V10 Leasing/Finanzieung

VW Phaeton 3D

Hallo

heute habe ich mich bei einer Runde Golf mit dem Chef eines VW Autohauses über meinen Vater unterhalten, der auf Grund diverser Probleme mit seinem BMW e60 535 d (Turbolader kaputt, Bi-Xenon und Kurvenlicht inaktiv usw) den Wagen zurückgeben will.
Da hat mir der VW - Chef erzählt, dass sie zur Zeit billige Angebote haben, was mir durch die Subventionen bekannt war. Da hatte er als Beispiel einen V10 Tdi angesprochen, Firmen bzw Geschäftswagen, 6000km runter, Vollausstatung. Danach nannte er mir ein paar Motordaten und dann die Konditionen, 350€-600€ monatlich bei 10000€ Anzahlung.
Kann das sein. Mir ist ja bekannt, dass der Phaeton (leider) zum Schnäppchen geworden ist, aber so stark? Hat er sich da versprochen mit dem 500€ für nen V10?? Wenn ich überlege, dass mein alter Herr für den 740d e65 3stellige Summen im Monat abdrückt, scheint mir das für den Phaeton, gerade bei der geringen Anzahlung, unmöglich.

Habt ihr vielleicht ein paar Beispiele für die Kondition bei der Finanzierung/Leasing eines V10 Tdi, was ist da zur Zeit möglich?? Oder ist das Wahr, was mir der Herr erzählt hat??

Danke

81 Antworten

warum wird es immer häufiger das Menschen hier ins Forum kommen und Stunk verbreiten. Das ist doch total unsinnig. Anfangs war das Froum richtig lustig und unterhaltsam und nun wird hier immer öfftres eine beleidigt. ne ne ne

Vielleicht sollten wir wieder zum Thema Phaeton zurückkehren. Das Niveu mancher Teilnehmer gibt mir doch manchmal zu denken. Um sachlich diskutieren zu können, sollten Fakten und persönliche Erfahrungen die Diskussionsgrundlage im Forum bilden. Mit dem Auto des Freundes meines Bekannten mitgefahren zu sein reicht dazu wohl nicht aus. 😉
Das war es von mir zu dem Thema und ich hoffe das es das auch für die anderen unsachlichen Kommentare war.

Gruß tigger

Hallo

wir haben heute einen Vertrag von der Versicherung für den Phaeton bekommen. Dort ist ein Klausel, die festlegt, dass nur Leute die älter sind als 45 Jahre das Fahrzeug führen dürfen. Ist das beim Phaeton üblich? Ist das bei euch ebenso? Höre/Lese zum ersten Mal von so einer Festlegung.

Zitat:

Original geschrieben von BMW_Fahrer_e46


wir haben heute einen Vertrag von der Versicherung für den Phaeton bekommen. Dort ist ein Klausel, die festlegt, dass nur Leute die älter sind als 45 Jahre das Fahrzeug führen dürfen. Ist das beim Phaeton üblich? Ist das bei euch ebenso? Höre/Lese zum ersten Mal von so einer Festlegung.

Älter 45 Jahre?

Das ist sehr ungewöhnlich.

Oft kann man Klauseln von Fahrern des Alters 25-70 Jahre in den Vertrag aufnehmen lassen - da wird es etwas günstiger, weil Risikogruppen (Fahranfänger und Ältere) ausgeschlossen sind.

Ist aber immer Vereinbarungssache, egal bei welchem Fahrzeug.

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Zitat:

Original geschrieben von BMW_Fahrer_e46


Hallo

wir haben heute einen Vertrag von der Versicherung für den Phaeton bekommen. Dort ist ein Klausel, die festlegt, dass nur Leute die älter sind als 45 Jahre das Fahrzeug führen dürfen. Ist das beim Phaeton üblich? Ist das bei euch ebenso? Höre/Lese zum ersten Mal von so einer Festlegung.

Tatsächlich eine merkwürdige Versicherung!

Evtl. kannst Du ja noch aus dem Vertrag aussteigen oder zumindest zur nächsten Hauptfälligkeit kündigen.

Die VVD (VW-Versicherung) ist in der Gesamtheit der Bedingungen und Konditionen für einen Phaeton-Fahrer kaum zu schlagen.

Ich kann das bei Bedarf gerne mal erläutern.

Grüße
Thomas

Zitat:

Original geschrieben von boborola


Älter 45 Jahre?

Das ist sehr ungewöhnlich.

Oft kann man Klauseln von Fahrern des Alters 25-70 Jahre in den Vertrag aufnehmen lassen - da wird es etwas günstiger, weil Risikogruppen (Fahranfänger und Ältere) ausgeschlossen sind.

Ist aber immer Vereinbarungssache, egal bei welchem Fahrzeug.

Ein Kollege meines Vaters hat am Montag in DD seinen 3,0 Diesel abgeholt und hat genau dieselbe Vereinbarung, dass das Auto nur Fahrer über 45 Jahren führen dürfen. Ich dachte also, dass es generell für den Phaeton gilt. Aber was ist der Hintergrund dafür? Egal ob der Fahrzeugbesitzer oder das Kind desjenigen fährt, die Versichrung wird doch trotzdem gezahlt und die Versicherung muss im Schadenfall die Kosten begleichen. Deswegen verstehe ich den Grund einer solchen Einschränkung nicht.

Zitat:

Original geschrieben von BMW_Fahrer_e46


Ein Kollege meines Vaters hat am Montag in DD seinen 3,0 Diesel abgeholt und hat genau dieselbe Vereinbarung, dass das Auto nur Fahrer über 45 Jahren führen dürfen. Ich dachte also, dass es generell für den Phaeton gilt. Aber was ist der Hintergrund dafür? Egal ob der Fahrzeugbesitzer oder das kind desjenigen fährt, die Versichrung wuird doch trotzdem gezahlt. Deswegen verstehe ich den Grund einer solchen Einschränkung nicht.

