Unterschied W204 zu W203 ??
Moin!
Was - außer den Äußerlichkeiten und dem BMW-Knopf - ist denn nun der wesentliche Unterschied zwischen dem W203 und W204 ?
Gruß
31 Antworten
Eigentlich keiner. Beide haben 4 Räder, 2 Scheinwerfer, 5 Sitzplätze, einen Motor, werden beide von Mercedes gebaut, ... 😉
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Eigentlich keiner. Beide haben 4 Räder, 2 Scheinwerfer, 5 Sitzplätze, einen Motor, werden beide von Mercedes gebaut, ... 😉
Gruß Meik
.....und kommen aus dem gleichen werk, die gleichen werkzeuge, die gleichen materialgrundstoffe, die gleichen betriebsstoffe, die gleichen mitarbeiter am band, die gleiche kantine, und und und
und guess what
beide nennen sich c klasse !
Der W203 sieht innen nicht nur besser aus, sondern hat auch hochwertigere Matgerialien verbaut als der W204, siehe Armaturenbrett. 😮 😛
Re: Unterschied W204 zu W203 ??
Zitat:
Original geschrieben von MichaelMcMike
Was - außer den Äußerlichkeiten und dem BMW-Knopf - ist denn nun der wesentliche Unterschied zwischen dem W203 und W204 ?
Immer noch kein richtiges TFL, d.h. auch mit dem W204 müsstest Du andauernd mit deinen eigeschalteten NSW-Funzeln durch die Gegend fahren. 😛
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Zitat:
Original geschrieben von bikendrifter
Der W203 sieht innen nicht nur besser aus, sondern hat auch hochwertigere Matgerialien verbaut als der W204, siehe Armaturenbrett. 😮 😛
😮
Zitat:
Original geschrieben von CWeinert
ist das mit den Nebelscheinwerfern überhaupt erlaubt?
Nein, kostet dich 10€ wenns die Rennleitung sieht.
Es sei denn, es regnet stark oder ist nebelig. Dann sind Nebelscheinwerfer auch in Verbindung mit dem Standlicht erlaubt.
Gruß,
Marc
Zitat:
Original geschrieben von CWeinert
ist das mit den Nebelscheinwerfern überhaupt erlaubt?
Nein, juckt aber manchen User wenig:
http://www.motor-talk.de/showthread.php?...Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Eigentlich keiner. Beide haben 4 Räder, 2 Scheinwerfer, 5 Sitzplätze, einen Motor, werden beide von Mercedes gebaut
Moin!
Welch´ Geistesblitz! Da wäre ich selbst doch echt nie drauf gekommen! Ich bin immer froh, wenn sich hie´und da mal ausgesuchte Spezialisten zu Wort melden.
Da fällt mir grade eine Szene von 1970 aus dem Fernsehen ein, wo Alfred Tetzlaff zu seinem Schwiegersohn mal sagte: „Wenn man keine Ahnung hat, sollte man bescheiden das Maul halten.“
Dieter NUHR hat das dann später viel verständlicher gesagt! Sein Standardspruch: „Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal die Fresse halten.“ Das wird noch heute in zahlreichen Zeitungen zitiert…
Gruß
Hallo MichaelMcMike,
bedenke aber bei Deiner Reaktion bitte, daß Deine Fragestellung schon etwas derartige Antworten provoziert ...
Was ist neu bei einem neuen Modell? Nahezu alles würde ich mal sagen. Ich glaube nicht, daß Dir der freundliche MB-Werkstattmensch bei irgendeinem der benötigten Teile im 204 ein noch vorrätiges Teil des 203 anbieten wird.
Viele Grüße in die Runde!
Zitat:
Original geschrieben von Lord_Bongo
Nein, kostet dich 10€ wenns die Rennleitung sieht.
Es sei denn, es regnet stark oder ist nebelig. Dann sind Nebelscheinwerfer auch in Verbindung mit dem Standlicht erlaubt.Gruß,
Marc
Ich dachte immer, mit Standlicht fahren, sei auch prinzipiell nicht erlaubt....
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von TheStig
Ich dachte immer, mit Standlicht fahren, sei auch prinzipiell nicht erlaubt....
Gruß
Das dachte ich auch immer, bis ich das mal gelesen habe. Ich weiß leider nicht mehr, welcher Paragraph das war.
Aber da steht drin, dass man neben den NSW kein Ablendlicht werdenwenden "muss". D.h. dann ja wohl, dass das Standlicht ausreicht.
Gruß,
Marc
Zitat:
Original geschrieben von TheStig
Ich dachte immer, mit Standlicht fahren, sei auch prinzipiell nicht erlaubt....
Ist erlaubt, weshalb sollte dies nicht der Fall sein? Am Tage mit Abblendlicht zu fahren, ist doch auch erlaubt.
EDIT:
@ Mark: § 17 III StVO bringt Licht ins Dunkle. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Gerry71
Ist erlaubt, weshalb sollte dies nicht der Fall sein? Am Tage mit Abblendlicht zu fahren, ist doch auch erlaubt.
EDIT:
@ Mark: § 17 III StVO bringt Licht ins Dunkle. 😉
Aha, das wandelnde Gesetzbuch ist wieder da 😁
Danke!
Ich meinte diesen Auszug hier:
Zitat:
Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.
Aber zum Thema "nur Standlicht":
Zitat:
§17 II: Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.
Sorry Gerry, Eigentor 😁
Aber Marc bitte mit "C", da bin ich sehr eigen 😁
Gruß,
MarC