unterbodenbeleuchtung

Peugeot 206 206

hey ... eine mal kleine frage so ...
wie sieht es aus wenn man die unterbodenbeleuchtung ... 2fast 2 furious style sich als einstiegshilfe einbaut .. .also das sie angeht wie die innen raum beleuchtung wenn man die tür aufmacht ... ist das dann legal ?

49 Antworten

ich weiss es nicht genau aber denke das es nicht legal ist, da die polizei dir auch schon an hals kann wenn man die beleuchtung alleine angebaut hat

Ich glaube solange du nicht fährst und du die Beleuchtung während der fahrt nicht anmachen kannst dann denke ich wird das kein Problem sein. Würde mich aber auch nochmal erkundigen.

sehe immer wieder abends vorm club das leute ankommen mit ihren getunten karren und wenn sie die tür aufmachen geht die unterbodenbeleuchtung an ... und was bei mir ... nur innenraum beleuchtung *g* .... sonst glebe ich mir einfach unten eine taschenlampe ran und richte sie auf den boden *g*

hiho,

eine beleuchtung als einstiegshilfe ist legal,da können die netten männer in grün nichts machen...vorrausgesetzt es ist eben im auto,also fußraum oder in der türverkleidung(ist auch bei ccfreun.de oder wie die heißen zu sehen)
ich weiß aber nicht ob man ne unterbodenbeleuchtung als einstiegshilfe betrachtet,bzw ob der gesetztgeber es macht😉

gruß dirk

Ähnliche Themen

denke nich das des legal ist, da viele schon mit normaler fussraumbeleuchtung probs haben .. (so ist es bei mir zumindest im freundeskreis)

Soweit ich weiss is die illegal egal ob als E-Hilfe oder sonstwas...die haben nen Bekannten von mir schonmal angekackt, nur weil er sie dran hatte, im Stand, und sie war aus!

es ist ja auch so das das licht andere fahrer iritieren KANN ... somit entsteht eine gefahr und joa ...

Zitat:

Original geschrieben von Peschi


es ist ja auch so das das licht andere fahrer iritieren KANN ... somit entsteht eine gefahr und joa ...

leider 🙁

Sonst hätte ich schon eine drunter...zum Thema: Plus hat bald eine im Angebot für 60-70€

eins noch ... hab noch das im forum gefunden :

Zitat:

Hallo Jungs,

vorgestern wurde ich leider von der Polizei angehalten. Nunja..ich fuhr rechts ran..denke mir nichts Böses (da ich weiß, dass alles eingetragen ist) und ließ beide Fenster runter. Von links kam ne Polizistin und von rechts ihr Kollege mit dem Kommentar: "ohje ohje...an dem Wagen ist ja alles verboten"
Ich war leicht irritiert und fragte ihn nach dem Grund seiner Bedenken. Die Antwort:
"1. Deine Felgen vorn sind viel zu Breit 10x17 gehören nicht vorne hin...2. Die Fußraumbeleuchtung (blaue Neonlichtröhre) gehört auch nicht in das Auto...Sie blendet andere Verkehrsteilnehmer"

Da wurd ich doch leicht böse und antwortete: "Das blaue Licht was sie gesehen haben war mein Radio. Die Fußraumbeleuchtung erhellt lediglich den Fußraum, und nicht mehr. Überzeugen Sie sich selbst davon....Und zur Felge: Im KFZ-Schein sind die Felgen eingetragen..RUNDUM 10X17 mit 245er Bereifung"

Er hat sich das angesehen und blieb trotzdem bei der Meinung: "Egal, die Dinger sind verboten und gehören abgebaut. Die Reifen sind aber in Ordnung"

Zudem kam hinzu, dass die Kollegin meine Reifen inspizierte..."Na die Reifen sind auch nicht mehr das Wahre...die sind ja blank!!!"

Meine Antwort darauf: "es ist lediglich die Außenseite, die etwas weniger profil hat...Schauen Sie sich bitte die Mitte und die Innenseite an...Da sind locker 5mm Profil!!!!!"

"Ja, der Junge hat Recht...Die Reifen sind ok" Meinte dann ein anderer Polizist.

Doch die Tussi lies nicht locker und fragte dann nachm Verbandskasten und nem Warndreieck.

Tja..Arschkarte gezogen...die hatte ich beim Installieren des Verstärkers im Treppenhaus gelassen. Jetzt hatten Sie doch was gegen mich. Es waren gerade 3 Min vergangen und schon kam Sie stolzierend mit ner Mängelkarte....

Toll..."Fehlender Verbandskasten, Warndreieck und Neonlichtbeleuchtung im Fußraum"

Stimmt es wirklich, dass die Fußraumbeleuchtung nicht zulässig ist?

Am nächsten Tag war ich bei ner Polizeidienststelle und der nette Polizist meinte: "Naja...von meiner Seite aus wäre das in Ordnung...Die Fußraumbeleuchtung leuchtet ja nicht den Innenraum aus...und wenn Du im Wagen sitzt kann ich auch kein blaues Licht erkennen. Da aber die Kollegin die Fußraumbeleuchtung als Mangel eingetragen hat, kann ich Dir da leider nicht weiterhelfen. Sonst würde das ganze intern zu Konflikten führen....Pass auf, ich mach Dir nen Vorschlag: Du bekommst von mir weitere 14 Tage um Dich bezüglich der Fußraumbeleuchtung schlauer zu machen. Am Besten ist es du gehst direkt zum TÜV. Wenn er es absegnet kannst du die Neonröhre dranlassen, ansonsten mußt Du die Dinger leider abbauen."

hey peschi hast gut ausm e36 forum kopiert

i know 😁

gut gut

Zitat:

Original geschrieben von BerlinBass


ich weiß aber nicht ob man ne unterbodenbeleuchtung als einstiegshilfe betrachtet,bzw ob der gesetztgeber es macht...

Nein, definitiv nicht.

Zitat:

Zudem kam hinzu, dass die Kollegin meine Reifen inspizierte..."Na die Reifen sind auch nicht mehr das Wahre...die sind ja blank!!!"

diese arschloecher suchen doch immer was es...

Deine Antwort
Ähnliche Themen