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Unverschämtheit von der HDI gegenüber einem Geschädigten!

Themenstarteram 11. November 2009 um 9:36

Mir ist vor ein paar wochen ein Golffahrer ins Auto gebrezelt, hat an meinem Fahrzeug einen Totalschaden verursacht und bekomme jetzt von der sogennanten tollen HDI Versicherung nicht einmal das komplette Gutachten ausbezahlt und das obwohl mein Fahrzeug in der sogennanten Unfallbörse mit drei Geboten im Restwert stand.

Wollte mir das Gutachten komplett ausbezahlen lassen. Einen Teil haben die mir überwiesen, den rest hätte ich bekommen sollen, nachdem ich mein Auto an jemanden verkauft hätte, der nach 10 tagen der HDI ein neues gebot gebracht hatte! Wo gibts denn sowas?

Wenn ich bei meiner Versicherung einen Totalschaden anmelde wo ich verursacht habe, zahlen die auch ohne kommentar das komplette Gutachten ohne MWST aus.

Ich finde das ist eine riesen große sauerrei, ich bin der Geschädigte und soll hinterher noch in die Röhre schauen?

Hat jemand auch schon solche Erfahrungen mit der HDI als geschädigter gemacht?

Beste Antwort im Thema

Das hast du hier zwar sehr merkwürdig und auch sicherlich falsch beschrieben. Dennoch vermute ich mal, weis ich was du meinst.

 

Du bekommst im Totalschadenfall den so genannten Wiederbeschaffungswert (Wert deines Autos vor Unfall) minus Restwert (Wert deines Autos nach dem Unfall) 

 

Den Restwert bekommst du vom dem Bieter, der diesen Geboten hat.

 

Das Auto ist und bleibt dein Eigentum und nur du kannst es verkaufen, nicht die Versicherung. 

 

Entweder du Behältst es zum Restwert, dann wird dir dieser abgezogen, oder du verkaufst es, dann bist du beim Wiederbeschaffungswert.

 

Das ist völlig normal auch richtig.

 

Ich kann hier nicht erkennen, wieso du hier "in die Röhre" schaust.......:confused:

 

Gruß

 

Delle

 

 

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Das hast du hier zwar sehr merkwürdig und auch sicherlich falsch beschrieben. Dennoch vermute ich mal, weis ich was du meinst.

 

Du bekommst im Totalschadenfall den so genannten Wiederbeschaffungswert (Wert deines Autos vor Unfall) minus Restwert (Wert deines Autos nach dem Unfall) 

 

Den Restwert bekommst du vom dem Bieter, der diesen Geboten hat.

 

Das Auto ist und bleibt dein Eigentum und nur du kannst es verkaufen, nicht die Versicherung. 

 

Entweder du Behältst es zum Restwert, dann wird dir dieser abgezogen, oder du verkaufst es, dann bist du beim Wiederbeschaffungswert.

 

Das ist völlig normal auch richtig.

 

Ich kann hier nicht erkennen, wieso du hier "in die Röhre" schaust.......:confused:

 

Gruß

 

Delle

 

 

Ich bin zwar kein Fachmann zum Thema Gutachten & Co.

Aber so wie es Delle beschrieben hat leuchtet es mir ein.

am 11. November 2009 um 10:11

Nunja, man kann es sich halt nicht aussuchen, aber die HDI ist für einen Unfallgegner echt der helle Wahnsinn.

Bei mir haben sie sich etwa 500 Euro an Anwaltskosten eingebrockt, weil sie einen völlig klaren Schadenfall nicht zu 100% anerkennen wollten - letztlich hat sich nur die Auszahlung um drei Wochen verzögert + die genannten Mehrkosten.

Für mich eine Versicherung, zu der ich nie wechseln würde seither.

Themenstarteram 11. November 2009 um 10:20

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Das hast du hier zwar sehr merkwürdig und auch sicherlich falsch beschrieben. Dennoch vermute ich mal, weis ich was du meinst.

Du bekommst im Totalschadenfall den so genannten Wiederbeschaffungswert (Wert deines Autos vor Unfall) minus Restwert (Wert deines Autos nach dem Unfall) 

Den Restwert bekommst du vom dem Bieter, der diesen Geboten hat.

Das Auto ist und bleibt dein Eigentum und nur du kannst es verkaufen, nicht die Versicherung. 

Entweder du Behältst es zum Restwert, dann wird dir dieser abgezogen, oder du verkaufst es, dann bist du beim Wiederbeschaffungswert.

Das ist völlig normal auch richtig.

