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Unfallschaden - Angebot von HDI-Versicherung annehmen?

Themenstarteram 31. März 2016 um 20:09

Hallo zusammen,

hatte meinen ersten Unfallschaden - mein Auto wurde parkend angefahren und nun bietet mir die HDI folgendes.

Wiederbeschaffungswert: 5.000 EUR

Restwert: 1.833 EUR

Kostenpauschale: 25 EUR

Auszahlung: 3.142,00 EUR

Die HDI hat einen Gutachter geschickt - mich wundert jetzt aber, dass ich weder ein Gutachten zum Wiederbeschaffungswert bekommen habe noch konkrete Angebote, wie und wo ich den Restwert erlösen soll.

Mein Peugeot 207 ist ca. 10 Jahre alt und hat 70 Tsd. km runter.

Der Schaden betrifft eine Seite (Stoßstange, Kotflügel, Hinterrad) - zum Glück ist der Wagen aber noch fahrtüchtig. Ärgerlich, da ich gerade den TÜV neu habe und der Keilriemen getauscht wurde (fast 1.000 EUR investiert).

Ich frage mich, ob ich das Angebot einfach annehmen oder die Werte noch hinterfragen sollte.

Kann mir da jemand eine Empfehlung abgeben, wie ich mich ggü. HDI am besten verhalte?

Beste Grüße und vielen Dank vorab!

Beste Antwort im Thema

Einen Fehler hast du gemacht, indem du dir keinen eigenen Gutachter besorgt hast, jetzt wirst du vermutlich mit dem Gutachten der gegnerischen Versicherung leben müssen, es sei denn, du könntest grobe Fehler nachweisen.

5.000 € für das Auto scheinen mir aber nicht wenig zu sein.

Die Versicherung hat dir auf Anforderung einen Aufkäufer nachzuweisen, der den Restwert zahlt, du darfst das Fahrzeug aber nicht verändern.

Wie hoch sind die Reparaturkosten lt. Gutachten?

PS: deine Zahlen passen irgendwie nicht genau zusammen

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Einen Fehler hast du gemacht, indem du dir keinen eigenen Gutachter besorgt hast, jetzt wirst du vermutlich mit dem Gutachten der gegnerischen Versicherung leben müssen, es sei denn, du könntest grobe Fehler nachweisen.

5.000 € für das Auto scheinen mir aber nicht wenig zu sein.

Die Versicherung hat dir auf Anforderung einen Aufkäufer nachzuweisen, der den Restwert zahlt, du darfst das Fahrzeug aber nicht verändern.

Wie hoch sind die Reparaturkosten lt. Gutachten?

PS: deine Zahlen passen irgendwie nicht genau zusammen

Glückwunsch, alles falsch gemacht. Einen Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptiert, sollte man nicht machen. Wessen Brot ich ess, des Lied ich sing.

Lass dir das Gutachten zuschicken und frage, wer das Fahrzeug zu dem genannten Restwert kaufen möchte.

P.S.: Müssten 3.192,- € sein, nicht 3.142,- €.

Und vergess den Nutzungsausfall nicht - nachzuweisen z.B. durch den Ersatzwagen. Ausfallzeit steht auch im Gutachten, 10-14 Tage sind angemessen.

Themenstarteram 31. März 2016 um 20:26

Danke für die schnelle Antwort!

Ich habe kein Gutachten erhalten und im Schreiben sind keine Reparaturkosten aufgeführt - das wundert mich.

Muss die Versicherung mir das offenlegen?

Ein Aufkäuferangebot werde ich anfragen - wobei ich den Wagen eigentlich noch ca. 4-5 Monate weiterfahren möchte.

Mit dem eigenen Gutachter habe ich überlegt, der vorgeschlagene erschien mir aber seriös, Termin war auch gut und ein kurzer "mobilde.de-Check" zeigt mir auch, dass 5 TEUR Wiederbeschaffungswert nicht total unrealistisch ist.

Ich frage mich, ob ich lieber das"Aufkäuferangebot" annehmen sollte (wenn HDI mir das vorlegt) oder ob ich wohl noch mehr als 1,9 TEUR bekomme...

Die erste Frage ist doch, ob du evtl. reparieren lassen möchtest?

Themenstarteram 31. März 2016 um 20:29

Zitat:

@PeterBH schrieb am 31. März 2016 um 22:23:49 Uhr:

Glückwunsch, alles falsch gemacht. Einen Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptiert, sollte man nicht machen. Wessen Brot ich ess, des Lied ich sing.

Lass dir das Gutachten zuschicken und frage, wer das Fahrzeug zu dem genannten Restwert kaufen möchte.

P.S.: Müssten 3.192,- € sein, nicht 3.142,- €.

Und vergess den Nutzungsausfall nicht - nachzuweisen z.B. durch den Ersatzwagen. Ausfallzeit steht auch im Gutachten, 10-14 Tage sind angemessen.

