Verhalten bei Extrem-Dränglern

Guten Morgen zusammen.

Ich muss meinem angestauten Unmut mal kurz Luft machen:

In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag kam ich nachts um 1 Uhr von Wuppertal von einem Madsen-Konzert, die Autobahn war sehr leer, nur einige LKW's rechts.

Dann ein Baustellen-Bereich, erst 80, später 60, nur noch 2 Fahrspuren.

Mein Kumpel war schon am pennen, ich hatte es nicht eilig, rollte quasi mit 100 an die Sache ran. Da rechts mehrere LKW's waren, war die rechte Spur dicht.

Ein Sprinter mit BI Kennzeichen taucht auf, bremst erst, nachdem er meine TÜV-Plakette hätte abmalen können.
Die 60er Zone fing an, ich war immer noch mit 70-80 unterwegs, hatte den Fuß nicht mehr auf dem Gas.
Bei uns in Herford wird gern auch um 0 Uhr auf der Umgehungsstraße oder in der Stadt geblitzt, ich habe noch Probezeit. Was ich damit sagen will: Ich sehe überhaupt nicht ein, wieso ich wegen ihm schneller fahren sollte. Mittlerweile hab ich aufgehört den Drang zu haben, während der Fahrt in die Frontscheibe des Dränglers springen zu wollen.

Jetzt meine Frage: Was darf ich tun, um diese Leute mal zu belehren?

Ich meine damit NICHT ausbremsen, fluchen oder hinterher fahren und aus dem Auto rausholen.
Ich weiß, daß man seit kurzem während der Fahrt die Rennleitung anrufen darf, wenn man genötigt wird. Das ist aber zeitweise schon ziemlich kritisch wenn man allein im Wagen sitzt.

Ich hatte in der besagten Nacht meine Digicam vom Konzert noch dabei, hätte ich einfach mal nach hinten mit Blitz fotografieren dürfen?

So hätte ich gezeigt, dass ich vorhabe ihn anzuschwärzen, und er merkt endlich, dass er mich ankotzt.

Ich würde gern mal Meinungen von euch hören, manche scheinen ja wandelnde Gesetzbücher zu sein, was darf man und was darf man nicht.

Und bevor hier jetzt jemand auf die Idee kommt, mich hier als Plinse hinstellen zu müssen, und ich solle mich nicht so anstellen: Ich gehöre zwar zu der Altersgruppe, die ja noch gerne zeigen was sie können blablabla, allerdings habe ich im Familien/ und Freundeskreis mehrere Menschen verloren, die völlig unnötig gestorben sind. Genau wegen solchen Dingen, Schneiden auf der BAB etc...Drängelmannöver..

150 Antworten

hmm

Was Du machen kannst bei Dränglern:
1. Platz machen, wenn dies ohne andere zu gefährden möglich ist
2. Du darfst NICHT schneller fahren als erlaubt
3. du darfst nicht unnötig langsamer fahren/werden
4. du darfst deinen Beifahrer wecken und ihn als Zeugen missbrauchen
5. du kannst deine Scheibenwaschanlage betätigen
6. du kannst mit dem wachen Freund als Zeuge eine Anzeige tätigen (Erfolg=???)
7. du kannst drüber nachdenken ob du selbst nicht ein Fehler begangen hast, z.B. viel zu langsam, Schnellfahrer übersehen, nicht die rechte freie Spur benutzt...

Wenn ich mit meinem Kleinwagen vorschriftsmäßig auf der BAB fahre, bin ich, neben den LKW´s, der langsamste und derjenige bei dem fast alle zu dicht auffahren. Liegts an dem Kleinwagen oder der schmalen Bereifung die anderen signalisiert: "Hey ein gaaaanz leichtes Opfer!"

Zitat:

Original geschrieben von ubc


(Und wenn das nicht genügt, so lässt sich leicht ein anderer Grund finden --- zB ein plötzlicher Schlenker eines Fahrzeugs auf der rechten Spur o.ä.)

