Vectra C aus Münster
hi,
und da hab ich heute schonwieder ein thema:
#habt ihr auch Probleme mit der Garantie?
Meine läuft angeblich schon seit 04/2009 obwohl erst im November zugelassen.
Da der Verkauf von Opel zählen soll und nicht die Erstzulassung ...
vg
-vectra-c-le-
42 Antworten
Hallo,
also auf der Opel-Homepage steht folgendes:
"Neuwagengarantie
Für alle Fahrzeuge ab Erstzulassungsdatum bzw. Endablieferungsdatum 1. November 2001 gilt eine 2-jährige Neuwagengarantie. Diese gilt für alle Opel Personenwagen für 24 Monate ab Erstzulassungsdatum bzw. Lieferung durch den Vertragshändler, je nachdem, welches Datum früher liegt - ohne Kilometerbegrenzung."
Das Auslieferungsdatum sollte vom Händler im Serviceheft vermerkt worden sein. Schau mal nach, welches Datum dort eingetragen ist...
Gruß
Markus
Wenn das Fahrzeug, für was auch immer eine Kurzzulassung hatte, gilt die Garantie ab dem Datum. Die steht im Fahrzeugschein, oder wie das Ding heute heißt.
Du hast den Wagen doch vom Händler gekauft wenn ich mich recht erinnere.
Gruß...Andi
Zitat:
Original geschrieben von Leo 67
Wenn das Fahrzeug, für was auch immer eine Kurzzulassung hatte, gilt die Garantie ab dem Datum. Die steht im Fahrzeugschein, oder wie das Ding heute heißt.
Du hast den Wagen doch vom Händler gekauft wenn ich mich recht erinnere.Gruß...Andi
Danke für die schnellen Antworten.
Ich hab das Auto bei einem Händler gekauft.
Als Neuwagen ohne Zulassung. lt. Zulassungsstelle bin ich auch der erste Halter.
In meinem Serviceheft ist leider kein Auslieferungsdatum eingetragen.
Zitat:
Original geschrieben von vectra-c-le
In meinem Serviceheft ist leider kein Auslieferungsdatum eingetragen.
Das ist eine Schlamperei, die im Zweifel zu Deinem Nachteil ausgeht. Lass es unbedingt nachtragen. Du hast doch auch noch ein "
kyrillisches" Wartungsheft, steht da ein Datum?
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Das Problem ist, ja das man in der neuen Zulassungsbescheinigung Vorbesitzer nicht mehr identifizieren kann. Also auch keine Kurzzulassung.
Ruf doch mal im Kundeninfocenter an und frag mal nach was mit dem Auto nach Auslieferung geschehen ist. Der war doch ursprünglich für den Russischen Markt oder.
MfG
Zitat:
Original geschrieben von Leo 67
Das Problem ist, ja das man in der neuen Zulassungsbescheinigung Vorbesitzer nicht mehr identifizieren kann. Also auch keine Kurzzulassung.
Ruf doch mal im Kundeninfocenter an und frag mal nach was mit dem Auto nach Auslieferung geschehen ist. Der war doch ursprünglich für den Russischen Markt oder.MfG
Man erkennt im neuen Brief aber wie viele Vorbesitzer dieses Fahrzeug hatte!
Gruß Jan
Hab schon im Kundencenter nachgefragt, die können nicht sehen, was nach der Auslieferung passiert ist. Man konnte mir nicht sagen warum.
Nur meine Bediehnungsanleitung war in kyrillisch. Das Serviceheft ist deutsch. nur ohne Datum.
Und ja, man kann erkennen wieviel Vorbesitzer. bei meinem bin ich der erste. hat auch die Zulassungsstelle bestätigt.
Opel sagt, das bei denen nur das Auslieferungsdatum an den Opelhändler zählt, da ist Erstzulassung später war, ist es ihnen wurscht. So zumindest die Auskunft am Telefon.
Zitat:
Original geschrieben von Janer110680
Man erkennt im neuen Brief aber wie viele Vorbesitzer dieses Fahrzeug hatte!
Gruß Jan
Stimmt gerade nachgesehen, habe ja selber so ein Teil von unserem Micra😉.
@vectra-c-le
das könnte für dich zum Problem werden. Was sagen die denn zu dem nicht eingetragenen Datum der Auslieferung.
Zitat:
Original geschrieben von vectra-c-le
Opel sagt, das bei denen nur das Auslieferungsdatum an den Opelhändler zählt, da ist Erstzulassung später war, ist es ihnen wurscht. So zumindest die Auskunft am Telefon.
