Verkäufer (Ich) verschramme nagelneuen 5er
Tag Leute,
mache seit 1.September eine neue Ausbildung zum Autoverkäufer bei BMW, und schon jetzt könnt ich heulen und alles wieder hinschmeißen
Und zwar sollte ich den neu angemeldeten 5er BMW des Kunden, der morgen das Auto eigentlich abholen wollte, und schon 8 mOnate darauf gewartet hat, den Wagen aus der Werkstatt fahren und in den Verkaufsraum stellen.
Naja und als ich dann den Wagen aus der Werkstatt fahren wollte, hab ich mich wohl mit der breite "etwas" verschätzt und die ganze hintere Seite ab hintertüre verschrammt...
Dann kam sofort der Meister angerannt und schaute sich das an und ebenfalls der Verkaufsleiter...naja es gab nur kurzen Anschiss und dann sind die beiden mit hochroten kopf davon gegangen und haben wie wild telefoniert...
Gibts eigentlich da draußen noch so nen Dussel wie mich, oder bin ich da der einzige??? Und was passiert jetz mit dem Auto, und was mit mir??? Hab noch Probezeit!!
Beste Antwort im Thema
Tag Leute,
mache seit 1.September eine neue Ausbildung zum Autoverkäufer bei BMW, und schon jetzt könnt ich heulen und alles wieder hinschmeißen
Und zwar sollte ich den neu angemeldeten 5er BMW des Kunden, der morgen das Auto eigentlich abholen wollte, und schon 8 mOnate darauf gewartet hat, den Wagen aus der Werkstatt fahren und in den Verkaufsraum stellen.
Naja und als ich dann den Wagen aus der Werkstatt fahren wollte, hab ich mich wohl mit der breite "etwas" verschätzt und die ganze hintere Seite ab hintertüre verschrammt...
Dann kam sofort der Meister angerannt und schaute sich das an und ebenfalls der Verkaufsleiter...naja es gab nur kurzen Anschiss und dann sind die beiden mit hochroten kopf davon gegangen und haben wie wild telefoniert...
Gibts eigentlich da draußen noch so nen Dussel wie mich, oder bin ich da der einzige??? Und was passiert jetz mit dem Auto, und was mit mir??? Hab noch Probezeit!!
91 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von gurusmi
Solange Du ohne Vorsatz gehandelt (Sprich mit Absicht den Wagen beschädigt) hast, passiert aufgrund dieses Vorfalls noch nicht so viel. Da lacht noch jeder Arbeitsrichter drüber. In Zukunft vorsichtiger und gut ist.Zitat:
Original geschrieben von JKL05
Wenn einer in leitender Position seine Emails und Daten für mehrere Stunden nicht abrufen kann, könnte das zur Folge haben, dass Aufträge nicht gebucht werden können, oder dass zb die Lastwagen vor dem Werk stehen bleiben, da keine Eingangsaufträge mehr druckbar sind. Was glaubst du wieviel es kostet, wenn 30 LKWs Stunden lang vor dem Tor warten müssen und in Verzug kommen? Da wären die 60 000 € eines E60 ein Firlefanz.
Da er noch in der Probezeit ist, kann ihn sein AG theoretisch ohne Grund kündigen. Hat also weniger mit dem Arbeitsrecht zu tun....
Zitat:
Original geschrieben von JKL05
Da er noch in der Probezeit ist, kann ihn sein AG theoretisch ohne Grund kündigen. Hat also weniger mit dem Arbeitsrecht zu tun....Zitat:
Original geschrieben von gurusmi
Solange Du ohne Vorsatz gehandelt (Sprich mit Absicht den Wagen beschädigt) hast, passiert aufgrund dieses Vorfalls noch nicht so viel. Da lacht noch jeder Arbeitsrichter drüber. In Zukunft vorsichtiger und gut ist.
Dafür ist ja die Probezeit. Begrenzte Kündigungsfrist und keine Argumente.
