Verhalten bei Fahrerflucht?

BMW 3er

Die Frage passt nicht direkt zum E9x Bereich, aber ich weiß nicht, wo es bei MT besser passt und ich schnell eine Antwort bekomme. Vielen Dank vorab!

Ich habe gestern draußen mein Motorrad sauber gemacht und dabei gesehen, wie auf der Straße jemand rückwärts in eine Parklücke einparken wollte, auf einmal voll auf die Bremse getreten hat und dann weggefahren ist. Als ich fertig war, bin ich an dem Auto vor der Parklücke vorbeigefahren und habe an der Stoßstange Kratzer und auch Farbspuren gesehen, die zur Farbe des einparkenden Autos gepasst haben. Ich bin mit daher ziemlich sicher, dass der andere die Stoßstange mitgenommen hat.

Das war gestern Nachmittag gegen ca. 17:00 Uhr. Was sollte ich jetzt tun? Einen Zettel an das zweite Auto hängen, dass sich der Eigentümer bei mir melden soll oder sollte ich (oder vielleicht muss ich sogar?) pro aktiv zur Polizei fahren?

Ich weiß das Fabrikat, die Baugeneration des Fahrzeugs (also z.B. E90 vs. E46), die Farbe, den Landkreis der Zulassung (erster Teil des Nummernschilds) sowie einen der beiden Buchstaben im zweiten Ziffernblock und habe auch eine Vermutung für den zweiten Buchstaben. Meint ihr das könnte für die Polizei zur Identifikation reichen? Das Auto ist gebräuchlich, aber der Landkreis ist eher klein. Ich will niemand "reinreiten" aber ein anderes Auto beschädigen und dann abhauen geht für mich gar nicht. Wenn jemand an mein Auto fährt, würde ich mir auch wünschen, dass sich ein Augenzeuge meldet.

Beste Antwort im Thema

Ich komme gerade von der Polizei zurück und habe dort eine Zeugenaussage abgegeben.

Den Halter ausfindig machen konnte ich nicht, da ich zwar einen Zettel vorbereitet hatte, das Auto am Samstagnachmittag aber nicht mehr dort stand. Ich wohne auch nicht in einer kleinen Straße mit nur fünf Autos, sondern in einer Gegend mit einigen Mietwohnungen und verschiedenen Tiefgaragen, so dass mir zu dem Auto auch keine Person namentlich bekannt ist.

Ich bin auch noch mal spazieren gegangen und meine und die Tiefgarage im Nachbarhaus Reihe für Reihe abgelaufen sowie auch ein paar Straßen außen herum. Das beschädigte Auto war nicht mehr da, also habe ich heute meine Aussage bei der Polizei gemacht.

Der Halter wohnt zwei Häuser weiter und wird heute Abend noch von einer Streife der Nachtschicht befragt. Es ist natürlich denkbar, dass er von vorne an sein Auto hingelaufen ist und den Schaden noch gar nicht bemerkt hat.

Ich habe die Diskussion hier natürlich gelesen, bin aber nicht der Meinung, dass ich jemand irrtümlich beschuldigen könnte. Ein Gutachter kann zweifelsfrei feststellen, ob die Lackspuren vom entsprechenden Auto stammen, so dass niemand alleine wegen meiner Beobachtung haftbar gemacht werden würde. Angenommen, die Person kann ermittelt werden und war es wirklich nicht, dann wird sie das der Polizei so auch mitteilen, was sich dann mit einem Gutachten des Fahrzeugs prüfen ließe.

Insofern ist die Chance außerordentlich hoch, dass ich einem Geschädigten helfen kann, die Chance, dass ein Unschuldiger wegen mir aber zu Schaden kommt, extrem gering. Deswegen habe ich keine Schwierigkeiten meine Beobachtung zu Protokoll zu geben, so dass die Dinge nun ihren Weg nehmen können. Egal, wie es nun ausgeht, ich gehe davon aus, dass es so oder so geklärt werden kann, mir war nur wichtig, dass ich nicht weggeschaut habe, denn wenn mein eigenes Auto wieder mal beschädigt wird, kann ich mich auch nicht auf andere oder Zeugen berufen, wenn ich selbst geschwiegen habe.

PS. Auf Basis von Modell, Generation, Farbe, Landkreis und einem Teil des weiteren Kennzeichens ist der Polizist davon ausgegangen, dass der Halter ermittelt werden kann, die Chancen wären da recht gut.

Nochmal PS: Der Polizist hat sich bedankt, hätte sich aber noch gewünscht, ich hätte sofort angerufen. Anscheinend wird so ein Fahrzeug in solchen Fällen sogar sofort zur Fahndung durchgegeben. 😰 Hätte ich bei einem Bagatellschaden gar nicht gedacht, ist ja schließlich kein Bankraub, aber selbst da wollen sie wohl gerne sofort ran und unmittelbar die Spuren am Auto sichern können. Naja, fürs nächste mal weiß ich es...

