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Unterbodenbeleuchtung - Anbau & Verkabeln

Themenstarteram 6. Juli 2005 um 8:16

Ist das Anbringen und Verkabeln von Unterbodenbeleuchtung schwierig.

Mit der Elektronik bin ich nämlich lieber vorsichtig.

Möchte mir gern sowas holen und weiß nicht, wie und wo entlang alles legen.

Bei A.T.U. Online-Shop gibt's welche für 60,- EURO. Was sagt ihr dazu?

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23 Antworten

Du weißt schon das dann deine Betriebserlaubnis erlischt??

am 6. Juli 2005 um 10:03

Mit einem kleinem Trick nicht.

Als Zustiegsbeleuchtung ist es gestattet. Allerdings dürfen die Leuchten dann nur angehen wenn eine Tür geöffnet wird.

ein Bekannter von mir hat die Röhren mit dem Plastikschweller am Honda verschraubt... hat sogar (angeblich) seine neue Plakette mit dem Gedöns unterm Auto bekommen...

am 6. Juli 2005 um 10:13

Es sind ja auch nur 3 Bedingungen zu erfüllen bei den Leuchten. Sachgerechter Einbau, E-Prüfzeichen, und nur über Türkontakte ein/aus- schaltbar und schon kann kein TüV mehr meckern.

[EDIT] Obwohl ich glaube das es bestimmt Tüver gibt die die Plakette ablehnen[/EDIT]

am 6. Juli 2005 um 11:23

So ein quatsch. Ob Trkontakt hin oder her.

Die Tollen Tricks die ihr meint bringen alle nichts.

 

Der Kram ist im Straßen verkehr einfach nicht zugelassen!

 

SEHT ES ENDLICH EIN !!!!

 

Es mag zwar Prüfer geben die sowas eintragen, jedoch ist die eintragung ungültig und gibt keine art von sicherheit in einer Verkehrskontrolle!

Bingo, es gibt keine zulässige UBB.

Zitat von www.dekra.de

Zitat:

Hinweis zur Unterboden- bzw. Unterflurbeleuchtung

In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:

* die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs

* die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren

* bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können

* das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

am 6. Juli 2005 um 11:39

die dinger dürfen nochniemal zu schowzwecken dienen,auch im standt gibt es ordentlich ärger von der streckenkontrolle.

Es gibt keine möglichkeit auf legalen weg diese röhren einzutragen oder ähnliches,sind einfach nicht erlaubt.

Zitat:

Original geschrieben von mhcarhifi

E-Prüfzeichen

Es gibt keine einzige Unterbodenbeleuchtung auf dem Markt, für die das KBA eine Bauartzulassung (E-Prüfzeichen) erteilt hat.

am 7. Juli 2005 um 8:08

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Es gibt keine einzige Unterbodenbeleuchtung auf dem Markt, für die das KBA eine Bauartzulassung (E-Prüfzeichen) erteilt hat.

Und warum diskutiert man hier dann so lange das das alles nicht erlaubt ist???

Der Bericht von DEkra.de bezieht sich mal wieder auf fahrendes Fahrzeug.

Als Einstiegsbeleuchtung könntest du dir auch nen 1000W Halogenstrahler aufs Dach knallen. Vorrausgesetzt er hat nen E-Prüfzeichen und lässt sich nur über die Tür einschalten.

Themenstarteram 7. Juli 2005 um 8:21

Also heißt das, Unterboden NEIN, Einstiegsbeleuchtung ist erlaubt? Oder wie?

am 7. Juli 2005 um 8:42

Man so ne diskususion knall die Beleuchtung dran und bleb mal 5 min vor einem Revier der Rennleitung stehen dann weißte obs erlaubt oder ncith erlaubt war!

einstiegsbeleuchtung aber auch nur in weiß und auch nur so dass andere teilnehmer nicht geblendet, irritiert oder abgelenkt werden können. ist doch sehr aufwändig würd ich sagen. am besten du fährst mal beim tüv vorbei und fragst. ubb ist aber definitiv unter KEINEN UMSTÄNDEN erlaubt!

 

(und ganz ehrlich, das ist auch gut so. find ausserdem dass das arg affig ausschaut, hat sowas von baumarkttuning)

am 7. Juli 2005 um 13:29

Oder eben mal kurz nach england rüberschippern, die dinger dort eintragen lassen un fertig

Zitat:

Original geschrieben von Hardy1986

Oder eben mal kurz nach england rüberschippern, die dinger dort eintragen lassen un fertig

dann musste das Auto aber auch dort zulassen...

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