ForumAstra F
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Opel
  5. Astra, Cascada & Kadett
  6. Astra F
  7. gesetzesänderung: unterbodenbeleuchtung bald erlaubt...?!?!

gesetzesänderung: unterbodenbeleuchtung bald erlaubt...?!?!

Themenstarteram 20. März 2007 um 14:31

moin,

nich das ihr denkt das ich hier fragen möchte ob das erlaubt ist, dass weiß ich selbst das es das nich ist... aber es soll eine gesetzesänderung kommen, in der die ubb und auch wohl buntes innenlicht in "allen" formen erlaubt werden soll...

das ist jetzt wirklich kein scherz... mir hat´s nen kumpel erzählt, dessen vater ist polizist und er hat so ´nen info brief bekommen indem die ganzen änderungen im gesetzestext stehen und er meinte das das auto nich mehr still gelegt werden kann wegen ubb... trotzdem is das gesetz noch nich durch, aber er meinte auch das es zu 100% kommen wird... nun meine frage, habt ihr schon was davon gehört, gelesen, etc. ...? kann das evtl. auch jemand belegen oder (mit quelle) widerlegen...?

Ähnliche Themen
34 Antworten

Mal die Umkehrfrage:

Wieso sollte es überhaupt jemals erlaubt werden ?

Wer (außer die Hersteller von UBBs und so Zeugs) sollte ein begründetes Interesse an so einer Regelung haben ?

Wer würde die Verantwortung auf sich nehmen, wenn andere Verkehrsteilnehmer durch Jahrmarkbudenbeleuchtung zu Schaden kommen ?

Wenn sie DAS legalisieren, dann will ich in meine Schwalbe eine 125 ccm Garnitur :rolleyes:

Wenn bei der Polizei Infobriefe rumgehen, hat das für uns Gemeinvolk auf vier Rädern ja noch lange nix zu sagen.

Darüber hinaus sieht UBB besch***en aus und ist einfach nur peinlich, schon alleine deswegen gehört es verboten und das ist auch gut so.

cheerio

Themenstarteram 20. März 2007 um 17:29

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän

Mal die Umkehrfrage:

Wieso sollte es überhaupt jemals erlaubt werden ?

Wer (außer die Hersteller von UBBs und so Zeugs) sollte ein begründetes Interesse an so einer Regelung haben ?

Wer würde die Verantwortung auf sich nehmen, wenn andere Verkehrsteilnehmer durch Jahrmarkbudenbeleuchtung zu Schaden kommen ?

vllt. sind tuningsfreaks oder sonstige keute daran interessiert...? is ja in amerika auch legal, weiß kann man nich damit vergleichen, aber kann ja sein das man festgestellt hat das es nich so schlimm is...

wenn´s nach ablenkung geht dann müsste man ja sogar einige autos verbieten... :rolleyes: werd von nem lambo bestimmt mehr abgelenkt als von ner ubb nach einiger zeit...

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän

Wenn bei der Polizei Infobriefe rumgehen, hat das für uns Gemeinvolk auf vier Rädern ja noch lange nix zu sagen.

das hat natürlich direkt was mit uns zu tun... was meinst du welche autos die still legen...? von marsmännchen...? nee, bestimmt die autos des gemeinvolks auf vier rädern...

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän

Darüber hinaus sieht UBB besch***en aus und ist einfach nur peinlich, schon alleine deswegen gehört es verboten und das ist auch gut so.

das is ja wohl sowas von subjektiv... kann sich doch jeder selbst seine meinung bilden... und das ist auch gut so... :rolleyes:

würde mich freuen wenn vllt. noch ein user sachlich darauf antworten könnte...

1.)Wenn Du ein flammender Verehrer dieses Unfugs bist, ist es nicht mein Problem, wenn Dir meine Meinung (die sicherlich Viele mit mir teilen werden) nicht paßt.

2.) Habe ich nichts gegen Fahrzeugveredelung. Die Betonung liegt aber auf Veredelung und nicht eBay-Tuning.

3.) Hat ein Lambo bestimmt kein blaues Licht vom Werk aus, welches in Konflikt mit den Signalleuchten von Polizei und BOS stünde, oder ?

Schon alleine deswegen wird Beleuchtung niemals in allen Farben erlaubt sein.

Daß man Fahrzeuge wegen UBB nicht stillegt, kann schon sein. Aber raus muß der Kram sowieso, wenn man damit erwischt wird.