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Eine Vermutung hat doch keinen Beigeschmack, um die Tatsachen zu klären gibt es die Polizei die sich wenn ein Tatverdacht berechtigt ist einen Gutachter hinzuziehen kann.

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG


Mit Vermutungen sollte man in meinen Augen recht vorsichtig sein...

Eine Vermutung hat einen recht faden Beigeschmack, evtl war der Schaden schon vorher und du gibst dem Halter eine Steilvorlage für den Schaden umd diesen Abzurechnen?

Für mich gilt, wenn ich es nicht eindeutig weiss bzw- gesehen habe will ich keine Vermutung äußern, so meine Meinung...

Zitat:

Original geschrieben von Blue346L


Bitte? Fahrerflucht ist eine Straftat.

Haaaaloooo! Es gab offiziell gar keine Fahrerflucht!

Wenn der Einparker tatsächlich wissentlich Fahrerflucht begangen hat, so wird er dies in dieser Form gegenüber der Polizei sicherlich nicht zugeben.

Ich glaube manche hier schauen zu viele Krimis.

Im Moment ist die ganze Geschichte lediglich ein Bagatellschaden mit evtl. Fahrerflucht- mehr nicht!

Zitat:

Original geschrieben von Strahlemann85


Eine Vermutung hat doch keinen Beigeschmack, um die Tatsachen zu klären gibt es die Polizei die sich wenn ein Tatverdacht berechtigt ist einen Gutachter hinzuziehen kann.

Zitat:

Original geschrieben von Strahlemann85



Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG


Mit Vermutungen sollte man in meinen Augen recht vorsichtig sein...

Eine Vermutung hat einen recht faden Beigeschmack, evtl war der Schaden schon vorher und du gibst dem Halter eine Steilvorlage für den Schaden umd diesen Abzurechnen?

Für mich gilt, wenn ich es nicht eindeutig weiss bzw- gesehen habe will ich keine Vermutung äußern, so meine Meinung...

Dann nenne es mal "Behauptung", klingt das besser?

Es ist "wenn" er es nicht eindeutig gesehen hat, nicht mehr und nicht weniger...

Wenn unsere Rennleitung nur noch wegen "Behauptungen" ermitteln würde wären aber viele Verbrecher noch frei und unsere Gerichte noch viel voller 🙂

Wenn du verstehst was ich meine, wenn er es nicht "eindeutig" gesehen hat ist es eben nur eine "Vermutung, Behauptung, Theorie, Fiktion, Hypothese, Annahme, Möglichkeit, These, Aussage" oder nenn es wie du willst...

Dies alles sollte er aber so bei der Polizei klären, wenn ich es nicht eindeutig gesehen habe/hätte würde ich keinen einfach mal so beschuldigen weil jemand am falschen Ort war oder zufällig einparken wollte...

Hat er jedoch gesehen, dass der Wagen angefahren wurde bin auch auch klar für die Polizeit aber sonst, naja...

Meine Meinung...

Hallo MSchoeps,

ich würde nicht zur Polizei fahren, sondern nur anrufen. Die brauchen doch erst nur die Information, dass du den Vorgang beobachtet hast, wann und wo und das Kennzeichen des eventuell bestädigten Fahrzeugs. Auf mehr würde ich mich nach Möglichkeit nicht einlassen.

Wenn sich der Halter eventuell beschädigten Fahrzeugs gemeldet hat oder er ermittelt wurde und sich herausgestellt hat, dass ein Schaden verursacht wurde, können die ja für eine exakte Zeugenaussage immer noch auf dich zukommen.

Auf keinen Fall solltest du dich überreden lassen Anzeige zu erstatten, denn du bis nur Zeuge des Vorfalls.

Gruß

Uwe

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Zitat:

Original geschrieben von MSchoeps


Ich habe gestern ... gesehen, wie auf der Straße jemand rückwärts in eine Parklücke einparken wollte, auf einmal voll auf die Bremse getreten hat und dann weggefahren ist.

Da soll er erst mal einem Gericht erzählen, daß er den Schaden nicht verursacht und auch nicht bemerkt hat. Ansonsten ist sein Verhalten nicht plausibel-

Zitat:

Original geschrieben von Berti V.



