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V70 Bj.99 Anhängelast auflasten -> 2000Kg

Volvo V70 1 (L)
Themenstarteram 19. Februar 2013 um 18:23

Hallo Leute,

ich habe mir einen Volvo V70 2.5 TDI (103KW/140PS) EZ: 01/99 gekauft.

Die verbaute starre Anhängerkupplung ist von Brink, und eingetragen im Schein sind gebremst 1600Kg.

Bei einem Besuch beim Freundlichen hat er mir eine Kopie einer EG-Typgenehmigung von Volvo gegeben, wonach ich die Anhängelast auf 2000Kg (bis 8% Steigung) auflasten kann - vorausgesetzt, die Kupplung darf das.

Schön und gut, nur leider finde ich nichts über die Kupplung im Internet.

Typenschild:

Brink

TypNr. 2158

Ser.Nr. 98DD

Coupling Class A50-X

Approval Number e11 00-0264

D-Value D9.5

Vert.Load S75

 

Wie jetzt vorgehen, um die 2000Kg eingetragen zu bekommen ?

 

Gruß

Stephan

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Peak_t schrieb am 16. Juli 2019 um 06:36:27 Uhr:

Zitat:

@T5-Power schrieb am 15. Juli 2019 um 22:40:46 Uhr:

Sorry,ich suche nach FAKTEN,nicht nach Halbwissen.

Die Anzahl der aktiven 850-AWD-Fahrer hier ist ja leider sehr überschaubar.

... Fakt ist... ich kenne eine V70 Fahrerin welche 2000 kg bis 8

% ingetragen hat, das ist mein Ganzwissen... Fakt ist auch das der Prüfingengineur das für gut befinden muss, bei jedem einzelnen Auto... also muss man sich schon zum TÜV, Dekra oder was auch immer bequemen...

Lies doch bitte einfach noch einmal meine Ausgangsfrage und äußere Dich doch nicht immer,nur um Deine Beitragsquote zu erhöhen.....

Der Nutzwert Deiner Aussagen hier geht gegen Null.

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Ich denke,es hat schon seinen Grund,warum 2 Tonnen nicht oder nicht ohne Weiteres zulässig sind.

Der Wagen an sich ist dafür auch nicht ausgelegt,weder von seinen Bremsen noch von seiner Bodenstruktur her,dazu gibt es ausser ABS auch keine Stabilisierungssysteme.

Ich würde es ganz klar lassen.

 

Martin

Na ja, eine halbe Tonne mehr als erlaubt hat bislang jedes meiner Autos ausgehalten. Ich will mit so einem Gespann ja auch nicht über die Alpen fahren...

Zwischen "aushalten" und "dafür zugelassen" ist ein Riesenunterschied.

Mach mal aus 80 Km/h mit 2 Tonnen am Haken ne Vollbremsung....

Das Ding schiebt Dich sowas von zusammen.

 

Martin

Tach zusammen.

Soweit ich weiß, darf das Gewicht des Anhängers nicht größer sein, als das zulässige Gesamtgewicht des Zugwagens.

Bei meinem ¨Cruiser¨ betrug das zulässige Gesamtgewicht 2,5 Tonnen und die Anhängelast war auf 2,3 Tonnen (gebremst) begrenzt. (Ungebremst durfte er sogar 750 Kilo ziehen!)

Bei meinem XC sind 1800 Kilo gebremst und 500 kg ungebremst eingetragen.

Als Maximalgewicht des Elchs sind 2130 Kilo eingetragen, bei einem Leergewicht zwischen 1686 bis 1769 Kilo (je nach Ausrüstung und Zubehör).

Aber ich würde nie einen ungebremsten Anhänger mit 500 Kilo auf den Haken nehmen...

auch nicht im Sommer bei Sonnenschein im Flachland.

Bis die Tage

Na ja, Ihr habt ja komische Anschauungen. Wo soll denn bei 500 kg ungebremst das Problem sein? Damit hatte ich nicht mal am Golf 1 welche.

Grüße

Wie schon geschrieben,der V 70 I hat einige massive Mängel,die ihn einfach nicht für 2 Tonnen Zuglast eignen.

Alleine die Bremsen sind mit dem Fahrzeug OHNE Anhänger schon sehr häufig überbelastet wenn man bedenkt,das Volvo so wahnsinnig war,bei allen 850 oder V 70 I die gleiche Anlage vorne einzubauen,egal ob 126 PS oder 240 PS Turbo.

(Ok,bis auf sehr wenige Ausnahmen beim S/V/C 70)

Martin

Na, da haben wir wohl unterschiedliche Ansprüche. Bin halt ab und zu mit Oldtimern unterwegs, da hat im Vergleich dazu auch ein V70 mit 2 to. am Haken eine Super-Bremse ...

Grüße

Bitte keine Vergleiche zwischen Oldtimern mit Trommelbremsen und Gewichten von unter 1000 Kilo mit einem V 70.....

Zitat:

Original geschrieben von T5-Power

Bitte keine Vergleiche zwischen Oldtimern mit Trommelbremsen und Gewichten von unter 1000 Kilo mit einem V 70.....

Ne, aber z.B. Leermasse (ohne Fahrer) 1400 kg und Vmax 150 km/h. Sowas gab es auch schon vor dem 2. Weltkrieg.

 

Themenstarteram 21. Februar 2013 um 18:36

Laut Aussage des Freundlichen geht das bis max. 2T, wenn man Niveaumat verbaut hat.

Also die selbst-regulierenden Stossdämpfer hinten, die habe ich drin.

Am V70 meines Kumpels (gleicher Motor) hatte ich schon ca. 3T (Tandemhänger mit Brennholz beladen) dran.

Geht alles, auch wenn es rechtlich jenseits von gut und böse ist.

Wozu hat man ne Tandem-Achse mit Auflaufbremse, und die Stützlast passte......

 

Gruß

Stephan

Super....:rolleyes:

@SFL-Phantom

Vielleicht kommt man ja mit dieser Kupplung dann wirklich auf 1900 kg:

http://www.kupplung.de/.../...rkupplung-starre-Ausfuehrung-VV0052.html

Grüße

Themenstarteram 22. Februar 2013 um 23:27

Zitat:

Original geschrieben von kat2

@SFL-Phantom

Vielleicht kommt man ja mit dieser Kupplung dann wirklich auf 1900 kg:

http://www.kupplung.de/.../...rkupplung-starre-Ausfuehrung-VV0052.html

Grüße

Da werd ich mich wohl mit einer 1800Kg-Eintragung zufrieden geben müssen.

Anscheinend gibt es für den V70-I keine Nachrüstkupplung die 2000Kg darf.

Ausser einer abnehmbaren mit 1900Kg für 500,-€ oder einer originalen Volvo-Kupplung, die noch teurer werden dürfte.

 

Gruß

Stephan

Ich glaube eher, die Kupplung darf 2T, nur der V70 nicht. ;) Zumindest nicht, wenn man vernünftig ist und einsieht, das dafür ein Land Rover oder ähnliches besser ist.

Grüße, Tim

Danke!;)

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