Nur:
1. Es geschah ohne Vorsatz
2. Er ist in der Ausbildung (Also andere Paragraphen des Tarifvertrages und so...)
Hat er nun noch keinen Bockmis gebaut, wird kaum ein Arbeitgeber den juristischen Akt einer Kündigung durchziehen. Zumal der AG dann auch mit juristischen Schritten vor dem Arbeitsgericht rechnen muß. Und diese sind verdammt Arbeitnehmerfreundlich (Spart dem Staat Geld)...
Jedoch ist die ganze Diskussion makulatur. Zu wenig Informationen sind über den AG, den AN und das Verhältnis bekannt, als daß man eine ansatzweise fundierte und damit verläßliche Aussage treffen könnte.
hallo
habe 2 Bekannte die auch in der Lehre Schäden am Fahrzeug verursacht haben. (BMW und Audi)
Gefeuert wurde keiner, aber beide mussten für den Schaden aufkommen auch bei BMW.
mfg
Zitat:
Original geschrieben von gurusmi
Dafür ist ja die Probezeit. Begrenzte Kündigungsfrist und keine Argumente.Zitat:
Original geschrieben von JKL05
Da er noch in der Probezeit ist, kann ihn sein AG theoretisch ohne Grund kündigen. Hat also weniger mit dem Arbeitsrecht zu tun....
Nur:
1. Es geschah ohne Vorsatz
2. Er ist in der Ausbildung (Also andere Paragraphen des Tarifvertrages und so...)Hat er nun noch keinen Bockmis gebaut, wird kaum ein Arbeitgeber den juristischen Akt einer Kündigung durchziehen. Zumal der AG dann auch mit juristischen Schritten vor dem Arbeitsgericht rechnen muß. Und diese sind verdammt Arbeitnehmerfreundlich (Spart dem Staat Geld)...
Jedoch ist die ganze Diskussion makulatur. Zu wenig Informationen sind über den AG, den AN und das Verhältnis bekannt, als daß man eine ansatzweise fundierte und damit verläßliche Aussage treffen könnte.
Sinn der Probezeit ist es, dass beide Seiten ohne Angaben von Gründen kündigen können. Da wird der TE im Falle eines Falles vor keinem Arbeitsgericht der Welt Recht bekommen.
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Zitat:
Original geschrieben von intruder123
hallo
habe 2 Bekannte die auch in der Lehre Schäden am Fahrzeug verursacht haben. (BMW und Audi)
Gefeuert wurde keiner, aber beide mussten für den Schaden aufkommen auch bei BMW.
mfg
Bist du dir da sicher? Normalerweise sollte da die Versicherung des AG aufkommen, solang keine (grobe) Fahrlässigkeit vorlag.
Zitat:
Original geschrieben von JKL05
Sinn der Probezeit ist es, dass beide Seiten ohne Angaben von Gründen kündigen können. Da wird der TE im Falle eines Falles vor keinem Arbeitsgericht der Welt Recht bekommen.Zitat:
Original geschrieben von gurusmi
Dafür ist ja die Probezeit. Begrenzte Kündigungsfrist und keine Argumente.
Nur:
1. Es geschah ohne Vorsatz
2. Er ist in der Ausbildung (Also andere Paragraphen des Tarifvertrages und so...)Hat er nun noch keinen Bockmis gebaut, wird kaum ein Arbeitgeber den juristischen Akt einer Kündigung durchziehen. Zumal der AG dann auch mit juristischen Schritten vor dem Arbeitsgericht rechnen muß. Und diese sind verdammt Arbeitnehmerfreundlich (Spart dem Staat Geld)...
Jedoch ist die ganze Diskussion makulatur. Zu wenig Informationen sind über den AG, den AN und das Verhältnis bekannt, als daß man eine ansatzweise fundierte und damit verläßliche Aussage treffen könnte.
Vielleicht kann man das Wichtige jetzt besser lesen.
Zitat:
Original geschrieben von gurusmi
Vielleicht kann man das Wichtige jetzt besser lesen.Zitat:
Original geschrieben von JKL05
Sinn der Probezeit ist es, dass beide Seiten ohne Angaben von Gründen kündigen können. Da wird der TE im Falle eines Falles vor keinem Arbeitsgericht der Welt Recht bekommen.
