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Verhalten bei mehreren KFZ-Versicherungs Verträgen

Themenstarteram 9. September 2019 um 9:22

Hallo zusammen,

die Frage ist im Moment rein fiktiv, aber ich möchte auf Eventualitäten vorbereitet sein.

Situation: Ich habe bei Versicherung A einen langjährig schadensfreien Vertrag Nr.1 (HP, VK, beides im 26+ SF Bereich). Nun kommt ein weiterer Vertrag Nr.2 für meinen Nachwuchs mit Start-SF dazu (HP und VK).

Was passiert, wenn sich der Nachwuchs als Bruchpilot erweist, und der Vertrag für die Versicherung ein Küdigungskandidat wird? ( familieninterne Massnahmen mal ausgeblendet ;-) )

-ist die Toleranzschwelle der Versicherung bei mehreren Verträgen größer?

-hat eine eventuelle Schadenshäufigkeit Vertrag 2 ggf. Auswirkungen auf den Vertrag 1?

-hat eine eventuelle Schadenshäufigkeit Vertrag 2 ggf. den Ausschluss des Versicherten komplett als Kunden (oder für z.B. VK) zur Folge?

Worauf will ich hinaus:

Ist es ggf. geschickter bei sich abzeichnender Unfähigkeit oder Pechsträhne mit Vertrag 2 zu einem anderen Versicherer zu gehen?

bye

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10 Antworten

Moin!

Erstens sind die Herbeiführung von mehreren Unfällen keine Pechsträhne, sondern ein Unvermögen ein Fahrzeug zu lenken. Was nun die Frage angeht, so ist das sicherlich von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Ich würde versuchen so zu fahren, dass die Gefahr eines Unfalls minimiert wird.

G

Da Du selbst ja von Start-SF des Sohnes sprichst, gibst Du Dir selbst eigentlich

schon die Antwort.

Start-SF soll wohl bedeuten }> Anfänger-SF.

Das Risiko wird somit m.E. für die Versicherung individuell pro Vertrag

entsprechend berücksichtigt und damit kann ein Schadensverlauf bei

Vers. 2 keinen Einfluss auf Vers. 1 haben und umgekehrt.

Wenn die Versicherungsgesellschaft Dir dennoch bei 2 Verträgen preislich

entgegenkommen sollte, ist das ihre Sache und sollte jedenfalls keinen

Einfluss haben auf Vers. 1 und deren SF-Rabatt.

Schlimmstenfalls würde bei genannten Multi-Crash der Vertrag 2 teurer

oder gekündigt.

Das sind aber alles Dinge, die man auch eine Versicherung selbst bzw. deren

Vertreter direkt fragen kann!

Soll der 2.Vertrag auf Dich laufen mit Deinem Sohn als eingetragenen Fahrer?

Oder macht dein Filius den Vertrag eigenständig mit Deinem Versicherer.

Ersteres käme doch auch eine Zweitwagenregelung in Betracht mit SF 1 oder besser, je nach Versicherung.

Bei Letzteres bist Du eh aussen vor, das tangiert dich nicht.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 9. September 2019 um 12:06:49 Uhr:

Soll der 2.Vertrag auf Dich laufen mit Deinem Sohn als eingetragenen Fahrer?

Oder macht dein Filius den Vertrag eigenständig mit Deinem Versicherer.

Ersteres käme doch auch eine Zweitwagenregelung in Betracht mit SF 1 oder besser, je nach Versicherung.

Bei Letzteres bist Du eh aussen vor, das tangiert dich nicht.

@hjluecke: Ich bin auch seit 87 auf der Strasse. Ich hatte nach 3 Monaten meinen einzigen kleineren Auffahrunfall (mit Polo auf die Anhängerkupplung eines VW Busses). Das war sehr lehrreich. Ich muss aber auch ehrlicherweise sagen, dass ich sicher ein paar mal mit Glück und Aufmerksamkeit anderer um ne weitere Rempelei rumgekommen bin, aber im Gegenzug auch anderen durch mein vorausschauendes Fahren den einen oder anderen Kummer erspart habe. Das Pauschale "fahr einfach super, dann passiert nie was" halte ich für etwas unrealistisch.