Aber wahrscheinlich bin ich zu alt für den Mist.

cheerio

Moin,

Ich würde eher davon ausgehen, das dein Bekannter die Sache falsch verstanden hat.

Was richtig ist, das Zulassungsrecht wird in der näheren Zukunft geändert, deshalb wird auch der Bussgeldkatalog entsprechend abgewandelt werden müssen.

Was NEU ist, ist das beim Anbau eines Teiles ohne ABE, nicht automatisch auch die BE des Fahrzeuges erlischt. Es wird für die Polizei also schwerer ein Fahrzeug im Zweifel mal stillzulegen. Deshalb sind diese Bauteile aber noch lange nicht ERLAUBT. Denn eine Mängelkarte und eine Strafe wird es trotzdem geben.

Denn Frage ... wenn UBB ausdrücklich seit 2004 untersagt sind ... warum sollte man sie 3 Jahre später wieder erlauben ?! *Fg*

Ich denke allerdings das ich den oben genannten Sachverhalt nicht 100%ig in seiner Gesamtheit widergegeben habe.

MFG Kester

am 22. März 2007 um 9:23

Unterboden-Beleuchtung

 

Fahrzeug-Beleuchtungseinrichtungen müssen vom Gesetzgeber genehmigt sein. Dies geschieht zBsp. durch ein Lichttechnisches Institut /UNI/Hochschuleinrichtung/Teilelieferant/TÜV usw.. Falls positiv wird eine Typprüfnummer vergeben, die dann an dem Aggregat angebracht wird. Entweder Aufkleber oder in die jeweilige Werkzeugform integriert. In den meisten Fällen ist heute jedoch eine EU-Genehmigung erforderlich. Nach meinen Infos ist eine Unterbau-Beleuchtung heutzutage noch nicht gesetzlich genehmigt.

mfG Joe

Zitat:

Wer würde die Verantwortung auf sich nehmen, wenn andere Verkehrsteilnehmer durch Jahrmarkbudenbeleuchtung zu Schaden kommen ?

Dann sollten kurze Röcke und tiefe Ausschnitte ebenfalls verboten werden! ;)

 

Zitat:

welches in Konflikt mit den Signalleuchten von Polizei und BOS stünde

Aber solange die nur mit Blaulicht fahren bedeutet das "Achtung" und solange die das Horn nicht ziehen hat das blaulicht "fast" keine weitere bedeutung!

Was soll dieser ganze Quatsch mit den Signalleuchten u.co.

Außerdem: wer Blaulicht von Unterbodenbeleuchtung nicht unterscheiden kann, sollte sowieso das Autofahren lieber lassen!

Sorry, aber das musste jetzt gesagt werden.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Skywalker-190

Außerdem: wer Blaulicht von Unterbodenbeleuchtung nicht unterscheiden kann, sollte sowieso das Autofahren lieber lassen!

Sorry, aber das musste jetzt gesagt werden.

Gruß

Können anscheinend Manche nicht unterscheiden, sonst würde ja kein Terz darum gemacht werden.

Über die Sonder- und Wegerechte bei Fahrt mit Blaulicht/Horn gibts genug Threads, aber blaues mal drangebautes Fahrzeuglicht ist nun mal einem Verwechslungsrisiko unterworfen. Ob man das als Quatsch ansieht oder nicht, ist vollkommen irrelevant.

cheerio

Moin,

Der Gesetzgeber geht eben davon aus ... das der dümmste anzunehmende Fahrer im Auto sitzt.

Und nicht IMMER sind die Sichtverhältnisse so gut, das man es wirklich unterscheiden kann. Beispiel, In der Stadt ... starker Regen und dann eine nicht einsehbare Strasse. Du hast grün, siehst blaues Licht von rechts schimmern ... trittst auf die Bremse und hast einen hinten drauf. Wäre es die Polizei ... wäre der hinter dir befindliche der Schuldige gewesen. Mit der UBB bist du der Schuldige, es sei denn du erwischt den Fahrer mit der UBB, was nach einem Unfall so gut wie ausgeschlossen ist.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Moin,

Der Gesetzgeber geht eben davon aus ... das der dümmste anzunehmende Fahrer im Auto sitzt.

MFG Kester

...und der läßt seinen Unterboden blau leuchten? :D

Zitat:

Du hast grün, siehst blaues Licht von rechts schimmern ... trittst auf die Bremse und hast einen hinten drauf.Wäre es die Polizei ... wäre der hinter dir befindliche der Schuldige gewesen.