Es geht nicht um fundierte Aussagen. Es geht darum, dass der TE wissen wollte, was passieren könnte und was er nun tun soll.
Fakt ist nunmal, dass er, nach allem was er bisher geschildert hat, ohne Probleme gekündigt werden kann. Laut eigenen Angaben macht er dort seit September seine Ausbildung. Somit greift idR die vier bis sechs monatige Probezeit. Ich halte es dagegen von dir sehr wage zu behaupten, mit einer Kündigung lehne sich der Betrieb weit aus dem Fenster...Ich bin eher der Meinung, dass du erst jetzt feststellst, dass es idR so ist, dass man während der Probezeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann.
Edit: http://arbeits-abc.de/die-probezeit-in-der-ausbildung/
Natürlich könnten andere Absprache im Ausbildungsvertrag getroffen worden sein. Doch da wir dazu keine Angaben des TEs haben, gebe ich ihm eben die Info, die allg. und idR zutrifft.
Zitat:
Original geschrieben von JKL05
Es geht nicht um fundierte Aussagen. Es geht darum, dass der TE wissen wollte, was passieren könnte und was er nun tun soll.Zitat:
Original geschrieben von gurusmi
Vielleicht kann man das Wichtige jetzt besser lesen.
Fakt ist nunmal, dass er, nach allem was er bisher geschildert hat, ohne Probleme gekündigt werden kann. Laut eigenen Angaben macht er dort seit September seine Ausbildung. Somit greift idR die vier bis sechs monatige Probezeit. Ich halte es dagegen von dir sehr wage zu behaupten, mit einer Kündigung lehne sich der Betrieb weit aus dem Fenster...Ich bin eher der Meinung, dass du erst jetzt feststellst, dass es idR so ist, dass man während der Probezeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann.
Edit: http://arbeits-abc.de/die-probezeit-in-der-ausbildung/
Natürlich könnten andere Absprache im Ausbildungsvertrag getroffen worden sein. Doch da wir dazu keine Angaben des TEs haben, gebe ich ihm eben die Info, die allg. und idR zutrifft.
Schön.
Ich konstatiere folgendes:
- Du warst als Admin an einem Prodktivsystem tätig, ohne die gesetzlichen Anforderungen an Deine Arbeit (Aufbewahrungspflicht) zu kennen.
- Du hast Jura mit Fachgebiet Arbeitsrecht studiert, weil:
- Du kennst Dich mit den aktuell gültigen Tarifverträgen aus.
- Du Kennst Dich mit der aktuellen Gesetzeslage in Bezug auf Arbeitsrecht aus.
- Du liest nur oberflächlich (bereits im zweiten Posting erwähnte in die Probezeit insbesonders. nicht erst jetzt)
- Du hast den TE als Mandanten, da Du sein komplettes bisheriges Arbeitsverhältnis inkl. der geschlossenen Verträge sowie die genauen Umstände des Unfalls (z.B: Örtlichkeiten) kennst.
Der gesunde Menschenverstand besagt. daß man einen Fehler (also ohne Vorsatz) machen kann (Konfuze sagt: Ein Fehler ist keiner solange man ihn nur Einmal macht). Davon wird man noch nicht gefeuert. Insbesondere in der Ausbildung (erhöhtes Fehlerrisiko). Die Probezeit soll klären, ob da ein Matching vorhanden ist.
Bleib mal auf dem Teppich. Der TE könnte auch gekündigt werden, weil er in der Nase gepopelt hat oder diese schief angewachsen ist. Aber ich glaube, der TE will lieber ralistische Antworten als die komplette Bandbreite der Möglichkeiten von Repressalien von Seiten des Arbeitgebers.
Zitat:
Original geschrieben von gurusmi
Schön.Ich konstatiere folgendes:Zitat:
Original geschrieben von JKL05
Es geht nicht um fundierte Aussagen. Es geht darum, dass der TE wissen wollte, was passieren könnte und was er nun tun soll.