Der Vertrag 2 ist ein Zweitwagenvertrag mit SF1. Beide Verträge laufen auf mich mit den restlichen Führerschein haltenden Familienmitgliedern als eingetragene Fahrer. Ich möchte einfach vermeiden, dass ein einzelner Vertrag meine Kundenkarriere (auch im Hinblick auf einen potentiellen Vertrag Nr. 3 mit dem nächsten Kind) versaut.

Ich vermute: ne generelle Verhaltensweise der Versicherungen gibt es da wohl nicht wirklich.

bye

Zitat:

@hjluecke schrieb am 9. September 2019 um 11:35:28 Uhr:

Moin!

Erstens sind die Herbeiführung von mehreren Unfällen keine Pechsträhne, sondern ein Unvermögen ein Fahrzeug zu lenken. Was nun die Frage angeht, so ist das sicherlich von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Ich würde versuchen so zu fahren, dass die Gefahr eines Unfalls minimiert wird.

G

Klar, wenn mein Beifahrer dämlich ist, und beim Windzug die Türe aufmacht, zeugt das von sehr großem Unvermögen, ein Fahrzeug zu führen.

Klar, wenn mir morgen ein Radfahrer unvermittelt vor die Flinte radelt und ich im Rahmen der allg. höheren Betriebsgefahr haften darf, zeugt das von sehr großem Unvermögen, ein Fahrzeug zu führen.

Klar, wenn morgen mein Motor platzt und auf der Ölspur das nachfolgende Moped flach liegt, zeugt das von sehr großem Unvermögen, ein Fahrzeug zu führen.

Einfach mal für 10 Cent mitdenken. Danke!

Am günstigsten wird es wohl mit einer Zweitwagenregelung, welche den Sohn als Fahrer einschließt. Wobei günstig hier im Vergleich immer noch teuer ist.

Diese ist, je nach Versicherung, total individuell. Auch Einstufungen in Richtung SF7/8 sind möglich.

Der Sohn fährt dann einige Jahre auf diesem Vertrag und kann die Schadenfreien Jahre irgendwann übernehmen.

So habe ich es seinerzeit gemacht. Trotz teils teurer und neuen Autos lag mein Betrag dann immer um die 40-70€/Monat. Teils TK, teils VK. Mal so als Grobe Hausnummer.

Hallo,

@hjlücke schrieb:

"Erstens sind die Herbeiführung von mehreren Unfällen keine Pechsträhne, sondern ein Unvermögen ein Fahrzeug zu lenken. Was nun die Frage angeht, so ist das sicherlich von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Ich würde versuchen so zu fahren, dass die Gefahr eines Unfalls minimiert wird."

Das möchte ich - anhand von Statistiken gestützt, nicht so stehen lassen, denn " Herbeiführen" könnte hier als bedingter Vorsatz ( Dolus eventualis) verstanden werden. ( Dolus (lat.) kann mit " List" übersetzt werden!

80% aller Autofahrer hatten bereits in ihrer KFZ- Karriere mal einen Unfall. Fast 60% davon auch mehrere Unfälle.

Das ist nicht in jedem Fall direkter oder bedingter Vorsatz o. Unvermögen, ein KFZ sicher zu führen. Dafür ist der " Laden" Unfalldynamik viel zu pluralistisch.

Zur Sache:

"-ist die Toleranzschwelle der Versicherung bei mehreren Verträgen größer?"

Definitv ja, aber in Abhängigkeit von der Art und Anzahl der Versicherungsverträge.

Sind Hausrat, Gebäude, Leben u.a. bei dem Versicherer versichert, bei welchem auch die PKW versichert sind, so besteht seitens des Versicherers im konkreten Fall eher wenig Interesse, den Versicherungsnehmer als " persona non grata" zu brandmarken, was nur bei erheblichem Vertragsverstoß möglich ist. Unfall = keine Vertragsverletzung

"-hat eine eventuelle Schadenshäufigkeit Vertrag 2 ggf. Auswirkungen auf den Vertrag 1?"

