Unverschämtheit von der HDI gegenüber einem Geschädigten!
Mir ist vor ein paar wochen ein Golffahrer ins Auto gebrezelt, hat an meinem Fahrzeug einen Totalschaden verursacht und bekomme jetzt von der sogennanten tollen HDI Versicherung nicht einmal das komplette Gutachten ausbezahlt und das obwohl mein Fahrzeug in der sogennanten Unfallbörse mit drei Geboten im Restwert stand.
Wollte mir das Gutachten komplett ausbezahlen lassen. Einen Teil haben die mir überwiesen, den rest hätte ich bekommen sollen, nachdem ich mein Auto an jemanden verkauft hätte, der nach 10 tagen der HDI ein neues gebot gebracht hatte! Wo gibts denn sowas?
Wenn ich bei meiner Versicherung einen Totalschaden anmelde wo ich verursacht habe, zahlen die auch ohne kommentar das komplette Gutachten ohne MWST aus.
Ich finde das ist eine riesen große sauerrei, ich bin der Geschädigte und soll hinterher noch in die Röhre schauen?
Hat jemand auch schon solche Erfahrungen mit der HDI als geschädigter gemacht?
Beste Antwort im Thema
Das hast du hier zwar sehr merkwürdig und auch sicherlich falsch beschrieben. Dennoch vermute ich mal, weis ich was du meinst.
Du bekommst im Totalschadenfall den so genannten Wiederbeschaffungswert (Wert deines Autos vor Unfall) minus Restwert (Wert deines Autos nach dem Unfall)
Den Restwert bekommst du vom dem Bieter, der diesen Geboten hat.
Das Auto ist und bleibt dein Eigentum und nur du kannst es verkaufen, nicht die Versicherung.
Entweder du Behältst es zum Restwert, dann wird dir dieser abgezogen, oder du verkaufst es, dann bist du beim Wiederbeschaffungswert.
Das ist völlig normal auch richtig.
Ich kann hier nicht erkennen, wieso du hier "in die Röhre" schaust.......😕
Gruß
Delle
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113 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ladytimba
ich hätte die differenz zu meinem gutachten im restwert nur bekommen, wenn ich mein pkw verkauft hätte. und ich denke das der anwalt den ich gefragt habe, was von seiner arbeit versteht, da er im verkehrsrecht tätig ist und das schon seit 30 jahren.
Das tun wir hier auch, da kannst du mal von ausgehen.
Aber auch wir können aus einer "Handvoll Schrott keine Lokomotive bauen".......😉
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Gute Idee.Den WBW bitte, den RW von deinem SV und den RW der Versicherung.
Dann sehen wir weiter.
Gruß
Delle
das müßte ich jetzt aus dem kopf machen, da ich diese sachen nicht mit auf arbeit habe.
WBW ist 1800 €,
RW laut gutachten vom 3ten bieter 300€,
hätte normalerweise eine Auszahlung von 1500 € sein müssen.
RW vom 4ten Bieter 900€
bekam also nur 900 € ausbezahlt.
die restlichen 900 € wenn ich meinen pkw verkauft hätte.
die rep. war irgenwas um die 2000€, das weiß ich jetzt leider nicht genau.
und jetzt erklärt ihr mir warum die mir die hälfte vom gutachten abziehen.
Halten wir doch mal fest:
Die Versicherung ist bereit, 100% des eingetretenen Fahrzeugschadens zu erstatten. In deinem Fall ist es so, dass ein Totalschaden eingetreten ist und die Versicherung dir damit genau den Betrag zur Verfügung stellt, den das Fahrzeug vor dem Unfall noch an Wert verkörpert hat, damit du dir ein gleichwertiges Fahrzeug als Ersatz beschaffen kannst. Der Restwert ist keine gewürfelte oder rechnerisch zu ermittelnde Größe, sondern wird am Markt konkret fallbezogen festgestellt.