Fakt ist nunmal, dass er, nach allem was er bisher geschildert hat, ohne Probleme gekündigt werden kann. Laut eigenen Angaben macht er dort seit September seine Ausbildung. Somit greift idR die vier bis sechs monatige Probezeit. Ich halte es dagegen von dir sehr wage zu behaupten, mit einer Kündigung lehne sich der Betrieb weit aus dem Fenster...Ich bin eher der Meinung, dass du erst jetzt feststellst, dass es idR so ist, dass man während der Probezeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann.
Edit: http://arbeits-abc.de/die-probezeit-in-der-ausbildung/
Natürlich könnten andere Absprache im Ausbildungsvertrag getroffen worden sein. Doch da wir dazu keine Angaben des TEs haben, gebe ich ihm eben die Info, die allg. und idR zutrifft.
- Du warst als Admin an einem Prodktivsystem tätig, ohne die gesetzlichen Anforderungen an Deine Arbeit (Aufbewahrungspflicht) zu kennen.
- Du hast Jura mit Fachgebiet Arbeitsrecht studiert, weil:
- Du kennst Dich mit den aktuell gültigen Tarifverträgen aus.
- Du Kennst Dich mit der aktuellen Gesetzeslage in Bezug auf Arbeitsrecht aus.
- Du liest nur oberflächlich (bereits im zweiten Posting erwähnte in die Probezeit insbesonders. nicht erst jetzt)
- Du hast den TE als Mandanten, da Du sein komplettes bisheriges Arbeitsverhältnis inkl. der geschlossenen Verträge sowie die genauen Umstände des Unfalls (z.B: Örtlichkeiten) kennst.
1. Ich habe als Admin gegen keinerlei gesetzlichen Anforderungen vestoßen, der Account konnte wiederhergestellt werden. Trotzdem dauerte dies einige Tage, was nicht vorteilhaft war.
2. Da es keine Rolle spielt, was der Grund für eine Kündigung in der Probezeit ist, handelt es sich bei deiner Aussage "die Arbeitsgerichte würden einer Kündigung im Weg stehen" um reinen Populismus.
Fakt ist, dass der TE, insoweit er gängigen Ausbildungsbedigungen unterliegt, ohne Probleme und ohne Grund gekündigt werden kann. Da hilft dir auch keine Aufzählung, was ich denn alles kann bzw nicht kann. Auch deinen letzten Punkt mit den Begebenheiten des Unfalls führst du selbst ad absurdum, da du danach schreibst, dass man während der Probezeit auch fürs Nase popeln gekündigt werden kann. Und genau darin liegt der Bär vergraben.
Zitat:
Der gesunde Menschenverstand besagt. daß man einen Fehler (also ohne Vorsatz) machen kann (Konfuze sagt: Ein Fehler ist keiner solange man ihn nur Einmal macht). Davon wird man noch nicht gefeuert. Insbesondere in der Ausbildung (erhöhtes Fehlerrisiko). Die Probezeit soll klären, ob da ein Matching vorhanden ist.
Bleib mal auf dem Teppich. Der TE könnte auch gekündigt werden, weil er in der Nase gepopelt hat oder diese schief angewachsen ist. Aber ich glaube, der TE will lieber ralistische Antworten als die komplette Bandbreite der Möglichkeiten von Repressalien von Seiten des Arbeitgebers.
Da gebe ich dir Recht. Deine Aussage, die Arbeitsgerichte würden auf seiner Seite stehen, ist aber nunmal genauso unrealistisch....
Zitat:
Original geschrieben von lololololololasd
Tag Leute,mache seit 1.September eine neue Ausbildung zum Autoverkäufer bei BMW, und schon jetzt könnt ich heulen und alles wieder hinschmeißen
Und zwar sollte ich den neu angemeldeten 5er BMW des Kunden, der morgen das Auto eigentlich abholen wollte, und schon 8 mOnate darauf gewartet hat, den Wagen aus der Werkstatt fahren und in den Verkaufsraum stellen.
