Unverschämtheit von der HDI gegenüber einem Geschädigten!

Mir ist vor ein paar wochen ein Golffahrer ins Auto gebrezelt, hat an meinem Fahrzeug einen Totalschaden verursacht und bekomme jetzt von der sogennanten tollen HDI Versicherung nicht einmal das komplette Gutachten ausbezahlt und das obwohl mein Fahrzeug in der sogennanten Unfallbörse mit drei Geboten im Restwert stand.
Wollte mir das Gutachten komplett ausbezahlen lassen. Einen Teil haben die mir überwiesen, den rest hätte ich bekommen sollen, nachdem ich mein Auto an jemanden verkauft hätte, der nach 10 tagen der HDI ein neues gebot gebracht hatte! Wo gibts denn sowas?
Wenn ich bei meiner Versicherung einen Totalschaden anmelde wo ich verursacht habe, zahlen die auch ohne kommentar das komplette Gutachten ohne MWST aus.
Ich finde das ist eine riesen große sauerrei, ich bin der Geschädigte und soll hinterher noch in die Röhre schauen?
Hat jemand auch schon solche Erfahrungen mit der HDI als geschädigter gemacht?

Beste Antwort im Thema

Das hast du hier zwar sehr merkwürdig und auch sicherlich falsch beschrieben. Dennoch vermute ich mal, weis ich was du meinst.

Du bekommst im Totalschadenfall den so genannten Wiederbeschaffungswert (Wert deines Autos vor Unfall) minus Restwert (Wert deines Autos nach dem Unfall) 

Den Restwert bekommst du vom dem Bieter, der diesen Geboten hat.

Das Auto ist und bleibt dein Eigentum und nur du kannst es verkaufen, nicht die Versicherung. 

Entweder du Behältst es zum Restwert, dann wird dir dieser abgezogen, oder du verkaufst es, dann bist du beim Wiederbeschaffungswert.

Das ist völlig normal auch richtig.

Ich kann hier nicht erkennen, wieso du hier "in die Röhre" schaust.......😕

Gruß

Delle

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Zitat:

Original geschrieben von joschi67


Wie lange wartet der Gutachter auf Gebote in der Restwertbörse?
 
Man möchte die Sache ja schnell geregelt haben.

Joschi, ein Schadengutachten verlässt in der Regel nach maximal 2 Tagen das Haus des Sachverständigen.

Mit allen relevanten Positionen wie:

- Reparaturkosten
- Wiederbeschaffungswert
- Restwert
- Reparaturdauer
- Wiederbeschaffungsdauer

Es gibt aber auch Zeiten, da dauert das ganze etwas länger, weil einfach zuviel Arbeit ansteht.

Und dann muss man halt abwägen was Priorität hat.

Das sind in der Regel die Reparaturfälle wo es um Standzeiten und Mietwagenkosten geht, die haben dann Vorrang vor einem Totalschaden.

Aber wenn man die "Totalschadenfälle" vorher anruft und denen die Ergebnisse mitteilt geht das in Regel schon in Ordnung. 

Zumindest ich habe da bisher noch keine Probleme gehabt diesbezüglich.

Gruß

Delle

2 Tage ist ja nun wirklich kurz, wenn die Versicherung dann nach 10 Tagen mit nem neuen Gebot kommt ist man immer noch knapp unter 2 Wochen.
Ich hatte da so an die Bucht gedacht. 7 Tage warten, 1 Tag Gutachten schreiben,zur Versicherung damit. Da wäre man schnell auf 3 Wochen gekommen.

Also kein Grund zur Aufregung.

Bei allem Rumgetöse und Gemeckere auf die Versicherungen (an denen ich mich im übrigen liebend  gern beteilige.....😁 ) darf man auch nicht vergesen, wie viele Schadenfälle tagtäglich zur Zufriendenheit der Beteiligten abgewickelt werden. 

Muss man hier auch mal anführen, der Fairness halber.......😉

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Bei allem Rumgetöse und Gemeckere auf die Versicherungen (an denen ich mich im übrigen liebend  gern beteilige.....😁 ) ...........
Gruß
Delle

Also ich unterstelle dir mal das du konstruktive Kritik schreiben wolltest.

Gruß
Frank, der heute wieder ein wenig kleinlich ist.

