Verfällt Garantie wenn Hauptuntersuchung nicht bei VW gemacht wird?

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo,

bei meinem Golf ist die erste TÜF & AU Untersuchung fällig. Ich habe eine Anschlussgarantie. Da muss man ja die Inspektionen beim 🙂 machen, damit man die Garantie nicht verliert. Aber wie schauts mit TÜF & AU aus? Muss ich die auch beim 🙂 machen oder kann ich da frei wählen?

Danke

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V und AU haben nichts mit der Garantie zu tun und können natürlich überall erledigt werden.

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Da liegst du aber falsch, Beim TÜV sind es ca 85,-€, aber es geht auch schon ab 80,-€ und beim Freundlichen geht es i.d.R. ab 100,-€ los. Für die 30,-€ kannst du schon wieder das Öl kaufen.

Nee, kann ich nicht bestätigen.

HU+AU war in 6/2013 beim Freundlichen günstiger lt. Rg. als zuvor die Jahre beim von mir besuchten TÜV in HH.

Ja, eigentlich sollte die Inspektion jetzt sein, aber das würde doch eigentlich in der MFA angezeigt werden, oder? Bis jetzt steht da jedenfalls nichts.

Zitat:

Original geschrieben von joextra


Ja, eigentlich sollte die Inspektion jetzt sein, aber das würde doch eigentlich in der MFA angezeigt werden, oder? Bis jetzt steht da jedenfalls nichts.

Und wieder einer, der seinen Serviceplan nicht gelesen hat. Der Inspektionsservice(nach 3 Jahren oder 60.000km, was zuerst eintritt) wird

nicht

angezeigt!

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Ich dachte das dies angezeigt wird, wie die zweijährige Inspektion

Nicht denken, sondern lesen!😁

interessant wirds doch eigentlich erst wenn der jeweilige Überwachungsverein etwas beanstandet, das die Volkswägen-(wägen där anwäsenden Ironiefadis)Versicherung erstatten muss. Also zur Sicherheit doch lieber noch eine Rechtschutzversicherung vor Kaufvertragsabschluss ? Schaden kanns nicht ... und natürlich die Serviceintervalle einhalten! In diesem Zusammenhang kann ich die Werkstattsuche über autoscout24 empfehlen, hier findet man auch guten VW-Service dessen Preise sich kundenfreundlich sehen lassen können.

Mahlzeit,
Solange die Inspektionen nachweislich nach den Herstellerangaben durchgeführ wurden muss VW doch voll für Garantieleistungen geradestehen, oder nicht? also auch wenn man z.B. Zu Atu geht. Meine ich hätte da mal vor einigen Monaten eine Reportage im Vernsehen 😉 gesehen. Da gibt's auch bereits Gerichtsurteile zu....

kannst aber nieeeee auf Kulanz hoffen

Das kann ich nachvollziehen. Aber die Frage ging doch Richtung Garantie, nicht Richtung Kulanz....
Wie auch immer, letztlich muss ja jeder selbst entscheiden ob er die "etwas überteuerten" Stundensätze bei VW bezahlt um es Im Streitfall etwas leichter zu haben oder nicht.

Zitat:

Original geschrieben von DanielED35


Das kann ich nachvollziehen. Aber die Frage ging doch Richtung Garantie, nicht Richtung Kulanz....
Wie auch immer, letztlich muss ja jeder selbst entscheiden ob er die "etwas überteuerten" Stundensätze bei VW bezahlt um es Im Streitfall etwas leichter zu haben oder nicht.

Mein "Freundlicher" berechnet für HU/AU genau das was der TÜV/GTÜ/DEKRA berechnet wenn man direkt vorfährt.

Alles andere wäre auch schwer erklärbar, der Prüfer steht ja nicht auf deren Gehaltsliste und kostet die Werkstatt rein gar nichts.

} Mein "Freundlicher" berechnet für HU/AU genau das was der TÜV/GTÜ/DEKRA berechnet wenn
} man direkt vorfährt.
} Alles andere wäre auch schwer erklärbar, der Prüfer steht ja nicht auf deren Gehaltsliste und
} kostet die Werkstatt rein gar nichts

Selbstverständlich entstehen dem Händler Verwaltungskosten (Gemeinkosten) die er auch natürlich umsetzen muss.

Er nimmt das Fahrzeug entgegen, füllt dazu eine Formblatt aus.
Er schreibt die Rechnung. Die Kopie muss er auch noch 10 Jahre aufbewahren.
Er händigt das Fahrzeug aus.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Gasofix


} Mein "Freundlicher" berechnet für HU/AU genau das was der TÜV/GTÜ/DEKRA berechnet wenn
} man direkt vorfährt.
} Alles andere wäre auch schwer erklärbar, der Prüfer steht ja nicht auf deren Gehaltsliste und
} kostet die Werkstatt rein gar nichts

Selbstverständlich entstehen dem Händler Verwaltungskosten (Gemeinkosten) die er auch natürlich umsetzen muss.

Er nimmt das Fahrzeug entgegen, füllt dazu eine Formblatt aus.
Er schreibt die Rechnung. Die Kopie muss er auch noch 10 Jahre aufbewahren.
Er händigt das Fahrzeug aus.

Gruß

Wenn mein Fahrzeug eh zur Inspektion dort ist nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Gasofix



Selbstverständlich entstehen dem Händler Verwaltungskosten (Gemeinkosten) die er auch natürlich umsetzen muss.
[.....]

Muss er das wirklich? 😕

Man kann davon ausgehen, dass in vielen Fällen lukrative Aufträge aus der HU generiert werden? Ich gehe deshalb auch davon aus, dass diese Aufträge bei weiten die "Verwaltungskosten" decken.

Glaubst du, dass die kostenlosen Beleuchtungswochen im Oktober immer wieder gemacht werden, weil die Werkstätten gerade nichts zu tun haben, oder nicht vielleicht doch, weil man dabei einen Blick unter die Haube werfen kann und den einen oder anderen Mangel an Bremsflüssigkeit, Waschwasserzusatz, oder auch Motoröl feststellen kann und diesen auch gleich "günstig" beheben kann?

So rechnet sich dann auch ein "kostenloser" Service. 😉

Hi,

teilweise ist die HU in den Werkstätten günstiger als bei Tüv und Co. direkt.

Schließlich werden die Werkstatteinrichtungen der Werkstatt genutzt und besonders bei der AU kann eine Werkstatt deutlich weniger berechnen als der Tüv.

Nicht zuletzt lockt man damit auch Kunden an die evtl. Umsatz erzeugen 😉

Das sind aber oft freie Werkstätten die um Kunden kämpfen,bei Vertragshändlern kostet die HU meistens dasselbe oder sogar mehr als direkt beim Prüfer.

Nachfragen und informieren hilft.

Gruß Tobias

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