Naja und als ich dann den Wagen aus der Werkstatt fahren wollte, hab ich mich wohl mit der breite "etwas" verschätzt und die ganze hintere Seite ab hintertüre verschrammt...
Dann kam sofort der Meister angerannt und schaute sich das an und ebenfalls der Verkaufsleiter...naja es gab nur kurzen Anschiss und dann sind die beiden mit hochroten kopf davon gegangen und haben wie wild telefoniert...
Gibts eigentlich da draußen noch so nen Dussel wie mich, oder bin ich da der einzige??? Und was passiert jetz mit dem Auto, und was mit mir??? Hab noch Probezeit!!
Alsooooooooooooooo:
meine Menschenkenntnis sagt: Du siehst den Fehler bei Dir und laberst nicht rum von wegen unübersichtliches Auto etc, das spricht schon mal für Dich und dafür, daß aus Dir ein vernünftiger Verkäufer werden kann.
Kostenseitig denke ich nicht, daß auf Dich etwas zukommt, da Vorsatz, Suff und BtM ausscheiden.
Der normal sozialisierte Chef sollte erkennen, daß Du ein schlechtes Gewissen hast und es mit nem kleinen Anschiß belassen. Du solltest evtl. noch herausfinden, wer es dem Kunden verklickern muß und Dich bei demjenigen auch noch mal entschuldigen. Aber das weißte ja selbst...
Hallo alle,
wird sollten es für den TE nicht so kompliziert machen.
A: Haftung
1. Leichte Fahrlässigigkeit: Keine Schadenersatzpflicht gegenüber dem AG (kann auch nicht durch Arbeitsvertrag festgelegt werden)
2. Grobe Fahrlässigkeit: Je nach Grad der Groben FL bis zu einem bestimmten Betrag, der sich nach dem Einkommen bemisst. Hängt u.a. auch vom Tarifvertrag ab.
3. Vorsatz: Voller Schadenersatz
Grobe FL bedeutet, die erforderliche Sorgfalt in grobem Maße außer Acht zu lassen, nach dem Motto: "Die Einfahrt ist schon ziemlich eng, aber ich fahr einfach 'mal durch. Wird schon nichts passieren."
B: Arbeitsverhältnis
Nach Ende der Probezeit kann der AG ohne Angabe von Gründen das Arbeitsverhältnis kündigen.
ABER:
Der TE scheint ziemlich zerknirscht und betroffen zu sein. Das muß er gegenüber Vorgesetzten auch zeigen. Wenn wir dann von einem Betriebsklima ausgehen, das sich im normalen Bereich bewegt, wird nichts passieren (außer natürlich dem "Anschiß" usw.).
Toi, toi, toi!
Gruß,
Rohrbachmaus
Also ich fang mal nochmal kurz bei mir an, bin eigentlich gelernter Maurer, kann aber den Beruf zwecks Bandscheibenvorfall nicht mehr ausüben und mach deswegen ne Ausbildung zum Autoverkäufer...ich trau mich kaum sagen, dass ich schon 27 Jahre bin... und nicht ein 18Jähriger Lehrling, dem man das eher zugetraut hätte..dadurch ist die Schmach noch viel größer!
Naja und für den Schaden selbst aufzukommen, da würde ich in meiner momentanen finanziellen Situation (Geringverdiener, Miete, Versicherungen, usw....) jahrelang Abbezahlen müssen..
Naja und was mach in nun, wenn die mich wirklich rausschmeißen? Soll ich dann in den Wald ziehen und Früchte sammeln??
Hallo lololololololasd,
1. "Rausschmeißen" im Sinne einer fristlosen Kündigung ist völlig ausgeschlossen. Erst nach Ende der Probezeit kann der Arbeitsvertrag gekündigt werden. Dann musst Du zum Arbeitsamt.
2. Wenn Du nicht gerade ganz rücksichtslos den Schaden verursacht hast (siehe meinen vorigen Beitrag), haftest Du NICHT.
Du wirst Dir sicher einige intensive Predigten anhören müssen, aber damit müsste es dann gut sein.
