Wann ist Unterbodenbeleuchtung zulässig?

Peugeot 206 206

Hi,
ich frage mich ob eine Unterbodenbeleuchtung zulässig ist wenn ich sie so anschließe dass sie nur bei stehendem Fahrzeug an geht.
So wie die Innenbeleuchtung, die geht ja auch an wenn ich den Motor abstelle.

32 Antworten

UBB ist generell verboten! Hatten dazu schonmal vor kurzem nen Thread.

jepp so ist es, ubb sind net erlaubt

Ne ich glaube da hat sich was geändert. Habe letztens gelesen, da der Audi A8 oder so weiße Einstiegshilfe hat (also ubb) is das jetzt zulässig, aber halt nur in weiß.
Ich kann aber nicht 100%ig sagen ob das so stimmt habe das halt so gelesen.

Hmm, werd wohl einfach mal bei der DEKRA anfragen, sind hier gleich um die Ecke.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Freddi23


Ne ich glaube da hat sich was geändert. Habe letztens gelesen, da der Audi A8 oder so weiße Einstiegshilfe hat (also ubb) is das jetzt zulässig, aber halt nur in weiß.
Ich kann aber nicht 100%ig sagen ob das so stimmt habe das halt so gelesen.

Die Einstiegshilfe sitzt aber im Auto, die UBB ist ausserhalb vom Auto

Im bereich der STVO: NIE!

UBB ist nur bei Showcars erlaubt (also welche ausdrücklich nie am Verkehr teilnehmen).

Übringes denken jetzt auch die Amis über ein generelles Verbot nach... o_O

UBB is erlaubt auf privatgelände, shows und parplätzen solange du nicht fährst.

Einstiegsbeleuchtung mit der tür gekoppelt iss erlaubt. weil das auto steht zu dem zeitpunkt in der regel ^^

Anbauen kannst viel , benutzen nur nicht ^^

Zitat:

Original geschrieben von P4pzt


Anbauen kannst viel , benutzen nur nicht ^^

Das ist Schwachsinn, man darf auch nicht eine UBB anbauen. Egal ob man sie benutzt oder nicht. Sobald du mit dem Ding auf die Strasse fährst bekommst du Ärger mit den Grünen.

Einstiegsbeleuchtungen in der Tür sind erlaubt da diese Teile sich im Auto befinden und während der Fahrt nicht leuchten und somit keine anderen Verkehrsteilnehmer ablenken/gefährden können.
Sie werden auch serienmäßig bei einigen Autoherstellern verbaut (Audi, Mercedes...)

Fußraumbeleuchtung sind erlaubt, wenn sie nicht nach außen strahlen und somit nicht den Verkehr ablenken können.
Also am besten mit an den Türkontakt anschließen

Zitat:

Original geschrieben von P4pzt


UBB is erlaubt auf privatgelände, shows und parplätzen solange du nicht fährst.

Einstiegsbeleuchtung mit der tür gekoppelt iss erlaubt. weil das auto steht zu dem zeitpunkt in der regel ^^

Anbauen kannst viel , benutzen nur nicht ^^

Schwachsinn!!

Privatgelände stimmt, aber da bleibt das Auto ja nicht ewig, daher schon wieder Schwachsinn! Lediglich in den USA (und keien AHnung wo noch) und auf Shows, sind UBB's erlaubt, nichtmal im Stand auf Parkplätzen oder sonst wo sind sie erlaubt. Sie dürfen im Bereich der STVO NICHT verbaut sein!!!

Hallo

Hi,
also ich werd hier mal Licht ins dunkeln bringen.
1. Du darfst Sie dir Anbauen!!
2. Du darfst sie auf Straßen mit STVO nur benutzen wenn der Motor aus ist!!!
3.Auf privatgelände(über all da wo nicht STVO) gilt darfst du die nartürlich auch beim Fahren benutzen!

Selbst der Anbau ist nicht zugelassen. Und wenn es so wäre, müsste man sie ja theoretisch vom TÜV abnehmen lassen, dass diese auch fachgerecht angebracht wurden und nicht nach 1000Km abfallen und den Verkehr gefährden.

Wenn du sowas behauptest, dann beleg es doch mit einem Paragraphen (es gibt genug Gesetze auch online zur StVO).
Oder irren sich etwa alle Leute die hier gepostet haben und zudem alle online Shops, die die Dinger verkaufen, wo bei jedem dabei steht "Nicht im Bereich der StVO zugelassen"?

ja na klar ist es nicht bei der StVO zugelassen hab ich doch gesagt.DU darfst im bereich der StVO nicht fahren.Ruf doch einfach beim Tüv an!!!!!!!!!!!!!!!!!

Re: Hallo

Zitat:

Original geschrieben von Coldblood18


Hi,
1. Du darfst Sie dir Anbauen!!

Ich meine man darf Sie auch nicht anbauen, auch wenn man sie nicht an hat.

Deine Antwort
Ähnliche Themen