US Rückleuchten in Deutschland erlaubt ?
hi.
weiß jemand ob die us rückleuchten in deutschland erlaubt sind ? mein freundlicher wusste es nicht genau und der tüvmensch hat was von e-prüfzeichen erzählt. ein kumpel meint e-prüfzeichen brauch auf originalteilen nicht drauf sein. da jetzt jeder was anderes und ich nicht mehr so recht weiter weiß frag ich jetzt mal die gemeinde. was meint ihr dazu ?
thx
Beste Antwort im Thema
Klatsch deinem Kumpel eine, der erzählt Mist.
Auch auf Originalteilen muss ein E-Prüfzeichen sein. Ohne Prüfzeichen keine Zulassung.
30 Antworten
Ist wohl Geschmacksache, ich z.B. mag die LEDs nicht leiden, auch weil die Blinker ja nicht mal LEDs sind.
Aber darüber lasst sich nicht streiten.
Gruß otti
Zitat:
Original geschrieben von roomster16v
weiß jemand ob die us rückleuchten in deutschland erlaubt sind ?
Sie sind in Deutschland definitiv
nichtzulassungsfähig.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Sie sind in Deutschland definitiv nicht zulassungsfähig.Zitat:
Original geschrieben von roomster16v
weiß jemand ob die us rückleuchten in deutschland erlaubt sind ?
Hallo, dann sollte man doch mal den "nervus rererum agendarum" nennen... sinngemäß des (nicht Deines) Pudels Kern oder auf Deutsch ... ergänzen wo das steht.
Die fehlenden E-Nummern sind die eine Sache, falls VW-Händler dieses Erzeugnis mit einem Werkstattauftrag verkaufen und einbauen würden, die Andere.
An Alle, ist denn ein Fall bekannt, dass jemand in D wegen fehlendem E-Zeichen mal straf- oder versicherungsrechtlich zur Verantwortung gezogen wurde? Soll natürlich nicht heißen, wenn "nein" können wir es ja machen.
Gruß Peter
Zitat:
Original geschrieben von piotor
An Alle, ist denn ein Fall bekannt, dass jemand in D wegen fehlendem E-Zeichen mal straf- oder versicherungsrechtlich zur Verantwortung gezogen wurde? Soll natürlich nicht heißen, wenn "nein" können wir es ja machen.Gruß Peter
Ja, 75% Mitschuld, wegen nicht zulässiger Bremslichtlampen und Auffahrunfall. Dabei war sogar unerheblich, das der Vorausfahrende nicht mal gebremst hat. Soviel dazu 😉
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Ist das nicht mehr so, dass die Amis rot blinken und beim Bremsen auch die Blinkerlampen mitstrahlen?
Also fürher ging es definitv nicht, darum werden ja auch alle eingeführten US-Modelle auf europäischen Standard umgerüstet oder nicht?
Die Amis stehen inzwischen auf den EU-Style. Deshalb verkaufen sich EU Sachen besser. Die vom Golf sind den deutschen sehr ähnlich, bis auf die Nebelschlussleuchte und einem Durchbruch im Rücklicht, damit die Beleuchtung zur Seite strahlen kann.
Im allgemeinen haben aber inzwischen alle US Autos gelbe Blinker verbaut. Und wenn sie gelb sind, dürfen sie auch bei den Amis nicht so geschaltet werden, wie du das ansprichst. Wird zu 99% nur noch über Codierung dem jeweiligen Land angepasst. Mal von der baulich anderen Form abgesehen.
Zumal VW IMHO noch nie für den US Markt geänderte Lampen verbaut hat. Da war schon immer eine gelbe Blinkleuchte verbaut.
Zitat:
Original geschrieben von call0174
Ja, 75% Mitschuld, wegen nicht zulässiger Bremslichtlampen und Auffahrunfall. Dabei war sogar unerheblich, das der Vorausfahrende nicht mal gebremst hat. Soviel dazu 😉Zitat:
Original geschrieben von piotor
An Alle, ist denn ein Fall bekannt, dass jemand in D wegen fehlendem E-Zeichen mal straf- oder versicherungsrechtlich zur Verantwortung gezogen wurde? Soll natürlich nicht heißen, wenn "nein" können wir es ja machen.Gruß Peter
Wäre ja wieder mal ein "dolles" Urteil, also Eins ohne jeden ursächlichen Zusammenhang. Da hätte er ja genauso gut z.B. einen falschen Frontscheinwerfer gehabt haben können und 75% Mitschuld bekommen, weil ihn hinten Einer reingefahren ist.
Und? Der Gutachter der Gegenversicherung hat gesucht, da keine Versicherung mehr freiwillig zahlen will. PP sag ich da nur. Ist ja nun nichts unbekanntes, das es illegal ist, Sachen zu nutzen, die nicht zugelassen sind. Und Unwissenheit schützt nunmal vor Strafe nicht.
Zitat:
Original geschrieben von call0174
Und? Der Gutachter der Gegenversicherung hat gesucht, da keine Versicherung mehr freiwillig zahlen will. PP sag ich da nur. Ist ja nun nichts unbekanntes, das es illegal ist, Sachen zu nutzen, die nicht zugelassen sind. Und Unwissenheit schützt nunmal vor Strafe nicht.