Naja, man will eben Risikogruppen vom Steuer fernhalten und bietet so Rabatte bei der Eingrenzung auf bestimmte Altersgruppen.

Wobei ein 90-jähriger halbblinder auch über 45 Jahre alt ist... 😉

Zitat:

Original geschrieben von BMW_Fahrer_e46


Hallo

wir haben heute einen Vertrag von der Versicherung für den Phaeton bekommen. Dort ist ein Klausel, die festlegt, dass nur Leute die älter sind als 45 Jahre das Fahrzeug führen dürfen. Ist das beim Phaeton üblich? Ist das bei euch ebenso? Höre/Lese zum ersten Mal von so einer Festlegung.

welche versicherung und wo steht das genau? einer rechtlichen würdigung dürfte das kaum standhalten und ist bei firmenfahrzeugen gar nicht machbar.

peso / z.zt. la

Zitat:

Original geschrieben von tcsmoers


welche versicherung und wo steht das genau? einer rechtlichen würdigung dürfte das kaum standhalten und ist bei firmenfahrzeugen gar nicht machbar.

Die Altersbegrenzung wird von fast jeder Versicherung angeboten, ist ja eine Vereinbarung zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer und ist damit sicherlich rechtlich durchsetzbar, da durch Unterschrift einvernehmlich vereinbart.

Zitat:

Original geschrieben von boborola


Die Altersbegrenzung wird von fast jeder Versicherung angeboten, ist ja eine Vereinbarung zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer und ist damit sicherlich rechtlich durchsetzbar, da durch Unterschrift einvernehmlich vereinbart.

man glaube dir oder befrage einen anwalt seines vertrauens. nicht alles, was unterschrieben wurde ist rechtens.

peso

Grundsätzlich sind die Vereinbarungen bindend für beide Parteien.

Bei VW (VVD) gibt es das Premium-Versicherungsmodul. Da gibt es kaum Einschränkungen. Bei der geschäftlichen Variante kann ein 18-jähriger Führerscheinanfänger 100.000 km im Jahr fahren.

Grundsätzlich muß sich aber niemand um seinen Versicherungsschutz sorgen. Die Versicherung kann aber gemäß Bedingungen einen höheren Strafbeitrag einfordern, wenn falsche Angaben gemacht werden. Bei grober Fahrlässigkeit bei den Angaben kann auch der Kaskoschutz gefährdet sein, aber niemals der Haftpflichtschutz!

Zitat:

Original geschrieben von tcsmoers


man glaube dir oder befrage einen anwalt seines vertrauens. nicht alles, was unterschrieben wurde ist rechtens.

Es ist schon richtig, daß nicht alles Unterschriebene rechtens ist - allerdings gibt es meines Wissens kein Gesetz, was eine solche Altersklausel zur Beitragsreduzierung verbieten würde.

Ist auch weder sittenwidrig noch als "überraschende Klausel" zu werten - daher bin ich mir recht sicher, daß es auch so durchsetzbar ist.

Die Versicherungen wären sonst leicht blöd, wenn sie Rabatte geben würden und die entsprechenden Limitierungen nicht befolgt werden müßten... 🙄

Zitat:

Original geschrieben von marsianer42


Grundsätzlich sind die Vereinbarungen bindend für beide Parteien.

Bei VW (VVD) gibt es das Premium-Versicherungsmodul. Da gibt es kaum Einschränkungen. Bei der geschäftlichen Variante kann ein 18-jähriger Führerscheinanfänger 100.000 km im Jahr fahren.

Grundsätzlich muß sich aber niemand um seinen Versicherungsschutz sorgen. Die Versicherung kann aber gemäß Bedingungen einen höheren Strafbeitrag einfordern, wenn falsche Angaben gemacht werden. Bei grober Fahrlässigkeit bei den Angaben kann auch der Kaskoschutz gefährdet sein, aber niemals der Haftpflichtschutz!

es tut mir leid, aber du hast noch weniger fachwissen. vielleicht sollten wir dieses feld lieber fachleuten für zivil- und vertragsrecht überlassen.

es ist immer das gleiche. man paart halbwissen mit behauptungen und verkauft dies als wahrheit.

vielleicht solltest du mal ein bischen rumgoogle unter dem begriff unzulässige vertragsklauseln.

und gerade der vvd ist ein saftladen. da muss man genau aufpassen.

peso

Zitat:

Original geschrieben von marsianer42


Bei grober Fahrlässigkeit bei den Angaben kann auch der Kaskoschutz gefährdet sein, aber niemals der Haftpflichtschutz!

Naja - beim Phaeton V10 ist ja ein nicht vorhandener Kaskoschutz wegen ein paar Euro Ersparnis maximal ein Verlust von ca. 100.000 EUR - ist ja ein Taschengeld... 🙄

Übrigens kann Dich die Versicherung auch bei Haftpflichtfällen in Regreß nehmen - sie zahlt dem Unfallgegner die Schadenssumme erstmal und holt dann einen Anteil wieder von Dir zurück, so etwas hat es alles schon gegeben... 😉

sie kann auch nur den mindestsatz zahlen, dann hast du ein ganz grosses problem.
man spricht z.b. im haftpflichtversicherungsgesetz vom vorhandensein eines gültigen versicherungsvertrages. das hängr hier mit der nachversicherungspflicht zusammen.

aber, wie gesagt, aussagen hier im forum dürften vor gericht kaum zitierfähig sein.

peso

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