Unterschied Garantie - Gewährleistung
Hi!
Welchen Unterschied macht es jetzt für mich als Käufer, ob ich noch 2 Jahre volle Werksgarantie habe oder 2 Jahre Gewährleistung beim Kauf eines neuen Golf?
Irgendwie geben die Händler dazu keine genaue Auskunft 🙁
27 Antworten
Demnach dürfte ich also keinen VW kaufen, da die jederzeit sagen könnten, der Mangel wurde durch mich verursacht, denn wie soll ich nachweisen, dass ein Sachmangel bereits zu Beginn vorlag, zumal sich die meisten Fehler ja erst mit der Zeit einschleichen. Eine nach einem Jahr gebrochene Antriebswelle hätte ja quasi keine Chance auf eine kostenfreie Reparatur 🙁
Zitat:
Eine nach einem Jahr gebrochene Antriebswelle hätte ja quasi keine Chance auf eine kostenfreie Reparatur
So ist es (leider) 😕 Eigentlich wahnsinn, dass der Gesetzgeber soetwas zuläst!
Vielleicht mal eine kleine Richtigstellung zur BGB Auslegung:
(Deutschland-jedoch Verbraucherrecht EU- muß auch in Ö integriert sein)
1. Der gesetzliche Gewährleistungsanspruch (2.Jahre) kann vom Unternehmer( z.B. VW) durch eine Garantieleistung ersetzt werden. Diese Garantie darf jedoch keine Verbraucherrechte einschränken sonst wird sie unwirksam und der Gewährleistungsanspruch gilt. Zudem hat man ohnehin die Wahl.
2. Bei Verträgen zwischen Verbrauchern ( VW-(Privat)Käufer und Unternehmer (VW-Händler) tritt bei Sachmängeln eine Beweislastumkehr in Kraft. Das bedeutet: Der Unternehmer muß beweisen, daß der Sachmangel durch den Kunden oder dessen falsche Nutzung der Sache entstanden ist.
Damit ist der Verbraucher nicht mehr in der Beweispflicht!!
Gruß Steffen
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Zitat:
Original geschrieben von jaalderink
Hi.
Schau mal hier
http://www.mdr.de/ratgeber/recht_versicherungen/1227194.html#absatz5
Leider ist dieser Artikel des MDR (typisch Escher) in sich unschlüssig.
Oben steht richtig 2 Jahre Gewähleistungsanspruch. Unten schreiben sie,daß es sich nach einem halbenm Jahr nicht mehr lohnt die Gewähleistung in Anspruch zu nehmen( das galt bis 2002!!!)
Zitat:
Original geschrieben von Rost-Ist-Geil!
So ist es (leider) 😕 Eigentlich wahnsinn, dass der Gesetzgeber soetwas zuläst!
soetwas verbraucherfreundliches was der gesetzgeber seit der schuldrechtsreform auf die beine gestellt hat, gabs in der deutschen geschichte noch nie... kannste dich noch an die zeit erinnern, als die hersteller nur ne 6 monatige garantie leistung gegebeben haben? sowas gibt es gott sei dank nicht... trotz der beweislastumkehr nach den ersten sechs monaten, ist das schuldrecht verdammt angenehm für den verbraucher...
und vorallem: verdammt studenten bzw juristen freundlich 😁 (ein danke geht an der stelle an den gesetzgeber der mir das studium um längen vereinfacht hat 😁)
Zitat:
Original geschrieben von Stg63
Vielleicht mal eine kleine Richtigstellung zur BGB Auslegung:
(Deutschland-jedoch Verbraucherrecht EU- muß auch in Ö integriert sein)
1. Der gesetzliche Gewährleistungsanspruch (2.Jahre) kann vom Unternehmer( z.B. VW) durch eine Garantieleistung ersetzt werden. Diese Garantie darf jedoch keine Verbraucherrechte einschränken sonst wird sie unwirksam und der Gewährleistungsanspruch gilt. Zudem hat man ohnehin die Wahl.
2. Bei Verträgen zwischen Verbrauchern ( VW-(Privat)Käufer und Unternehmer (VW-Händler) tritt bei Sachmängeln eine Beweislastumkehr in Kraft. Das bedeutet: Der Unternehmer muß beweisen, daß der Sachmangel durch den Kunden oder dessen falsche Nutzung der Sache entstanden ist.Damit ist der Verbraucher nicht mehr in der Beweispflicht!!
Gruß Steffen
Also braucht man sich deiner Meinung nach keine Sorgen zu machen? Ich hab hier kein BGB liegen, deswegen glaub ich dir das jetzt mal direkt 😉
Denn eine Beweislast, die beim Käufer liegt, wäre ja fast schon untragbar für einen Normalsterblichen Kunden ...
@ Stg 63
Zitat:
Bei Verträgen zwischen Verbrauchern ( VW-(Privat)Käufer und Unternehmer (VW-Händler) tritt bei Sachmängeln eine Beweislastumkehr in Kraft.
Bitte erwähne aber auch das dies nur in den ersten 6 Monaten so ist. Danach trägt lt. BGB der Käufer die Beweislast.