Danke für die Info, ist ja für Betroffene, die mit sowas rumfahren zumindest ein Verweis auf die Risiken.
Gruß Peter
Das Problem ist ja, daß viele Zeitgenossen einfach drauf los schrauben, ohne sich vorher mal über die rechtliche Situation sachkundig zu machen. Zum Glück gilt in unserem Land der Grundsatz, daß Irrtum nicht vor Strafe schützt.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das Problem ist ja, daß viele Zeitgenossen einfach drauf los schrauben, ohne sich vorher mal über die rechtliche Situation sachkundig zu machen. Zum Glück gilt in unserem Land der Grundsatz, daß Irrtum nicht vor Strafe schützt.
Habe hier mal eine Stellungnahme der DEKRA zu den LED-Einbauten und auch zum Versicherungsschutz und zum kausalen Zusammenhang.
Soll wirklich kein erhobener Zeigfinger sein ;-) aber mir wären solche Umbauten doch zu heiß.
http://www.ledstyles.de/ftopic2983.html
Gruß Peter
Also ich fahre mit den Rückleuchten seit sechs Jahren herum, ist bisher keinem TÜV-Prüfer oder Polizisten negativ aufgefallen. Aber es stimmt, die haben kein E-Prüfzeichen 🙂 Ist mir herzlich egal.
Die LTE (Licht Technische Einrichtungen) in der EU unterliegen der ABG (Allgemeine Bauart Genhmigung) und haben ein Prüfzeichen des jeweiligen Landes, dass die LTE geprüft und zur Nutzung innerhalb der EU fteigegen hat, sichtbar von außen zu tragen.
Eine Verwendung nicht geprüfter LTE führt zum erlöschen der EBE (Einzelbetriebserlaubnis).
Sprich fahren ohne Zulassung des Fahrzeuges.
Entsprechend §70 StVZO kann ein aaS (amtlich anerkannter Sachverständiger) die in Etwa-Wirkung auch ohne BG (Betriebsgenhmigung) der LTE feststellen (§§49a bis 54 StVZO). Dies beinhaltet auch den Sichtwinkel und die EMV (Elektromagnetische Verträglichkeit). Der Eintrag in die ZBI/II ist dabei zwingend erforderlich.
Beim Import von Fahrzeugen aus Nicht-EU-Ländern wird normalerweise eine Technische Begutachten der Fahrzeuge durchgeführt; die erforderlichen Ümrüstmaßnahmen werden dabei festgelegt, entsprechende Ausnahmegenehmigungen zur amtlichen Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr dokumentiert.
Zitat:
@JeremyClarkson1993 schrieb am 21. Juli 2022 um 16:13:09 Uhr:
Also ich fahre mit den Rückleuchten seit sechs Jahren herum, ist bisher keinem TÜV-Prüfer oder Polizisten negativ aufgefallen. Aber es stimmt, die haben kein E-Prüfzeichen 🙂 Ist mir herzlich egal.
Nur, weil es einem Polizisten oder TÜV Prüfer bisher nicht aufgefallen ist, bedeuten dies nicht, dass du damit nicht dennoch einmal massive Probleme bekommen kannst. Solltest du mal einen entsprechenden Unfall haben & die Leuchten auffallen, wird dir die gegnerische Versicherung vermutlich die Hölle heiß machen, bzw. je nach Definition auch nicht - denn sie wird vermutlich (mehr oder weniger berechtigterweise) schlicht nicht zahlen & dir nen Strick draus drehen können.
Zitat:
@otti 01 schrieb am 2. Mai 2010 um 21:53:18 Uhr:
Hallo,ich habe heute auf dem VW Treffen in Verl einen Golf 6 mit US Rückleuchten gesehen, siehe Bilder.
Auf Bild 1 sieht man, dass da ein Ausschnitt im Reflecktor ist, sodas man die Glühlampe auch von der Seite aus sehen kann SML ( Pfeil 2 ).
Außerdem ist an der Seite ein zusätzlicher Rückstrahler ( Pfeil 1).
In der linken Leuchte der Heckklappe ist keine NSL, aber die muss man ja auch nicht tauschen, wenn man nicht möchte, ich allerdings würde links auch einen Rückfahrscheinwerfer anschließen und die NSL vom Audi TT in die Klappe der AHK verbauen ( siehe Bild = Fake )
Zum Thema E-Zulassung, auf den US-Leuchten ist kein E-Zeichen, aber dann habe ich mir meine originalen Rückleuchten angesehen und siehe da, man sieht nichts, denn auch auf den originalen Rückleuchten ist kein E-Zeichen.😉
Ist die Frage, ob meine originalen Rückleuchten überhaupt zugelassen sind😁
Gruß otti
Auf jeden Fall ist ein E Prüfzeichen bei dir vorhanden.... wenn sie denn original sind.
Ansonsten gilt....Alle ScheinwerferRülis mit „E“-Prüfnummer sind eintragungsfrei. Ist keine Nummer vorhanden und wird keine Erlaubnis mitgeführt, sind diese Scheinwerfer/Rülis nicht zugelassen und müssen entfernt werden.