V-MAX Aufkleber für Winterreifen
Hallo zusammen,
ich habe schon überall geschaut. Evtl. hat jemand eine Idee. Ich benötige einen Aufkleber für meine W-Winterreifen. Dieser ist weder beim Händler noch beim TÜV zu finden.
Lieben Dank!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Martin_A1976 schrieb am 4. Januar 2019 um 21:26:44 Uhr:
Man kann keine 270 Warnung aktivieren.....ist aber auch egal! Ich habe jetzt 3 Stück bestellt für 3,70 Euro.
Wenn es sich um den Alpina handelt, dann sind die 3,70 € für die Tonne, denn Alpina fordert oder empfiehlt trotz 270er Reifen ein Winterreifen-Limit von 235 km/h. Ich wünsche dir viel Spaß bei der Bestellung des 235er-Limit-Aufklebers, denn so etwas gibt es nicht von der Stange und daher wird das nicht einfach. Allerdings lassen sich die 235 km/h klarerweise als Geschwindigkeitswarnung einstellen.
Gruß
Uwe
54 Antworten
Ich glaube kaum, dass bei einem Unfall der Reifenhändler zur Verantwortung gezogen werden kann.
Es muss bewiesen werden, dass die geplatzten Reifen auch tatsächlich von diesem Händler montiert wurden. Ich habe noch keine Seriennummer auf Reifen und Rechnung gesehen...
Außerdem ist der Reifenhändler nicht für den passenden Fülldruck zuständig.
Es wäre natürlich richtig, die Vmax aufgrund der maximalen Radlast zu errechnen und dann abgerundet aufzukleben. Aber es wird standardmäßig nicht gemacht.
Man muss auch dazu sagen, dass es bei 98% der in Deutschland zugelassen Fahrzeuge keine Fragen gibt(Vmax<= 250Km/h).
Zitat:
@Car-freak schrieb am 6. Januar 2019 um 15:18:07 Uhr:
Es muss bewiesen werden, dass die geplatzten Reifen auch tatsächlich von diesem Händler montiert wurden. Ich habe noch keine Seriennummer auf Reifen und Rechnung gesehen...
Es muss nur bewiesen werden, dass Reifen dieses Typs in Verbindung mit dem nicht passenden Aufkleber montiert wurde, was in vielen Fällen durchaus möglich ist (Rechnung und Zeuge, der bezeugen kann, dass der Aufkleber gleich nach dem Reifenwechsel vorhanden war).
Zitat:
@Car-freak schrieb am 6. Januar 2019 um 15:18:07 Uhr:
Außerdem ist der Reifenhändler nicht für den passenden Fülldruck zuständig.
Das der zum Zeitpunkt des Unfalls stimmte, lässt sich bei heutigen Fahrzeugen nachweisen. Es platzen ja nicht alle Reifen gleichzeitig am Fahrzeug also kann nach dem Unfall der Reifendruck der anderen Reifen überprüft. Da ja moderne Fahrzeuge den Reifendruck überprüfen und man davon ausgehen kann, dass das RKS kein Druckverlust angezeigt hat, kann man davon ausgehen, dass der Reifendruck des defekten Reifens kurz vor dem Unfall stimmte, bzw. nicht mehr als 0,2 Bar unterhalb des Reifens auf der anderen Seite der Achse lag.
Auch kann ein Gutachter feststellen, ob an dem defekten Reifen Vorschäden vorlagen.
Zitat:
@Car-freak schrieb am 6. Januar 2019 um 15:18:07 Uhr:
Man muss auch dazu sagen, dass es bei 98% der in Deutschland zugelassen Fahrzeuge keine Fragen gibt(Vmax<= 250Km/h).
Genau das und auch, wenn sie schneller fahren können, das kaum längere Zeit gemacht wird, ist wohl zu verdanken, dass es noch nicht zu Reifenschäden durch falsche Aufkleber bei dieser Geschwindigkeit gekommen ist.
Gruß
Uwe
"davon ausgehen" hört sich juristisch schon mal ganz schlecht an😉
Das ist nur wasserdicht, wenn die Drücke aufgezeichnet bzw. gespeichert werden.
Und was, wenn der Fahrer den Aufkleber entfernt/ausgetauscht hat? Soll alles auf einem Zeugen beruhen, der den Sticker gesehen hat? Und dafür soll der Händler wegen fahrlässiger Tötung in den Knast oder was?
Ist jetzt auch egal. Das führt am Thema vorbei. Wir haben eben verschiedene Meinungen. Wer voll beladen dauerhaft 250 und mehr fährt, hat eh andere Sorgen.
In Gerichtsverfahren reichen oft auch handfeste Indizien und auch Zeugenaussagen, gerade wenn es um Schadenersatz bei Unfällen geht, denn da lässt sich nicht immer alles wasserfest beweisen.
Wie du schon sagst, ist aber egal.
Gruß
Uwe
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Um zum Thema zurück zu kommen...
Bei 3er, 5er und sicherlich auch anderen Modellen haben die Winterreifen ab Werk/vom BMW Händler einen höheren Traglastindex als nötig. Steht auch so am Türholm. (Geschwindigkeitsindex V)
Zumindest bei Modellen mit Vmax 250.
Ich denke mal das hat was mit der Geschwindigkeit zu tun?
Ja, das war bei meinem ehemaligen E91 auch so. Ist ja auch logisch, weil sonst nicht einmal mit V-Reifen eine Geschwindigkeit von 240 km/h möglich gewesen wäre. Das hätte sicherlich Ärger oder zumindest Diskussionen mit den Kunden gegeben.
Gruß
Uwe
War am Samstag mit meinem B3 beim TÜV. Meine Winterreifen sind ebenfalls „nur“ bis 270 km/h zugelassen. Hier gab es keine Beanstandung obwohl ich keinen Aufkleber und keine Warnung eingestellt habe.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 4. Januar 2019 um 22:41:55 Uhr:
Zitat:
@Martin_A1976 schrieb am 4. Januar 2019 um 21:26:44 Uhr:
Man kann keine 270 Warnung aktivieren.....ist aber auch egal! Ich habe jetzt 3 Stück bestellt für 3,70 Euro.
Wenn es sich um den Alpina handelt, dann sind die 3,70 € für die Tonne, denn Alpina fordert oder empfiehlt trotz 270er Reifen ein Winterreifen-Limit von 235 km/h. Ich wünsche dir viel Spaß bei der Bestellung des 235er-Limit-Aufklebers, denn so etwas gibt es nicht von der Stange und daher wird das nicht einfach. Allerdings lassen sich die 235 km/h klarerweise als Geschwindigkeitswarnung einstellen.Gruß
Uwe
Hallo Uwe, das war denen von Alpina jetzt neu und fragen, ob Du denen das mal erklären könntest?
Zitat:
Hallo Uwe, das war denen von Alpina jetzt neu und fragen, ob Du denen das mal erklären könntest?
Hallo Martin,
dann muss ich aber schon wissen, mit wem du bei Alpina gesprochen hast. Wenn es dazu eine Mail gibt, wäre gut, wenn du sie an mich weiterleitest. Das können wir ja per PN machen.
Dass das mit dem 235er Aufkleber Alpina neu sein soll, wundert mich schon etwas, siehe Foto unten.
Gruß
Uwe
Hoch interessant. Bitte mal posten was endgültig nach dem Gespräch mit ALPINA korrekt ist. Den Aufkleber gibt es bei mir nicht.
Mit Winterreifen ist der auch super 270 km/h gefahren :-)