US-Heck für Audi

Audi 80 B3/89

Hallo, ich mir jetzt die US-Kennzeichenhalterung für mein Audi Coupe gekauft und wollte fragen ob mir jemand sagen kann ob ich die eintragen lassen muss oder nicht. Und wenn ja ob ich die auch eingetragen kriege.

17 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von SerialChilla


Da liegt der Hund begraben.

KKrHB, du wirst recht haben.... jeder handhabt das anders.

prinzipiell richtig da ist der punkt. Dazu kommt aber noch einweiterer Punkt. Man könnte ja jetzt theoretisch nen 500€ Audi mit Kaufvertrag und nachgerüsteten US Leuchten und nem Kostenvoranschlag der Werkstatt über neue Leuchten und Anbau in Kostenhöhe von 1000€ vorlegen und auf Eintragung hoffen - unverhältnismäßigkeit wäre demnach ja gegeben.

Nun brauchts aber ein gutachten (sonst erkennt die Zulassungstelle die technische Unmöglichkeit ja gar nicht an) darüber dass die Umrüstung nicht möglich ist. Und der erkennt im Zweifel, dass die Leuchten nachgerüstet sind und bei Nachrüstungen greift das System ja gar nicht, da die ja an sich problmlos rückrüstbar sind. Die ganze Erteilung bezieht sich grundsätzlich auf Fahrzeuge die so OEM ausgerüstet sind. Also US, Schweiz, Japan.

@ Audi 20020V:
richtig veränderungen sind Urkundenfälschung, sollte mannicht vernachlässigen

@ Karzi und:

Zitat:

Original geschrieben von Audi.200.20V


moin,wenn E-prüfzeichen drauf dann eintragung frei...mfg marko

damit muss man auch mal aufräumen:

in der Generalität ist dein Statement korrekt.
E-Prüfzeichen bzw korrekt bezeichnet ECE Prüfzeichen sind eintragungsfrei und die Gutachten müssen nicht mitgeführt werden. das ECE Zeichen ist im weiteren nur eine Ausweitung des EG Prüfzeichens (ECE: kreis ums e, EG: rechteck ums e).

ABER:
Sinngemäß sind die ECE /EG Zeichen nur internationale ABEs. Altbekanntes Problem: Die deutsche ABE hat nur in D Gültigkeit und muss im Ausland nicht anerkannt werden. Wenn ich mit fetten Felgen ins Ausland fahre kanns sein dass das Fahrzeug stillgelegt wird, weil die Eintragung nur in D Gültigkeit hat. Deswegen und zur lockerung des Handels wurden die ECE/EG Zeichen eingeführt.

Dazu kommt bez den E-Zeichen das folgende:
AUCH diese Bauteile, haben einen Verwendungsbereich, Auflagen, Genehmigungen etc... Nur bekommt man die eben nicht ausgehändigt, weil diese ja nicht bei einer Eintragung vorgelegt werden müssen. DENNOCH darf man eben nicht beliebig Teile mit E nummern ans Auto schrauben und ist fein raus.

Die Nummer besagt nur, dass dieses Teil von einem KBA der teilnehmenden Staaten, für bestimmte, dem Gutachten entsprechende Fahrzeuge, bei Genehmigungskonformer Anbauweise, eintragungsfrei ist udn diese Erklärung von anderen KBA anerkannt werden muss.

Ein statement wie mans häufig zb bei ebay liest ist das folgende:
"Dieser Kat hat ne e nummer und ist damit problemlos an xxx Fahrzeuge montierbar".
udn das ist quatsch. Richtig ist:
Diese kat ist aufgrund seiner E nummer problemlos nur an jene Fahrzeuge montierbar, auf die sich die E nummer bezieht.

Im konkreten Fall:
Die US leuchten haben zwar ne E nummer, aber worauf die sich bezieht ist nicht geklärt. Man müsste in der ECE Genehmigung zu der E nummer nachschauen, auf welche fahrzeuge sich diese Bezieht, udn wenn da drin steht, nur Fahrzeuge mit der Landessetzung "USA" dann darf man die eben nicht an eine Fahrzeug mit Landessetzung Deutschland montieren.

"e1" bedeutet nur, dass die E-nummer in Deutschland beantragt wurde (!) und in allen teilnehmenden Staaten anerkannt werden muss. SIE BEDEUTET NICHT (!) dass diese Teile in Deutschland beliebig zugelassen sind.

Ähnlich verhält es sich mit der häufigen Annahme: das ist ein originalteil, das kann problemlos ohne Eintragung montiert werden. Felgen zb. . Auch falsch.
Anbauteile - seien es nun OEM Teile oder auch Nachrüstteile, sind bauartgeprüft. Das kann als einzelne ABE für das Bauteil gelten oder Bestandteil der Fahrzeug ABE sein. Am Beispiel des Audi 80 Heckspoilers den wir kürzlich hatten:

Wenn das Ding keine KBA Nummer hat, also folglich nicht für sich geprüft ist, dann bekommt man dazu auch kein Gutachten, bekommt es also auch nicht eingetragen. Wenn diese Spoiler aber grundsätzlich bei allen Audi 80 in der Fahrzeug ABE aufgeführt ist, dann kann ich den auch an allen Fahrzeugen bei denen er eingetragen ist montieren.

konkreter Fall:
Original Audi 80/90 "Heckflügelspoiler" (Audi bezeichnung) als Sonderausstattung zum 80/90 erhältlich. Das Ding ist zwar ein Originalteil aber ich darf es deswegen wahrscheinlich trotzdem nicht auf einer B4 Limo montieren. Beim B3 dürfte dieser Spoiler Bestandteil der Fahrzeug ABE sein, beim B4 ists aber ein anderer Spoiler, ohne die Mittelstege. vice versa.

Auffallen wird das aber genauso wie die E nummern keinem Prüfer, weswegen das gerne durchrutscht.

wie ich unseren Erklär-Bär vermisst hab...😉

Zitat:

Original geschrieben von Karzi


wie ich unseren Erklär-Bär vermisst hab...😉

mich kurz zu fassen fällt mir halt schwer...😁

logisches Beispiel das eigentlich jedem einleuchten sollte:

Wenn ich mir einen Endschalldämpfer vom Fiat panda hole, und der ne e-nummer hat, und den an einen 80er V6 montiere wird der trotzdem nicht "legal" und eintragungsfrei auch wenn er ne e-nummer hat.
genausowenig wird ein solo MSD von nem B3 an einem B4 legal auch wenns ein originalteil ist.

Wie immer gilt: Wo kein kläger da kein Richter, und auffallen tut beides wahrscheinlich nicht.

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