Niemand kann dich zwingen, das Fahrzeug generell bzw. an einen bestimmten RW-Aufkäufer zu veräußern. Du kannst es weiternutzen oder dir vergoldet in die Garage stellen. Dass der erzielbare RW vom WBW abgezogen wird, ist eine Tatsache. Daran kommen weder du noch dein RA vorbei. Unbenommen bleibt dir natürlich, deine vermeintlichen Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Nur muss man diesen Anspruch auch begründen können. Einfach sagen: "Ich will aber mehr Geld, weil ich das Fahrzeug weiternutze und mir die Differenz sonst zu groß ist." reicht natürlich nicht.
Zitat:
und jetzt erklärt ihr mir warum die mir die hälfte vom gutachten abziehen
Wurde mehrfach getan. Stichwort Schadenminderungspflicht.
Zitat:
und ich denke das der anwalt den ich gefragt habe, was von seiner arbeit versteht, da er im verkehrsrecht tätig ist und das schon seit 30 jahren.
Das haben schon viele geglaubt, manche glauben das sogar von sich selbst, obwohl der Negativbeweis erbracht wurde. 😉
Aber, wenn sich der RA so sicher ist bei seinen Aussagen hinsichtlich 10-Tages-Frist etc., wird ja nichts gegen eine Klage aus seiner Sicht sprechen. Blöd ist nur, dass die Kosten dafür nicht übernommen werden von der gegnerischen Versicherung, wenn du verlierst.
Der Einzige, der nichts zu verlieren hat, ist der RA. Er bekommt sein Geld im Zweifelsfall dann von dir.
Gruß
traumzauber
Zitat:
Original geschrieben von ladytimba
WBW ist 1800 €,RW vom 4ten Bieter 900€
bekam also nur 900 € ausbezahlt.die restlichen 900 € wenn ich meinen pkw verkauft hätte.
900 erhalten plus 900 vom Aufkäufer des Restwertes = 1800 EUR, die man in diesem Falle erhalten hat bzw. hätte.
Dies entspricht auf den Cent dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges vor dem Schadenfall.
Das Getöpere hier ist mir deshalb nicht ganz klar.
@TE: Du kannst mit dem beschädigten Fahrzeug machen was du willst!
Verkaufe es an den Aufkäufer für 900 EUR und du hast die 1800 in Bar auf der Hand um ein vergleichbares Fahrzeug zu kaufen-->damit ist dann dein Schaden auf Heller und Cent bezahlt und ausgeglichen.
Behalte das Fahrzeug, dann wird dir der Wert des beschädigten Fahrzeuges, welches bei dir verbleibt angerechnet - und das sind EUR 900,00.
Ich vermag hier keinen höheren Anspruch zu erkennen, hier hat alles seine Richtigkeit.
Grundsätzlich kann man natürlich festhalten, dass der vom Sachverständigen ermttelte Restwert bei der Abrechnung zu berücksichtigen ist.
Und wenn du, liebe ladytimba, dass Auto nicht verkaufen möchtest und behalten willst, dann wäre dieser Restwert auch zu berücksichtigen.
Das hat der BGH so zu Gunsten des Geschädigten so entschieden.
Das begründet sich in dem Umstand, dass die Gerichte den Geschädigten vor willkürlich festgesetzten Restwerten seitens der Versicherung schützen möchte.
Aber:
Der vom Sachverständigen ermittelte Restwert muss natürlich "in die Welt passen"
Und auch das hat der BGH (ganz frisch) so entschieden. Der ermittelte Restwert muss Nachvollziehbar und realistisch sein.
Bei Abweichungen von 300% beim Restwert muss schon kritisch hinterfragt werden, ob der Restwert des von dir beauftragten Sachverständigen "in diese Welt" passt.
Nicht das hier weitere Missverständnisse auftreten:
keiner hier kennt dein Auto
keiner hier kennt das Gutachten
keiner kennt die Gebote und weis wie die zu Stande gekommen sind.
