Unterbodenbeleuchtung
Hi Leute,
ich bin neu hier und hab da mal ne Frage. Ich weiß nicht, ob es das Thema schonmal gab, wenn ja, tuts mir leid 😉
Ich wollte mir die Tage eine Unterbodenbeleuchtung (Blau) zulegen und wollte mal frage, wie die genau drunter gebaut wird und wie genau die angeschlossen wird.
Bei Atu gibts ein Set für 60 € mit Fernbedienung. Was haltet Ihr davon??
Wäre cool, wenn ihr mir helfen könntet 😉
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Kev90
Man muss nur ein bisschen sein Gehirn einschalten
Fängt beim Kauf an! An einem (auch DEINEM) Auto dürfen nur geprüfte Beleuchtungsmittel verbaut werden. Sprich deine Kirmeslampen müssen zwingend ein E-Zeichen haben. Anhand diesem ist dann auch deren Funktion bestimmbar. Heisst, ein Prüfer sieht sofort ob es sich um eine NSL oder ein Rücklicht handelt.
Hintergrund: ALLE am Fz. verbauten Lampen müssen funktionieren und einem Zweck entsprechen. "Show" ist kein Zweck für den öffentlichen Verkehrsraum.
Warum geprüfte Lampen? Wichtig ist z.B. das Splitterverhalten. Werden durch das Beschädigen am Einbauort und durch die Benutzung im öffentlichen Verkehrsraum Gefahren verursacht? Könnte das Risiko vermieden werden...? Die Fragen stellen sich aber nicht, da diese Art von Beleuchtung keinen Zweck für den öffentlichen Verkehrsraum erfüllt.
Abhilfe? Klar! Stecksystem und die Dinger vor Ort "anbringen". Dabei ausserhalb vom öffentlichen Verkehrsraum bleiben.
Dabei meine pesönliche Frage...
Zu was? Ich sitz im Auto um zur Arbeit zu fahren. Ggf. auch für Freizeitzwecke (der Weg ist das Ziel). Aber ich kann mich nicht erinnern, auch nur 5min neben meinem Auto zu stehn um irgendwo "Show" zu machen.
44 Antworten
Eben. Kommt er ein eine Verkehrskontrolle und werden dann illegale Anbauten am Fahrzeug entdeckt, gibt es Streß.
Ich muss zu geben einmal wurde ich schon wegen der Innenraumbeleuchtung angehalten. Man beließ es aber bei einer Mündlichenverwahrnung. Ok, das ist jetzt nicht ganz richtig: Die haben mich wegen den Nebelscheinwerfern angehalten und sind dann durch meine Kopstützen-LED's darauf aufmerksam geworden.
BassSuchti: Guck dochmal das Video von mir an (Link steht unter meinen Text) und sag mir, was du dazu meinst 🙂 (also verboten oder nicht :P )
Naja das Video hat ne relativ schlechte Quali, aber die Kopfstützen auf jeden Fall nicht zulässig und die Fußraum so auch nicht, die muss entweder weiter hinter gesetzt werden oder gedimmt werden.
MfG Dark-Angel712
Zitat:
Original geschrieben von Kev90
1.Zitat:
das geilste ist das video vom ts, der ist schon zu blöde eine fußraum beleuchtung blenfrei anzu bringen.
absoluter mc-doof und atu tuner
Ich habe viel rumprobiert und das war die einzige Möglichkeit den Lampe anzubringen.2.
sondern um das sichere befestigen unterm Auto) so eine Diskussion auslöse.
Splittern kann die Beleuchtung auf keinen Fall, weil das Flexible-Kundstofröhren sind. Also wie. z.B. ein Lichterschlauch!3.
Ich finde es ja sogar affig, dass meine blaue Tachobleuchtung strängstens verboten ist (habe ich mir mal gegoogelt). Und das obwohl alle Polzeiwagen, bzw. die meisten VW's von serie blaue Tachobeleuchtung haben.
1.
du hast es nicht wirklich probiert siehe bild, es wurde nicht gebohrt. so auch zuläßig, bei dir nicht zuläßig da es blendet.
2.
sobald es -20°C hat splittert auch ein schlauch, oder wird beim aufsetzen abgerissen. wie gesagt nicht zuläßig.
3.
blaue beleuchtung der amaturen und tacho ist zuläßig. sie müßen blendfrei und gut lesbar sein. siehe bild
4.
fang jetzt mal wirklich das denken an
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Ja das stimmt. Die Quali ist echt Mist. Die Kamera (Handy) war trotz 5 MP nicht die Beste.
Das was ich wissen wollte, wurde mir gesagt und ich bedanke mich trotz aller Kretik für die ganzen Antworten. Muss sagen: TOP FORUM hier....in anderen musste erstmal 2 tage warten biste mal ne Antwort kriegst 😁
So haut rein
Mach einen "Vorhang" vor die Fussraumbeleuchtung, damit die Lichtkante max. bis Sitzfläche geht.
Zitat:
Original geschrieben von BassSuchti
Deine BE erlischt, sobald du ein nicht serienmäßiges Leuchtmittel so einbaust, dass es andere Fahrer irretieren könnte.Wenn deine Fußraumlichter so hell sind, dass sie den Innenraum ausleuchten und dies von außen sichtbar ist, dann ist es nicht erlaubt.
