V70 Bj.99 Anhängelast auflasten -> 2000Kg
Hallo Leute,
ich habe mir einen Volvo V70 2.5 TDI (103KW/140PS) EZ: 01/99 gekauft.
Die verbaute starre Anhängerkupplung ist von Brink, und eingetragen im Schein sind gebremst 1600Kg.
Bei einem Besuch beim Freundlichen hat er mir eine Kopie einer EG-Typgenehmigung von Volvo gegeben, wonach ich die Anhängelast auf 2000Kg (bis 8% Steigung) auflasten kann - vorausgesetzt, die Kupplung darf das.
Schön und gut, nur leider finde ich nichts über die Kupplung im Internet.
Typenschild:
Brink
TypNr. 2158
Ser.Nr. 98DD
Coupling Class A50-X
Approval Number e11 00-0264
D-Value D9.5
Vert.Load S75
Wie jetzt vorgehen, um die 2000Kg eingetragen zu bekommen ?
Gruß
Stephan
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Peak_t schrieb am 16. Juli 2019 um 06:36:27 Uhr:
Zitat:
@T5-Power schrieb am 15. Juli 2019 um 22:40:46 Uhr:
Sorry,ich suche nach FAKTEN,nicht nach Halbwissen.
Die Anzahl der aktiven 850-AWD-Fahrer hier ist ja leider sehr überschaubar.... Fakt ist... ich kenne eine V70 Fahrerin welche 2000 kg bis 8
% ingetragen hat, das ist mein Ganzwissen... Fakt ist auch das der Prüfingengineur das für gut befinden muss, bei jedem einzelnen Auto... also muss man sich schon zum TÜV, Dekra oder was auch immer bequemen...
Lies doch bitte einfach noch einmal meine Ausgangsfrage und äußere Dich doch nicht immer,nur um Deine Beitragsquote zu erhöhen.....
Der Nutzwert Deiner Aussagen hier geht gegen Null.
67 Antworten
Naja, das es auf legalem Wege möglich ist, ist ja unbestritten.
Der Volvo-Freundliche sagte mir, das wenn es eine original Volvo-Kupplung wäre, es kein Problem gewesen wäre diese auf 2T aufzulasten.
Leider wäre dieser Weg wohl auch der teuerste......
Gruß
Stephan
Wie immer gilt:
Wer Volvo fährt, muss auch Volvo bezahlen😉
Also ich bin der Meinung, das man die V70 nur bis 1800kg aufrüsten darf. (gilt das beim 850er auch? 😉 )
Aber es ist wirklich sicherer, wenn du so nen Elch damit nicht überlastest. Denn dann wird auch er vom gutmütigen zum kaum berechenbaren 😰
Grüße, Tim
Zitat:
Original geschrieben von SFL-Phantom
Da werd ich mich wohl mit einer 1800Kg-Eintragung zufrieden geben müssen.Zitat:
Original geschrieben von kat2
@SFL-Phantom
Vielleicht kommt man ja mit dieser Kupplung dann wirklich auf 1900 kg:
http://www.kupplung.de/.../...rkupplung-starre-Ausfuehrung-VV0052.htmlGrüße
Anscheinend gibt es für den V70-I keine Nachrüstkupplung die 2000Kg darf.
Ausser einer abnehmbaren mit 1900Kg für 500,-€ oder einer originalen Volvo-Kupplung, die noch teurer werden dürfte.Gruß
Stephan
Hi,
welche abnehmbare soll das sein? Und warum geht die starre für 1900 kg von Westfalia nicht?
Grüße
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Selbst, wenn die AHK im Händlerangebot mit 5T angegeben wäre, muß der TE das erst mal in die Fahrzeugpapiere eingetragen bekommen ... ansonsten zählen, egal mit welcher AHK, immer weiterhin die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Grenzwerte unter
- "O.1 Techn. zul. Anhängelast gebremst in kg"
- "O.2 Techn. zul. Anhängelast ungebremst in kg"
Siehe auch z.B. HIER
"Eintragungsfrei" bedeutet in dem Zusammenhang, das die AHK bis zu den in den Fahrzeugpapieren angegebenen Werten eintragungsfrei angebaut und verwendet werden darf. Der Wert der für die AHK angegeben ist, z.B. 1900Kg, wäre somit nur relevant, wenn dieser niedriger ist, als der in den Fahrzeugpapieren. Dann dürfte logischerweise nur die zulässige Anhängelast des Agrarhakens gezogen werden, auch wenn das Zugfahrzeug theoretisch selbst mehr darf.
Also in JEDEM Fall vor einem Kauf ggf. mit dem zust. Prüfdienst abklären, ob eine Erhöhung überhaupt machbar/eintragbar ist bzw. unter welchen Voraussetzungen. Alles andere ist KAFFEESATZLESEN!!!
Gruß
NoGolf
Auch hier ein "Danke"😁
Um die Eintragung der höheren Last geht es ja. Offensichtlich hat der Volvo-Händler da schon Erfahrungen.
Meine Frage an SFL-Phantom war daher, welche abnehmbare Nachrüstkupplung auf 1900 kg eingetragen werden kann?
Grüße
Warum denn nach 5 Wochen ein neues Thema bei den Kollegen von Volvopower?😕
Ich hole das Ganze mal wieder nach über 6 Jahren hoch und frage in die Runde:
Hat Jemand bei seinem 850 AWD mehr als 1600 Kilo Zuglast eingetragen?
(Es geht NICHT um den FWD!)
Mein damals baugleicher V 70 I XC Cross Country hatte ohne Auflagen 1800 Kilo eingetragen und ich würde gerne mit dem AWD ab und zu mal halbwegs legal einen Trailer mit PKW ziehen.
1800 Kilo wären da schon ok.
Originale abnehmbare AHK von Volvo,hinten natürlich Niveaumaten.
Martin
Eingetragen nicht, aber (ging nicht anders) gemacht.
Von Berlin bis Bremen mit FWD.
Gehen tut das, schön war es nicht.
... meines Wissens bis 2000 kg bei 8% Steigung möglich wenn die AHK dafür ausgelegt ist... mal bei den Graukitteln nachfragen...
Sorry,ich suche nach FAKTEN,nicht nach Halbwissen.
Die Anzahl der aktiven 850-AWD-Fahrer hier ist ja leider sehr überschaubar.
Auch nur Halbwissen
Bei meinem ehemaligen V70II D5 fwd 136kW bestand die Möglichkeit die Anhängelast von 1800 auf 2000 aufzulasten, mit dem Zusatz nur für Freizeit und Sport
Ich habe zwar Ganzwissen, aber mein 850-AWD hat nur 1600 eingetragen
Zitat:
@T5-Power schrieb am 15. Juli 2019 um 22:40:46 Uhr:
Sorry,ich suche nach FAKTEN,nicht nach Halbwissen.
Die Anzahl der aktiven 850-AWD-Fahrer hier ist ja leider sehr überschaubar.
... Fakt ist... ich kenne eine V70 Fahrerin welche 2000 kg bis 8
% ingetragen hat, das ist mein Ganzwissen... Fakt ist auch das der Prüfingengineur das für gut befinden muss, bei jedem einzelnen Auto... also muss man sich schon zum TÜV, Dekra oder was auch immer bequemen...