Zitat:

Original geschrieben von Blue346L


Bitte? Fahrerflucht ist eine Straftat.
Haaaaloooo! Es gab offiziell gar keine Fahrerflucht!
Wenn der Einparker tatsächlich wissentlich Fahrerflucht begangen hat, so wird er dies in dieser Form gegenüber der Polizei sicherlich nicht zugeben.
Ich glaube manche hier schauen zu viele Krimis.
Im Moment ist die ganze Geschichte lediglich ein Bagatellschaden mit evtl. Fahrerflucht- mehr nicht!

Und jetzt schau dir noch mal das Zitat vom TE an und erkläre uns bitte, warum du dir so sicher bist, daß es keine Fahrerflucht gibt. Dich will ich sehen, wenn dir jemand deinen Wagen beschädigt und dann abhaut. Das ist dir dann sicher nicht egal. Es hat hier keiner behauptet, daß hier ein Kapitalverbrechen verübt wurde, aber die Sache runterspielen ist ebenfalls sicher nicht gerechtfertigt.

Ich wäre über jeden Zeugen, Tipp, Infos usw. froh wenn mir sowas passieren würde. Auch wenn ich im Supermarkt am Arsch der Welt parke und wie oft jemand direkt neben mir parkt (warum auch immer!) und ich danach einen mini Kratzer an meiner Tür habe!
Beschädigen, abhauen oder behaupten "es ist doch nicht schlimm", geht garnicht!

Ich habe so etwas auch schon beobachtet und Leute "verpetzt", die Fahrerflucht begangen haben.

Leider hast du jedoch nichts genaues gesehen. Da wäre ich ehrlich gesagt, wie Golf5GTI/DSG auch schon gesagt hat, sehr sehrvorsichtig. Leider gibt es genug Leute, die aus allem Kapital schlagen wollen. Vielleicht war der Schaden vorher da und ihm kommt es sehr entgegen, dass der nun behoben wird. Somit würdest du jemand unschuldig der Fahrerflucht bezichtigen.

Wenn du es draußen beim Saubermachen gesehen hast, war das vielleicht in deiner Nachbarschaft, wo du viellciht jemanden fragen kannst, ob der Schaden vorher schon da war? Ansonsten eine echt schwere Situation, egal was du machst, du riskierst es, jemanden unschuldig wo reinzuziehen.

@Eagle_86

volle Zustimmung 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Eagle_86


Leider hast du jedoch nichts genaues gesehen. Da wäre ich ehrlich gesagt, wie Golf5GTI/DSG auch schon gesagt hat, sehr sehrvorsichtig. Leider gibt es genug Leute, die aus allem Kapital schlagen wollen. Vielleicht war der Schaden vorher da und ihm kommt es sehr entgegen, dass der nun behoben wird. Somit würdest du jemand unschuldig der Fahrerflucht bezichtigen.

Würde er nicht, denn es lässt sich sehr leicht feststellen ob die Schäden von diesem Auto kamen oder von einem anderen.

Mal angenommen Du siehst 2 Männer aus einem Waldstück fliehen und merkst Dir ihr Aussehen. Später erfährst Du, dass in diesem Wald an dem Tag eine Frau vergewaltigt wurde. Würdest Du dann mit Deiner Beobachtung nicht zur Polizei gehen, weil ja 2 Unschuldige theoretisch 'mit reingezogen' werden könnten?

Ich verstehe das nicht, wieso sollte ich mich oder jemand anderes in meiner Nachbarschaft umhören, dafür gibt es die Polizei ! ! !

Zitat:

Original geschrieben von Eagle_86


Ich habe so etwas auch schon beobachtet und Leute "verpetzt", die Fahrerflucht begangen haben.

Leider hast du jedoch nichts genaues gesehen. Da wäre ich ehrlich gesagt, wie Golf5GTI/DSG auch schon gesagt hat, sehr sehrvorsichtig. Leider gibt es genug Leute, die aus allem Kapital schlagen wollen. Vielleicht war der Schaden vorher da und ihm kommt es sehr entgegen, dass der nun behoben wird. Somit würdest du jemand unschuldig der Fahrerflucht bezichtigen.

Wenn du es draußen beim Saubermachen gesehen hast, war das vielleicht in deiner Nachbarschaft, wo du viellciht jemanden fragen kannst, ob der Schaden vorher schon da war? Ansonsten eine echt schwere Situation, egal was du machst, du riskierst es, jemanden unschuldig wo reinzuziehen.

Zitat:

Original geschrieben von BmwGS


Ich wäre über jeden Zeugen, Tipp, Infos usw. froh wenn mir sowas passieren würde. Auch wenn ich im Supermarkt am Arsch der Welt parke und wie oft jemand direkt neben mir parkt (warum auch immer!) und ich danach einen mini Kratzer an meiner Tür habe!
Beschädigen, abhauen oder behaupten "es ist doch nicht schlimm", geht garnicht!

jupp- das sehe ich genau so. Der Halter des beschädigten Fahrzeugs sollte von MSchoeps informiert werden, und dieser muß die nötigen Schritte einleiten, wenn er dies will.

