US Codierung - US Standlicht

VW Passat 3CC

Ich wollte hier nur mal kundtun, dass ich diese US Codierung für "gefährlich" halte.
Wieso? Weil mir letzens ein Auto entgegen kam, der diese besagte Codierung hatte, Ich dachte der wollte abbiegen, da ich für einen kurzen Augenblick dieses orangene Blinklicht gesehen habe, dem war aber nicht so und so kam es fast zu einem Unfall.

Es sieht zwar toll aus, aber ich würde mir das 2 x überlegen.
Nach ein bisschen googeln habe ich auch herausgefunden, dass es nach StVo gar nicht erlaubt ist. Jetzt weiß ich auch wieso.

Mich würde mal eure Meinung interessieren. Bleibt aber bitte sachlich!

LG

20 Antworten

Wenn Du ein "orangenes Blinklicht" gesehen hast, dann hat es wohl geblinkt. Dann wollte er abbiegen oder hat aus Versehen geblinkt, das hat nichts mit einer Codierung zu tun.

Schon richtig, zu hell sollte mans nicht machen, aber wer beim Fahren ein 80% gedimmtes orangenes Licht nicht von einem hellen Blinklicht unterscheiden kann, sollte m.M.n. kein Auto fahren. Und wenn du jetz argumentieren willst, es sah wie ein blinken aus, dann bist du beim Unfall ebenfalls mit dran schuld, da du nicht aufmerksam und lang genug den Verkehr beobachtet hast, bevor du irgendwo rausfährst.

Und außerdem (weiß jetzt nicht obs in Deutschland solche Autos gibt!) gibt es auch Autos, bei denen der Blinker automatisch als Standlicht schaltet, sollten eine (oder beide?) Standlichter ausfallen. Eben eine Ersatzschaltung.

Zitat:

@Reader236 schrieb am 27. November 2015 um 16:10:19 Uhr:


Schon richtig, zu hell sollte mans nicht machen, aber wer beim Fahren ein 80% gedimmtes orangenes Licht nicht von einem hellen Blinklicht unterscheiden kann, sollte m.M.n. kein Auto fahren. Und wenn du jetz argumentieren willst, es sah wie ein blinken aus, dann bist du beim Unfall ebenfalls mit dran schuld, da du nicht aufmerksam und lang genug den Verkehr beobachtet hast, bevor du irgendwo rausfährst.

Und außerdem (weiß jetzt nicht obs in Deutschland solche Autos gibt!) gibt es auch Autos, bei denen der Blinker automatisch als Standlicht schaltet, sollten eine (oder beide?) Standlichter ausfallen. Eben eine Ersatzschaltung.

Ich gebe meinen Führerschein gleich bei der nächsten Polizeidienststelle ab, weil ich deiner Meinung nach gedimmtes Licht und helles Blinklicht nicht unterscheiden kann. Natürlich kann ich das, aber aus bestimmten Winkelpositionen und Sonnnenlichteinstrahlung, kann es für einen kurzen Augenblick wie das Einschalten der Blinkfunktion aussehen.

Es gibt übrigens auch ältere Fahrer mit eingeschränkter Sehfunktion , die noch hinterm Steuer sitzen..

Zitat:

@Volcano1987 schrieb am 27. November 2015 um 16:18:03 Uhr:


Es gibt übrigens auch ältere Fahrer mit eingeschränkter Sehfunktion , die noch hinterm Steuer sitzen..

Und da gehts schon los. Wenn man eingeschränkte Sehfunktionen hat fährt man kein Auto. Zum Auto fahren braucht man sein volles Sehvermögen oder eben ne gescheite Brille. Das selbe Trauerspiel wie die Rentner, die mit einem Bein schon im Grab stehen, die haben auch nix mehr hinterm Steuer zu suchen. Ich hatte vorhin erst wieder so en Fall von altem Ehepaar. Nicht aus der Gegend hier und als Oma ne Bäckerei erblickte hat ihr Mann mitten auf der Hauptstraße ne Vollbremsung hingelegt und ist dann ohne Blinker eingebogen. Das Hupkonzert kann man sich sicher vorstellen...

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Irgendwann werden wir alle alt :-) .

Also, eine Kombination aus Blinkleuchte und Positionsleuchte ist sehr wohl nach StVZO zulässig - sie muss nur zugelassen sein. Gelbe Positionsleuchten dürfen nach vorn abstrahlen.
Wie sonst könnten 5er BMW mit den LED pber dem Hauptscheinwerfern ne Zulassung bekommen?

Was war es für ein Auto?

Die Lampengehäuse der EU-Version sind nicjt dafür zugelassen, die Lampengehäuse der US-Version (Blinker) tragen dieses Positionsleuchtenprüfzeichen drauf.

Es war ein Golf 5 GTI

Zitat:

@Volcano1987 schrieb am 27. November 2015 um 16:28:40 Uhr:


Irgendwann werden wir alle alt :-) .

