Vectra B, Bj.98, 1.6 - Probleme mit Klima

Opel Vectra B

Hallo zusammen,

ich habe mich vor etwa zwei Wochen einen Vectra B Caravan Bj. 98 gekauft.
Die Klimaanlage funktionierte eine Woche tadellos, aber jetzt kommt nur noch warme Luft, wärmer als die Aussentemperatur heraus.
Lt. Vorbesitzer wäre es frisch befüllt.
Hat jemand eine Idee woran das liegen könnte.

Aus dem Motorraum kommt beim Kaltstart ein Geräusch, vom Motor, gleich am Kotflügel, neben dem Wischwasserbehälter. Dieser Geräusch (wie wenn man das Wischwasser betätigt) kommt nur beim Kaltstart. Nach etwas 30-50 Sekunden hört es auf.
Kann es vielleicht damit zusammenhängen, oder ist das beim Vectra ein normales Betriebsgeräusch.

Ich danke vielmals für Eure Antworten.

23 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von heikosh


... das einzige, was dir noch als chance bleibt, ist der kilometerstand!

gruß, heiko

Das sind rund 13000 km/Jahr, nicht viel, aber noch nicht so unglaublich. Der TÜV ist im Juli gemacht worden, 100km "vor dem Verkauf", da sehe ich auch kein Problem.

Das die Klima nicht geht, ist sicher ärgerlich, aber das is nun mal so bei einem privat gekauften Gebrauchtwagen.

@Alexx

...ja, das ist häufig so: in der ersten rage riecht man lug und trug, der sich dann beim nüchternen betrachten als seifenblase entpuppt (würde mir aber auch so gehen). das muß man auch in diesem fall so nüchtern sehen. das mit der klimaanlage ist einfach nur ärgerlich 🙁

gruß, heiko

tut mir leid aber ich nehme alles was geht hier heraus. sicher könnt ihr verstehen warum, also sorry noch einmal...

am besten wäre es, wenn du dir von der frau den kaufvertrag zwischen ihr und dem typen geben läßt. nicht das er versucht sich herauszureden und dabei die schuld auf die dame abwälzt. (die frau könnte ja nach dem letzten werksattbesuch den kmstand zurück gedreht haben^^)

ich denke allerdings auch, dass die von dir geschilderten mängel eigentlich auch schon bei der probefahrt hätten auffallen sollen.

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Das einzige was hier nicht stimmt ist vielleicht der Kilometerstand. Ansonsten kann ich nur sagen: gekauft wie gesehen. Kann garn9icht verstehen,dasss du dich soo aufregst.Der Verkäufer hat jetzt eigentlich nichtmehr das geringste mit dem Wagen zu tun.Du sagst ja selber ,dass die Klimaanlage bei Übergabe funktionierte.Da kannst du nichts machen.Die restlichen Mängell sind jawohl peanuts. Die Wischwasserpumpe kostet 30€ und es ist nichtmal gesagt,dass sie defekt ist. Da du den Wagen nicht über ebay gekauft hast kannst du dich auch leider nicht auf die Beschreibung stützen. Der Verkäufer ist absolut iim Recht. Du kannst nur hoffen,dass der KMStand geändert wurde.

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Warum die Klimaanlage nicht funktioniert spielt keine Rolle. Wie willst du dem Vorbesitzer denn beweisen,dass die Klimaanlage schon bei ihm undicht war?Ich hatte genau das gleiche mit meinem Vectra 1.6 16V Caravan BJ 97 69tkm. Klimaanlagenreperatur 900€ obwohl der Vorbesitzer sagte die müsste ich nur befüllen. Aber da hatte ich die Arschkarte gezogen. Gekauft wie gesehen. Naja dafür hab ich den Wagen auch später für ca 160€ mehr wieder verkauft bekommen. Also doch nochmal Glück gehat.

Bevor Du große Wellen schlägst, musst Du Beweise dafür haben, dass der Tacho zurückgedreht wurde. Wenn Du die hast, dann kämest Du mit einer Strafanzeige auch noch nicht an Dein Geld. Um den Anwalt kommste da auch nicht drumherum. Also nimm Deine Verkehrsrechtsschutz in Gebrauch, wenn das geht. Oder vielleicht hast Du noch eine Privatrechtsschutz. Ohne Anwalt jedenfalls wirst Du wohl kaum an Geld kommen, meine Meinung. Eine Erstberatung bei einem Anwalt dürfte 180 EUR kosten, soweit ich weiß soll das jetzt einheitlich geregelt sein. Und selbst wenn die Verkehrsrechtsschutz vom ADAC nicht einspringt, dann erkundige Dich in jedem Fall nach einem Anwalt, der sich mit sowas auch auskennt. Oder mal im Bekannten/Verwandtenkreis rumfragen. Wenn sich der Verdacht nun in den nächsten Tagen erhärtet, dass am Kilomterstand gedreht wurde, dann ab zum Anwalt.

Btw.: Dieses "gekauft wie gesehen" gibt`s überhaupt nicht mehr! Also bspw. wenn der Vorbesitzer weiß, dass die Klimaanlage meinetwegen undicht ist, diese vor dem Verkauf neu befüllen lässt um darüber hinwegzutäuschen, dann kann das kein Mensch sehen. Wenn der Verkäufer Dinge verheimlicht, die er eigentlich an den potenziellen Käufer herantragen müsste, dann täuscht er den Käufer vorsätzlich. Das große Problem was der Käufer hat, ist, dem Verkäufer dies nachzuweisen. (Im Übrigen ist das sowieso ein Problem bei "Gewährleistung". Zum Zeitpunkt des Kaufes muss quasi schon der Mangel vorliegen, der sich erst später bemerkbar macht. Und der Kunde muss dem Verkäufer nun nachweisen, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt des Kaufes vorgelegen hat. Das ist richtig schön rechtsverdreherisch. Von daher hat der Verkäufer erstmal bessere Karten, er hat den Kaufvertrag unterschrieben in der Hand. Und der Käufer ist in der Beweispflicht.)

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Hi,

naja wie heisst es so schön "Viele Köche verderben den Brei..."
Geh zu einem Anwalt und lass dich da "Sachkundig" beraten.der wird dir dann schon sagen können ob es Sinn macht da was in die wege zu leten oder nicht.Die Beratungskosten müsste auf jeden Fall deine Rechtschutzversicherung vom ADAC decken...
Ich denke mal, mehr ist dazu nicht zu sagen,
ansonsten noch viel Glück...😉

Gruß Lalelubär

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