Wenn dein Rechtsanwalt -mit 30 Jahren- Berufserfahrung und du ladytimba, die Meinung vertreten, dass hier etwas nicht in Ordnung ist, steht euch der Rechtsweg offen.
Und da wird sich sicherlich zeigen, welcher Restwert hier realistisch ist und welcher nicht.
Aber der Versicherung hier nach diesem Sachstand Besch....... zu unterstellen dürfte doch wohl etwas überspitzt von dir formuliert sein.
Gruß
Delle
TE freute sich schon auf 1500 EUR auf die Kralle, denn die Karre lässt sich bei Hinterhofwerkstatt XY nicht für 2000 EUR sondern schon für xxxx EUR "reparieren". Macht 1500-xxxx EUR zusätzlich für den Weihnachtsurlaub.
Mit dem neuen Aufkäufer ist halt Essig mit dieser Rechnung. Blöd, aber alles korrekt.
Wenn der 900 EUR Aufkäufer "Fake" ist, dann ärgert man ihn am meisten damit, dass man den Wagen tatsächlich verkauft.
Amen
Na ja, es tut schon Weh, wenn der Restwert erst 300 Euro war und auf einmal auf 900 Euro steigt.
Dann hab ich ja, wenn ich das Auto behalte, 600 Euro weniger im Geldbeutel 🙁.
Und Schuld ist die Versicherung. Denn Versicherungen sind in der Regel immer Schuld. Basta.
Tja, natürlich könnte es auch sein, dass der SV sich verrechnet hat und die Versicherung richtig gerechnet hat.
Und aus diesem Grund habe ich ein wenig Probleme mit so"reißerischen" Thread-Titeln.
Gruß
Frank, nicht bei HDI angestellt, versichert oder geschädigt. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Frank128
Na ja, es tut schon Weh, wenn der Restwert erst 300 Euro war und auf einmal auf 900 Euro steigt.
Dann hab ich ja, wenn ich das Auto behalte, 600 Euro weniger im Geldbeutel
hab das jetzt mal im stillen mitverfolgt.
ist natürlich alles soweit logisch nachvollziehbar.
eine frage hätte ich dennoch:
wer sind denn diese "bieter"?
sucht sich die versicherung diese bieter auf dem freien automarkt oder wie funktioniert das?
warum wird da kein mittelwert genommen? wenn 3 leute nur max. 400€ bieten und dann plötzlich einer daherkommt, der stolze 900€ bietet, dann würde ich ja erstmal hellhörig werden. passt ja nicht ganz in den rahmen rein.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
eine frage hätte ich dennoch:
wer sind denn diese "bieter"?
sucht sich die versicherung diese bieter auf dem freien automarkt oder wie funktioniert das?
Das beschädigte Fahrzeug wird "auf dem Markt" angeboten - es gibt einen sehr grossen Restwertmarkt, der bleibt dem "Normalbürger" - also dem, der beruflich nichts damit zu tun hat i.d.R. verborgen.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
warum wird da kein mittelwert genommen?
Ganz einfach: Der Restwert ist ein konkreter und kein fiktiver Wert.
Wird ein Restwert benannt, so muss dahinter auch ein Aufkäufer stehen, der genau diesen Betrag bezahlt, welcher benannt wurde.
Der Geschädigte verkauft sein Fahrzeug ja auch dann zu diesem benannten Preis und nicht zu einem Mittelwert.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
wenn 3 leute nur max. 400€ bieten und dann plötzlich einer daherkommt, der stolze 900€ bietet, dann würde ich ja erstmal hellhörig werden. passt ja nicht ganz in den rahmen rein.
Hierzu hat Delle in seinem letzten Posting sehr zutreffende Ausführungen gemacht, auf diese kann verwiesen werden.
Gegenfrage:
Der TE behält den Schrott,
in 4 Monaten kommt die Versicherung mit einem Bieter (potentieller Käufer, meist aus dem Geschädigten nicht zugänglichen Restwertbörsen) der bereit ist 1500 Euro zu zahlen....
