Vectra im Streifendienst.
Hallo zusammen ich Hab da mal eine frage!
Bei uns in NRW fährt die Polizei immer mehr Opel Vectra, hat irgend jemand eine Ahnung was die Polizeivectras für zwei kästen, links und rechts vom Nummernschild auf der Heckklappe, haben.
Vielleicht weis einer von euch ja mehr!
Gruß Andreas
180 Antworten
Durch das Video hat man nur den Halter, nicht den Fahrzeugführer. Und letzterer muss ja zweifelsfrei ermittelt werden, um ein Verfahren erfolgreich durchzuboxen. Dazu kommt noch, dass bei einigen Fahrzeugen nicht mal eine gerichtsfeste Messung zustande kommt (wie wollen die denn einen genauen Tatvorwurf machen, wenn z.B. der "Gegner" einfach wegzieht?).
Und schwach motorisiert ist relativ:
Die Polizeidirektion Halle hat einen ProVida-Wagen, einen Silber-Grauen BMW E60 530d - da kommt ja nun auch nicht sooo viel. Dieser hat den E39 528i vor einem Jahr abgelöst.
Och bei uns sind die nicht gerad so stark😁.
Aufer A23 war bis vor kurzem nochn alter Audi 80 mit irgendwie 110PS oder so unterwegs.
Hier aufer A7 gehts eigentlich. MV6+Passat VR6😁.
In der nähe von Bremen aufer A1 Omega 2.5 V6 Limousine.
Also nicht so die allerschnellsten um die Leute zu fangen aber für die TDI´s reichts denk ich😁.
Zitat:
aufer
komischescrossoverwort 😉
😁
NEUMODISCH*Fg*
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Es geht der Polizei heute kaum noch darum, andere Autos auf der Autobahn zu verfolgen. (Deswegen werden zB auch keine Polizei-Porsche mehr angeschafft.) Wenn man jemanden stellen will, dann sperrt man die Straße oder erzeugt einen künstlichen Stau --- das ist effektiver und sicherer.
Lediglich die Videowagen müssen wohl nach wie vor schnell sein. Aber auch da reicht es wohl, wenn die Geschwindigkeit des Videowagens dokumentiert ist und deutlich zu sehen ist, dass der Delinquent NOCH schneller fährt und davonzieht --- ob er nun wegen 200 oder 240 km/h belangt wird, ist ja dann fast egal.
Bin jetzt nicht der Provida-Profi, aber basiert das System nicht auf einer einfachen Weg-Zeit-Berechnung, d.h. es wird die Messung der Zeit ausgelöst, wenn der Verdächtige einen markanten Punkt passiert und der Weg wird ausgelöst, sobald der Videowagen diesen Punkt erreicht hat. Gestoppt wird der Spaß genauso. Daraus ergibt sich eine Wegstrecke und eine Zeitdauer - aus welchen sich eine Geschwindigkeit errechnen läßt. Zieht nun der Wagen entsprechend schnell davon, so ist meiner Meinung nach eine zuverlässige Messung unmöglich.
Und so schnell wie der 530d hier (160kW) ist ja schon jeder VW Golf IV mit 132kW (0-200km/h).
Hi
Unglaublich was diese einfache Frage hier für eine Diskusion auslöst 🙂
MfG
Badevi
Wenn ich mich nicht täusche, haben diese Videowagen vorn so einen Radarmesser drin, durch den die Differenzgeschwindigkeit des vorderen Wagens durchaus genau gemessen werden kann. Gut zu sehen auf den Videos, wo die eigene Geschwindigkeit und die des zu messenden Fahrzeuges angezeigt wird.
@J.M.G.
Hatten die Merseburger AB-Leiter nicht auch mal nen schwarzen Daimler? Schwarze Scheiben, dicke Schuhe und tiefer gelegt? Jedenfalls hat so einer vor meinen Augen nen anderen Benz rausgewunken, als beide mit ca. 200 statt erlaubten 130 an mir vorbeigedonnert sind. Das war 1996, A9, nach dem Saalepark in Richtung München.
Zitat:
Original geschrieben von SoulOfDarkness
...
@J.M.G.
Hatten die Merseburger AB-Leiter nicht auch mal nen schwarzen Daimler? Schwarze Scheiben, dicke Schuhe und tiefer gelegt? Jedenfalls hat so einer vor meinen Augen nen anderen Benz rausgewunken, als beide mit ca. 200 statt erlaubten 130 an mir vorbeigedonnert sind. Das war 1996, A9, nach dem Saalepark in Richtung München.
