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Abwicklung Unfallschaden als Geschädigter

Themenstarteram 29. April 2018 um 19:30

Guten Abend,

ich hatte heute leider einen Unfall.

Die Schuldfrage ist geklärt, der Unfallgegner ist der Schuldige (und bestätigt dies auch).

Bei einem vorherigen Unfall mit einem älteren Fahrzeug habe ich einen Gutachter bestellt und danach fiktiv mit der Versicherung abgerechnet und das Fahrzeug anschließend (teilweise) reparieren lassen.

Jetzt handelt es sich bei meinem beschädigten Fahrzeug allerdings um ein erst 1 Jahr altes, neuwertiges Fahrzeug, welches ich auch gerne wieder tiptop hergestellt hätte.

Meine Frage:

Wie wickele ich das Ganze am besten ab?

- Selbst Gutachter bestellen und anschließend die Vertragswerkstatt beauftragen? Erhalte ich dann auch Entschädigung für die Wertminderung des wiederhergestellten Fahrzeuges? Schadenshöhe liegt vielleicht bei 2-4T€.

- Oder einfach zur Vertragswerkstatt und diese mit Reparatur und evtl. der Abwicklung mit der Versicherung beauftragen? Oder beauftragt meine Vertragswerkstatt auch einen Gutachter?

- Andere Varianten wie eine von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagene Werkstatt kommen natürlich nicht in Frage

Über Tipps und Erfahrungen wäre ich dankbar!

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@beachi schrieb am 30. April 2018 um 18:36:52 Uhr:

Der klassische Unfallhelferring.. Na dann viel Spaß!

Selbst wenn, wäre nicht weiter dramatisch.

Allemal besser, als an einen der wirklich üblen Unfallhelferringe zu geraten.

Denn die schaden den Unfallopfern tatsächlich erheblich.

Nennen sich übrigens "Schadenmanagement" und werden von Versicherungen betrieben...

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Ab in die Werkstatt...die Regeln das von A bis Z

Selbst einen Sachverständigen beauftragen und die Regulierung mit anwaltlicher Hilfe. Läuft am entspanntesten durch und Du kannst davon ausgehen, dass dann alles korrekt geregelt wird. Für Dich ist das letztlich kostenfrei.

Lies Dich hier erst mal etwas warm. Unterm Strich wirst Du Dir einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt suchen müssen, der kennt dann einen geeigneten Gutachter (geht auch andersrum - der Gutachter kennt den Anwalt).

Ohne Anwalt und Gutachter würde ich nichts mehr machen - die beiden sagen Dir dann, wie es weitergeht. Jeder gut gemeinte Kontakt zu der gegnerischen Versicherung kann Dich ohne Anwalt richtig Geld kosten.

Lies hier einfach ein bisschen und such Dir einen Anwalt.

Zitat:

@Rummi1966 schrieb am 29. April 2018 um 21:32:27 Uhr:

Ab in die Werkstatt...die Regeln das von A bis Z

Ohne Gutachten keine "Wertminderung", ob du jetzt selbst einen Gutachter bestellst oder dir von der Werkstatt einen Vermitteln lässt spielt dabei keine Rolle.

Grüße

Steini

Beide Deiner vorgeschlagenen Wege sind zielführend. Wenn Du das der Werkstatt überlässt, solltest Du vorher nur abklären, dass ein von der Werkstatt bestellter Gutachter auch die Wertminderung ermittelt, damit Du diese bei der Versicherung geltend machen kannst. Ob Du unbedingt einen Anwalt einschalten solltest, kannst Du Dir überlegen. Hier im Forum wird im allgemeinen die Meinung vertreten, dass ohne Anwalt fast gar nichts geht. Meine Erfahrung ist eine andere, ich habe mehrere Schäden mit Versicherungen ohne Anwalt problemlos abwickeln können.

Themenstarteram 30. April 2018 um 15:41

Vielen Dank für die Rückmeldungen.

Habe nun mit der Vertragswerkstatt gesprochen. Diese bestellt einen Gutachter und arbeitet auch mit einer Kanzlei zusammen. Somit habe ich alles sozusagen aus einer Hand und bin im Fall der Fälle durch die Beteiligung der Kanzlei auch abgesichert.

Zitat:

@T116 schrieb am 30. April 2018 um 17:41:36 Uhr:

Vielen Dank für die Rückmeldungen.

Habe nun mit der Vertragswerkstatt gesprochen. Diese bestellt einen Gutachter und arbeitet auch mit einer Kanzlei zusammen. Somit habe ich alles sozusagen aus einer Hand und bin im Fall der Fälle durch die Beteiligung der Kanzlei auch abgesichert.

Der klassische Unfallhelferring.. Na dann viel Spaß!

Zitat:

@beachi schrieb am 30. April 2018 um 18:36:52 Uhr:

Der klassische Unfallhelferring.. Na dann viel Spaß!

Selbst wenn, wäre nicht weiter dramatisch.

Allemal besser, als an einen der wirklich üblen Unfallhelferringe zu geraten.

Denn die schaden den Unfallopfern tatsächlich erheblich.

Nennen sich übrigens "Schadenmanagement" und werden von Versicherungen betrieben...

Zitat:

@rrwraith schrieb am 30. April 2018 um 19:42:50 Uhr:

Zitat:

@beachi schrieb am 30. April 2018 um 18:36:52 Uhr:

Der klassische Unfallhelferring.. Na dann viel Spaß!

Selbst wenn, wäre nicht weiter dramatisch.

Allemal besser, als an einen der wirklich üblen Unfallhelferringe zu geraten.

Denn die schaden den Unfallopfern wirklich.

Nennen sich übrigens "Schadenmanagement" und werden von Versicherungen betrieben...

ich wollte das gerade so schreiben..........:D

Ich habe als Geschädigter, wenn die Werkstatt, der Anwalt und der Gutachter seriös (!) zusammenarbeiten ausgezeichnete Erfahrungen gemacht. Ich kann mir aber vorstellen, dass dieses Konstrukt auch dem einen oder anderen unseriösen 3er-Gespann zum Vorteil sein kann.

Autohäuser und auch Sachverständige Leben von Ihrem guten Ruf.

Es ist einfach nur absurd und lächerlich zu behaupten, das da systematisch abgezockt und betrogen wird, bloß weil da zwei Unternehmer (n) zusammenarbeiten. Erstens geht das in der heutigen Zeit aufgrund der Kontrollmechanismen gar nicht mehr und zweitens wäre das einfach nur dumm (HIS).

Natürlich git es da auch scharze Schafe, aber das kann man doch nicht als die Regel bezeichnen.

Der Versuch der Abzocke und dem vorentalten oder dem bewussten zurückhalten von berechtigten Ansprüchen erfolgt von anderer Seite.

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