Also nach ihren eigenen Garantiebedingungen (s.o.) zählen "Erstzulassungsdatum bzw. Lieferung durch den Vertragshändler". 😕 Selbst wenns nicht im Serviceheft steht, sollte der Händler die entsprechenden Daten in seinen Unterlagen haben.
Problematisch könnte es aus meiner Sicht eigentlich nur dann sein, wenn der Wagen zwischen mehreren Händlern hin- und hergeschoben wurde oder es sich um einen Re-Import handelt, der vom ausländischen Händler "ausgeliefert" wurde.
Aber wenn beim Kauf die Garantiefrist schon läuft, sollte der Händler eigentlich drauf hinweisen müssen.
So jedenfalls meine Meinung...
Ein Vectra C war strenggenommen im November 2009 kein Neuwagen mehr. Sobald das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr unverändert hergestellt wird, ist es kein Neuwagen mehr. Auch wenn es keinen Vorbesitzer und keine nennenswerte Laufleistung hat.
Insofern hat Opel hier mit Sicherheit das Recht die freiwillige Neuwagengarantie nicht mehr ab dem Zeitpunkt der Zulassung zu rechnen, da der Händler eigentlich einen Gebrauchtwagen verkauft hat.
Da die Produktion des Vectra im Oktober 2008 endete, ist er bei Verkauf im November 2009 nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (Aktenzeichen: VIII ZR 227/02 vom 15. Oktober 2003) auch kein Neuwagen mehr, weil er älter als 12 Monate ist.
Zitat:
Original geschrieben von netvoyager
Ein Vectra C war strenggenommen im November 2009 kein Neuwagen mehr. Sobald das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr unverändert hergestellt wird, ist es kein Neuwagen mehr. Auch wenn es keinen Vorbesitzer und keine nennenswerte Laufleistung hat.
Insofern hat Opel hier mit Sicherheit das Recht die freiwillige Neuwagengarantie nicht mehr ab dem Zeitpunkt der Zulassung zu rechnen, da der Händler eigentlich einen Gebrauchtwagen verkauft hat.
Sorry, aber das muss man nicht verstehen!
Angenommen ich kaufe mir im Media Mark einen LCD der nicht mehr gebaut wird, dieser lagertet dort noch ein halbes Jahr, trotz allem erhalte ich eine Garantie von 24Monate da ich das Gerät als neu kaufe.
So muss es in dem Fall auch beim Vectra sein!
Denn wenn man es genau nimmt, dann müsste laut dir die Garantie ja schon im Oktober 2008 angefangen haben zu zählen, denn 2009 wurde kein Vectra mehr gebaut!
Gruß Jan
Eben. Soweit ich weiß, geht es hierbei nur um die Definition "Neuwagen" in dem Sinne, ob der Händler Dir den Wagen als Neufahrzeug verkaufen darf.
Wie schon oben gesagt, in den Garantiebedingungen von Opel sind ja auch ausdrücklich andere Voraussetzungen genannt.
Zitat:
Original geschrieben von netvoyager
Ein Vectra C war strenggenommen im November 2009 kein Neuwagen mehr. Sobald das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr unverändert hergestellt wird, ist es kein Neuwagen mehr. Auch wenn es keinen Vorbesitzer und keine nennenswerte Laufleistung hat.
Insofern hat Opel hier mit Sicherheit das Recht die freiwillige Neuwagengarantie nicht mehr ab dem Zeitpunkt der Zulassung zu rechnen, da der Händler eigentlich einen Gebrauchtwagen verkauft hat.
Also gekauft habe ich ihn als "Neufahrzeug" steht so zumindest im Vertrag.
Auch hab ich eine 2 jährige Neuwagenanschlussgarantie gekauft beim Händler, die sich direkt an meine
Erstzulassung + 2Jahre anschließt.
Ich glaub irgendwas is da nich so gelaufen wie es laufen sollte :-(
Zitat:
Original geschrieben von Leo 67
Stimmt gerade nachgesehen, habe ja selber so ein Teil von unserem Micra😉.Zitat:
Original geschrieben von Janer110680
Man erkennt im neuen Brief aber wie viele Vorbesitzer dieses Fahrzeug hatte!
Gruß Jan
@vectra-c-le
das könnte für dich zum Problem werden. Was sagen die denn zu dem nicht eingetragenen Datum der Auslieferung.
Die sagen nichts zu dem nicht eigetragenen Datum.
lt. Aussage von Opel wäre das auch egal.
Wichtig ist nur, was bei denen im Computer steht.
Auslieferungsdatum von Opel soll 03/2009 gewesen sein.