Vectra 2.2 DTI gegen 2.2 Benziner

Opel Vectra C

Jo also ich überlege mir schon seid einiger zeit einen gebrauchten Vectra GTS zu finanzieren.

Und bei mir stehen jetzt diese beiden Motoren zur Debatte.
Ich würde gerne wissen was die Steuer kostet.
Verbrauch, Erfahrungen usw.

Also alles was ihr mir sagen könnt weil ich finde das auto rattenscharf.

Es sollte 11.000-12.000 Flocken kosten.

Ich weiß auch das schon ein Diesel Thread offen ist aber ich hätte gerne eine Gegenüberstellung.

einen netten Gruß aus dem Nordschwarzwald

111 Antworten

Natürlich kann das auch das Gericht regeln.

Habe meine bessere Hälfte gefragt, und die verweist auf ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf AZ: 24 S 548/02. Das Urteil ist also nicht so alt.

Hier wurde der Beklagte verurteilt, dem Gebrauchtwagenkäufer die Differenz zwischen Deutschem Neupreis und EU-Neupreis bei seinem Gebrauchtwagen auszuzahlen. Der Geschädigte hatte zuvor den EU-Gebrauchtwagen zu marktüblichen Preisen beim Täter gekauft, und der ihm so entstandene 3.000€ Schaden wurde durch das Urteil kompensiert.

Merke:

(1) Kennzeichnungspflicht
(2) Wird nicht gekennzeichnet und der Käufer arglistig getäuscht, so kann dieser den Differenzbetrag beim Neuwagen (EU vs. Deutsch) einklagen.

es sind schon meistens identische fahrzeuge (kleine abweichungen in der ausstattung).sie werden auch im selben werk in der gleichen qualität gebaut.nur werden import fahrzeuge nun mal billiger neu angeboten.auch gebraucht liegt der preis unter den deutschen modellen.wenn mann natürlich beim verkauf dies nicht angiebt und der kaufer nicht nachfragt(man siehts in den fahrzeugpapieren)bekommt man den marktwert für deutsche Modelle.importwagen neu kaufen und beim wiederverkauf nicht angeben spricht für sich!!

Zitat:

Original geschrieben von J.M.G.


Natürlich kann das auch das Gericht regeln.
Habe meine bessere Hälfte gefragt, und die verweist auf ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf AZ: 24 S 548/02. Das Urteil ist also nicht so alt.
...

....e:
QUOTE]

Selten so gelacht! Da gibt's schon lustige Käuze in der Justiz.
Mit "Kennzeichnungspflicht" habe ich allerdings kein Problem. Warum sollte ich dem interessierten Käufer verheimlichen, daß es ein Reimport ist. Aber wie gesagt, meine Erfahrung war, daß dies keinen interessiert hat. Und wenn einer deswegen hätte runterhandeln wollen, hätte er erst erläutern müssen, warum:
Den Minderpreis, den ich beim Reimporteutr gezahlt habe, als Grund anzugeben, wäre ja völlig lachhaft. Da müßte ja jeder Rabattpreis, der gelegentlich nahe dem Reimportpreis liegen kann. und nicht der Marktwert den Preis diktieren. Deswegen halte ich es für lächerlich, von einem "Schaden" (lt. Gerichtsurteil) zu sprechen. Na ja, nicht mein Problem...
MfG Walter

Hallo Walter,

der Schaden besteht nur, wenn der Verkäufer den Käufer nicht von der Fahrzeughistrorie in Kenntnis setzt. Gibst Du also den Reimport an und der Kunde zahlt trotzdem den Schwackepreis, dann ist es sein Problem und Du aus dem Schneider!

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Zitat:

Original geschrieben von J.M.G.


Hallo Walter,

..., dann ist es sein Problem und Du aus dem Schneider!

So isses! 🙂

MfG Walter

Zitat:

...Der angeblich geringere Wert eines Reimports kann von keinem Gericht "geregelt" werden (und wurde auch nicht); das ist eindeutig und ausschließlich Thema von Angebot und Nachfrage. Und die regelt nun mal der Markt und kein Gericht.
MfG Walter

Es versucht auch kein Gericht, den Wert zu regeln.

Vielmehr zieht das Gericht zur Prüfung der Umstände Sachverständige heran. D.h. Schadensersatz gibt es nur, wenn der Sachverständige feststellt, dass der Marktwert des gebrauchten ReImports niedriger liegt als des gebrauchten Deutschen, der Käufer jedoch für den Preis eines deutschen Fahrzeuges lediglich einen Reimport bekommen hat (und er dies beim Kauf nicht wußte).

Du hast also recht, mit Angebot und Nachfrage. Und offensichtlich gibt es da Unterschiede zum Import. Autokauf ist selten eine rationale Sache. Die Gerichte halten sich da nur an die Marktgegebenheiten.

Gruß

Jörg

Zitat:

Original geschrieben von Beutelteufel


Es versucht auch kein Gericht, den Wert zu regeln.

Vielmehr zieht das Gericht zur Prüfung der Umstände Sachverständige heran. D.h. Schadensersatz gibt es nur, wenn der Sachverständige feststellt, dass der Marktwert des gebrauchten ReImports niedriger liegt als des gebrauchten Deutschen, der Käufer jedoch für den Preis eines deutschen Fahrzeuges lediglich einen Reimport bekommen hat (und er dies beim Kauf nicht wußte).

Du hast also recht, mit Angebot und Nachfrage. Und offensichtlich gibt es da Unterschiede zum Import. Autokauf ist selten eine rationale Sache. Die Gerichte halten sich da nur an die Marktgegebenheiten.

Gruß

Hallo
Hatte mal selber einen Corsa C Bj 2003 vom Händler gekauft.Er hatte aber beim verkauf des Corsa (vergessen!!!)anzugeben das es sich um ein Reimport handelt.Ich wollte daraufhin diesen Corsa nicht mehr.Ein hin und her.Was kam Anwalt,Gericht und siehe da,er musste den Corsa wieder zurücknehmen da es sich um einen wesentliche Eigenschaft eines Gebrautfahrzeuges handelt,Dies betrifft auch für Leihwagen,Gewerbliche Fahrzeuge und EU.Importe zu.Auch darf man sich nicht mit der Anzahl der Vorbesitzer täuschen lassen.Vorbesitzer sind nicht nur die Personen die im Brief stehen.Da gibt es massenhaft Urteile.Also lieber beim Verkauf alles sagen.
MFG

Jörg

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