Vandalismus an meinem Auto

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo,

Folgende Situation: Ich bin mit dem Auto meiner Mutter mit 2 weiteren Freunden in den Kurzurlaub gefahren. Wir sind eine Nacht geblieben und somit habe ich mir einen Parkplatz gesucht und das Auto dort über Nacht stehen gelassen. Als ich zurück war, war eine Seite des Wagens komplett zerkratzt. Das Auto(VW Golf) ist aber nicht VK versichert. Jetzt ist ein Schaden da für den natürlich niemand verantwortlich ist. Meine Mutter möchte, dass ich in gleichen Teilen wie sie und meine beiden Freunde dafür aufkomme(jeder zahlt 25%). Ich kann meine Mutter natürlich verstehen...meine beiden Freunde haben aber natürlich auch überhaupt keine Schuld an dieser Situation.
Wie würdet ihr an der Stelle meiner Mutter vorgehen? Danke für eure Zeit

Freddy

Beste Antwort im Thema

@Freddy 187
warum sorgst du nicht dafür, dass deine Mutti das Auto so wiederbekommt, wie Sie es dir -sicherlich unentgeldlich- geliehen hat?

Lass es es reparieren - auf deine Kosten- und stell hier keine hinterfotzigen Fragen,
wie du dich um die Kosten dafür drücken kannst.

Das ist einfach nur unanständig.

Schäm dich 😠

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Da hast du wohl ein paar Zusammenhänge nicht verstanden.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 1. Januar 2018 um 20:40:47 Uhr:


Ja, diese Ansicht passt wohl zu dir und deiner Automarke. Da sind wohl Kratzer im Lack in der Tat nichts, was einem aufregen würde.

Und wärst du oder dieses Früchtchen mein Sohn, wüsste ich in der Tat zu tun wäre.

Zitat von Freddy:

Außerdem ist noch hinzuzufügen, dass wir uns zu dritt darauf geeinigt haben, den Wagen nicht für 25€ die Nacht auf einen geschützten Parkplatz zu stellen.

Das wären pro Nase 8,33 gewesen um dieses Debakel zu verhindern.

Aber dir das zu vermitteln ist das selbe, wie Perlen vor die Säue zu schmeißen........

Deine "Rechtsaufassung" ist nicht nur peinlich, Sie ist bar jeder Sachkunde !

Einfach nur Geschwafwel.

Was würdest du den mit "deinem" Sohn machen ?

Das mit den 25 EUR, sagt mir nur .. geld ist knapp bei den Jungs gewesen... Was bedeutet "gesicherter Parkplatz", die ich so kenne, schützen nun auch nicht immer vor Vandalismus.

I.d.R. ist ein Auto nunmal dafür da, auch auf öffentlichen Plätzen abgestellt zu werden.

Vermitteln lassen von dir, muss ich mir ehrlich gesagt garnichts, die Wortwahl in 2..3 Antworten zuvor reicht schon als Erklärung. "

Lass es es reparieren - auf deine Kosten- und stell hier keine hinterfotzigen Fragen,

wie du dich um die Kosten dafür drücken kannst.

"

Man kann nur hoffen deine Kinder haben mehr im Kopf und leihen sich erst garkein Auto von dir.😉

Zitat:

@Dellenzaehler [url=https://www.motor-talk.de/.../...smus-an-meinem-auto-t6228213.html?...]schrieb am 1. Januar 2018 um 20:40:47

Zitat von Freddy:

Außerdem ist noch hinzuzufügen, dass wir uns zu dritt darauf geeinigt haben, den Wagen nicht für 25€ die Nacht auf einen geschützten Parkplatz zu stellen.

Das wären pro Nase 8,33 gewesen um dieses Debakel zu verhindern.

Also wäre das ja vermeidbar gewesen. Dann solltet ihr zu dritt auch die Reparatur bezahlen und fertig.
Hätte Mutti vorher darauf bestanden, dass der Wagen ins Parkhaus bzw bewachten Parkplatz gestellt werden soll, würde jetzt keiner auf die Idee kommen, das sie was zu zahlen hätte,weil sie ja keinen VK abgeschlossen hat.

Und wenn ich mir was borge,stelle ich's hinterher so hin, wie ich das übernommen hab.

Leider wurde hier immer noch kein Betrag genannt,um den es überhaupt geht.

Gruß m

Zitat:

@windelexpress schrieb am 1. Januar 2018 um 20:59:09 Uhr:


[/quote

....

Und wenn ich mir was borge,stelle ich's hinterher so hin, wie ich das übernommen hab.

Leider wurde hier immer noch kein Betrag genannt,um den es überhaupt geht.

Gruß m

Das klappt aber beim Auto nicht so gut, ist nun nicht nur eine Kaffemaschine ....

Da könnten auch andere Sachen kommen, wie Wildschaden, Unwetter, Überschwemmung, Brandstiftung, Steinschlag, Hagelschaden .... alles Schäden die beim Auto durchaus vorkommen, was man schwer verhindern kann.

Ohne Kasko trägt man diese Risiken halt selber ... wer würde da jetzt seinem Kind diese Kosten überbügel ... ich finde das eher verwerflich, aber bitte jeder wie er mag..😎 Ich möchte nicht als grießgrämiger geiz Vater in Erinnerung bleiben ...😁

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Zitat:

@tartra schrieb am 1. Januar 2018 um 20:57:31 Uhr:



Das mit den 25 EUR, sagt mir nur .. geld ist knapp bei den Jungs gewesen...

Und mir sagt es,dass man bei so knapper Kasse nicht in Urlaub fahren kann.

Oder halt mit der Bahn.

Den Schaden hat jetzt Mutti und die wird sich bedanken, wenn sie auf diesem sitzen bleibt.