Ja und die Fahrtauglichkeit hinfällig. Ab einem gewissen Alter sollte jeder alle 2 Jahre zur Überprüfung gehen, das hilft sicher ungemein. Rentner haben so viel Zeit, da könn die mitm Bus fahren, wenn se nimmer Fahrtauglich sind. Aber ich schweife ab...

Ein Golf 5... du weißt wo der blinkt.... deswegen ist das für dich der blinker..

Pawlowscher Hund.

Hab das noch nie verwechselt weil es nun mal nicht blinkt. Ich stimme da reader zu, dass du wohl nicht aufmerksam genug warst und hier Probleme an den Haaren herbeiziehst.... Volvo hats doch au serienmäßig und ich seh kein Unterschied zwischen seitenmarkierung/Position oder us blinker... Viel gefährlicher sind Lampen die falsch eingestellt sind und in Gegenverkehr blenden

Also. Ich hab die Blinker auf Ca 15% laufen als Standlicht. Ist nicht zugelassen. Des weiteren habe ich die Mexiko Rückleuchten welche rot blinken und an der Seite rotes Positionslicht haben. Roter Blinker natürlich nicht zugelassen außer die integrierten Positionslichter . Bisher hatte ich keine Probleme bis auf den TÜV Mann. Indertat läuchten bei BMW bei defektem Abblendlicht die Blinker als Ersatzfunktion voll mit

Zitat:

@Masterb2k schrieb am 27. November 2015 um 16:47:47 Uhr:


Also, eine Kombination aus Blinkleuchte und Positionsleuchte ist sehr wohl nach StVZO zulässig - sie muss nur zugelassen sein. Gelbe Positionsleuchten dürfen nach vorn abstrahlen.
Wie sonst könnten 5er BMW mit den LED pber dem Hauptscheinwerfern ne Zulassung bekommen?

Was war es für ein Auto?

Die Lampengehäuse der EU-Version sind nicjt dafür zugelassen, die Lampengehäuse der US-Version (Blinker) tragen dieses Positionsleuchtenprüfzeichen drauf.

Falsch! Die haben zwar Prüfzeichen ( ich glaube sae...) aber keine die hier in irgendeiner Form zulässig sind. Desweiteren gibt es noch weitere Ergänzungen wie und in welcher Kombination Signalwirkung Vorhanden sein darf bzw. kann. Bmw und auch andere Hersteller umgehen diese Zulassung der einzelnen Leuchten indem das ganze Fzg mit allen anbauteilen abgenommen wird und praktisch eine "nur komplett abe" erhält.

Zum Thema: ich finde das zusätzliche Begrenzungslicht im Blinker sinnvoll. Es hebt sich besser ab und es ist auffälliger im dunkeln. Dennoch ist es leider nicht zulässig, aber eine Abschaltung der NSL über 50kmh muss nicht sein. Das ist halt Deutschland.

Nein, es ist nicht falsch. Das Positionslichtzeichen ist drauf! Ich sagte die US Version Trägt das Prüfzeichen, nicht das sie in D zugelassen sind! Also schon ganz richtig meine Aussage. Ich habe den kleinen Teil weggelassen, das die US Version kein E-Zeichen Trägt sondern nur ein SAE-Zeichen und deswegen nicht zugelassen ist.

Scheinwerfer haben eine ABG, also eine Allgemeine bauart Genehmigung, deswegen sind "Tuningscheinwerfer" nicht eintragungspflichtig, da diese eben ein E Zeichen und ein Vermerk darüber haben, welche Leuchtenfunktion sie erfüllen.

Findest du die Voll-LED Hauptscheinwerfer von audi schick, dann kannst du die montieren! Du musst dann nur alle vorgaben zwecks einbauhöhe, Abstrahlwinkel, Leuchtweitenregulierung und sRA erfüllen - dass der scheinwerfer dabei von Audi stammt, ist wegen der ABG völlig irrelevant.

Du kannst die Zulassung nach STVZO nicht umgehen, das würde das ganze Gesetz ad absurdum führen.

Zitat:

@Masterb2k schrieb am 27. November 2015 um 19:16:15 Uhr:


...
Ich habe den kleinen Teil weggelassen, das die US Version kein E-Zeichen Trägt sondern nur ein SAE-Zeichen und deswegen nicht zugelassen ist.

Der entscheidende Teil! ;-)

Dann hast du soweit recht, wobei ich aber der Meinung bin das gelbe Positionslichter welche nach vorne abstrahlen nicht zulässig sind. Aber da bin ich mir nicht sicher.
Ich hatte mal beim TÜV nachgefragt bezüglich der Blinker mit integriertem ledbar Standlicht nachgefragt. Dort wurde mir gesagt, das sie eigentlich nicht zulässig sind. Es sei denn, sie haben ein Prüfzeichen. Leider ist das aus den Bildern nicht erkennbar.

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