unterbodenbeleuchtung

Peugeot 206 206

hey ... eine mal kleine frage so ...
wie sieht es aus wenn man die unterbodenbeleuchtung ... 2fast 2 furious style sich als einstiegshilfe einbaut .. .also das sie angeht wie die innen raum beleuchtung wenn man die tür aufmacht ... ist das dann legal ?

49 Antworten

jo,dann isses eben scheiße...

aber man kann trotzdem als einstiegsbeleuchtung
neonröhren in die türverkleidung einebauen.--.-

und ob das mit der fußraumbeleuchtung verboten ist ist jetzt immer noch nicht wirklich raus..oder hat mal jemand was im gesetzestext gefunden??

mir ist das eg egal mit der beleuchtung,kommt trotzdem wieder rein-.-.man muss die ja nicht immer anhaben..

gruß dirk

Zitat:

und ob das mit der fußraumbeleuchtung verboten ist ist jetzt immer noch nicht wirklich raus..oder hat mal jemand was im gesetzestext gefunden??

Wenn man sie im Auto sieht, was fast immer der Fall ist, dann ist sie verboten, weil sie vom Straßenverkehr ablenkt, bzw. blendet!

Ich meine, dass wenn das Licht nach aussen Strahlt oder immens ablenkt dann is das verboten. Also wenn man ne unterbodenbeleuchtung oder Kühlergrillbeleuchtung hat dann is das illegal. habe selber mal ne Fußraumbeleuchtung gehabt. Diese jetzt aber in den Kofferraum verlegt. Da es mich selber ein wenig ablenkte. Ich glaube aber wenn man das nich unbedingt von aussen sieht dann ist das glaube ich legal. Aber einfach mal beim Tüv nachfragen.

Leute

Ich hab die Fussraumbeleuchtung mit den Türkontakten verbunden, so dass sie nur leuchten wenn die Türen geöffnet werden bzw. meine ZV das Licht länger brennen lässt.

So hat man dann auch keinen Stress, dass sie bei der Fahrt ablenken bzw. das sie nach außen strahlen.

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Zitat:

Original geschrieben von DarkMarine



Wenn man sie im Auto sieht, was fast immer der Fall ist, dann ist sie verboten, weil sie vom Straßenverkehr ablenkt, bzw. blendet!

Genauso ist es.

unterbodenbeleuchtung, innenraumbeleuchtung. egal was. darftste alles haben. schalte sie auf den türkontakt und sie können dir nichts anhaben. im stand is es egal ob du nur ne weise innenleuchte hast oder n blaues led

byby
nuts

Zitat:

Original geschrieben von SirMcNuts


unterbodenbeleuchtung, innenraumbeleuchtung. egal was. darftste alles haben. schalte sie auf den türkontakt und sie können dir nichts anhaben.

Deinem Beitrag entnehme ich, daß dein berufliches Tätigkeitsfeld nicht im Bereich Zulassungsrecht liegt.

Wenn ich mich recht erinnere git es doch auch Fahrzeuge, die schon ab Werk eine einstiegshilfe haben. Warum sollte man sowas denn nicht nachrüsten können?

Bin zwar kein Tüvv Mensch, aber so seh ich das halt.

Zitat:

Original geschrieben von golf2000


Wenn ich mich recht erinnere git es doch auch Fahrzeuge, die schon ab Werk eine einstiegshilfe haben. Warum sollte man sowas denn nicht nachrüsten können?

Eine Unterbodenbeleuchtung kannst du nicht mit einer Einstiegsbeleuchtung gleichsetzen. Das sind zwei grundverschiedene Teile, die sich schon bei der Einbauposition voneinander unterscheiden.

Achso

mit relais geht alles...

Zitat:

Original geschrieben von SirMcNuts


unterbodenbeleuchtung, innenraumbeleuchtung. egal was. darftste alles haben. schalte sie auf den türkontakt und sie können dir nichts anhaben. im stand is es egal ob du nur ne weise innenleuchte hast oder n blaues led

byby
nuts

Schwachsinn! Bei ner UBB können sie dir trotzdem was anhaben!

mein reden des ist net erlaubt ....

aber reni theoretisch sollte es doch möglich sein ...also wenn das auto steht also nicht fährt motor aus ... und unterbodenbeleuchtung als einstiegshilfe ....

... auf deinem eigenen umfriedeten Grundstück ja. Oder zur Ausstellung. Im Bereich der StVO definitiv nicht.

UBB's sind - wie schon erwähnt - bauartbedingt unzulässig. Es ist vorgeschrieben, dass Leuchten nach hinten rot, zur Seite gelb und nach vorn weiß sein müssen. Ausnahmslos. Da die UBB nach allen Seiten strahlt, ist hier schon das Problem zu sehen.

Einstiegsbeleuchtung ist etwas anderes. Diese sitzt in der Türe an sich, nicht unter dem Auto. Also mit Schließen der Tür verschwindet auch die Beleuchtungseinheit.

Selbst wenn dir der TÜV (seis durch Beziehungen o.ä.) die UBB als Einstiesbeleuchtung einträgt, in ner Verkehrskontrolle haste trotzdem Probleme, Eintragung hin oder her (siehe oben). -> Keine BE des Fahrzeuges -> Erlöschen des Versicherungsschutzes

Wieder der altbekannte 2F2F-Tuning-Hype. In Amerika gibts halt keinen TÜV in unserem Sinne. Bei uns zum Glück schon.

Christian

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