich dir sogar. Mich interessiert doch nur, ob es mittlerweile eine wirkliche Problemlösung seitens AUDI gibt. Wie ich bereits mehrfach schrieb, wird hinter vorgehaltener Hand von Bauartbedingen Mängel gesprochen. Hätte die Bauartbedingt-Fraktion Recht, würde kein Austausch helfen. Wenn bei dir nun alles in Ordnung ist, dann weigert sich AUDI einfach nur, die Sache in Ordnung zu bringen.
Zitat:
Original geschrieben von vasquez
Wie ist denn das beim Verkauf mit dem „Klopfen“. Wenn ich mich richtig erinnere, dann litt dein A3 3.2 HS doch auch unter diesem Phänomen. Musst du den Käufer auf diesen Mangel aufmerksam machen? Schließlich „kopft“ es nicht sofort, sondern erst nach ein paar sportlichen Runden.
Der Verkauf könnte also vollzogen werden, ohne das der Kunde das „Klopfen“ bemerkt, welches ja nun hinlänglich als Mangel diskutiert worden ist und durch Wandlungen anerkannt wurde - also ist es auch dem Verkäufer bekannt. Wie sieht das juristisch aus?
Wie oft denn noch? In jedem Beitrag, der irgendwie was mit dem 3,2 zu tun hat kommt so en Beitrag von dir.
Es reicht einfach mal, wenn dein A3 so schlecht ist verkauf ihn, gib beim Verkauf das klopfen an und dann hat jeder die Ruhe. Aber bitte net schon wieder ein Thread OT machen nur weil du uns immer noch über deine Klopfprobleme, die keinen interessieren, informieren musst.
Sorry, musste mal gesagt werden
@ABT_AS3
Wie oft denn noch, bei jeder Diskussion meldet sich ein AUDI-Speichellecker! Klicke jetzt auf „Ignore“ und Ruhe ist. Sorry, musste mal gesagt werden. 😉
Auch wenn es dein offensichtlich limitiertes Aufnahmevermögen überschreitet oder die intellektuelle Herausforderung einfach viel zu groß für dich ist, es ging nicht um das „Klopfen“, sondern um eventuelle juristische Konsequenzen bzw. ob es derweil Linderung gibt.
Schon interessant, warum sich TDI-Gurker zu Themen äußern von denen sie keine Ahnung haben, da nicht betroffen. Tank weiter deinen muffigen Süff und überlass das Thema den 3.2er Besitzern.
@Catalunya
Ich glaube JA!
Von meinen Informationsquellen gelten zwei als absolute Spezialisten. Keine Heckenhofschrauber, keine Bastler, sondern Tuner mit internationalem Ruf. Die wissen nun von bauartbedingten Mängeln des Getriebes zu berichten – hey, aber irren ist auch da nicht ausgeschlossen. Umso verblüffter bin ich, wenn der Austausch des Motors etwas bringen soll oder kann. Laie wie ich bin, steigert das eher meine Verwirrung.
… und bevor sich hier wieder der übliche sportliche Schlagabtausch einstellt, es geht nicht um meinen A3 oder meine Probleme, sondern um die Problematik an sich und deren Status bzw. Konsequenzen …
Zitat:
Original geschrieben von vasquez
… und bevor sich hier wieder der übliche sportliche Schlagabtausch einstellt, es geht nicht um meinen A3 oder meine Probleme, sondern um die Problematik an sich und deren Status bzw. Konsequenzen …
mach doch einfach einen thread dazu auf oder hol einen passenden aus der versenkung, statt sich hier mit anderen usern verbal zu prügeln, die hier ein anderes thema besprochen haben wollen. 🙄
@|-blah-|
Da ist was Wahres dran. Okay, ich kümmere mich um einen Nebenkriegsschauplatz. Also nacht-flug, viel Glück beim Verkauf!
Zitat:
Original geschrieben von vasquez
Schon interessant, warum sich TDI-Gurker zu Themen äußern von denen sie keine Ahnung haben, da nicht betroffen. Tank weiter deinen muffigen Süff und überlass das Thema den 3.2er Besitzern.
Das spiegelt doch wirklich mal deinen IQ wieder! Da is ja ein Stück Brot noch Intelligenter
Gruss
Gerd
Nein ich bin nicht beleidigt wegen dem TDI Gurker, sondern wegen der "Diskriminierung" anderer Meinungen und Kommentare die hier im Forum schon vielen geholfen habe.