Leuchten sie aber tatsächlich nur den Fußraum aus, dann besteht keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer.
Das kannst du ganz einfach selbst testen. Schalt deine Fußraumlichter ein, verlasse das Auto und guck selbst, was du trotz Dunkelheit alles im Auto erkennen kannst. Siehst du nichts, ist es okay ...
Also, mal was auch etwas fachmännischer sicht.
blaue innenbeleuchtung ist nicht zu beanstanden. voraussetzung ist, dass diese nicht nach aussen wirkt. das dürfte bei den kopfstützen led`s nicht der fall sein, somit sind diese unzulässig. ob die fußraumbeleuchtung nach aussen wirkt kann ich schwer beurteilen. aber auf dem bild sieht das schon sehr hell aus. wenns nach aussen wirkt, unzulässig.
ob die BE erlischt ist auslegungssache. denn die BE erlischt nur in 3 Fällen :
Zitat:
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
der komplette § 19 StVZO ist hier nachzulesen
im kronkreten fall würde nur die nummer 2. denkbar für eine erlöschung der BE sein. wird durchaus auch von der polizei so bewertet. wie das im streitfall ein richter sieht, kann ich nicht sagen.
in jedem fall würde das fz vor ort nicht stillgelegt werden, wenn keine weiteren mängel dazu kommen.
gruß thommy
Zitat:
Original geschrieben von ThommyMbln
in jedem fall würde das fz vor ort nicht stillgelegt werden, wenn keine weiteren mängel dazu kommen.
die polizei kann aber sehrwohl die weiterfahrt mit sofortiger wirkung untersagen und das fz mittels abschlepper (den NICHT der adac bezahlt) aus dem öffentlichen verkehrsraum entfernen lassen und einem gutachter zuführen!
Zitat:
Original geschrieben von Kev90
...BassSuchti: Guck dochmal das Video von mir an (Link steht unter meinen Text) und sag mir, was du dazu meinst 🙂 (also verboten oder nicht :P )
Hab ich gemacht ... sogar kommentiert, wenn auch nicht ganz so, wie du es dir vielleicht gewünscht hast ...
Schau dir meine Videos an, da haste mehr von 😁
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
die polizei kann aber sehrwohl die weiterfahrt mit sofortiger wirkung untersagen und das fz mittels abschlepper (den NICHT der adac bezahlt) aus dem öffentlichen verkehrsraum entfernen lassen und einem gutachter zuführen!Zitat:
Original geschrieben von ThommyMbln
in jedem fall würde das fz vor ort nicht stillgelegt werden, wenn keine weiteren mängel dazu kommen.
Das wäre eine sicherstellung. dies wird gemacht, wenn weitere mängel (bzw der verdacht weiterer mängel) vorliegen, die am ort NICHT beweissicher festgestellt werden können (bzw wenn ein haufen von mängeln, wie z.b. fahrwerksänderungen, luftfilter, lenkrad, auspuff, getönte scheiben usw zusammenkommen) oder wenn der angehaltene die festgestellten mängel anzweifelt.
in diesen fällen wird sehr wohl das fz sichergestellt und einem gutachter vorgestellt.
eine weiterfahrt kann (!!!!!) verboten werden. allerdings ist das überprüfen im anschluss sehr schwierig, denn kein polizist stellt sich ewig neben das fahrzeug. und bei einer späteren kontrolle wo das auto weg ist, liegt die beweislast, dass tatsächlich gefahren wurde, bei der polizei. der angehaltene wird natürlich immer behaupten, das fz abgeschleppt zu haben.
BassSuchti:
Das Video nehme ich raus und drehe ein neues mit besser Quali und so. Habe die Lampe im Fußraum jetzt so verbaut, dass man sie nicht mehr sieht! Ein neues Video folgt aber erst, wenn die Unterbodenbeleuchtung drunter ist und der böse Blick verbaut ist.
Ja ich schaue mir deine mal und werde kommentieren 😉
Aber mach dann bitte keinen neuen Thread auf, nur weil dein rollender Weihnachtsbaum dann noch mehr leuchtet ...
Wenn du unbedingt einen Thread nutzen musst, nutz diesen hier ... 😉
Sollte dieser Thread bis dahin geschlossen sein, ist es sehr leichtsinnig einen neuen Thread dieser Art zu öffnen 😉
Nur so als freundlich gemeinter Hinweis
Wieso sollte ich einen neuen öffnen? Das macht man doch nur, wenn man Fragen hat und nicht um was mitzuteilen.
Denke mal, dass das hier jetzt auch geschlossen werden kann. Es besteht kein Gesprächsbedarf mehr 😉
Zitat:
Original geschrieben von Kev90
Ein neues Video folgt aber erst, wenn die Unterbodenbeleuchtung drunter ist und der böse Blick verbaut ist.
Dann müßtest du aber hierfür einen neuen Thread eröffnen. Da ist es wohl sinnvoller, diesen hier offen zu halten.
Zitat:
Original geschrieben von Kev90
Naja egal......Admin: Bitte schließen!!!!
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