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Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler
Bei allem Rumgetöse und Gemeckere auf die Versicherungen (an denen ich mich im übrigen liebend  gern beteilige.....😁 ) ...........
Gruß
Delle</blockquote>
Also ich unterstelle dir mal das du konstruktive Kritik schreiben wolltest.

Gruß
Frank

😁😁

ich hatte nie vor das fahrzeug zu verkaufen. und die andere hälfte hätte ich nur bekommen, wenn ich mein fahrzeug an den 4ten bieter verkauft hätte.130 % Regel?
Wenn der TE aufbauen will dürfte es ohnehin kein Problem geben.

Zitat:

Original geschrieben von SLDD320



Naja. Mit zugänglich meine ich eher die Restwertbörsen selber und nicht das konkrete Angebot.
Und der BGH meint, denke ich jetzt mal laut ohne nachgelesen zu haben, dass der dem Geschädigten zugänglich Markt für die Bestimmung des Restwertes maßgeblich ist.

Und wenn ich jemanden vom VI. Senat  in die Finger bekomme, werde ich ihn fragen, wieviele Menschen in Deutschland einerseits heute über einen Internetzugang verfügen und wieviele auf der anderen Seite persönlich jemanden kennen, der mit Autowracks handelt.

Mit anderen Worten:
Die ganze Zugänglichkeitsdiskussion ist in meinen Augen ein hoffnungsloser Anachrionismus und dient schlicht und ergreifend als Krücke, um den Geschädigten weiterhin als Herrn des Restitutionsverfahrens erscheinen zu lassen.

Es ist doch absolut nicht lebensnah, dass man annimmt, dass es für einen Geschädigten einen sofort und frei zugänglichen regionalen Restwertmarkt gibt.
Den gibt es nicht!
Wenn ich heute auf einem Wrack sitze, habe ich keine Ahnung, wen ich anrufen sollte, damit er mir die Reste abkauft.
Sprich: ich rufe die Nummer an, die in meinem Gutachten steht. Wo mein Sachverständiger aber den Wert, der dort steht, her hat, ist mir sowas von egal: Ob er Aufkäufer persönlich kennt, ob er im Netz gesucht hat, ob die Versicherung angerufen hat: Es macht keinen Unterschied und ich weiß es auch gar nicht!!

Und genauso macht es keinen Unterschied, wer das beste Angebot letztlich herausgeholt hat:  SV oder Versicherung.

Ein Schelm, wer böses dabei denkt, dass in den vom Anspruchsteller abhängigen ääähm beauftragten SV praktisch immer geringere Werte stehen als in der Börse erzielt werden.

Wenn die Rechtsprechung diesem faulen Zauber einen Riegel vorschieben würde, indem sie festlegen würde, dass bei der nachgewiesenen Veräußerung immer das höchste verfügbare Angebot berücksichtigt werden müsste, wäre das ganze Theater von heute auf morgen beendet.

Versicherer bekommt nach Eingang des Gutachtens eine Prüfungsfrist von drei oder vier Tagen. Hat er bis dahin ein besseres Gebot, zählt dieses. Hat er keins, zählt das im Gutachten. Und der Geschädigte hätte dadurch keinen Nachteil, weil er bei der Veräußerung immer den vollen WBW bekommen würde.

Aber dazu wird es erst kommen, wenn ich am BGH bin...

Hafi

Zitat:

Original geschrieben von SLDD320



[/quote

ich hatte nie vor das fahrzeug zu verkaufen. und die andere hälfte hätte ich nur bekommen, wenn ich mein fahrzeug an den 4ten bieter verkauft hätte.
[/quote

130 % Regel?
Wenn der TE aufbauen will dürfte es ohnehin kein Problem geben.

Da gehe ich mit, wenn die hier genannten Werte stimmen. Nur, wenn ich das richtig verstehe, steht eine Reparatur nicht im Interesse der TE. Hier geht es um Weiternutzung des unreparierten Fahrzeuges und Geld auf die Hand.

edit: Hafi for BGH!😁

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Ein Schelm, wer böses dabei denkt, dass in den vom Anspruchsteller abhängigen ääähm beauftragten SV praktisch immer geringere Werte stehen als in der Börse erzielt werden.
Hafi

Und ich dachte immer ein SV wäre unabhängig und neutral.