Zusammengefasst: Der Anwalt wird Recht haben, um das aber genau zu beurteilen fehlen wie immer die genauen Daten.
Grüße
Hier habt Ihr euch doch schon fast geeinigt...
Danke @ Twelferider.
wollte das ganze nur mal aus meiner laiensicht verstehen.
wie lange hat denn dieser "Biete-Wert" gültigkeit?
wenn die TE den wagen jetzt noch ein halbes jahr behält und dann verkauft, bekommt sie auch dann noch die aktuell ausstehende differenz oder gibts da grenzen?
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
wie lange hat denn dieser "Biete-Wert" gültigkeit?
wenn die TE den wagen jetzt noch ein halbes jahr behält und dann verkauft, bekommt sie auch dann noch die aktuell ausstehende differenz oder gibts da grenzen?
Unter dem Angebot des Bieters steht auch die Gültigkeitsdauer, minimum 14 Tage, kann aber auch 4 Wochen sein. Das Gebot bezieht sich auf das Fahrzeug in dem Zustand, in dem es zur Gebotabgabe eingestellt wurde. Das betrifft nicht nur den äußerlichen Zustand, sondern auch Km-Leistung, Zubehör - eben alle Faktoren, die im Wiederbeschaffungswert berücksichtigt wurden.
@SLDD320
Zitat:
Gegenfrage:
Der TE behält den Schrott,
in 4 Monaten kommt die Versicherung mit einem Bieter (potentieller Käufer, meist aus dem Geschädigten nicht zugänglichen Restwertbörsen) der bereit ist 1500 Euro zu zahlen....
Das dürfte der seltene Ausnahmefall sein. Bei klarer Haftung und der Vorlage aller erforderlicher Unterlagen ist der Totalschaden ein reiner Zahlschaden und damit schnell reguliert. Welches Interesse soll denn die Versicherung haben, 4 Monate mit der Einholung eines Restwertgebotes zu warten? Schnelligkeit entscheidet, das weiß jede Versicherung. Wenn einmal reguliert wurde, kommt ja dann auch nichts mehr.
Gruß
traumzauber
Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von SLDD320
Gegenfrage:
Der TE behält den Schrott,
in 4 Monaten kommt die Versicherung mit einem Bieter (potentieller Käufer, meist aus dem Geschädigten nicht zugänglichen Restwertbörsen) der bereit ist 1500 Euro zu zahlen....
/forum/totalschaden-t2458758.html
wo ist denn hier etwas für die TE nicht zugänglich........😕
Sie hat doch selber geschrieben, dass die Versicherung hier konkrete Aufkäufer genannt hat.
Also, dass Argument mit "nicht zugänglich" kann hier ja nun wirklich nicht greifen.......
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
wo ist denn hier etwas für die TE nicht zugänglich........😕Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von SLDD320
Gegenfrage:
Der TE behält den Schrott,
in 4 Monaten kommt die Versicherung mit einem Bieter (potentieller Käufer, meist aus dem Geschädigten nicht zugänglichen Restwertbörsen) der bereit ist 1500 Euro zu zahlen....
/forum/totalschaden-t2458758.htmlSie hat doch selber geschrieben, dass die Versicherung hier konkrete Aufkäufer genannt hat.
Also, dass Argument mit "nicht zugänglich" kann hier ja nun wirklich nicht greifen.......
Gruß
Delle
Naja. Mit zugänglich meine ich eher die Restwertbörsen selber und nicht das konkrete Angebot.
Und der BGH meint, denke ich jetzt mal laut ohne nachgelesen zu haben, dass der dem Geschädigten zugänglich Markt für die Bestimmung des Restwertes maßgeblich ist. Und darum dürfte das Angebot der Versicherung nach 10 Tagen, möglicherweise aus einem "Sondermarkt", hier nicht von Relevanz sein.
Wie lange wartet der Gutachter auf Gebote in der Restwertbörse?
Man möchte die Sache ja schnell geregelt haben.