Verhalten bei Extrem-Dränglern

Guten Morgen zusammen.

Ich muss meinem angestauten Unmut mal kurz Luft machen:

In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag kam ich nachts um 1 Uhr von Wuppertal von einem Madsen-Konzert, die Autobahn war sehr leer, nur einige LKW's rechts.

Dann ein Baustellen-Bereich, erst 80, später 60, nur noch 2 Fahrspuren.

Mein Kumpel war schon am pennen, ich hatte es nicht eilig, rollte quasi mit 100 an die Sache ran. Da rechts mehrere LKW's waren, war die rechte Spur dicht.

Ein Sprinter mit BI Kennzeichen taucht auf, bremst erst, nachdem er meine TÜV-Plakette hätte abmalen können.
Die 60er Zone fing an, ich war immer noch mit 70-80 unterwegs, hatte den Fuß nicht mehr auf dem Gas.
Bei uns in Herford wird gern auch um 0 Uhr auf der Umgehungsstraße oder in der Stadt geblitzt, ich habe noch Probezeit. Was ich damit sagen will: Ich sehe überhaupt nicht ein, wieso ich wegen ihm schneller fahren sollte. Mittlerweile hab ich aufgehört den Drang zu haben, während der Fahrt in die Frontscheibe des Dränglers springen zu wollen.

Jetzt meine Frage: Was darf ich tun, um diese Leute mal zu belehren?

Ich meine damit NICHT ausbremsen, fluchen oder hinterher fahren und aus dem Auto rausholen.
Ich weiß, daß man seit kurzem während der Fahrt die Rennleitung anrufen darf, wenn man genötigt wird. Das ist aber zeitweise schon ziemlich kritisch wenn man allein im Wagen sitzt.

Ich hatte in der besagten Nacht meine Digicam vom Konzert noch dabei, hätte ich einfach mal nach hinten mit Blitz fotografieren dürfen?

So hätte ich gezeigt, dass ich vorhabe ihn anzuschwärzen, und er merkt endlich, dass er mich ankotzt.

Ich würde gern mal Meinungen von euch hören, manche scheinen ja wandelnde Gesetzbücher zu sein, was darf man und was darf man nicht.

Und bevor hier jetzt jemand auf die Idee kommt, mich hier als Plinse hinstellen zu müssen, und ich solle mich nicht so anstellen: Ich gehöre zwar zu der Altersgruppe, die ja noch gerne zeigen was sie können blablabla, allerdings habe ich im Familien/ und Freundeskreis mehrere Menschen verloren, die völlig unnötig gestorben sind. Genau wegen solchen Dingen, Schneiden auf der BAB etc...Drängelmannöver..

150 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Icheb


Denk mal drüber nach. Und wenn der Fahrer hinter dir einen Unfall mit Todesfolge baut, bist du mindestens wegen Totschlags dran.

Naja, § 315b StGB gilt nur für Eingriffe von außerhalb des Straßenverkehrs in den Straßenverkehr (z.B. Steinewerfer von der Autobahnbrücke), nicht zwischen 2 Verkehrsteilnehmern. Totschlag wärs auch nicht, höchstens fahrlässige Tötung. Macht aber keinen Unterschied, bringt alles nichts; ich reg mich zwar auch über Drängler auf, aber das beste ist einfach normal weiterfahren und dann rechts rüber (falls möglich) und den Id..... weitenziehen lassen.

Viele Grüße

Celeste

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Wen nur 60 erlaubt sind, kann kein legales Überholen stattfinden.

Leute wie Du wollen bestimmte Ergebnisse sehen.
Kommen die nicht und fehlen die Argumente,
wird man persönlich.
Schwaches Bild. 😠

Ist streng genommen richtig - bestreitet auch niemand - , aber du gibst doch selbst bei Gelegenheit immer wieder unumwunden zu, auf der AB +19 laut Tacho zu schnell zu fahren, also könnte dir das genauso passieren.

Deshalb nützt einem die Theorie in so einer Situation nichts. 😉

Richtig, mein Tempomat wird von mir so fixiert.

Nervt mich hinter mir jemand, und das kommt öfters vor, dann ziehe ich nach dem nächsten Auto rechts rüber oder gebe etwas Gas um ein Entgegenkommen zu signalisieren.

Bringt letzteres Nichts (weil immer noch gedrängelt wird) und ist rechts immer noch nicht frei (passiert tagsüber schon Mal), dann lasse ich mich wieder auf die eingestellte Geschwindigkeit zurückfallen.

Unangenehm sind nur Laster in 60er Baustellen, da die alle 80 fahren.
Die drücken manchmal ganz fies hinten rein.

Fast alle von uns gehören Mal zu den gefühlten Dränglern und mal zu den gefühlten Bremsern.

Ich bleibe dennoch dabei für gegenseitige Rücksichtnahme und entspanntes Fahren zu plädieren.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Ich bleibe dennoch dabei für gegenseitige Rücksichtnahme und entspanntes Fahren zu plädieren.

Selbstverständlich, ganz meine Meinung!

