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Verhalten bei Extrem-Dränglern

Themenstarteram 9. September 2005 um 8:13

Guten Morgen zusammen.

Ich muss meinem angestauten Unmut mal kurz Luft machen:

In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag kam ich nachts um 1 Uhr von Wuppertal von einem Madsen-Konzert, die Autobahn war sehr leer, nur einige LKW's rechts.

Dann ein Baustellen-Bereich, erst 80, später 60, nur noch 2 Fahrspuren.

Mein Kumpel war schon am pennen, ich hatte es nicht eilig, rollte quasi mit 100 an die Sache ran. Da rechts mehrere LKW's waren, war die rechte Spur dicht.

Ein Sprinter mit BI Kennzeichen taucht auf, bremst erst, nachdem er meine TÜV-Plakette hätte abmalen können.

Die 60er Zone fing an, ich war immer noch mit 70-80 unterwegs, hatte den Fuß nicht mehr auf dem Gas.

Bei uns in Herford wird gern auch um 0 Uhr auf der Umgehungsstraße oder in der Stadt geblitzt, ich habe noch Probezeit. Was ich damit sagen will: Ich sehe überhaupt nicht ein, wieso ich wegen ihm schneller fahren sollte. Mittlerweile hab ich aufgehört den Drang zu haben, während der Fahrt in die Frontscheibe des Dränglers springen zu wollen.

Jetzt meine Frage: Was darf ich tun, um diese Leute mal zu belehren?

Ich meine damit NICHT ausbremsen, fluchen oder hinterher fahren und aus dem Auto rausholen.

Ich weiß, daß man seit kurzem während der Fahrt die Rennleitung anrufen darf, wenn man genötigt wird. Das ist aber zeitweise schon ziemlich kritisch wenn man allein im Wagen sitzt.

Ich hatte in der besagten Nacht meine Digicam vom Konzert noch dabei, hätte ich einfach mal nach hinten mit Blitz fotografieren dürfen?

So hätte ich gezeigt, dass ich vorhabe ihn anzuschwärzen, und er merkt endlich, dass er mich ankotzt.

Ich würde gern mal Meinungen von euch hören, manche scheinen ja wandelnde Gesetzbücher zu sein, was darf man und was darf man nicht.

Und bevor hier jetzt jemand auf die Idee kommt, mich hier als Plinse hinstellen zu müssen, und ich solle mich nicht so anstellen: Ich gehöre zwar zu der Altersgruppe, die ja noch gerne zeigen was sie können blablabla, allerdings habe ich im Familien/ und Freundeskreis mehrere Menschen verloren, die völlig unnötig gestorben sind. Genau wegen solchen Dingen, Schneiden auf der BAB etc...Drängelmannöver..

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150 Antworten

Abschließend kann ich jedem (egal ob Schnellfahrer, Raser, Drängler oder Linksspurblockierer) nur die Einhaltung der geltenden Gesetze empfehlen. Dabei sollte man vor allem keine wilden verkehrserzieherischen Maßnahmen veranstalten, im Zweifelsfall die Ordnungsbehörden informieren und vor allem die beiden Absätze des § 1 StVO beachten

Zitat:

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Da hier aber schon desöfteren vom eigentlichen Thema abgewichen wurde:

 

*closed*

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