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Alkohol und Unfall! Wie gehe ich als Geschädigter vor?

Themenstarteram 11. September 2016 um 21:13

Hallo Leute,

heute ist leider jemand auf unserem Parkplatz beim abbiegen in den Golf gefahren.(Fahrzeug stand)

Es stellte sich heraus, das dieser betrunken war. Nachbarn hielten Ihn auf, gab dann noch ne Prügellei und der Unfallverursacher brauchte dann einen Krankenwagen. Die Polizei wurde gerufen und hat auch alles notwendige veranlasst. Da ich bisher keinen Unfall hatte, würde ich gerne wissen wie ich nun vorgehen soll.

Bisher liegt mir nur das Kennzeichen vor! Die Polizei wollte es morgen schriftlich aufnehmen.

Ich möchte den Schaden an meinem parkenden Auto reparieren lassen. Das muss jedoch nicht zwingend bei VW passieren. Bisher war das Fahrzeug immer dort zur Wartung.

Defekt wird wohl Kotflügel, Stosstange, Scheinwerfer, Tür, ggf. Reifen, Wischwasserkühler ist ausgelaufen.

Reingesehen habe ich noch nicht, da es zu dunkel draußen war.

Wie würdet Ihr vorgehen? Soll ich das Fahrzeug lieber stehen lassen oder zu einer Werkstatt bringen?

Soll ich direkt einen Gutachter einschalten oder reicht ein Kostenvoranschlag aus?

Das Fahrzeug wird nicht zwingend benötigt, kann auch 2 Wochen stehen.

Danke Euch.

Bernd

Beste Antwort im Thema

@TE

In dem von Dir geschilderten Hergang hat die gegnerische Versicherung sämtliche Schäden zu tragen. Da gehören die SV- und die Anwaltskosten natürlich auch dazu. Was konkret geht und was nicht, das hängt von vielen Dingen ab, die Du hier nicht ausbreiten kannst. Auf Seiten der Versicherung sitzen Schadensregulierer. Deren Job ist es, die Ausgaben klein zu halten. Es ist nicht deren Job, Dir alle Deine Ansprüche aufzuzeigen und die für Dich beste Variante des Herangehens darzustellen. Was Dir konkret alles zusteht, solltest Du mit deinem Anwalt besprechen, wenn Du es nicht selbst professionell abwickeln kannst. Und das Du hier fragst, spricht eben für eine gewisse Unsicherheit im Umgang mit solchen Dingen. Das macht auch nichts, denn schließlich kann niemand alles wissen. Im Forum wirst Du viele Ansichten hören. Auch eine Menge Unfug. Du musst für Dich entscheiden, worauf Du dann bauen willst ;).

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Zuerst mal auf der Wache nachfragen, ob der Verursacher-Pkw zur Stilllegung ausgeschrieben war und falls ja, seit wann. Wenn er nicht ausgeschrieben war, bzw weniger als 1 Monat, dann ist er versichert. Dann führt Dich der nächste Weg zum Anwalt und zum Sachverständigen. Wenn der Schaden bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes beträgt, dann kannst Du reparieren lassen und Nutzungsausfall und diverse andere Dinge kannst Du auch verlangen.

Welches BJ Dein Auto ?

Themenstarteram 11. September 2016 um 21:46

Golf 6 Variant BJ 2012, 90000 km runter. Soll ich selber zum Sachverständigen gehen oder doch abwarten bis ich Daten von der Versicherung habe? Die Kosten des Anwaltes übernimmt die Versicherung sofort auch wenn noch kein Bedarf da ist? Die Gegenpartei wird sicherlich vorerst mehr mit der Polizei zu tun haben als sich um die Versicherung zu kümmern.

Nutzungsausfall ist mir bekannt. Diverse andere Dinge wären? Ärgerlich ist es, das es unser "Hundeauto" ist. Dementsprechend dreckig wird dann mein anderes Auto sein, wenn mein 70KG Hund da durch geht.

Themenstarteram 11. September 2016 um 22:06

Bekomme ich denn von der Polizei die KFZ Versicherung genannt? (persönliche Daten)

Ich möchte mich ungern mit Formularen und Skizzen hinhalten lassen! Dafür habe ich keine Zeit.

Deshalb wäre der Weg eines Sachverständigen wohl ideal. Ich vermute, das der Schaden schon mehr als 2.000 Euro sein werden?

 

Der SV sollte immer dabei sein, den Versicherer kann man mit dem Kennzeichen über den Zentralruf der Autoversicherer ermitteln und Ansprüche stellen.

Sieh mal auf die Seite des GDV nach.

