206 + Unterbodenbeleuchtung + geil UND erlaubt ???
Hallöle! Ihr seht schon worum es geht, ich hab gehört das Unterbodenbeleuchtung jetzt KOMPLETT nicht zugelassen sein soll, sprich auch net als EINSTIEGSBELEUCHTUNG oder nur wenn Auto steht oder andere "Ausreden" 😉. Dieser Händler LINK sagt da auf seiner Seite es ist zugelassen durch E-Zertifikat usw. Da ich aus meinem Auto ein Showcar machen will und es förmlich nach sowas schreit frage ich Euch: Ist es jetzt zugelassen oder nicht? Wo sind hier die Rechtsexperten? Bei dem Bild würd ne blaue beleuchtung drunter doch was hermachen, oder? Bitte gebt Rat! 🙁
21 Antworten
hiho,
streng genommen ist es auch mit e prüfzeichen nicht zugelassen,,,
nicht in deutschland,,,,
gruß dirk
Das sagt ja nun viel.... und unstreng? Is das jetzt bei jedem Polizisten anders wie er Laune hat oder wie?
NEIN! Es ist definitiv NICHT erlaubt...gabs schon 1000 Threads zu 😉
E sagt maximal, daß du es ans auto bauen darfst, wenn überhaupt...
Aber einschalten ist definitiv verboten!!
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Re: 206 + Unterbodenbeleuchtung + geil UND erlaubt ???
Zitat:
Original geschrieben von N-o-b-o-d-y7
Bei dem Bild würd ne blaue beleuchtung drunter doch was hermachen, oder? Bitte gebt Rat! 🙁
Hmm naja mal zu deiner frage. man sieht ja nicht viel von deinem pug 😉 bis auf 4 lichter. UBB würden bei jedem auto was ausmachen, muss auch mal ein bild im hellen zeigen.
und eins ist klar, die UBB ist nicht erlaubt, da kann man sich auf dem kopf stellen...
mfg
fahr zum tüv und frag den tüvler dann biste auf der sicheren seite
Zitat:
Original geschrieben von Suchtl
E sagt maximal, daß du es ans auto bauen darfst, wenn überhaupt...
Aber einschalten ist definitiv verboten!!
Neee auch der anbau ist nicht zugelassen, sobald du die öffenrliche straße befährst.! 😉
ja das sollte man mal 😉
Das E Prüfzeichen besagt NUR das die Komponente Elektrisch geprüft wurde für den einbau in/am Auto da es in der Autoelektrik kleine kuriositäten gibt z.B. Spannungsspitzen bis 100 Volt.
Deine UBB ist also nichts anderes als geprüft für die Verwendung an einer Autoelektrik,sie darf also technisch montiert werden ohne das befürchtet werden muss das dein Auto in Flammen auf geht. Soweit zum ELEKTRISCHEN BETRIEB AN FAHRZEUGEN.
Nun zum "Verkehrsrecht" :
Es darf an einem Fahrzeug keine Beleuchtung montiert werden die nach ausen hin abstrahlt auser den normalen Beleuchtungselementen an einem Fahrzeug.
Nachzulesen auf der Home Page der DEKRA unter Um und Anbauten am Fahrzeugen.
Es gibt spezielle EINSTIEGSBELEUCHTUNGEN die zum Einbau zugelassen wurden, das sind aber zum einen welche die eine Typspezifische Genehmigung zum Einbau ab Werk haben oder mit Einzelabnahme vom TÜV ,5 weiße LED's die unten in die Tür eingebohrt werden, so das sie wirklich nur den Einstiegsbereich beleuchten und zwar nur bei geöffneter Tür.
Denke mal ich hab das jetzt nicht durcheinander gebracht in der Eile.
m.f.g. T.f.G.
Zitat:
Original geschrieben von tips für gratis
Es gibt spezielle EINSTIEGSBELEUCHTUNGEN die zum Einbau zugelassen wurden, das sind aber zum einen welche die eine Typspezifische Genehmigung zum Einbau ab Werk haben oder mit Einzelabnahme vom TÜV ,5 weiße LED's die unten in die Tür eingebohrt werden, so das sie wirklich nur den Einstiegsbereich beleuchten und zwar nur bei geöffneter Tür.
Denke mal ich hab das jetzt nicht durcheinander gebracht in der Eile.
m.f.g. T.f.G.
ja, von den LED's habe ich auch mal gehört. aber wie du schon schreibst ist es eine EINSTIEGSBELEUCHTUNG!
Also TÜV gibt es darauf nicht und verboten ist es auch.
Aber ich habe auch UBB und zwar mit 250Leds pro Schweller! Wenn dann richtig.
aber the fast and the furious poster habta nicht im auto oder ?! 😉
Zitat:
Original geschrieben von Peschi
aber the fast and the furious poster habta nicht im auto oder ?! 😉
lol *g 😉