Du bist dir aber über den Inhalt deiner Posts schon im klaren 😁

Ich hoffe auf einen zivilen Kamerawagen, der in so einer Situation sowohl dich wegen grundlosem verzögern als auch den Drängler rauszieht und entsprechend bestraft.

Zitat:

Original geschrieben von ubc


Irrtum. Aber es geht hier nicht um das Rechtsfahrgebot, sondern um das Verhalten des Dränglers und wie man darauf reagieren sollte.

Auch wenn es für dich schwierig ist hätte der Fahrer sich regelkonform verhalten, Baustelle Tempo 80 blinker rechts, Spurwechsel, geht problemlos auch wenn rechts schneller gefahren wird, wäre es gar nicht zu dieser Situation gekommen.

Aber vom RechtsfahrGEBOT wird zu wenig Gebrauch gemacht, wie man hier schön sehen kann werden Ausbremsmanöver mit Argumentationshilfe im Falle eines Crash angeboten. Aber du bist da ja vom Fach.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Wenn ich in einer Autobahnbaustelle mit Tempolimit 60 und einer Eigengeschwindigkeit von 70 bis 80 bedrängt werde, so gehe ich einfach nach Rechts rüber.

Schwupps bin ich den Drängler und meine Sorgen los.

Zu Deiner Situation:
1. Einfahren mit überhöhter Geschwindigkeit (100 statt 80).
2. Erhöhte Geschwindigkeit in Folge (70 bis 80 statt 60).
3. Bei erlaubtem Tempo 60 gibt es kein legales Überholen (das erfordert zumindest 10 km/h Geschwindigkeitsdifferenz).
4. Mißachtung des Rechtsfahrgebotes, da bei einer sehr leeren Auobahn alle Rechtsfahren müssen und Du ja keinen LKW überholen darfst der 60 fährt. (s.o.).

Mit dem Sprinter und Dir waren an dem Abend also mindestens zwei Verkehrsrowdys unterwegs.

Es bestätigt sich die alte Weisheit, dass zum Streit immer zwei gehören.

Drängler und Verkehrserzieher.
Beiden gehört die rote Karte gezeigt.

ist ja gut....

man wird jawohl um 0 uhr lkws überholen dürfen.... noch schlimmer!

Zitat:

Original geschrieben von pv125


Du bist dir aber über den Inhalt deiner Posts schon im klaren

Bin ich --- das ist alles völlig korrekt so.

Zitat:

Ich hoffe auf einen zivilen Kamerawagen, der in so einer Situation sowohl dich wegen grundlosem verzögern als auch den Drängler rauszieht und entsprechend bestraft.

Zum nunmehr dritten Mal (und schon zum zweiten Mal extra für dich): Es geht NICHT um GRUNDLOSES Verzögern --- und deshalb ist deine Aussage erneut abwegig.

(Im übrigen dürfte sich ein Videowagen ausschließlich für den Drängler interessieren --- zu Recht.)

Zitat:

Auch wenn es für dich schwierig ist hätte der Fahrer sich regelkonform verhalten, Baustelle Tempo 80 blinker rechts, Spurwechsel, geht problemlos auch wenn rechts schneller gefahren wird, wäre es gar nicht zu dieser Situation gekommen.

Auch hier solltest du die betr. Beiträge noch einmal genauer lesen --- dort erfährst du dann, dass genau dies hier eben NICHT möglich war.

Zitat:

Aber vom RechtsfahrGEBOT wird zu wenig Gebrauch gemacht, wie man hier schön sehen kann werden Ausbremsmanöver mit Argumentationshilfe im Falle eines Crash angeboten.

Auch dies zum wiederholten Mal: Es geht hier NICHT um das Rechtsfahrgebot. (Und auch nicht um "Ausbremsen" und auch nicht um Crashs.)

Es geht ausschließlich um Verhaltensweisen IM RAHMEN DER STVO, die man in so einer Situation (aggressiver Drängler mit extrem geringen Abstand) anwenden kann.