@TE

In dem von Dir geschilderten Hergang hat die gegnerische Versicherung sämtliche Schäden zu tragen. Da gehören die SV- und die Anwaltskosten natürlich auch dazu. Was konkret geht und was nicht, das hängt von vielen Dingen ab, die Du hier nicht ausbreiten kannst. Auf Seiten der Versicherung sitzen Schadensregulierer. Deren Job ist es, die Ausgaben klein zu halten. Es ist nicht deren Job, Dir alle Deine Ansprüche aufzuzeigen und die für Dich beste Variante des Herangehens darzustellen. Was Dir konkret alles zusteht, solltest Du mit deinem Anwalt besprechen, wenn Du es nicht selbst professionell abwickeln kannst. Und das Du hier fragst, spricht eben für eine gewisse Unsicherheit im Umgang mit solchen Dingen. Das macht auch nichts, denn schließlich kann niemand alles wissen. Im Forum wirst Du viele Ansichten hören. Auch eine Menge Unfug. Du musst für Dich entscheiden, worauf Du dann bauen willst ;).

@ TE:

- VW-Werkstatt aufsuchen

- eigenen Gutachter beauftragen / ggf. den von VW empfohlnenen nehmen

- Schaden reparieren lassen

ALLES gut, nach jetzigem Stand wird nicht zwingend ein RA benötigt

[wenn du natürlich Lust und Zeit hast kannst du einen RA nehmen (steht dir ja tatsächlich zu); jedoch

KÖNNTE es die Abwicklung des Schadens verlängern]

Themenstarteram 12. September 2016 um 7:16

Morgen alle zusammen.

Danke für die Hilfe. Ich habe gestern noch bei der GDV die Daten eingegeben. Ich schaue gleich mal genau nach, was defekt ist und ob noch gefahren werden kann. GGF. fahre ich zu VW und lasse dort einen Kostenvoranschlag machen.

Bin in dem Bereich echt Neuling, worüber ich auch froh bin.

Mir war bisher nicht klar, ob ich den Anwalt zahlen muss oder eben den Gutachter. Ebenfalls ob und ab wann die Versicherung sagt, brauche ich ein Gutachten etc.

Ich poste nachher ein paar Bilder.

Fahr auf jeden Fall zu einem Gutachter! Sonst hast du keine Wertminderung, welche ersetzt wird.

Die Grenze liegt bei 750€. Darunter reicht der KVA, darüber kann ein Gutachter eingeschaltet werden. Einigen Versicherungen reicht bis 2.000 oder sogar mehr € auch ein KVA bei eindeutiger Schuldfrage. Aus gutem Grund, wird jedoch ja für die günstiger...

 

Der Beschreibung nach zu Urteilen ist der Schaden deutlich über den 750€ einzuordnen. Alleine ein Scheinwerfer könnte das schon kosten (Xenon, LEDMatrix...) Denk dran: immer eigenen Gutachter beauftragen. Keinen von der Versicherung "aufschwatzen" lassen

 

Bedenke: Schadensminderungspflicht! Wenn du jetzt einen KVA machst und dieser Geld kosten sollte, kann man danach nicht auch noch einen Gutachter der Versicherung in Rechnung stellen. Dann würde man uU auf Geld sitzen bleiben.

 

Lass den Wagen ruhig bei VW instand setzen. Das ist dein Recht. Er ist recht jung und Checkheftgepflegt.

am 12. September 2016 um 8:17

Im Zweifelsfalle hast du aber mit einem von dir gewählten Gutachter etwas für die Versicherung in der Hand. Wenn der Wagen erst in der Werkstatt steht und die gegnerische Versicherung schickt dir , wenn der Schaden eben entsprechend ist, ihren eigenen, urteilt der jetzt nicht zwingend nur in deinem Interesse. Das kannst du dir sicher vorstellen ;)

 

Das nur nochmal am Rande...

Es steht jedem frei, unkluge Entscheidungen zu treffen. :)

Mir ist mal ein radfahrer ins parkende auto, inkl. Scheiben Durchschlag, mein Rat an dich, geh zu einem Gutachter deiner Wahl lass ein Gutachten machen, die schicken dann auch gleich was zur gegnerischen Versicherung. Am besten mit der gegnerischen versicherung garnicht reden, die erzählen eh nur was für Sie selber am günstigsten ist. Im Gegensatz zum Kostenvoranschlag "übernimmt" der Gutachter mit dem Gutachetn die Komunikation mit der versicherung, sollten die was fordern wie Fotos oder Stellungsnahmen, einfach ignorieren.

Sollte die versicherung anfangen irgendetwas aus dem Gutachten zu kürzen, sofort zum guten Anwalt! Der Anwalt übernimmt dann und du solltest nur abwarten was passiert, auf keinen Fall selber anfangen mit der Versicherung zu diskutieren...

In deinem Fall rechnet der Anwalt mit der Versicherung selber ab, du solltest nichts mit Anwaltskosten zu tun haben..

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