Was ich persönlich mit meiner Tochter machen würde,steht hier nicht zur Rede. Hab ne VK und zur Not auch das Geld,einen größeren Schaden meiner Tochter aus eigener Tasche zu bezahlen.

Dies ist beim TE aber wohl nicht der Fall. Da scheint Mutti nicht soviel zu haben und Junior auch nicht.

Gruß m

Es ist halt so: Hier im Forum Meinungen vertreten - Mutter soll zahlen, Söhnchen kann ja nichts dafür - ist eine Sache.

Die gleichen Typen möchte ich mal hören, wenn ihre Feunde aus dem Urlaub zurückkehren, um mitzuteilen: "Nochmals danke für das Ausleihen deiner tollen Superhypersystemkamera. Leider kann ich sie dir nicht zurück geben, weil sie mir in ... gestohlen wurde".

"Alles klar, lieber Freund. Melde dich, wenn ihr nächstes Jahr wieder eine braucht. Ich kauf mir halt eine neue".

Glaubt ihr denen das?

Wie man sich interfamiliär verhält, ist ein völlig anderes Thema und hängt von vielen Faktoren ab, die hier keiner kennt, aber trotzdem mit viel Freude bewertet.

Als mein Sohn kurz nach Führerscheinerweb durch ein angeberisches Parkmanöver einen Schaden mit meinem Auto verursacht hat, habe ich ihn löhnen lassen und die Versicherung nicht in Anspruch genommen. Als Lehre.

Sein erstes eigenes Auto haben wir ihm geschenkt. Rabeneltern halt.

Wenn schon Äpfel mit Birnen, dann wenigstens noch minimal passend..

In deinem Beispiel würde dir dein Sohn die Systemkamera mit ein paar Kratzern zurückbringen, was aber bei der Funktion keine negativen Auswirkungen hätte ... Und er hätte die Kratzer nicht mal selber reingehauen... klingt schon anders oder?

Würde ich meinem Sohn nächstes Jahr wieder eine Kamera leihen ... ganz klares Ja !😛

Du verstehst es nicht. Es geht um das Prinzip, ob etwas schuldhaft oder nicht schuldhaft geschieht.

Wir können aber auch gern was völlig anderes diskutieren. Mir ist auch langweilig.

Wo hat der Sohn+Freunde den Golf schuldhaft zerkratzt 😕

Ich schrieb doch, dass du nicht verstehst, um was es geht. Glaub es einfach (oder auch nicht).

Ist wieder großes Kino...

Keine Ahnung dann sind wir wohl in anderen Matrixen unterwegs, aber deine Beispiele passen halt einfach nicht, Sohn fährt mutwillig dein Auto kaputt, Systemkamera wird von Freunden im Urlaub zerstört ....Das ist klar da muss man Entschädigung fordern... aber ok lassen wir es...

Ich hab Popcorn da, kann ruhig weiter gehen hier.

Der TE könnte ja mal was zu den Beträgen sagen

Gruß m

Sei es: Im TV kommt ja auch nichts Erhebenes:

Die Frage, die hier zu diskutieren ist und auch mit Ergebnissen diskutiert wurde (für mich teils überraschend neu) ist:

1. Handelt es sich in diesem Fall um einen Leihvertrag (Auto Mutter => Sohn mit "Freunden" oder Kamera Freund 1 => Freund 2)?
2. Wenn ja, ist die Leihgabe, von üblichen Verbrauchsspuren abgesehen, so zurück zu geben, wie übernommen (also unbeschädigt und überhaupt zurück zu geben)
3. Wenn 2. nicht möglich ist, ist der Entleiher nur dann in der Pflicht, wenn ihn ein Verschulden trifft (wenn zutreffend, Söhnlein und Freund nicht in der Pflicht).

*Es geht nicht darum, was passiert ist (weg, unbrauchbar, äußerlich mehr als durch den üblichen Gebrauch verunstaltet).
*Es geht auch nicht darum, welche Beschädigungen der Verleiher vielleicht bereit ist, zu akzeptieren.
*Es geht auch nicht darum, ob Eltern ihren Kindern alle finanziellen Lasten ersparen.
*Dass Rechtslage und Empfinden für Anstand nicht identisch sein müssen und häufig nicht sind, darf als bekannt voraus gesetzt werden.

PS: Und wenn mir mein Freund meine geliebte Goldstück-Kamera wohl 100% funktionstüchtig, aber übel auffällig zerkratzt zurück brächte, würde ich - unabhängig von jeder Rechtslage - eine Entschädigung erwarten. Wohl nicht eher in bar, aber nach einem von ihm bezahlten Abend mit Ehefrauen in einem schicken Restaurant könnte ich meine Verärgerung wohl wegspülen. Ich denke und hoffe, dass ich keine Freunde habe, die das anders sehen.

Und als ich einem Bekannten mal an seiner Video-Kamera ein paar Funktionen gehimmelt hatte, weil an meinem Rechner ein Port falsch belegt war, habe ich selbstverständlich die Reparatur bezahlt und selbst abgewickelt. Nie wäre ich auf die Idee gekommen zu prüfen, ob ich dazu rechtlich verpflichtet gewesen wäre.

Man kennt ja aber die Pappenheimer - nicht jedem wird man etwas leihen; einigen hier ganz sicher nicht.

Zitat:

@situ schrieb am 1. Januar 2018 um 21:45:15 Uhr:


habe ich selbstverständlich die Reparatur bezahlt und selbst abgewickelt.

.und nichts anderes sollte der TE machen.

Und wenn er dazu nicht in der Lage ist,dann sollte man sich nichts borgen.
Sollten es gute Kumpels sein,die mit ihm in den Urlaub gefahren sind,werfen sie zusammen und bringen das in Ordnung.
Gruß m

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