Wenn du der Meinung bist, dies sei NICHT im Rahmen der StVO, dann nenne doch einfach die entsprechenden Vorschriften! (Und bitte interpretiere nichts in andere Aussagen hinein, was dort nicht steht!)

Die "Argumentationshilfe" ist nur für den Fall gedacht, dass der Drängler eine Story zusammenlügt von wegen "grundlosem Ausbremsen" usw. --- dann muss man sich einfach wehren können. (Jeder weiß ja: Recht haben und Recht bekommen ist nicht immer dasselbe.)

Zitat:

Aber du bist da ja vom Fach.

Ja, das bin ich --- deswegen bin ich mir meiner Sache ja auch so sicher 🙂

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Zitat:

Original geschrieben von Celeste


Naja, § 315b StGB gilt nur für Eingriffe von außerhalb des Straßenverkehrs in den Straßenverkehr (z.B. Steinewerfer von der Autobahnbrücke), nicht zwischen 2 Verkehrsteilnehmern.

Das stimmt nicht.

http://dejure.org/gesetze/StGB/315b.html

Scroll da mal runter.

Was sonst sollte es denn sein, wenn irgendein Hirnamputierter grundlos die NSL anschaltet, um einen Drängler abzuschrecken?

Zitat:

Original geschrieben von Celeste


Totschlag wärs auch nicht, höchstens fahrlässige Tötung. Macht aber keinen Unterschied, bringt alles nichts; ich reg mich zwar auch über Drängler auf, aber das beste ist einfach normal weiterfahren und dann rechts rüber (falls möglich) und den Id..... weitenziehen lassen.

Was ist daran bitte fahrlässig? Du aktivierst die NSL um den Drängler abzuschrecken und damit nimmst du die Risiken in Kauf, die damit einhergehen. Er hat ja schon gesagt, dass er dann ach so geile Notbremsungen sieht.

Zitat:

Original geschrieben von ubc


Es geht hier NICHT um das Rechtsfahrgebot. (Und auch nicht um "Ausbremsen" und auch nicht um Crashs.)

Doch, wenn man hier in dem Fall ganz korrekt nach Stvo geht, schon:

60 erlaubt, LKW die 60 fahren: Überholen nicht möglich, deshalb nicht auf die linke Spur -> Rechtsfahrgebot.

Und wenn er vor der Baustelle schon nicht hätte rechts rüberziehen können, weil die rechte Spur von einer LKW-Armada blockiert wurde? 🙂

@ Icheb

§ 315 b bezieht sich auf verkehrsfremde Vorgänge, also zB absichtlich herbeigeführte Unfälle, Abdrängen von der Fahrbahn o.ä. Ein Einschalten der NSL fällt darunter jedoch nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Ricky2000


Doch, wenn man hier in dem Fall ganz korrekt nach Stvo geht, schon:
60 erlaubt, LKW die 60 fahren: Überholen nicht möglich, deshalb nicht auf die linke Spur -> Rechtsfahrgebot.

Selbst wenn: Dann wird der Sprinter-Fahrer sich kaum auf deine Argumentation berufen --- müsste er dann doch zugeben, dass er links erheblich schneller als erlaubt fahren wollte...😉

Zitat:

Original geschrieben von ubc


Noch einmal zum Ausgangsbeitrag: Das ist so ein Fall, in dem es angebracht ist, die Geschwindigkeit dem Abstand des Dränglers anzupassen (wenn der schon nicht in der Lage ist, seinen Abstand meiner Geschwindigkeit anzupassen).

D.h., behutsam Gas wegnehmen, auch leicht bremsen: Entweder hät er dann mehr Abstand, womit das Ziel erreicht wäre --- oder wenn nicht, dann sieht er zumindest, dass er mit seinem aggressiven Verhalten keinen Erfolg hat.

Irgendwie scheinst du selbst mit dem Verständnis deiner Beiträge große Probleme zu haben.