Ich kann hier nicht erkennen, wieso du hier "in die Röhre" schaust.......:confused:

Gruß

Delle

das ist ganz einfach, ich hatte auch mit nem anwalt darüber geredet.

die versuchen nur geld zu sparen. die hätten so wie du es beschrieben hats, nach dem gutachten abrechnen müssen, haben aber dann nochmal einen restwertkäufer gebracht um die differenz die die mir nicht ausbezahlt haben zu sparen. nach 10 tagen dürfen die normal keinen neuen restwertküfer bringen und genau das haben die gemacht.

hatte mit dem vorhergehenden pkw fast genau das gleiche problem, war durch unfall (ist mir ein transporter hinten rein) ein totalschaden und diese versicherung hat zu mir gesagt, das das gutachten so wie es erstellt ist ausbezahlt wird, nur das die halt die mwst abziehen. warum macht dann die hdi das nicht so?

Mag ja sein, dass der HDi nicht allen "schmeckt" (mir manchmal auch nicht..:D)

 

Nur, wo ist hier bitte das Problem?

 

Im Totalschadenfall gibt es WBW - RW.

 

Bei JEDER Versicherung ist das so..........:rolleyes:

 

 

Gruß

 

Delle

Themenstarteram 11. November 2009 um 10:24

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Mag ja sein, dass der HDi nicht allen "schmeckt" (mir manchmal auch nicht..:D)

Nur, wo ist hier bitte das Problem?

Im Totalschadenfall gibt es WBW - RW.

Bei JEDER Versicherung ist das so..........:rolleyes:

 

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von ladytimba

das ist ganz einfach, ich hatte auch mit nem anwalt darüber geredet.

die versuchen nur geld zu sparen. die hätten so wie du es beschrieben hats, nach dem gutachten abrechnen müssen, haben aber dann nochmal einen restwertkäufer gebracht um die differenz die die mir nicht ausbezahlt haben zu sparen. nach 10 tagen dürfen die normal keinen neuen restwertküfer bringen und genau das haben die gemacht.

hatte mit dem vorhergehenden pkw fast genau das gleiche problem, war durch unfall (ist mir ein transporter hinten rein) ein totalschaden und diese versicherung hat zu mir gesagt, das das gutachten so wie es erstellt ist ausbezahlt wird, nur das die halt die mwst abziehen. warum macht dann die hdi das nicht so?

Ganz so einfach schein das bei wohl doch nicht zu sein.........

 

Wenn das Auto bereits verkauft hast, teilst du das dem HDi mit (Kopie vom Kaufvertrag) und dann ist der Drops gelutscht.

 

Und wenn du das Auto noch nicht verkauft hast, dann ist das Gebot vom HDi zu beachten und du musst diesen Restwert berücksichtigen.

 

Du hast da ja keinen Nachteil.

 

Entschädigungsgrenze ist im Totalschadenfall der Wiederbeschaffungswert und auf den kommst du ja auch.

 

Gruß

 

Delle

Themenstarteram 11. November 2009 um 10:28

Zitat:

Original geschrieben von ladytimba

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Mag ja sein, dass der HDi nicht allen "schmeckt" (mir manchmal auch nicht..:D)

Nur, wo ist hier bitte das Problem?

Im Totalschadenfall gibt es WBW - RW.

Bei JEDER Versicherung ist das so..........:rolleyes:

 

Gruß

Delle

das ist mir ja auch klar delle,

aber die versuchen mich um die hälfte des gutachtens zu bescheißen, weil sie nen 4ten restwertkäufer gebracht haben.

und das hätten die laut anwalt gar nicht machen dürfen.

und trotzdem haben die es so gemacht. und ich empfinde es so das ich als geschädigter noch n tritt in arsch bekomme.

Zitat:

Original geschrieben von ladytimba

das ist mir ja auch klar delle,

aber die versuchen mich um die hälfte des gutachtens zu bescheißen, weil sie nen 4ten restwertkäufer gebracht haben.

und das hätten die laut anwalt gar nicht machen dürfen.

und trotzdem haben die es so gemacht. und ich empfinde es so das ich als geschädigter noch n tritt in arsch bekomme.

Entschuldige, ich verstehe dich nicht........:confused:

 

Wieso um die Hälfte des Gutachten besch.....?

 

Hast du das Auto denn nun zu einem Restwert verkauft ja oder nein ?

 

Gruß

 

Delle

Themenstarteram 11. November 2009 um 10:38

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von ladytimba

das ist mir ja auch klar delle,

aber die versuchen mich um die hälfte des gutachtens zu bescheißen, weil sie nen 4ten restwertkäufer gebracht haben.

und das hätten die laut anwalt gar nicht machen dürfen.

und trotzdem haben die es so gemacht. und ich empfinde es so das ich als geschädigter noch n tritt in arsch bekomme.

