Unterbodenlicht Golf 4
Hallo Leute!
Ich hätte eine kleine Bitte!
Weiss irgend jemand von euch wo ich eine Einbauanleitung für ein Unterbodenlicht
für meinen Golf 4 GTI bekomme??
Es geht mir eigentlich hauptsächlich um den Einbau hinten weil ich da einen Doppelrohrauspuff habe.
Wie und wo soll ich die Neon Röhre da befestigen??
Normal müsste es ja unter dem Auspuff sehr heiss werden da kann man ja nix montieren oder???
Vielen Dank für eure Hilfe!!
Daniel
37 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von berlinfreak
Ein Teil das beim TÜV eingetragen wurde, aber ohne Frage nicht zulässig ist (z.B. vordere Seitenscheiben getönt , UBB) wurde bei einer Polizeikontrolle reklamiert, der Wagen sofort stillgelegt, sowie ein Verfahren gegen den zuständigen TÜV-Prüfer eingeleitet, wovon ich bei einem weiß, dass er auf diese Weise seinen Job losgeworden ist!
Derartige Fälle sind mir auch bekannt. Wer damit seinen Job losgeworden ist, bekommt in der Sicherheitstechnik-Branche keinen Fuß mehr in die Tür. Da bleibt praktisch nur noch die Umschulung oder ein Job als Ungelernter. Für derart unzulässige Eintragungen wird kein seriöser Prüfer seinen Job riskieren....
Hey leutz ich weiß ja nich wie das in deutschland läuft aber bei uns crust jeder mit ner unterboden beleuchtung rum also ich werd mal gucken ob das TÜv gutachten hier auch für deutschland gillt!!!
Lg mpre
wie ich diese Leute liebe Unterbodenbeleuchtung an .....Fahrzeuge bis zum Boden tiefergelegt ( von Fahrgefühl kann keine rede mehr sein ) ......Musik so laut das man kein Wort mehr versteht geschweige denn einen Rettungswagen wahrnehmen könnte............ in den Ortschaften oder in 80 und 120 Zonen auffahren das man jeden Moment denkt jetzt kracht´s gleich ....
und wenn ich mir hier eure Kommentare ansehe fühle ich mich in meinem Vorurteil gegen euch mal wieder bestätigt
Zitat:
Original geschrieben von Rgd-VR-6
Und zum Thema ausstiegsbeleuchtung:
Für Ausstiegsbeleuchtungszwecke dürfen nur seitlich angebrachte Leuchten zusammen mit der Innenraumbeleuchtung oder der Türausstiegsbeleuchtung aktiviert werden.
"Ausstiegsbeleuchtungen" sind ebenso wie UBB's nicht zulässig und können daher nicht eingetragen werden. Eintragungsfähig sind einzig und allein "Einstiegsbeleuchtungen" und zwar nur, wenn sie eine Bauartzulassung besitzen und an den Türunterkanten montiert sind, d.h, daß sie bei geschlossenen Türen vollkommen verdeckt sind daher selbst in angeschaltetem Zustand bei geschlossener Tür nicht nach draußen leuchten können.
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Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
"Ausstiegsbeleuchtungen" sind ebenso wie UBB's nicht zulässig... ...einzig und allein "Einstiegsbeleuchtungen"... ...sind erlaubt
Sagmal willste mich auf die Schippe nehmen ?
Ob Einstiegs oder Ausstiegs is scheiss egal, is das selbe.
Du darfst dir LEUCHTEN an die Innentür machen, die den Boden beim aussteigen beleuchten, sofern diese nur angehen wenn deine Tür auf ist.
Also am besten koppeln mit den Rückstrahlern in der Tür.
Aber UBB hin oder her, es ist einfach verboten sie im Straßenverkehr anzuhaben, und wenn kein Gutachten über die Bruchfestigkeit vorliegt darfst du sie nichtmal montieren.
Stell dir vor durch nen Steinschlag geht die Kaputt, und jemand fährt über eine Spitze Plastikkante, bekommt nen Reifenplatzer, rast die Böschung runter, Tot.
Dann bist du der depp 🙂
gn8
Zitat:
Original geschrieben von Rgd-VR-6
Sagmal willste mich auf die Schippe nehmen ?
Ob Einstiegs oder Ausstiegs is scheiss egal, is das selbe.
Sicher ist es nur eine Sache der Definition. Aber Gesetze und Verordnungen müssen eindeutig formuliert sein, und da hat man sich eben auf "Einstiegsbeleuchtung" verständigt....
wow! das ist ja mal ne diskussion!
dann werd ich meinen senf auch mal dazu ablassen:
ich find ubb auch geil, bin aber ein zu grosser schisser sie danzubasteln. hab halt echt angst wegen versicherungsschutz. sowas nennt man wohl vernunft oder so.
ich hab aber auch nix gegen leute die sowas verbauen (ich kann ihnen ja aus dem weg gehen - auffällig genug isses ja).
sicher kann man auch nicht sagen das der tüv sinnlos ist, immerhin gibt es wirklich einige alte rostkarren die fahrende witwenmacher sind - andererseits sind für mich auch 78 jährige opas mir hut im dicken benz auf der autobahn fahrende witwenmacher und denen nimmt keiner den lappen ab aber egal.
die gesetzeslage ist unfair - wir können nix dagegen tun - also warum rumheulen. entweder man scheisst auf die stvo oder eben nicht. die die drauf scheissen werden sich nicht mit denen einig die sich dran halten und damit macht das alles hier keinen sinn. wenn einer nach ner befestigungsmöglichkeit für ne ubb fragt sollte man ihm entweder nen tip geben oder die klappe halten. das das ganze nicht zulässig ist weiss derjenige selber und basta. wenn es dann doch noch so wurmt kann man ja einen ich reg mich über leute auf die auf die auf die stvo scheissen thread aufmachen. weil wenn hier themenfremd rumgepöbelt wird füht das nur zu 4 seitigen threads in denen man keine antwort auf seine frage erhält...
Zitat:
Original geschrieben von __B2K__
wie ich diese Leute liebe Unterbodenbeleuchtung an .....Fahrzeuge bis zum Boden tiefergelegt ( von Fahrgefühl kann keine rede mehr sein ) ......Musik so laut das man kein Wort mehr versteht geschweige denn einen Rettungswagen wahrnehmen könnte............ in den Ortschaften oder in 80 und 120 Zonen auffahren das man jeden Moment denkt jetzt kracht´s gleich ....
und wenn ich mir hier eure Kommentare ansehe fühle ich mich in meinem Vorurteil gegen euch mal wieder bestätigt
jo, sind NUR die leute mit getunten autos! kommt ja sehr selten vor dass mal nen benz oder audi kombi von hinten drückt...
man man, dummschwätzer. dämliche vorurteile..