Also, nicht verzagen!
Gruß,
Rohrbachmaus
Mann, Mann, Mann,
was hier wieder abgelassen wird. Zuerst einmal kann einem Auszubildenden nicht einfach gekündigt werden, denn er hat zunächst einmal einen Ausbildungsvertrag und das ist etwas anderes als ein Arbeitsvertrag. Einen Ausbildungsvertrag zu kündigen ist nicht ganz einfach und braucht eine ziemlich heftige Beweisführung - die hier nicht gegeben ist, denn gegen diese Fehler ist das Autohaus versichert. Ich fände es gut, wenn man Ausbildungsverträge einfach kündigen könnte (dann hätte ich einen Azubi weniger), aber so einen wird man vor Lehrende nur bei goldene-Löffel-klauen oder vorsätzlicher Geschäftsschädigung los.
Mist ist so ein Vorgang natürlich für den Lehrherren und geh mal davon aus, dass du mit hochrotem Kopf vor dem Kunden erklären darfst was passiert ist (würde ich so machen lassen). Das Fahrzeug wird wahrscheinlich instand gesetzt und der Händler muss für den Kunden einen neuen besorgen, denn ausgeliefert wird der so nicht mehr.
Zitat:
Original geschrieben von pellegoran
Mann, Mann, Mann,
was hier wieder abgelassen wird. Zuerst einmal kann einem Auszubildenden nicht einfach gekündigt werden, denn er hat zunächst einmal einen Ausbildungsvertrag und das ist etwas anderes als ein Arbeitsvertrag. Einen Ausbildungsvertrag zu kündigen ist nicht ganz einfach und braucht eine ziemlich heftige Beweisführung - die hier nicht gegeben ist, denn gegen diese Fehler ist das Autohaus versichert. Ich fände es gut, wenn man Ausbildungsverträge einfach kündigen könnte (dann hätte ich einen Azubi weniger), aber so einen wird man vor Lehrende nur bei goldene-Löffel-klauen oder vorsätzlicher Geschäftsschädigung los.
Deine Ausführungen sind NUR nach der Probezeit korrekt. Bei diversen IHKs findet man Ausführungen zur Probezeit:
Zitat:
Quelle
Dauer der Probezeit vereinbarenFür die Dauer der Probezeit gibt das Berufsbildungesetz einen Rahmen. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen. Innerhalb dessen kann der Ausbildende und der Auszubildende die konkrete Dauer der Probezeit vereinbaren. Sie wird in die Niederschrift des Berufsausbildungsvertrages eingetragen.
Wird die Ausbildung während der Probezeit um mehr als ein Drittel dieser Zeit unterbrochen, so verlängert sich die Probezeit um den Zeitraum der Unterbrechung. Die Probezeit verlängert sich in diesen Fällen nicht automatisch. Bei kurzfristigen Unterbrechungen kommt eine Verlängerung der Probezeit nicht in Frage.
Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis ohne wichtigen Grund von beiden Seiten gelöst werden. Daher müssen sich die beiden Vertragsparteien rechtzeitig vor Ablauf der Probezeit entscheiden, ob der Vertrag über die Probezeit hinaus weiterbesteht.
Alles andere wäre auch Mumpitz. Man kann den Leuten immerhin nur vor den Kopf gucken. Sowohl als Auszubildender, als auch aus Ausbilder.
Und Nochmal an den TE: Geh zum Chef und sprich mit ihm. Er hat DICH ausgewählt. Er wusste, dass er in Dich INVESTIEREN wird in den nächsten Jahren. Gut, das ist jetzt ein wenig mehr. Wegen des einen Fehlers wird er Dich nicht vor die Tür setzen.
Was die Frage der Haftung angeht, kann ich nicht beurteilen, ob die Anderen recht haben. In dem Kontext fallen mir aber noch Dinge wie Berufshafpflicht ein. Darüber würde ich mir aber erst Gedanken machen, wenn Dein Ausbilder (der Betrieb) auf Dich zukommen sollte...
lg
Torsten