Unterschied Garantie - Gewährleistung
Hi!
Welchen Unterschied macht es jetzt für mich als Käufer, ob ich noch 2 Jahre volle Werksgarantie habe oder 2 Jahre Gewährleistung beim Kauf eines neuen Golf?
Irgendwie geben die Händler dazu keine genaue Auskunft 🙁
27 Antworten
@ Stg63
Zitat:
In der Regel reguliert VW ja innerhalb der ersten 2 Jahre problemlos
Ein kleines Beispiel von mir nach rund 20 Monaten und ca 60000 km verabschiedete sich der LMM. Kulanz 50 %. Erst als später ein Artikel in der Zeitung mit den neuen Verfahrensweisen kam habe ich mein Geld zurückbekommen.
Auf Kulanz bei VW kann man sich da nicht wirklich verlassen. Kommt mir jetzt nicht wieder mit der internen Anweisung, auf die Beweislastumkehr wird verzichtet. Das gibt einem keiner schriftlich. Mündlich hört es sich aber erstmal verdammt gut an.
Hallo cyberman,
Zitat:
Auf Kulanz bei VW kann man sich da nicht wirklich verlassen.
Muss ich Dir leider rechtgeben. Die Kulanz von
VW war mal wirklich vorbildlich. Jetzt, wo der
Spar-Zwang VW regiert, sieht es leider anders
aus. 🙁
Zitat:
Kommt mir jetzt nicht wieder mit der internen Anweisung, auf die Beweislastumkehr wird verzichtet. Das gibt einem keiner schriftlich. Mündlich hört es sich aber erstmal verdammt gut an.
Genau so ist es leider. 🙁
Zitat:
Original geschrieben von cyberman
@ Stg63
Ein kleines Beispiel von mir nach rund 20 Monaten und ca 60000 km verabschiedete sich der LMM. Kulanz 50 %. Erst als später ein Artikel in der Zeitung mit den neuen Verfahrensweisen kam habe ich mein Geld zurückbekommen.
Auf Kulanz bei VW kann man sich da nicht wirklich verlassen. Kommt mir jetzt nicht wieder mit der internen Anweisung, auf die Beweislastumkehr wird verzichtet. Das gibt einem keiner schriftlich. Mündlich hört es sich aber erstmal verdammt gut an.
Wann war denn das? Das war doch sicher nen IVer? Und noch nicht in der 2 Jahre Gewährleistung, sondern in der 1 Jahr Garantie Zeit...
Ingo
@is74
ja es war ein 4er. Ist aber in Hinblick auf Kulanz unerheblich.
Nein es war nicht in der 1 Jahr Garantiezeit sondern es war in den 2 Jahren Gewährleistung. Es war im Jahr 2003.
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Zitat:
Original geschrieben von cyberman
@is74
ja es war ein 4er. Ist aber in Hinblick auf Kulanz unerheblich.
Nein es war nicht in der 1 Jahr Garantiezeit sondern es war in den 2 Jahren Gewährleistung. Es war im Jahr 2003.
Wann war Erstzulassung des Golf IV???
Vor oder nach dem 01.01.2002???
Zitat:
Nein es war nicht in der 1 Jahr Garantiezeit sondern es war in den 2 Jahren Gewährleistung. Es war im Jahr 2003.
Das war echt Pech. 2003 ging es nämlich mit dem
Spar-Zwang richtig los, so dass - erstmals in der
Firmengeschichte - auch die Kulanzregelung angetastet wurde.
VW treibt inzwischen ein - für mein Empfinden -
mieses Spiel:
Zum einen wird dem Kunden das blaue vom Himmel versprochen (das ist noch sehr höflich ausgedrückt!) und hintenrum wird ein ganz anderes Spiel gespielt, um die Kosten bis zum Anschlag zu drücken, so dass die Aktionäre besämftigt werden!
@ weiberheld.
du hälst mich wohl für blöd.
es war nach dem 01.01.02
glaubt es oder last es sein. ich will hier keinen belehren.
wenn ich das lese, bin ich einerseits froh, hier im Forum die erfahrungen anderer zu lesen und zu wissen, was andere dann erreichen, um von meiner Werkstatt das gleiche zu bekommen und andererseits bin ich froh, die Anschlussgarantie zu haben....
Übrigens, das Problem hat man nicht nur mit VW, ich hatte es noch schlimmer mit Opel....
Ingo
@is74:
also wo du es gerade ansprichst... ich habe ebenfalls die anschlussgarantie... allerdings habe ich diese gratis bekommen so dass ich mir die vertragsbedingungen nicht unbedingt ordentlich durchgelesen habe...
allerdings ist es durchaus möglich, dass diese anschlussgarantie erst mit ablauf der 2 jahren eintritt, so dass du während der gewährleistungszeit auf die "freiwillige" garantie nicht zurückgreifen kannst... erst wenn dir keine gewährleistung mehr zu steht, hast du die 2 jahresanschlussgarantie...
habe meinen vertrag jetzt nicht da... aber was steht denn bei dir?
Anschlußgarantie
Hallo,
die Anschlußgarantie hab ich auch gerade abgeschlossen.
Sie beginnt erst mit Ablauf der 24 Monate und ist mit 10% SB zu meinen Lasten vereinbart.
Min. 50.- & max. 250.- SB je Garantiefall.
Schönen Gruß
Akeem
Zitat:
die Anschlußgarantie hab ich auch gerade abgeschlossen. Sie beginnt erst mit Ablauf der 24 Monate und ist mit 10% SB zu meinen Lasten vereinbart.
Min. 50.- & max. 250.- SB je Garantiefall.
Wie bitte?!?! IHr habt eine Selbstbeteiligung bei
GARANTIE??????????? Was sind das denn für
Methoden????
Das ist doch Vera...!
Nur mal zur Info:
Ob nun Ford, Toyota, Mazda,...
bei deren Anschlussgarantien hat man 0% SB!
Egal ob man nun für das 3., 4. oder gar 5. Jahr
abschließt.
Ich glaube, nur bei Fiat macht man das noch mit
SB. Aber das hat (für Fiat) auch seinen Grund... 😉
@cyberman
Ich glaube mit den 50% warst Du sehr schlecht bedient.
Mein Nachbar hat letzte Woche ´nen neuen LMM
bekommen und keinen Cent zugezahlt.
Er fährt den 1,9er TDI von 09.2001 und hat jetzt
etwas über 60 TKM.
Der Freundliche sagt bei bis zu 3 Jahren alles kein Thema, ist ja ein bekanntes Problem.
Würd vielleicht nochmal nachhaken, im Zweifel in WOB.
Gruß
akeem