Unverschuldeter Unfall, Unfallgegner stellt sich quer- was tun?
Hallo,
Wenn das Thema nicht in dieses Forum passt bitte verschieben.
Nach einem unverschuldeten Unfall (schuld ist glasklar, Polizeibericht liegt vor) möchte der Unfallgegner den Sachschaden selber begleichen.
Ich habe ein Gutachten erstellen lassen, und würde mich gerne auf Gutachterbasis auszahlen lassen, sprich Nettonetrag ohne 19% MwSt.
Nun möchte der Unfallverursacher die Kosten für das Gutachten von diesem Nettobetrag abziehen, was meiner Meinung nach nicht rechtens ist, meine Frage ist daher wie soll ich nun vorgehen?
13 Antworten
Geh zu einem Anwalt und lass dich dort beraten, Rechtsschutz vorrausgesetzt. Der Anwalt kann dir dann auch DIREKT weiterhelfen.
Hier ist keine juristische Beratungsstelle. (Dies ist nicht böse gemeint).
Hier wird auf die Thematik eingegangen:
http://...ersicherung-vergleich.info/.../
Gutachterkosten sinbd wohl nur zu ertstatten, wenn der Unfallschaden am Fahrzeug den Bagatellbetrag von 750,-- € übverschreitet.
Vielen Dank für die Antworten.
Ja der Schaden ist über 750 Euro..
Ich werde den Unfallgegner noch einmal anrufen, und versuchen alles zu klären.
Sonst muss ich wohl zum Anwalt.
Zitat:
Sonst muss ich wohl zum Anwalt.
Melde das doch seiner Versicherung.
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Es ist ganz einfach:
Wenn du zum Anwalt gehst, müsste er diesen als 100% Unfallverursacher auch noch zusätzlich zahlen. Von daher wird er freiweillig deinen Gutachter zahlen.
Denn ansonsten muss er Gutachter + Anwalt zahlen, was wohl nicht in seinem Interesse sein dürfte.
So kann man ihm das auch mitteilen.
Ich bin nach meinem Motorrad Unfall direkt zum Anwalt. Auch da war alles klar, und der Unfallgegner war schuld. Dennoch hatte ich keine Lust auf die ganze Regulierung.
Der Unfallgegner hat alles mögliche zu tragen, bzw. dessen Versicherung:
- Schäden / Reparatur
- Abschleppkosten
- Bergungskosten
- Feuerwehreinsatz
- Rettungseinsatz
- Krankentransport
- Gutachter
- Anwalt
- Verdienstausfall gegenüber dem Arbeitgeber
- Fahrzeugersatz (Mietwagen)
- Krankenbehandlungskosten
- Schmerzensgeld
- Wegstreckenentschädigung zum Anwalt, Behörden, Arzt
usw.
Du sollst durch einen Unfall nicht schlechter da stehen als vor dem Unfall, das ist der Grundsatz.
Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich an deiner Stelle gar nicht lange diskutieren. Der Anwalt wird sich um alles kümmern. Trotzdem musst du bei der Versicherung vorher die Freigabe einholen, dass du einen Anwalt einschalten darfst, was aber normal eine reine Formsache ist. Wenn du keine RV hast, muss dir klar sein, dass du die Anwaltskosten erst einmal selbst vorstrecken musst.
Normalerweise bei einem Unfall lässt man sich die Versicherungsdaten vom Unfallverursacher geben.
Dann meldet der Verursacher den Schaden seiner Versicherung.
Der Geschädigte, auch und kriegt eine Schadennummer.
Wenn dann die Kosten ermittelt sind, kriegt der Unfallgeschädigte das Geld von der Versicherung.
Diesen Betrag kann dann der Unfallverursacher innerhalb einer gewissen Zeit seiner Versicherung rückerstatten und alles bleibt wie es ist, heist die Versicherungsprämie steigt nicht.
Mach ihm das klar oder wie hier Bereits schon geschrieben wurde auch mit einem Anwalt drohen.
Dass kann nur teurer für ihn werden!
Der Unfallverursacher möchte es einfach nicht über seine Versicherung laufen lassen, sondern es privat begleichen. (Er hat es seiner Versicherung wohl nicht gemeldet bis jetzt)
Ich habe irgendwo gelesen, dass man als geschädgiter das Recht hat zu entscheiden ob das über die Versicherung laufen soll oder nicht.
Da ich im Recht bin werde ich nicht mehr diskutieren sondern zum Anwalt gehen.
Vielen Dank für die Antworten.
Handelt es sich bei dem beschädigten Fahrzeug um einen normalen Golf IV?
Da könnte es ein anderes Problem bei der Abwicklug über die gegenerische Versicherung geben, nämlich dann, wenn der Schaden den Zeitwert des Golf IV übersteigt.
Ich würde, wenn alles sonst passt, dem Unfallgegener noch eine Chance geben: Entweder er zahlt inkl. Gutachterkosten binnen 3 Werktage oder die Sache geht zum Anwalt
@"Der Unfallverursacher möchte es einfach nicht über seine Versicherung laufen lassen, sondern es privat begleichen. (Er hat es seiner Versicherung wohl nicht gemeldet bis jetzt)"
Das ist ja erstmal egal.
Hat er dir die Versicherungsnummer gegeben oder nicht?
Darauf hättest du bestehen müssen, Polizei war ja auch vor Ort!
Wünsche dir viel Glück!
Lass es über die Versicherung laufen.....
Der Verursacher hat dann bis Ende des Jahres Zeit , diesen Betrag (Schaden) bei seiner Versicherung zu begleichen.
Falls es Probleme bei der Ermittlung der gegnerischen Haftpflicht gibt , informiere deine Versicherung und sie wird dir gerne helfen!
Genau, hol dir die Versicherungsnummer notfalls über die GDV, das ist so einer Art Zentralregister, dort kann man anhand des Kennzeichens die Versicherung und die Vers.Nr. sogar telefonisch herausfinden. Danach meldest Du den Schaden seiner Versicherung. Was er als Unfallverursacher möchte und wie er das Ganze mit seiner Versicherung abhandelt, ist erst einmal zweitrangig und sollte dich nichts angehen. Die Option zum Anwalt zu gehen steht dir ebenfalls frei und ist sogar ratsam, wenn der jetzt schon rumzickt. Nimm aber einen mit Erfahrung in Verkehrsrecht. Die gegnerische Versicherung wird die Kosten übernehmen, sofern die Schuldfrage eindeutig geklärt ist.
Denk daran, dass der Unfallgegner schon jetzt ausschließlich im eigenen Interesse handelt und du solltest für dein recht kämpfen, das läuft heutzutage leider nur so und nicht anders.
Was noch erwähnenswert ist:
Solltest du Teile für die Reparatur Kaufen kannst du nachträglich die Rechnung bei der Versicherung einreichen und die Merwertsteuer zurückvordern.
Machst du das Privat bleibst du auf diesen Kosten sitzen.