Und dein hier beschriebens Verhalten, welches auch mehrfach schon vor Gericht verurteilt wurde, begründest du in einem Folgebeitrag

Zitat:

Original geschrieben von ubc


...das Vermeiden oder Verringern einer Gefahr (in diesem Fall durch den viel zu geringen Abstand des Hintermanns) ist auf jeden Fall ein Grund. (Und wenn das nicht genügt, so lässt sich leicht ein anderer Grund finden --- zB ein plötzlicher Schlenker eines Fahrzeugs auf der rechten Spur o.ä.)

um dann so zu argumentieren.

Zitat:

Original geschrieben von ubc


Was gleichzeitig bedeutet, dass REGELKONFORME "Erziehungsmaßnahmen" erlaubt sind.

Jedoch scheinst du leider immer noch nicht verstanden zu haben, dass gerade diese beschriebene Situation mit einem StVO Konformen Verhalten des Threaderstellers gar nicht entstanden wäre. Madcruiser hat dies ausführlich dargestellt bei weiteren Fragen sei dir dringend ein Auffrischungskurs ind der Fahrschule empfohlen 😉

Zitat:

Original geschrieben von ubc


Selbst wenn: Dann wird der Sprinter-Fahrer sich kaum auf deine Argumentation berufen --- müsste er dann doch zugeben, dass er links erheblich schneller als erlaubt fahren wollte...😉

tut hier nichts zur Sache, da jeder für sein Verkehrsverhalten selber verantwortlich ist und jeder Hilfssheriff überflüssig ist und wie in diesem Fall von dir angedacht anstatt wie vorgeschrieben vom RechtsfahrGEBOT gebrauch zu machen die Überholspur zu halten die Geschwindigkeit verringern und die Bremse betätigen trägt hier garantiert nicht zur Sicherheit bei. Ich hoffe doch, dass sich niemand auf solche absurden Tipps berufen muss und frage mich von welchem Fach man bei so einer Einstellung bloss ist?

Zitat:

Original geschrieben von pv125


Irgendwie scheinst du selbst mit dem Verständnis deiner Beiträge große Probleme zu haben.

DU hast Verständnisprobleme --- aber dafür kann ICH nichts.

Zitat:

Und dein hier beschriebens Verhalten, welches auch mehrfach schon vor Gericht verurteilt wurde,

Mein geschildertes Verhalten ist absolut regelkonform --- und deshalb wurde es auch niemals von einem Gericht verurteilt.

Bitte stelle hier keine unwahren Behauptungen auf!

Zitat:

Jedoch scheinst du leider immer noch nicht verstanden zu haben, dass gerade diese beschriebene Situation mit einem StVO Konformen Verhalten des Threaderstellers gar nicht entstanden wäre.

Inzwischen wohl zum VIERTEN Mal (welche Mühe man sich macht, damit auch DU es endlich verstehen mögest...): Es handelt sich bei allen meinen Ausführungen um absolut regelkonformes Verhalten.

Auf meine Bitte, dies notfalls durch die Angabe entsprechender Vorschriften (oder auch Gerichtsurteile) zu widerlegen, gehst du nicht ein --- damit dürfte alles klar sein.

Könntest du es somit bitte unterlassen, meine Beiträge weiterhin zu verdrehen und wahrheitswidrig fehlzuinterpretieren? Dies würde der Versachlichung der Diskussion sehr helfen.

Zitat:

Madcruiser hat dies ausführlich dargestellt

Madcruiser hat (in völliger Verkennung der Sachlage) den Threadersteller als "Verkehrsrowdy" bezeichnet --- somit sind seine weiteren Ausführungen mehr oder weniger fragwürdig.

Zitat:

bei weiteren Fragen sei dir dringend ein Auffrischungskurs ind der Fahrschule empfohlen

Ich habe keine weiteren Fragen --- denn ich weiß, dass ich richtig liege 🙂

Zitat:

Original geschrieben von ubc


Nur kurzes Antippen der Bremse --- da erschrickt er bereits ordentlich.