Tatsächlich, die haben sich auch noch verrechnet... die 50 EUR müssten mir sicher sein ;-) DANKE!

Nutzungsausfall habe ich (zum Glück) nicht - der Wagen ist noch fahrtüchtig.

Themenstarteram 31. März 2016 um 20:31

Zitat:

@Oetteken schrieb am 31. März 2016 um 22:28:27 Uhr:

Die erste Frage ist doch, ob du evtl. reparieren lassen möchtest?

Nein, reparieren lassen möchte ich nicht.

Brauche eh ein größeres Auto und mir wäre das Risiko, den Wagen reparieren zu lassen und dann doch weniger zu bekommen zu hoch.

Zitat:

@st1904 schrieb am 31. März 2016 um 22:29:41 Uhr:

der Wagen ist noch fahrtüchtig.

Ist er auch verkehrssicher? Falls nicht, steht dir ein Nutzungsausfall zu.

Evtl. ein Bild?

Schau ins Gutachten - da steht auch, ob das Teil noch verkehrssicher ist. Wenn das Hinterrad beschädigt ist, könnte die Sicherheit gefährdet sein.

Themenstarteram 1. April 2016 um 5:23

Ich habe das Gutachten angefordert.

Der Gutachter meinte aber beim Besuch, dass das Auto aus seiner Sicht noch verkehrssicher ist - man sollte nur auf Dauer auf jeden Fall den Reifen wechseln (Spur könnte ggf. einige Millimeter verzogen sein - höhere Reifenabnutzung).

Hier noch zwei Bilder - bis auf den Kotflügel sind das eher "Kratzer". Mich wundert eher, dass eine Reparatur so teuer sein soll. Aber ich will ja eh ein neues Auto...

Themenstarteram 1. April 2016 um 5:31

Zitat:

@st1904 schrieb am 31. März 2016 um 22:29:41 Uhr:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 31. März 2016 um 22:23:49 Uhr:

Glückwunsch, alles falsch gemacht. Einen Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptiert, sollte man nicht machen. Wessen Brot ich ess, des Lied ich sing.

Lass dir das Gutachten zuschicken und frage, wer das Fahrzeug zu dem genannten Restwert kaufen möchte.

P.S.: Müssten 3.192,- € sein, nicht 3.142,- €.

Und vergess den Nutzungsausfall nicht - nachzuweisen z.B. durch den Ersatzwagen. Ausfallzeit steht auch im Gutachten, 10-14 Tage sind angemessen.

Tatsächlich, die haben sich auch noch verrechnet... die 50 EUR müssten mir sicher sein ;-) DANKE!

Nutzungsausfall habe ich (zum Glück) nicht - der Wagen ist noch fahrtüchtig.

Es war gestern zu spät - der Restwert wird im Schreiben mit 1.883 EUR (statt 1.833 EUR) angegeben - die haben also richtig gerechnet...

am 1. April 2016 um 5:59

Die Überlegung ist ob Du das jetzt an den verkaufst der den Restwert von 1883 Euro geboten hat oder ob Du damit noch fährst mit dem Risiko später deutlich weniger zu bekommen.

Kommt auch drauf an ob Du mit den 5000 Euro + eigenes Geld relativ schnell Deinen Wunschwagen bekommst.

Es ist nicht falsch den Gutachter der Versicherung zu nehmen. Die sind unabhängig und denen ist egal wer der Auftraggeber ist. Einen Angestellten der Versicherung würde ich jedoch ablehnen.

Schlechte Gutachter gibt es leider auch, aber da ist es auch egal ob ich den selbst finde oder den mir die Versicherung schickt. Wenn mir was nicht koscher ist, dann evt. einen zweiten Gutachter, wobei ich den selbst zahlen darf, wenn er keine Mängel am alten Gutachten findet.

Mir wäre es als Gutachter auch vollkommen egal, ob ich zig Aufträge im Jahr von einer Versicherung bekomme oder nur einmal in meinem Leben von einer Privatperson :p. Na gut, vielleicht würde die Arbeitsstunde für die Reparatur dann nicht mit 105,- €, sondern nur mit 85,- € angesetzt. Aber neutral wäre ich bestimmt.

Und woher weiß der Geschädigte denn vor der Besichtigung, ob der Gutachter Angestellter der Versicherung oder einer denen nahestehenden Gutachterorganisation ist.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 1. April 2016 um 09:54:32 Uhr:

 

Und woher weiß der Geschädigte denn vor der Besichtigung, ob der Gutachter Angestellter der Versicherung oder einer denen nahestehenden Gutachterorganisation ist.

Das dürfte sich doch durch vorhergehende Rückfrage leicht in Erfahrung bringen lassen. :)

am 1. April 2016 um 8:13

Typischer Fall von "ich habe einen Unfall, aber keinen Ansprechpartner"

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