@all
Warum geilt sich denn jeder an dieser Gewährleistung so auf???
Vor dem 01.01.2002 gab es in Deutschland nur 6 Monate Gewährleistung und 12 Monate freiwillige Garantie ohne km-Begrenzung bei Autoherstellern. Einzig die Japaner boten bereits damals 3 Jahre oder bis zu 100.000 km.
Hat es damals diese großen Kampagnen in TV und Presse gegeben, dass die deutschen Autobauer nur 1/3 der Leistungen von japanischen Autoherstellern geben??? NEIN.
Heute müssen die deutschen Autohersteller 24 Monate Gewährleistung ohne km-Begrenzung geben und überall wird darauf rumgehackt, dass nur in den ersten 6 Monate alle Mängel ohne Diskussion behoben werden.
=> keine Verschlechterung gegenüber Fahrzeugkäufen vor 01.01.2002 => Warum dieses Diskussionen???
wollt ich auch grad sagen:
Mit der Beweislastumkehr gilt nur in den ersten
6 Monaten!!! Danach wird davon ausgegangen,
dass der Mängel eben nicht beim Kauf vorlag
und der Kunde hat die A...karte! 🙁
Zitat:
Hat es damals diese großen Kampagnen in TV und Presse gegeben, dass die deutschen Autobauer nur 1/3 der Leistungen von japanischen Autoherstellern geben??? NEIN.
Richtig! Das war wohl auch nicht notwendig!
1. Wenn ich mir die Fehlerquote bei VW (natürlich nicht nur VW) von damals und heute anschaue,
sehe ich da aber schon eine Notwendigkeit!
2. Wird Kulanz aus Kostengründen bei VW
deutlich eingeschränkt! Das Kulanzverhalten war damals erste Sahne bei VW!
Sich der Diskussion Garantie/Gewährleistung alleine auszusetzen ist - analog zu den Rußfiltern - ist mal wieder völlig dumm von der deutschen
Automobilindustrie!
Und wenn ich sehe, dass VW in den USA z.B.
4 Jahre Garantie gibt, find ich das einfach zum
k....! Der deutsche Kunde wird - mal wieder -
vera...!
Und dann wundert man sich, wenn man beim
Absatz von einem Tief ins nächste rollt!
Echt toll dieses Management ...
Zitat:
Original geschrieben von cyberman
@ Stg 63
Bitte erwähne aber auch das dies nur in den ersten 6 Monaten so ist. Danach trägt lt. BGB der Käufer die Beweislast.
Sorry, dass ist korrekt! Der 476 BGB grenzt auf 6 Monate ein. Keine Panik! In der Regel reguliert VW ja innerhalb der ersten 2 Jahre problemlos. Dann gibt es die Möglichkeit über ein Dekra-Gutachten und dem Produkthaftungsgesetz herstellerseitige Mängel (ich glaube 5 Jahre) einzuklagen.
ich war oefters in der wrkstatt selbst nach den 6 monaten. denn die fehler die die meisten hier meinen treten normalerweise nicht durch abnutzung auf. und keine werkstatt hat bisher probleme gemacht, weil es offensichtlich war, das der hersteller fehler gemacht hat. ich habe sogar eine komplette neue konsole erhalten. diese panikmache hier ist totaler mist. sollten aber verschleissteile (getriebe, motor etc.) nach den 6 monaten probleme bereiten wird das nicht so einfach. dann musst du wie gesagt erstmal beweisen das dem ein produktionsfehler zu grunde liegt. das ist aber machbar. also von schlechter kunlanz habe ich bisher nichts bemerkt!!!
mfg
howard prescott
Zitat:
Original geschrieben von wobber
Und wenn ich sehe, dass VW in den USA z.B.
4 Jahre Garantie gibt, find ich das einfach zum
k....! Der deutsche Kunde wird - mal wieder -
vera...!
Dann lies doch mal genau was da so bei Volkswagen of America steht:
Basic warranty
4 years/50,000 miles (whichever occurs first) New Vehicle Limited Warranty. Wear & tear items and adjustments excluded after initial 12 months/12,000 miles (whichever occurs first).
Nun mal bissle Mathematik und wir kommen auf 80.467 km. Na super, dass fahren viele Personen mittlerweile in 1 bis 2 Jahren mit ihrem Wägelchen und dann gehen sie ebenfalls leer aus!
Man beachte, dass es bei Gewährleistung keinerlei Einschränkung der Kilometer gibt!
Zitat:
Nun mal bissle Mathematik und wir kommen auf 80.467 km. Na super, dass fahren viele Personen mittlerweile in 1 bis 2 Jahren mit ihrem Wägelchen und dann gehen sie ebenfalls leer aus!
Viele fahren in 3 oder 4 Jahre aber KEINE 80.000 km!
Aber wenn man sicher sein will, dann
doch lieber einen Japaner?! 3 Jahre bis 100.000 km und das ganze mal noch auf 5 Jahre bis 160.000 km verlängern lassen?! Oder wie soll ich das nun
verstehen???