Das ist definitiv nicht erlaubt, das kann man in jedem Fernsehbeitrag und Artikel, die sich mit der Drängler-Problematik auseinandersetzen, erfahren.

Diese Vorgehensweise entspricht genau der des kurzen Betätigens der NSL (du schreibst es ja schon selbst: "...erschrickt er [...] ordentlich"😉. Auch das erfüllt in diesem Zusammenhang wohl den Tatbestand eines (unter Umständen auch gefährlichen) Eingriffs in den Straßenverkehr.

Und nochwas: nur weil etwas nicht per Gesetz verboten ist, heisst das, dass es erlaubt ist 😉 Es gibt auch noch sowas wie Rechtsprechung.... Denke aber, das dürften die meisten schon wissen....

Zitat:

Original geschrieben von pv125


tut hier nichts zur Sache,

Täte es nichts zur Sache, hätte ich es nicht geschrieben 😉

Zitat:

da jeder für sein Verkehrsverhalten selber verantwortlich ist

Richtig. Aber selbstverständlich spielt hierfür auch das Verhalten ANDERER eine Rolle. (Weil nämlich niemand allein auf der Welt ist.)

Zitat:

und jeder Hilfssheriff überflüssig ist

Niemand hier sieht sich als "Hilfssheriff". Es geht schlichtweg darum, dass man sich selber regelkonform verhält --- und dies auch von anderen erwartet.

Zitat:

und wie in diesem Fall von dir angedacht anstatt wie vorgeschrieben vom RechtsfahrGEBOT gebrauch zu machen die Überholspur zu halten die Geschwindigkeit verringern und die Bremse betätigen trägt hier garantiert nicht zur Sicherheit bei.

Auch dies zum wiederholten Male: Es geht ja gerade um Fälle, wo man eben NICHT rechts fahren kann.

Eine andere Frage ist, wodurch festgelegt ist, wann man nach rechts wechseln muss und wann nicht. (Die 20-Sekunden-Regel lässt sich, je nach "Sympathie" für den Hintermann, so oder so auslegen.)

Zitat:

Ich hoffe doch, dass sich niemand auf solche absurden Tipps berufen muss

Absurd sind diese Tipps ja auch nicht. Gedacht sind sie (wie bereits ausgeführt) für den Fall, dass man sich gegen erlogene Vorwürfe des Dränglers verteidigen muss --- denn wie schon gesagt, Recht haben und Recht bekommen kann uU nicht dasselbe sein. (Dass der Vordermann in diesen Fällen Recht HAT, ist ja ohnehin klar.)

Zitat:

und frage mich von welchem Fach man bei so einer Einstellung bloss ist?

Nur so viel: Verkehrsrecht ist eine Materie, die mir nicht ganz fremd ist 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Das ist definitiv nicht erlaubt, das kann man in jedem Fernsehbeitrag und Artikel, die sich mit der Drängler-Problematik auseinandersetzen, erfahren.

Wie ich schon geschrieben habe: Verkehrsbedingtes Bremsen ist immer erlaubt --- und ein LEICHTES Antippen der Bremse lässt sich IMMER als "verkehrsbedingt" rechtfertigen.

Zitat:

Auch das erfüllt in diesem Zusammenhang wohl den Tatbestand eines (unter Umständen auch gefährlichen) Eingriffs in den Straßenverkehr.

Definitiv NICHT. (Wie gesagt, § 315 b bezieht sich auf VERKEHRSFREMDE Vorgänge --- leichtes Bremsen ist niemals verkehrsfremd.)

Allenfalls käme eine Nötigung in Betracht --- aber dazu muss schon ein STARKES Bremsen (oder ein regelrechtes "Ausbremsen"😉 vorliegen.

Zitat:

Es gibt auch noch sowas wie Rechtsprechung...

Sicher gibt es die --- und an entsprechenden Urteilen wäre ich sehr interessiert.

Also, wo sind sie? 😉

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