Ähm da währen wir wieder bei dem Satz!

Zitat:

Der Gesetzgeber geht eben davon aus ... das der dümmste anzunehmende Fahrer im Auto sitzt.

Damit dementierst du deine eigene Aussage :)

Wer bei ein bisschen Blaulicht gleich in die Eisen geht ist dumm! Blaulicht bedeutet nicht dass man sein Hirn abschalten und sofort stehen bleiben muss!

Außerdem ist der hintermann auch dann schuld, wenn es die Polizei oder sonstwas gewesen war.

Wenn man über Rot fährt, und geblitzt wird ist es schwer ungestraft davon zu kommen, wenn das Martinshorn nicht an war!

Wenn Blaulicht und Horn zu hören/sehen ist. Dann muss man umbedingt Platz machen. Selbst dann auch nur mit Vorsicht! Und nicht einfach in die Eisen gehen. Lernt man sogar in der Fahrschule. Aber ich schätze viele haben bei dem Thema gepennt oder es einfach vergessen, wie man sich, wann zu verhalten hat.

Aber wie där kapitän bereits erwähnt hat gibt es dazu bereits unzählige Disskussionen.

Themenstarteram 23. März 2007 um 17:48

joar... thema is nen bisschen abgedriftet, aber freut mich das nen bisschen diskutiert wird...

hat aber nich zufällig jemand ne aktuelle aussage/quelle die das bestätigt/widerlegt...?

Re: gesetzesänderung: unterbodenbeleuchtung bald erlaubt...?!?!

 

Zitat:

Original geschrieben von AstraFahrer86

in der die ubb und auch wohl buntes innenlicht in "allen" formen erlaubt werden soll...

????

hä?

eine ubb als INNEN-beleuchtung?

Zitat:

Original geschrieben von AstraFahrer86

wohl buntes innenlicht in "allen" formen erlaubt werden soll...

"buntes innenlicht" ist schon IMMER legal,

sofern es kein licht nach außen emitiert, und daurch nicht künstlich aufmerksamkeit auf dein fz gezogen wird......

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Was NEU ist, ist das beim Anbau eines Teiles ohne ABE, nicht automatisch auch die BE des Fahrzeuges erlischt.

die be erlischt trotzdem,

was die änderung der fzv mitbringt, ist, das im gegensatz zu früher nicht auch automatisch die zulassung des fz miterlischt (betriebserlaubniss und zulassung sind zwei paar schuh!)

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

deshalb wird auch der Bussgeldkatalog entsprechend abgewandelt werden müssen.

des bußgeldkatalog ist bereits abgewandelt!

früher gab es als strafe für ein erlöschen der be:

-50€ strafe für den halter

-3punkte für den halter

-b-verstoß für den halter

-50€ strafe für den fahrer

-3 punkte für den fahrer

-a-verstoß für den fahrer

dadurch das nicht automatisch die zulassung beeinträchtigt wird, gibt es jetzt als strafe nur noch:

-50€ strafe für den fahrer

-3 punkte für den fahrer

-a-verstoß für den fahrer

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Es wird für die Polizei also schwerer ein Fahrzeug im Zweifel mal stillzulegen.

jein!

die können das auto immernoch genauso wie früher bei solchen verstößen ohne mit der wimper zu zucken auffn abschlepper ziehen.

Zitat:

Original geschrieben von Joe MILLER

Nach meinen Infos ist eine Unterbau-Beleuchtung heutzutage noch nicht gesetzlich genehmigt.

richtig!

ergibt sich aus dem §49a StVZO

(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.

Themenstarteram 24. März 2007 um 17:55

Re: Re: gesetzesänderung: unterbodenbeleuchtung bald erlaubt...?!?!

 

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

????

hä?

eine ubb als INNEN-beleuchtung?

wer lesen kann ist klar im vorteil... ;) da steht AUCH...

Zitat:

Original geschrieben von Skywalker-190

Außerdem: wer Blaulicht von Unterbodenbeleuchtung nicht unterscheiden kann, sollte sowieso das Autofahren lieber lassen!

Am Verkehr nehmen aber nicht nur Autofahrer teil, sondern auch Radfahrer, Fußgänger, Rollstuhlfahrer etc. ...

Auch auf deren Belange muß bei der Auslegung der Vorschriften Rücksicht genommen werden.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Opel
  5. Astra, Cascada & Kadett
  6. Astra F
  7. gesetzesänderung: unterbodenbeleuchtung bald erlaubt...?!?!