VarioCredit Fahrzeugübernahme/Restwert unpassend/Erfahrungen
Hallo,
Folgendes Anliegen:
Mein Audi läuft über einen VarioCredit bei der Audi-Bank. Es handelt sich um einen 2017er A4 B9 2.0 TDI, der Vertrag läuft ab heute noch 2 Jahre. Ich überlege zwischendurch immer mal wieder, was ich zum Ende der Laufzeit mit dem Fahrzeug mache.
Ich hätte es mir grundsätzlich auch vorstellen können, das Fahrzeug am Ende zu übernehmen. Nun ist es aber so, dass mein Audi lt. Online-Schätzungen bereits jetzt wesentlich (ca. 7000€) weniger wert ist als der prognostizierte Restwert in 2 Jahren. Liegt evtl. an der Dieselproblematik und den 2 Facelifts in der Zwischenzeit.
Nun wäre es ja ein schlechtes Geschäft für mich, meinen zu übernehmen, weil ich für den gleichen Preis „bessere“ Fahrzeuge (auch beim gleichen Händler) bekommen könnte.
Gibt es Erfahrungswerte, wie Händler mit diesem Thema umgehen? Sie müssen die Autos ja verpflichtend zurücknehmen, haben also auch die hohe Restrate an der Backe? Klären die das intern mit der Audi-Bank oder wird das einfach als Verlust abgeschrieben? Denn den kauft ja sonst auch keiner zu dem überhöhten Wert.
Und meint Ihr, daraus ergibt sich wiederum Verhandlungsspielraum für mich? Nach dem Motto: „Ich übernehm ihn Euch zu dem jetzt aktuellen Kurs, weil Ihr ihn sonst auch nicht besser los kriegt?“ :-)
Ich bin ja vermutlich nicht der erste, der dieses Thema gedanklich durchspielt. Gibt es dazu Erfahrungswerte?
PS.: Und nein, ich möchte keine Händler schädigen oder schröpfen, sondern lediglich schauen, wie ich den bestmöglichen Schnitt mache, so wie alle andere auch :-)
Danke für Eure Antworten!
Beste Antwort im Thema
Bei den Veränderungen in der gesamten Autoindustrie und Verkehrspolitik halte ich es für sie früh sich jetzt schon Gedanken zu machen, was in 2 Jahren ist.
Davon abgesehen beruhen die Finanzierungsmodelle immer auf Modellen, die einen unrealistischen Rest bzw. Übernahmewert vorgaukeln.
Den Wagen rauszukaufen ist meist zu teuer.
Ihn zurückzugeben auch, weil dann jeder Schaden berechnet wird und der Händler somit den geringen Marktwert kompensiert.
Bleibt also noch die Variante sich für ein neues Modell zu entscheiden. Der Händler sieht über die Schäden des Altfahrzeugs hinweg, hat aber ein Anschlussgeschäft
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55 Antworten
Aber wie ich sehe jeder gibt das Auto sowieso ab und holt sich das nächste. Wo ist dann da der Vorteil- außer hypothetischen Möglichkeit, das Auto ggf. zu übernehmen?
Zitat:
@MDRS66 schrieb am 20. Februar 2020 um 18:10:28 Uhr:
Zitat:
@neunelfcarrera schrieb am 20. Februar 2020 um 17:50:45 Uhr:
"nach Ablauf unserer Verträge entweder abgeben, auslösen oder weiter finanzieren" ist genau das was man bei BMW am Ende des Privatleasings mit risikolosem Andienungsrecht machen kann!Nein ,abgeben geht bei BMW nur beim Leasing ,bei den anderen BMW Finanzierungen geht nur auslösen oder weiter finanzieren.
Ich war doch erst im Dezember bei meinem Händler ,der wartet doch ob ich wieder zu BMW zurückkomme ,die Art wie Vario mit verbriefter Rückgabe und Rückkaufpreis am Ende der Laufzeit gibt es dort nicht .
Ein Leasing Angebot für einen 330i habe ich hier liegen ,ich hätte aber lieber einen Kredit .
lesen, verstehen, schreiben sind wohl 3 völlig verschiedene Abläufe... ich habe nichts von Finanzierung geschrieben!
Zitat:
@steel234 schrieb am 20. Februar 2020 um 18:29:50 Uhr:
Aber wie ich sehe jeder gibt das Auto sowieso ab und holt sich das nächste. Wo ist dann da der Vorteil- außer hypothetischen Möglichkeit, das Auto ggf. zu übernehmen?
Der Vorteil liegt darin das du "Unabhängig" bleibst bei der Vario Finanzierung ,du kannst das Auto während der Finanzierung weiterverkaufen egal wohin ,das geht während der Leasingzeit beim Leasing nicht .