@Audiot_8P
Och, komm Audiot_8P wir beide haben uns doch nun oft genug einen eingeschenkt. Mit deiner Sonderschulbildung bist du mir eh nicht gewachsen – das zeigt schon allein deine Vermutung, Brot habe irgendeinen IQ. 😉
Nice as I am – bin ich jedoch gerne bereit dir die Geheimnisse des komplexen Zusammenspiels zwischen Brot, Butter, Messer und Auflage zu erklären 😉.
Dein „fishing for compliments“ und „bitte helft mir gegen ihn“ Versuch ist erbärmlich. Komm Audiot_8P streng dich bitte etwas mehr an, das kannst du doch besser oder? Wenn wir dem geneigtem Publikum schon eine überflüssige Show bieten wollen, dann doch bitte in gewohnter Qualität. Hey, schließlich sind die eine gewisse Qualität bei Verbalattacken gewöhnt.
Lass hier gut sein, ich mache einen anderen Thread auf, da können wir uns dann wieder einen einschenken.
Zitat:
Original geschrieben von Mopy69
Taucht innerhalb von 2 Wochen (glaube ich) ein Mangel am FZ auf, der nicht im Kaufvertrag angegeben wurde, hat der Verkäufer (bei einem Privatverkauf) ein Problem.
Ganz dünnes Eis, auf dem Du da stehst!
Eine Privatperson kann die gesetzliche Gewährleistung/Sachmängelhaftung komplett ausschließen und fertig. Wenn dann der Käufer nach Übergabe ein Problem hat ist er vollkommen auf den guten Willen des Verkäufer oder auf seinen Anwalt und Gericht angewiesen. Und wenn vor Übergabe noch ein Gutachten von ADAC/DEKRA/TÜV etc. gemacht wurde sieht es bei einer Streitigkeiten noch schlechter aus..... denn dann kann der Käufer nicht einfach ankommen mit "hier und da klappert usw." -> er muß dann ein Gegengutachten erstellen und den Nachweis erbringen, dass der Mangel schon vor der Übergabe vorhanden gewesen sein muß.
Wenn selbst Händler kein Rückgaberecht geben müssen, dann eine Privatperson schon garnicht!!!
@wieberheld
Von einer Rückgabe habe ich auch nicht gesprochen und von einem Gutachten auch nicht. Klar, wenn ein Gutachten vorliegt, kannst du dich als Verkäufer darauf beziehen. Aber, wenn ausser dem Kaufvertrag nichts vorhanden ist und ein Mangel im Kaufvertrag nicht angegeben wird und binnen einer Frist (2 Wochen?) auftritt bzw. wenn man nachweisen kann, dass ein Mangel vor dem Verkauf verschwiegen wurde, ist es durchaus ein Grund für gerichtliche Massnahmen. Verkauf du mir ein Auto als unfallfrei, welches aber einen Unfall hatte, dann kriegst du aber gaaaanz schnell Post von meinem Anwalt 😉 Aber, wenn es so ist, wie du sagst (Gutachten + Co), dann hast du natürlich Recht.
Zitat:
Original geschrieben von Mopy69
Verkauf du mir ein Auto als unfallfrei, welches aber einen Unfall hatte, dann kriegst du aber gaaaanz schnell Post von meinem Anwalt 😉
Unfall ab einer gewissen Schadenhöhe/Umfang stellt immer eine Sonderstellung dar und zählt unter "arglistige Täuschung" und damit schon einige Jahre Verjährungsfrist.
Allerdings kommt es da auch auf den "guten Willen" des Verkäufer an, da es wie geschrieben keine gesetzliche Regelung gibt und der Käufer nen Gutachten erstellen und klagen muß. Nen Privatmann wird da wahrscheinlich bei Wissen was los ist eher von sich aus einknicken bei einem bösen Schreiben vom Anwalt, aber nen Händler mit genügend Geld und Zeit.....
Kumpel von mir hat das mal gegenüber einem Händler machen müssen..... glaube nach 1 1/2 oder 2 Jahre bekam er vor Gericht Recht und dann noch ein paar Monate hat es gedauert bis er das Geld inkl. Zinsen wieder auf seinem Konto hatte. Den ganzen Ärger und die Kreditkosten für den Zweitwagen (den "Schrotthaufen" mit verzogenem Rahmen musste er stilllegen um nicht noch Nutzungspauschale zu zahlen und um den Richter klar zu machen "ich will den Unfallwagen partout nicht haben/fahren"😉 bekam er nie mehr ersetzt.