Kenne mindestens einen SV der das hier bei MT immer erwähnt.

Gruß

Frank, dessen Weltbild gerade zusammenstürzt

@ lieber Hafi,

Man kann aber auch genauso gut fragen, wer seriöser Weise für ein Auto mit wbw 1800 (der meistens auch schon optimistisch geschätzt ist) und 2000 Euro Schaden, noch 900 Euro zahlt....

Die Wahrheit liegt wie immer in der Mitte, und da der Geschädigte hier der Schwache ist, weil er ungewollt in eine Zwangslage kam und die Versicherungen sich ihr Tätigkeitsfeld selber gesucht haben (niemand wird gezwungen Versicherung zu sein), soll der Geschädigte, der in der Regel kein Betrüger ist, Recht bekommen.

Und weil die wenigsten von Berufswegen Geschädigte sind, erhalten sie tatkräftige Unterstützung von Anwälten in glänzender Rüstung auf weißen Pferden, die sich ohne scheu in die dunklen Höhlen der Versicherungen wagen, um dort den Schatz der Gerechtigkeit jeden tag aufs Neue zu erobern. 😉

PS: Ich habe noch einen Höffnergutschein. Der war mal 150 Euro wert. Gestern war ich damit einkaufen und es sind noch 12,73 Euro drauf. Ich habe schon Gebote aus Dresden für 6,85 Euro, 6,86 Euro und sogar 6,98 Euro. Und einen von nem holländischen Gutscheinhändler für 53,39 Euro. Bietet jemand noch mehr?

Zitat:

Original geschrieben von SLDD320


@ lieber Hafi,

Man kann aber auch genauso gut fragen, wer seriöser Weise für ein Auto mit wbw 1800 (der meistens auch schon optimistisch geschätzt ist) und 2000 Euro Schaden, noch 900 Euro zahlt....

Aber lieber SLDD320,

Du bist doch sicher nicht wirklich der Meinung, dass derjenige, der ein solches Gebot abgibt, dies täte, wenn er nicht absolut sicher wäre, dass er an dem Wagen noch immer etwas verdienen könnte.

Die in Restwertbörsen aktiven Händler sind keine mildtätigen Spender zum Wohle des GDV, sondern Kaufleute. Und als solche können sie sehr gut einschätzen, was an einem Wrack noch zu verdienen ist.

Die Frage ist doch nur: Wer verdient wie viel an dem Wagen.
Das ist der springende Punkt!

Bei ordnungsgemäßer Abwicklung, sprich der Geschädigte verkauft den Wagen an dem von seinem SV angegebenen Aufkäufer, ist einfach nur die Gewinnspanne des RW-Aufkäufers größer als bei bei den höheren Geboten aus der Börse.

Und es ist eben die Aufgabe des Versicherers, den Schaden des Unfallopfers auszugleichen. Es ist nicht seine Aufgabe, den regionalen Automarkt zu finanzieren.
Darum dreht sich die Diskussion.

Der Geschädigte hat in einem solchen Fall keinerlei Nachteil.

Zitat:

....da der Geschädigte hier der Schwache ist, weil er ungewollt in eine Zwangslage kam und die Versicherungen sich ihr Tätigkeitsfeld selber gesucht haben (niemand wird gezwungen Versicherung zu sein), soll der Geschädigte, der in der Regel kein Betrüger ist, Recht bekommen.

Völlig einer Meinung. Das spricht ihm doch auch niemand ab. Siehe oben.

Etwas anders mag es gelagert sein, wenn der Geschädigte nachweislich den Wagen nicht veräußert.

Dann hat er natürlich ein eigenes wirtschaftliches Interesse daran, einen möglichst geringen Restwert attestiert zu bekommen, da er ansonsten weniger Bares bekommt.

Aber stimmt das? Ist er wirklich benachteiligt?

M.E. ist das nur auf den ersten Blick der Fall, denn die Höhe seines Schadens ergibt sich aus dem Wiederbeschaffungswert, nicht aus dem Restwert.

