Ventildeckel undicht
Hallo Leute
Ich habe mir vor ca. 4 Monaten einen 525 f11 gekauft.
Vor einigen Tagen kam dann nach langer Autobahnfahrt ein starker Rauch vo.re. aus der Motorhaube. Ich ging am nächsten Tag in die Werkstatt und sie sagten der Ventildeckel ist ein wenig undicht aber nicht schlimm. Und dann tropft das Öl auf den Partikelfilter und dann verbrennt das Öl und es raucht...
sie sagten auch i soll nicht mehr fahren es könnte auch sein dass das Auto dann anfängt zu brennen wenn zu viel Öl auf den Partikelfilter kommt????
Hat jemand irgendwelche Erfahrungen zu diesem Thema Ventildeckeldichtung undicht ??? Darf ich überhaupt weiterfahren???
Und was muss alles bei der Reparatur beachtet werden?
Wahrscheinlich teuer ???
Danke an alle
29 Antworten
Der Gestank muss ja auch nicht ohne sein, allein deshalb würde ich damit nicht fahren. Aber wenn die Werkstatt dich an sich fesseln möchte mit dem Argument, "du darfst hier gar nicht mehr raus fahren und wir reparieren das jetzt hier", kannst du sie getrost zum Teufel schicken. Denn das versuchen sie zwar, dürfen es aber nicht. Sie müssen dich auch mögliche Gefahren hinweisen, aber entscheiden tust du es letztendlich selbst. Dein Wagen, deine Entscheidung.
Nichtsdestotrotz haben sie natürlich irgendwo recht, was raucht kann auch brennen, das PDF kann schon ziemlich heiß werden ca 600 Grad und mehr, da kann ich mir gut vorstellen das der ein oder andere Tropfen Öl sich entflammen KÖNNTE muss aber nicht. Wenn du eine andere Werkstatt aufsuchen möchtest, würde ich das tun. Alles schön sauberwischen was bereits am Motor entlang sifft und ab. Denn das Öl da strömt ja nicht in strömen, sonst hättest du gar keins mehr im Motor und müsstest alle 100km ein Liter nachfühlen
Ist dir dieses Thema bekannt bei diesen Modellen ??? Kann man da vielleicht etwas auf Garantie bekommen( von BMW selber) Auto ist 4,5 Jahre und hat 90000 km??
Ist bei mir seit 1 jahr defekt. Hinten links von da tropt es auf den Dpf. Der ventildeckel hat eine nummer mit dieser die Dichtung bestelle. Es müssen ASB Injektoren raus Dichtungen mit bestellenund glühstifte mit neu machen.
Auto Privat oder von einem Händler erworben?
Dann geh zum Händler und fordere ihn auf, den Mangel zu beheben, du hast Gewährleistung auf das Fahrzeug und in den ersten 6 Monaten muss er beweisen, dass dieser Mangel beim Kauf nicht bestand (was sogut wie unmöglich ist) - nennt man auch Beweislastumkehr.
Alles klar werde ihn mal anrufen... nur das Problem ist ich bin aus Österreich und der Händler ist in Deutschland ich müsste 7 Stunden fahren wenn er das Auto repariert
Er muss das Auto reparieren, ansonsten mit Anwalt drohen, dann geben die nach.
Glaubst du ich kann das Auto auch hier in Österreich reparieren lassen und er bezahlt dann die Reparatur ??
Folgendes: er ist die ersten 6 Monate wie schon erwähnt in der Beweispflicht, biete ihm an das vor Ort machen zu lassen wenn er dir bzw. Der Werkstatt eine kostenübernahme zusichert. Wenn du das Auto zu ihm bringst kannst du darauf bestehen das er dir die Fahrtkosten etc. erstatten muss. Natürlich schriftlich damit das auch belegen kannst.
Zitat:
@ChrisBMW535 schrieb am 17. März 2018 um 22:31:15 Uhr:
Folgendes: er ist die ersten 6 Monate wie schon erwähnt in der Beweispflicht, biete ihm an das vor Ort machen zu lassen wenn er dir bzw. Der Werkstatt eine kostenübernahme zusichert. Wenn du das Auto zu ihm bringst kannst du darauf bestehen das er dir die Fahrtkosten etc. erstatten muss. Natürlich schriftlich damit das auch belegen kannst.
Der Händler muss nur den Schaden richten! und keine sonstigen Kosten, wie An- und Abfahrt, übernehmen.
Der Händler hat das Recht 3 Mal nachzubessern.
Nö da liegst du falsch wenn er darauf besteht das du in sein Autohaus kommst muss er das sehr wohl der Verkäufer bestimmt auch wie nachgebessert wird ob in seinem Autohaus oder eben wo anders...
hat der Verkäufer bei Vorliegen eines Sachmangels gem. §§ 433, 434, 437 Nr. 1, 439 Abs. 2 BGB neben der Beseitigung des Mangels auch die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, zu denen auch Transportkosten gehören, zu tragen.
Wichtigs ist noch die Beachtung von folgendem § 439 Abs. 3 Satz 1 BGB
@e39-525itouring also bevor du dich pauschal äußerst und falsche Aussagen tätigst.... informiere dich