Und noch was nebenher ,es ist nicht sicher ,ob man beim Leasing sein Auto nach der Leasingzeit noch kaufen /finanzieren darf .
Zitat:
@neunelfcarrera schrieb am 20. Februar 2020 um 17:50:45 Uhr:
"nach Ablauf unserer Verträge entweder abgeben, auslösen oder weiter finanzieren" ist genau das was man bei BMW am Ende des Privatleasings mit risikolosem Andienungsrecht machen kann!
lesen, verstehen, schreiben sind wohl 3 völlig verschiedene Abläufe... ich habe nichts von Finanzierung geschrieben!
Mach hin Fielmann hat noch offen .
Ähnliche Themen
Zitat:
@MDRS66 schrieb am 21. Februar 2020 um 16:49:04 Uhr:
Zitat:
@steel234 schrieb am 20. Februar 2020 um 18:29:50 Uhr:
Aber wie ich sehe jeder gibt das Auto sowieso ab und holt sich das nächste. Wo ist dann da der Vorteil- außer hypothetischen Möglichkeit, das Auto ggf. zu übernehmen?Der Vorteil liegt darin das du "Unabhängig" bleibst bei der Vario Finanzierung ,du kannst das Auto während der Finanzierung weiterverkaufen egal wohin ,das geht während der Leasingzeit beim Leasing nicht .
Und noch was nebenher ,es ist nicht sicher ,ob man beim Leasing sein Auto nach der Leasingzeit noch kaufen /finanzieren darf .
Bei den klassischen Finanzierungen liegt der Brief bei der Bank und zudem man regelt ja vertraglich das Verhältnis zwischen Besitz und Eigentum. Sicher, dass es vertraglich so einfach bei der VarioFinanzierung überhaupt geht?
Zudem , wie gesagt, wenn ich den Thread anschaue, bleibt die Möglichkeit hypotetisch.
Nein, ich lease nicht 🙂
Bei Leasing (Audi) kann man den Wagen halt nicht zum vorher kalkulierten Restwert einfach übernehmen.
Man kann zwar eine Kaufoption bekommen, aber muss man den Kaufpreis wieder aushandeln.
Ein kleine Anmerkung zur Variofinanzierung - wenn der Händler schiesst z.B. pleite geht ( wie bei mir passiert) dann fällt die Rücknahmegarantie da an den Händler gebunden weg.
@Steven2000 ja, siehe mein Post vom 20.02. 17:31! Seite vorher...
Zitat:
@steel234 schrieb am 21. Februar 2020 um 17:02:35 Uhr:
Zitat:
@MDRS66 schrieb am 21. Februar 2020 um 16:49:04 Uhr:
Der Vorteil liegt darin das du "Unabhängig" bleibst bei der Vario Finanzierung ,du kannst das Auto während der Finanzierung weiterverkaufen egal wohin ,das geht während der Leasingzeit beim Leasing nicht .
Und noch was nebenher ,es ist nicht sicher ,ob man beim Leasing sein Auto nach der Leasingzeit noch kaufen /finanzieren darf .Bei den klassischen Finanzierungen liegt der Brief bei der Bank und zudem man regelt ja vertraglich das Verhältnis zwischen Besitz und Eigentum. Sicher, dass es vertraglich so einfach bei der VarioFinanzierung überhaupt geht?
Zudem , wie gesagt, wenn ich den Thread anschaue, bleibt die Möglichkeit hypotetisch.
Nein, ich lease nicht 🙂
Ja, geht. Schon mehrmals so mit der Audi Bank und VW Bank gehandhabt.
Drei Fahrzeuge vor Ende der Finanzierung verkauft. Das Vierte war ein wirtschaftlicher Totalschaden. Die VW Bank hat es nicht interessiert, ob ich den Wagen an einen Verwerter verkaufe. Die wollten nur, dass die Restsumme ausgeglichen wird, wenn nicht repariert wird.
Hallo ,ich schiebe das Thema wieder hoch,weil es bei mir Neuigkeiten gibt .
Mein Fahrzeug würde am 15 Sept. 2020 mit der letzten Rate und der Schlußrate entweder von mir ,oder durch verbrieften Rückauf durch den Händler bezahlt werden.
Heute war ich bei meinem Händler und habe ein Angebot für meinen Neuen /Neuvertrag bekommen, und bin Probegefahren .
Ich bezahle die restlichen 4 Raten ,er die verbriefte Schlußrate vom derzeitigen Wagen ,der Neue würde mit Zulassung in 2 Wochen zur Abholung bereit stehen .
Am Montag wäre dann Unterschrift für den Neu-Vertrag ,das Auto und obendrauf gelegte Zusatzpakete runden alles schön ab.