...in ML gabs auch mal nen tiefergelegten Golf II (Fire and Ice Edition). Richtig gut gemacht, getönte Scheiben, dicke 17Zöller. Nur leider war hinten in der Heckscheibe so ein komisches Licht installiert, welches immer kurz aufblitzte, wenn man zu schell vorbeifuhr.
Keine schlechte Verkleidung für einen Messwagen der "Rennleitung".
Schönes WE!
simmu
Hallo!
Auch ich möchte mich als "Blaulichtfahrerin" outen; meistens entwischen uns die "Jungs" nicht....; dank BMW mit geballetr Dieselkraft.... .
Ausserdem ist es eh blödsinning abzuhauen, auf dem Videoband ist meist das Kennzeichen zu sehen, und der Halter hat auf jeden Fall ein Problem, wenn er jemanden sein Fahrzeug überlässt und dann vergisst , wem er es überlassen hat..*lol*
Das wiederum beurteilt aber zum Glück nicht der Dorfpolizist vorort, sondern die Bußgeldstelle bzw. dann die Gerichte. Und diese sehen das meist recht bürgerfreundlich (nach 14 Tagen muß ich mich als Halter nicht mehr an den Fahrer erinnern, ohne Konsequenzen, so zumindest die einschlägige Rechtssprechung). Außerdem muß ich als Beschludigter gar keine Angaben machen - und dann obliegt die Beweispflicht den Behörden - ganz schlechte Karten für euch.
Hehe J.M.G. ; Du kennst Dich ja gut aus..... .
Nur wenn man ein z.B. Dein Auto auf der BAB filmt und Du Dich dann dünn machst, werden mit mindestens 100% mindestens 2 nette, freundliche, herzliche, übereifrige,dienstbereite, unauffällige,liebenswerte, menschenkennende Beamten-innen auf Dich vor Deiner Haustür aufhalten um Dir zu dem gewonnen Rennen zu beglückwünschen!
Sie werden Dich dann sogar unter tosendem Beifall begleiten, da Du vergessen hast, das Startgeld zu bezahlen, und ohne Startgeld bekomt man nun mal keinen Preis!....
*sollte es etwas ironisch klingen, war das auch so gemeint!; ich möchte mit Dieser aussage auf keinster Weise J.M.G. unterstellen zu schnell oder sich Verkehrswiedrig zu verhalten!!!*
Jetzt aber mal im ernst: klar liegt die Beweispflicht bei uns/der Plizei/Staatsaanwaltschaft; aber es kann mitunter für den Halter eines oder mehrerer Fahrzeuge sehr, sehr umständlich sein, Fahrtenbücher führen zu müssen!
Das mit den Fahrtenbüchern stimmt schon.
Aber zurück zum Thema - ich wollte mit meiner Aussage mitnichten da irgendetwas beschönigen, denn grob verkehrswidrig fahre ich grundsätzlich nicht, zumindest nicht mit Vorsatz. Ich wollte nur sagen, dass wenn es einem wirklich gelingt einem Videowagen davonzufahren, dann hat man es geschaft. Dies dürfte aber nur wenigen gelingen.
....nun ja, kommt darauf an, wie Du das "geschafft" auslegst;
ist eben das Rennen ohne das Startgeld bezahlt zu haben!
Es ist doch wohl einleuchtend, das wenn ein KFZ auffällig geworden ist, auch evnetuell öfter kontrolliert wird, wie ein "normales" KFZ!
Ausserdem ist es doch sicher ärgerlich, öfter mal gleich nach dem losfahren in eine allgemeine Verkehrskontrolle zu gelangen..* ;-) *
Zitat:
Original geschrieben von J.M.G.
Das wiederum beurteilt aber zum Glück nicht der Dorfpolizist vorort, sondern die Bußgeldstelle bzw. dann die Gerichte. Und diese sehen das meist recht bürgerfreundlich (nach 14 Tagen muß ich mich als Halter nicht mehr an den Fahrer erinnern, ohne Konsequenzen, so zumindest die einschlägige Rechtssprechung). Außerdem muß ich als Beschludigter gar keine Angaben machen - und dann obliegt die Beweispflicht den Behörden - ganz schlechte Karten für euch.
Richtig.