Aber wenn er schreibt, dass dort zuviele LKWs waren, um Platz zu machen, dann glaube ich ihm das auch.

Du hast ihm unterstellt, es wäre genug Platz gewesen, das wi ssen wir aber nicht.

Wenn es so war: klar, hätte er machen müssen. Wenn nicht, hat er sich okay verhalten.

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Irgendwie isch ja jetzt elles gsagt, gell? 🙂

Grüßle
~

Noch einmal zum Ausgangsbeitrag: Das ist so ein Fall, in dem es angebracht ist, die Geschwindigkeit dem Abstand des Dränglers anzupassen (wenn der schon nicht in der Lage ist, seinen Abstand meiner Geschwindigkeit anzupassen).

D.h., behutsam Gas wegnehmen, auch leicht bremsen: Entweder hät er dann mehr Abstand, womit das Ziel erreicht wäre --- oder wenn nicht, dann sieht er zumindest, dass er mit seinem aggressiven Verhalten keinen Erfolg hat.

Ach ja, und für die ganzen Spezialisten, die so etwas für illegal halten: Ist es nicht! (Die freie wahl der Geschwindigkeit ist ebenso selbstverständlich erlaubt wie verkehrsbedingtes Bremsen.) Verboten wäre lediglich unnötiges starkes Ausbremsen oder unnötiges Linksfahren --- aber darum geht es ja auch gar nicht.

So auf Seite 1 niedergeschrieben:

Zitat:

Original geschrieben von FallSoWireless
... nachts um 1 Uhr ... , die Autobahn war sehr leer, nur einige LKW's rechts.
...
Da rechts mehrere LKW's waren, war die rechte Spur dicht.

Das ist widersprüchlich.

Erst sehr leer, dann einige und plötzlich dicht.

Plausibilitäten wird man noch prüfen dürfen, oder?

Ja, die Autobahn war leer, bis auf einige LKW's. In der Baustelle waren aber mehrere LKW's in Kolonne, die wohl schon länger zusammen unterwegs waren. hatten halt alle das selbe Tempo drauf.

Und als der Sprinter kam, war ich genau neben der Kolonne.

Wie der Zufall eben so will.

@ubc: hätte ich dann noch gebremst, hätte er mich sowieso von den Straße geschoben, jede Wetter.

Er hat, nachdem er vorbei war (ich konnte sein gesicht nicht sehen) mehrere (!!) Zigaretten aus seinem Fenster geworfen. Bei der 1. dachte ich noch "oh, der ist sauer" dann kam aber nummer 2 und 3. Das fand ich schon etwas heftig, da die mir quasi vors Auto flogen. (die bleiben ja nicht sofort auf dem Asphalt liegen)

Nun, es ist Wochenende. Bitte bitte, tut nicht drängeln, es gibt Menschen die da eskalieren, sich für Rambo halten und mit sonstwas auf einen losgehen.

Zitat:

Original geschrieben von ubc


Noch einmal zum Ausgangsbeitrag: Das ist so ein Fall, in dem es angebracht ist, die Geschwindigkeit dem Abstand des Dränglers anzupassen (wenn der schon nicht in der Lage ist, seinen Abstand meiner Geschwindigkeit anzupassen).

D.h., behutsam Gas wegnehmen, auch leicht bremsen: Entweder hät er dann mehr Abstand, womit das Ziel erreicht wäre --- oder wenn nicht, dann sieht er zumindest, dass er mit seinem aggressiven Verhalten keinen Erfolg hat.

Ach ja, und für die ganzen Spezialisten, die so etwas für illegal halten: Ist es nicht! (Die freie wahl der Geschwindigkeit ist ebenso selbstverständlich erlaubt wie verkehrsbedingtes Bremsen.) Verboten wäre lediglich unnötiges starkes Ausbremsen oder unnötiges Linksfahren --- aber darum geht es ja auch gar nicht.

Wie so oft liegst du auch hier einem Irrtum auf 😉

Das Auffahren unterhalb des vorgeschriebenem Sicherheitsabstand verboten und somit bestraft gehört steht außer Frage, jedoch liegt es nicht in deinem Ermessen dies ansatzweise auszuführen.

Da du dich ja auf einer Überholspur befindest und dort ausschließlich zum Überholen der rechts fahrenden Fahrzeuge fährst ist es verboten hier grundlos die Geschwindigkeit zu verringer bzw. die Bremse zu betätigen.
Falls dies zur vorgeschriebenen Tempoanpassung geschieht gilt auch für dich das RechtsfahrGEBOT welches Nachts bei 60 km/h keinerlei Probleme darstellt.
Verkehrserzieher haben im Straßenverkehr nichts zu suchen vor allem wenn sie sich dabei regelwidrig verhalten.

Zitat:

Original geschrieben von FallSoWireless


Da hilft wohl nur hinterher rasen, und beim nächsten Halt zur Rede stellen 😮

Schlechte Idee...

Könnte ebenso übel für dich enden, wenns denn der vorherfahrende merkt...

Am besten ist einfach möglichst schnell vorbeilassen und hoffen, das er auf die Grün/weißen trifft...