Jetzt war ich wieder zu Hause, habe das Angebot durchgelesen ,und da ist mir doch erst eingefallen das der Händler das Auto ja 5 Monate eher erhält, und das ja auch von Vorteil für ihn ist,denn in 5 Monaten ist der Wagen ja noch weniger Wert als die verbriefte Rückkaufsumme (ich musste ihn erst darauf hinweisen auf die Rückkaufsumme ) .
Worüber wir aber überhaupt nicht gesprochen haben ,und weshalb ich mal eure Vorschläge/ Tips benötige ,ist die Kilometer Abrechnung .Denn im verbrieften Rückkauf steht neben der Schlußrate auch die Mehr und Minderkilometerleistung von 0,8 vs 0,5 ct (ungefähr).
Ich habe 23 000 km weniger Kilometer gefahren ,steht mir nicht eine Verrechnung zu ?
Danke
Wird das als eine Inzahlungnahme abgewickelt? Geht nämlich auch. Dann zahlt der Händler den Rückkaufswert und Du die Differenz zur aktuellen Restschuld, welche die 4 Raten wären. Die Laufleistung wird dann uninteressant und das Ganze für den Händler ein ziemlich lukratives Geschäft.
Edit: Die 0,8 bzw. 0,5ct wären übrigens Peanuts. Es sei denn, hier liegt ein Fehler vor und wir reden von 8ct bzw. 5ct, was realistischer wäre.
Im Darlehensvertrag zum Neuen steht nichts von Ablöse und Inzahlungsnahme ,in der Verbindlichen Bestellung zum Neuen steht ganz unten in 2 mm Schrift ,Inzahlungnahme des Alten und er bezahlt die Restsumme .
Du hast Recht ,ich meinte ja auch 8ct bzw. 5ct .
Unterschrieben ist noch nichts aber genehmigt ,wollte noch kurz in Ruhe drüberschauen ,gut das ich gefragt habe.
Hat da der Händler irgendwie eine Lücke gefunden um noch nebenbei abzukassieren ,oder ist das rechtens ?
Wie müsste das dann geregelt werden ?
Also doch Inzahlungnahme, abweichend von der aktuellen Finanzierung(das Fahrzeug was Du jetzt besitzt). Natürlich ist das rechtens.
Er hat ein Fahrzeug 4 Monate früher auf dem Hof stehen, muss eine geringere Summe zahlen und braucht die weniger gefahrene Km nicht auszahlen. Jenachdem in welchem Zustand das Fahrzeug ist und wie gefragt es ist, wäre es auch schnell wieder verkauft. Ein dreifaches Plus für den Händler.
Hallo,in einem liegst Du falsch,er zahlt die volle Schlußrate wie 2017 vereinbart .
Ich könnte jetzt 5 Monate meinen noch fahren ,dann würde ich die Minderkilometer ausbezahlt bekommen ,dann wäre aber mein neuer Wunsch schon weg .
Wenn ich das Auto komplett auslösen würde (was ich kann) könnte ich es anschließend ihm auch zur Inzahlungnahme geben,er würde aber weniger geben als der verbriefte Rückkauf (die Minderkilometer wären auch futsch) .
Gibt es eine Möglichkeit ,irgendwo liegt der Hase im Pfeffer ,das sind nämlich 2 Verträge ,der "Alte" ist abbezahlt ,weshalb taucht der plötzlich in meinem "Neuvertrag /Verbindliche Bestellung als Inzahlungsnahme auf ,ich besitze den doch garnicht ?
Zitat:
@MDRS66 schrieb am 9. Mai 2020 um 22:19:07 Uhr:
Hallo,in einem liegst Du falsch,er zahlt die volle Schlußrate wie 2017 vereinbart .
Habe ich aber genau so gemeint. Ansonsten müsst er Schlussrate bzw. Rückkaufswert + die restlichen Raten zahlen. So zahlt er nur den Rückkaufswert und Du die Raten. Also, zahlt er jetzt eine geringere Summe, als er zahlen müsste.
Eine weitere Möglichkeit wäre das Fahrzeug privat zu veräußern, wenn die aktuelle Restschuld niedriger ist, als der aktuelle Marktwert. Dann würde für Dich sogar etwas dabei herausspringen.
Alles andere ist für Dich ein Minus- und für den Händler ein Plusgeschäft.
Ein aktuell finanziertes Fahrzeug kann man durchaus in Zahlung geben. Allerdings sollte der Marktwert höher sein, als die Restschuld. Sonst haben die Händler kaum ein Interesse an solchen Geschäften, da sie das Fahrzeug aus der laufenden Finanzierung herauskaufen bzw. auslösen müssen.
Wenn der Händler dir kein anderes Angebot macht, gibt es keine rechtliche Option, ihn dazu zu zwingen. Du willst vorzeitig aus der Finanzierung, daher musst du auch bereit sein, nicht alles rausholen zu können, wenn dir der neue Wagen so wichtig ist.