Abgesehen von der analogen Anwendung o.G. - nein, da Zweitvertrag= 2 verschiedene ( in Bezug zueinander stehende) Verträge.

"-hat eine eventuelle Schadenshäufigkeit Vertrag 2 ggf. den Ausschluss des Versicherten komplett als Kunden (oder für z.B. VK) zur Folge?"

Korrespondiert mit Punkt 1. Es kann der Vertrag freigestellt werden, allerdings bleiben andere Verträge davon unberührt, solange die Ursache für die Vetrtragskündigung nicht in einer vertraglichen Pflicht gesehen wird. ( z.B.: Nichtzahlung von Beiträgen, Falschauskünfte...)

Gruss vom Asphalthoppler

Lieber pivili,

das ist alles ein weites Feld!

Bei "Billigversicherern", die ohne spezielle sich untereinander bekannte Klientel, kommt schnell mal die leider doch richtige Statistik zu Anwendung: 20% aller Versicherten verursachen 80% aller Schäden.

Demnach muss man "nur" die 20% identifizieren und raus! Das geht am besten nach einem Schadenfall.

Manchmal sind auch Schadenumstände (Alkohol / Fahrerflucht / ....) für die Kündigung verantwortlich.

Einige bis alle Versicherer baechten eine "Kundenretabiliät" durch.

Also kann niemand Dir sagen was besser ist - leider.

Da Du sicher noch ein paar mehr Versicherungen hast als "nur" ein zwei Kfz-Verträge, solltest Du vorgehen wir beim Arzt:

Nicht herumdoktern, sondern ein Gesamtkonzept erarbeiten.

Da gibt es Versicherungsgesellschaften, die knallhart sind und mache nicht

Da gibt es Online- oder Persönliche Vermittler, Makler ...

Da gibt es Ausbilder (Fahrlehrer etc).

Da gibt es Fahrsicherheitstrainings

Da gab es einmal den Grundsatz des "Hochdienens"

Da gibt es Gespräche mit dem Nachwuchs und das Vorbild der Erziehungsberechtigten...

und last but not least den Grundsatz auch auch die anderen zu achten, denn die könnten fast alles falsch machen - wie man selbst ja auch

Diese aufeinander Aufpassen hast Du ja schon beschrieben.

Aus diesem Grund ist es hier sehr problematisch etwas zu empfehlen wovon wir nicht wissen was wo und wie eintritt - leider

@asphalthoppler

Naja, deine Ausführungen stimmen nicht so ganz. Durchaus kann die Versicherung auch den 1. Vertrag nach Lust un Laune im Rahmen der normalen Kündigungsfrist beenden, wenn sie der Meinung ist, sie müsse es tun. Eine Auswirkung auf die SF-Jahre, wird es natürlich nicht geben. Dennoch kann die Kündigung seitens der Versicherung eine "Brandmarkung" darstellen.

Zitat:

@guruhu schrieb am 9. September 2019 um 15:14:44 Uhr:

@asphalthoppler

Naja, deine Ausführungen stimmen nicht so ganz. Durchaus kann die Versicherung auch den 1. Vertrag nach Lust un Laune im Rahmen der normalen Kündigungsfrist beenden, wenn sie der Meinung ist, sie müsse es tun.

Hallo,

hatt ich doch gedacht, es genau so zum Ausdruck gebracht zu haben, aber eben... gute Kunden verprellt man nicht. Und wenn doch, dann besteht immer ein Risiko, dass es schmerzhafter werden kann, als zuvor gedacht!

Gruss vom Asphalthoppler

 

Möglich, dann habe ich es Fehlinterpretiert.

Aber was ist schon gut - und was schlecht. Entscheidet wohl immer der Computer. Auch, wenn ich zum Makler/Vertreter um die Ecke gehe. Der hat sicherlich seine Daseinsberechtigung, aber ausrichten wird der im Zweifel auch nichts mehr.

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