Entschuldige, ich verstehe dich nicht........:confused:

Wieso um die Hälfte des Gutachten besch.....?

Hast du das Auto denn nun zu einem Restwert verkauft ja oder nein ?

Gruß

Delle

ich hatte nie vor das fahrzeug zu verkaufen. und die andere hälfte hätte ich nur bekommen, wenn ich mein fahrzeug an den 4ten bieter verkauft hätte.

Zitat:

Original geschrieben von ladytimba

 

nach 10 tagen dürfen die normal keinen neuen restwertküfer bringen und genau das haben die gemacht.

Das interessiert mich jetzt doch: Es gibt zu dieser Aussage also eine Rechtsgrundlage? Bitte um Offenlegung derselben, ich kenne sie nicht.

Natürlich tut das der HDI aus wirtschaftlichen Gründen, genauso wie die Pfefferminzia und die Banania auch. Worin besteht dein Problem?

Wirst du durch das höhere Restwertgebot schlechter gestellt? Nein, wirst du nicht. Du bekommst in der Gesamtheit den Wiederbeschaffungswert, die Zusammensetzung kann dir egal sein.

Der einzige - soweit mir bekannte - Grund, bei der Abrechnung dem Geschädigten gegenüber das höhere RW-Gebot nicht zugrunde zu legen, ist in der Tat, wenn das Fahrzeug vor Information über einen höheren Restwert durch den Geschädigten nachweisbar veräußert wurde. Es besteht eine Schadenminderungspflicht, die auch für dich gilt. Evtl. solltest du bei der Wahl deiner anwaltlichen Vertretung nochmal genau hinschauen. ;)

Gruß

traumzauber

edit nach Zwischenpost: Wenn die Differenz zwischen RW lt. Gutachten und neuem Restwert 50% der Entschädigungssumme ausmacht, darf man gern mal darüber nachdenken, wie der SV den RW ermittelt hat. Der nutzt nämlich das gleiche Verfahren wie die Versicherung bei der Einholung der Restwertgebote, zumindest sollte er das tun.

Nur noch mal zu meinem besseren Verständnis, damit wir nicht von unterschiedlichen Situationen ausgehen. Poste doch bitte mal den WBW und die Rep.kosten.

Gruß

traumzauber

Themenstarteram 11. November 2009 um 11:00

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber

Zitat:

Original geschrieben von ladytimba

 

nach 10 tagen dürfen die normal keinen neuen restwertküfer bringen und genau das haben die gemacht.

Das interessiert mich jetzt doch: Es gibt zu dieser Aussage also eine Rechtsgrundlage? Bitte um Offenlegung derselben, ich kenne sie nicht.

Natürlich tut das der HDI aus wirtschaftlichen Gründen, genauso wie die Pfefferminzia und die Banania auch. Worin besteht dein Problem?

Wirst du durch das höhere Restwertgebot schlechter gestellt? Nein, wirst du nicht. Du bekommst in der Gesamtheit den Wiederbeschaffungswert, die Zusammensetzung kann dir egal sein.

Der einzige - soweit mir bekannte - Grund, bei der Abrechnung dem Geschädigten gegenüber das höhere RW-Gebot nicht zugrunde zu legen, ist in der Tat, wenn das Fahrzeug vor Information über einen höheren Restwert durch den Geschädigten nachweisbar veräußert wurde. Es besteht eine Schadenminderungspflicht, die auch für dich gilt. Evtl. solltest du bei der Wahl deiner anwaltlichen Vertretung nochmal genau hinschauen. ;)

Gruß

traumzauber

edit nach Zwischenpost: Wenn die Differenz zwischen RW lt. Gutachten und neuem Restwert 50% der Entschädigungssumme ausmacht, darf man gern mal darüber nachdenken, wie der SV den RW ermittelt hat. Der nutzt nämlich das gleiche Verfahren wie die Versicherung bei der Einholung der Restwertgebote, zumindest sollte er das tun.

ich hätte die differenz zu meinem gutachten im restwert nur bekommen, wenn ich mein pkw verkauft hätte. und ich denke das der anwalt den ich gefragt habe, was von seiner arbeit versteht, da er im verkehrsrecht tätig ist und das schon seit 30 jahren.

Gute Idee.

 

Den WBW bitte, den RW von deinem SV und den RW der Versicherung.

 

Dann sehen wir weiter.

 

Gruß

 

Delle

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