Zitat:

Original geschrieben von J.Ripper


...der notorische Linksfahrer bei freier rechter Spur ist natürlich auch böse

aber der Drängler ist böser

Ripper, was war zuerst das Ei oder das Huhn 😁

Da auch du gerne als Hilfssheriff aggierst solltest gerde du mit vorbildlichem Verhalten auftreten. Und wenn du dich nun in einer Baustelle mit 60 befindest gilt natürlich auch für dich das rechtsfahrGEBOT! Ob nun Drängler oder freie Bahn hinter dir.
Aber hier liegt das große Problem der Deutschen nur wenige praktizieren das rechtsfahrGEBOT da ja jeder der schnellste ist.

Zitat:

Original geschrieben von pv125


Da du dich ja auf einer Überholspur befindest und dort ausschließlich zum Überholen der rechts fahrenden Fahrzeuge fährst ist es verboten hier grundlos die Geschwindigkeit zu verringer bzw. die Bremse zu betätigen.

Von "grundlos" war ja auch keine Rede. Das Vermeiden oder Verringern einer Gefahr (in diesem Fall durch den viel zu geringen Abstand des Hintermanns) ist auf jeden Fall ein Grund. (Und wenn das nicht genügt, so lässt sich leicht ein anderer Grund finden --- zB ein plötzlicher Schlenker eines Fahrzeugs auf der rechten Spur o.ä.)

Man ist dabei also juristisch auf der sicheren Seite --- ansonsten würde ich das ja auch nicht empfehlen.

Zitat:

Falls dies zur vorgeschriebenen Tempoanpassung geschieht gilt auch für dich das RechtsfahrGEBOT welches Nachts bei 60 km/h keinerlei Probleme darstellt.

Darum geht es hier aber nicht, da (wie bereits mehrfach ausgeführt) ein Wechsel auf die rechte Spur nicht möglich war.

Zitat:

Verkehrserzieher haben im Straßenverkehr nichts zu suchen vor allem wenn sie sich dabei regelwidrig verhalten.

Was gleichzeitig bedeutet, dass REGELKONFORME "Erziehungsmaßnahmen" erlaubt sind.

Ja, darauf können wir uns verständigen 🙂

Zitat:

Original geschrieben von FallSoWireless


hätte ich dann noch gebremst, hätte er mich sowieso von den Straße geschoben, jede Wetter.

Nur kurzes Antippen der Bremse --- da erschrickt er bereits ordentlich.

Zitat:

Er hat, nachdem er vorbei war (ich konnte sein gesicht nicht sehen) mehrere (!!) Zigaretten aus seinem Fenster geworfen. Bei der 1. dachte ich noch "oh, der ist sauer" dann kam aber nummer 2 und 3. Das fand ich schon etwas heftig, da die mir quasi vors Auto flogen. (die bleiben ja nicht sofort auf dem Asphalt liegen)

Es wird immer deutlicher, dass dieser Typ für längere Zeit aus dem Verkehr gezogen gehört.

Zitat:

Original geschrieben von ubc


Das Vermeiden oder Verringern einer Gefahr (in diesem Fall durch den viel zu geringen Abstand des Hintermanns) ist auf jeden Fall ein Grund. (Und wenn das nicht genügt, so lässt sich leicht ein anderer Grund finden --- zB ein plötzlicher Schlenker eines Fahrzeugs auf der rechten Spur o.ä.)

Man ist dabei also juristisch auf der sicheren Seite --- ansonsten würde ich das ja auch nicht empfehlen.

Na dann hoffe ich, dass deinem Spielchen alsbald von aussagekräftigen Zeugen ein Riegel vorgeschoben wird, da du rechtlich ja Ausreden für dein gezielt regelverstoßendes Verhalten anführst.

Und natürlich ist es nachts unmöglich auf einer wie angegeben wenig befahrenen AB in der Baustelle bei 60 ordnungsgemäß auf die rechte Spur zu wechseln.

Aber deine Aussage ist typisch, dass auch du keine Kenntnis von dem rechtsfahrGEBOT hast bzw dich daran hälst. Deshalb ist diese Konstellation eben besonders in Deutschland anzutreffen.

Zitat:

Original geschrieben von pv125


Na dann hoffe ich, dass deinem Spielchen alsbald von aussagekräftigen Zeugen ein Riegel vorgeschoben wird, da du rechtlich ja Ausreden für dein gezielt regelverstoßendes Verhalten anführst.

Noch mal, und nur für dich:

Weder verhalte ich mich regelwidrig, noch empfehle ich anderen regelwidriges Verhalten.

(Und du kannst ja offenbar auch keine entsprechende Vorschrift nennen, die ich missachten würde.)

Jetzt klar geworden?

Zitat:

Aber deine Aussage ist typisch, dass auch du keine Kenntnis von dem rechtsfahrGEBOT hast bzw dich daran hälst.

Irrtum. Aber es geht hier nicht um das Rechtsfahrgebot, sondern um das Verhalten des Dränglers und wie man darauf reagieren sollte.

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