Bei der Polizei anzurufen und eine vermutete Fahrerflucht zu melden, welche dem Unfallverursacher nicht nachgewiesen werden kann halte ich für 'zweiter Schritt vorm ersten getan'.

Also ich weiß nicht wie lange man hier noch diskutieren will..
und ich weiß auch nicht was daran so schwer oder schlimm ist..
Zur Polizei, Aussage machen und fertig ists.. Was muß man da überlegen oder was gibts für Probleme..Du sollst doch nur sagen, was Du gesehen hast und niemanden beschuldigen.
Die Polizei hat übrigens auch Sonntags geöffnet.. Wenn Du natürlich noch bis Mittwoch wartest, brauchst du nicht mehr vorsprechen, denn dann machst du dich in der Tat unglaubwürdig.
Du kannst auch einfach anrufen und fragen was sie denn meinen, denn die wissen es wohl besser als jeder hier..
geht auch jetzt, Sonntags um 18:30Uhr.. meldet sich ein Kommisar oder Hauptkommisar, und dem sagst du dasselbe wie uns im Eingangspost.

Grüße Matze

Aber genau das ist doch der punkt bei der Sache, der TE muss es doch gar nicht nachweisen können, das ist nicht die Aufgabe/Job eines Bürgers. Das macht die Polizei und wenn es so war wie er es schildert wird diese es auch können.
Einem Kumpel ist das so passiert, er wollte in eine Parklücke einfahren und merkte die wird zu eng. er kehrte um und suchte sich eine andere. Dann stand die Polizei abends bei Ihm vor der Tür und befragte Ihn weil ein Bürger dachte er hätte jemand anderes gerammt. Es wurden aber bei beiden Fahrzeugen keine Schäden festgestellt. Wo kein Schaden da auch kein Unfall.
Wenn ich mit meinem Auto jemanden ramme reicht es auch nicht das ich dem Fahrzeug einen Zettel dranmache ich muss die Polizei informieren, und genau das sehe ich persönlich auch für jeden Bürger als Pflicht, frei dem Motto wer wegschaut macht mit.

Zitat:

Original geschrieben von Berti V.



Zitat:

Original geschrieben von BmwGS


Ich wäre über jeden Zeugen, Tipp, Infos usw. froh wenn mir sowas passieren würde. Auch wenn ich im Supermarkt am Arsch der Welt parke und wie oft jemand direkt neben mir parkt (warum auch immer!) und ich danach einen mini Kratzer an meiner Tür habe!
Beschädigen, abhauen oder behaupten "es ist doch nicht schlimm", geht garnicht!
jupp- das sehe ich genau so. Der Halter des beschädigten Fahrzeugs sollte von MSchoeps informiert werden, und dieser muß die nötigen Schritte einleiten, wenn er dies will.
Bei der Polizei anzurufen und eine vermutete Fahrerflucht zu melden, welche dem Unfallverursacher nicht nachgewiesen werden kann halte ich für 'zweiter Schritt vorm ersten getan'.

@MSchoeps: Hast du eigentlich inzwischen etwas unternommen und hast die Polizei informiert? Ansonsten geht die Diskussion hier noch ewig ... 😉

Zitat:

Original geschrieben von Stellvertreter


Mal angenommen Du siehst 2 Männer aus einem Waldstück fliehen und merkst Dir ihr Aussehen. Später erfährst Du, dass in diesem Wald an dem Tag eine Frau vergewaltigt wurde. Würdest Du dann mit Deiner Beobachtung nicht zur Polizei gehen, weil ja 2 Unschuldige theoretisch 'mit reingezogen' werden könnten?

@strahlemann: ich meinte damit, dass man in der Nachbarschaft ja das Auto eigentlich kennt und da hätte ich mal gefragt, ob der Wagen schon einen Schaden hatte.

@Stellvertreter: Nein das sehe ich auch als etwas komplett anderes. Wenn man hört, dass dort eine Straftat begangen wurde, würde ich natürlich jeden Hinweis geben. Aber hier sucht die Polizei ja nicht bereits jemand, der Fahrerflucht begangen hat, sondern er hat ein Auto gesehen, was geparkt hat und dann schnell weggefahren ist. Aber ich war nicht dabei. Wenn ich wirklich das Gefühl hätte, dass der Typ was gemacht hat, würde ichs auch melden, rein aber vom Geschilderten, geparkt, schnell weg und der Wagen hatte einen Schaden, finde ich es etwas mau 🙂

@mschoeps: würde auch gerne wissen, ob du zur Police gegangen bist.

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