Zitat:

Und weil die wenigsten von Berufswegen Geschädigte sind, erhalten sie tatkräftige Unterstützung von Anwälten in glänzender Rüstung auf weißen Pferden

Leider erhalten auch die Berufsgeschädigten anwaltliche Hilfe😎

Gruß
Hafi

Zitat:

Du bist doch sicher nicht wirklich der Meinung, dass derjenige, der ein solches Gebot abgibt, dies täte, wenn er nicht absolut sicher wäre, dass er an dem Wagen noch immer etwas verdienen könnte.

 

Die in Restwertbörsen aktiven Händler sind keine mildtätigen Spender zum Wohle des GDV, sondern Kaufleute. Und als solche können sie sehr gut einschätzen, was an einem Wrack noch zu verdienen ist.

Da habe ich in diesem Jahr andere Erfahrungen gemacht. Ein Bieter hat bei ähnlichen Zahlen knapp unter dem WBW geboten. Ich hab diesen Bieter daraufhin angerufen und ihn gefragt ob er sich die Beschriebung zu dem Fahrzeug, insbesondere die Hinweise auf Alt- und Vorschäden sowie Zustand durchgelesen hätte. Seine Antwort darauf lautete, er hätte geboten ohne vorher zu lesen und nur auf die Bilder geachtet. Nachdem er sich nun auch mit dem Text auseinandergesetzt hat kam er (logischerweise) zu dem Ergebnis das er sein Gebot nicht mehr halten möchte.

Von daher sehe ich aus meinen täglichen Erfahrungen die Online-Restwertbörse sehr kritisch und halte es für absolut notwendig die Gebote von dort kritisch zu überprüfen und genau dieses rate ich auch dem TE (mit Hilfe seines RA und SV).

Zitat:

Original geschrieben von KSV


Da habe ich in diesem Jahr andere Erfahrungen gemacht. Ein Bieter hat bei ähnlichen Zahlen knapp unter dem WBW geboten. Ich hab diesen Bieter daraufhin angerufen und ihn gefragt ob er sich die Beschriebung zu dem Fahrzeug, insbesondere die Hinweise auf Alt- und Vorschäden sowie Zustand durchgelesen hätte. Seine Antwort darauf lautete, er hätte geboten ohne vorher zu lesen und nur auf die Bilder geachtet. Nachdem er sich nun auch mit dem Text auseinandergesetzt hat kam er (logischerweise) zu dem Ergebnis das er sein Gebot nicht mehr halten möchte.
Von daher sehe ich aus meinen täglichen Erfahrungen die Online-Restwertbörse sehr kritisch und halte es für absolut notwendig die Gebote von dort kritisch zu überprüfen und genau dieses rate ich auch dem TE (mit Hilfe seines RA und SV).

Janee.....ist schon klar. Glaubst du eigentlich wir schlafen hier auf einen Baum oder was? 🙄

Jeder der Bieter bei den Restwertbörsen weis, dass sein Angebot verbindlich ist und das er das Auto abnehmen muss. 

Und du ruft dann da an und er sagt zu dir "oh hoppla, da habe ich aber nicht richtig hingeschaut lieber Sachverständiger. Vielen Dank für den Tipp ich möchte nun doch nicht mehr, entschuldigt bitte alle, ich bin ja so doof und naiv. Gott sei Dank hast du aufgepasst du guter und weiser Sachverständiger..........."

Naja, seit gestern ist ja Karneval, da kann man ruhig Blödsinn schreiben, es sei dir also verziehen.... 😁

Zitat:

Original geschrieben von SLDD320


Und weil die wenigsten von Berufswegen Geschädigte sind, erhalten sie tatkräftige Unterstützung von Anwälten in glänzender Rüstung auf weißen Pferden, die sich ohne scheu in die dunklen Höhlen der Versicherungen wagen, um dort den Schatz der Gerechtigkeit jeden tag aufs Neue zu erobern. 😉

der war mal Geil..........😁

Gruß

Delle

@Dellenzähler
Ein Sachverständiger ist verpflichtet die Gebote auf seriösität zu überprüfen und dazu gehört es wohl mit Bieter zu sprechen der ein unlogisches Gebot abgegeben hat. In diesem Fall lagen insgesamt 5 Gebote vor, 4 davon in etwa gleicher Höhe und das fünfte Gebot fast den dreifachen Betrag der anderen Gebote.

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