Unterbodenbeleuchtung
jo das es illegeal ist damit zu fahren is mir klar !
Meine frage jetzt darf man das auch überhaupt nicht verbaut haben zb zu showzwecken
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Sony-Tigra
also wenn man einen beim tüv kenn kann alles gehen.
sry!
aber mit dieser aussage hast du dich gerade selbst disqualifiziert! 🙄
75 Antworten
die ubb ist weder vorgeschrieben noch erlaubt....und deswegen ist sie halt verboten...schlichtweg weil sie keinen sinn erfüllt außer für ablenkung (die ihrerseits wieder zu unfällen führen kann) zu sorgen....
die haftpflicht zahlt in jedme fall den schaden des gegners, allerdings kann sie bis zur regresssumme (5. bzw. 10.tsd.€) den betrag von dir zurückfordern, die kasko ist gänzlich von ihrer leistungspflicht befreit...
und ja, du kannst deinen fs verlieren.....
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
die ubb ist weder vorgeschrieben noch erlaubt....und deswegen ist sie halt verboten...schlichtweg weil sie keinen sinn erfüllt außer für ablenkung (die ihrerseits wieder zu unfällen führen kann) zu sorgen....
den sinn hat es ja das es gut aus sieht und cromfelgen oder andere tuningteil sind den ja genau so sinnlos 😁 ?
Was sieht denn daran gut aus? Das ist Kindergartenmist und jeder, der damit im Strassenverkehr rumgurkt, gehört aus Selbigem gezogen.....
Illegal ist es weil du das Erscheinungsbild des Autos veränderst.
Bei einem Unfall würde die Versicherung sicher streiken, egal ob du die Lampen an hattest oder nicht, ich meine ist ja denen ihr geld was sie sparen. 😉
Und wenn dich die Polizei damit anhält wirst du nicht gleich deinen Führerschein verlieren, aber minimum ist sicher ein Mängelschein und eine Vorfahrt bei der Polizei damit sie kontrollieren können ob du es auch wieder abmontiert hast.
Wirst du aber zum Wiederholungstäter, dann steht es schlecht um deinen Schein.
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Und Punkte gibt es oben drauf!
Pro Lampe 1 + 50 Euronen + Mängelschein.
War auch mal jung und unvernünftig!
Und mit dem Geld für die UBB und für die Strafe kann man besseres am Auto verbauen bzw. verbessern.
Kann euch sagen ist nicht LUSTIG wenn sie dich damit verwischen!
Zitat:
Original geschrieben von BennY1992
den sinn hat es ja das es gut aus sieht und cromfelgen oder andere tuningteil sind den ja genau so sinnlos 😁 ?Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
die ubb ist weder vorgeschrieben noch erlaubt....und deswegen ist sie halt verboten...schlichtweg weil sie keinen sinn erfüllt außer für ablenkung (die ihrerseits wieder zu unfällen führen kann) zu sorgen....
Ob andere Tuningteile genauso sinnlos sind liegt im Auge des Betrachters. Fakt ist, dass die UBB, wie hier schon mehrfach beschrieben, gegen die StVZO verstößt und das Erscheinungsbild des Fz nicht unwesentlich verändert.
Mfg
und wie sieht es mit kleinen neon röhrern in den kühlergrillen aus, sind die auch verboten, sieht auch edel aus? und wie ist es mit kleinen led lampen auf der motorhaube verteilt zu einem muster oder sonst was, ist das auch verboten? den ich würde gern solche led lichterchen als böse augenbrauen bei dem neue scirocco eventuell verzieren 🙂 natürlich erst aufm pc begut achten 😉 was meint ihr, kriegt man dafür ne genehmigung?
Vergiss es, alles verboten. Und zu recht.....denn EDEL sieht das garantiert nicht aus. Aber wenn Du '92 geboren bist: Mit 17 hat man noch (ziemlich abstruse) Träume... 😁
Zitat:
Original geschrieben von BennY1992
und wie sieht es mit kleinen neon röhrern in den kühlergrillen aus, sind die auch verboten, sieht auch edel aus? und wie ist es mit kleinen led lampen auf der motorhaube verteilt zu einem muster oder sonst was, ist das auch verboten? den ich würde gern solche led lichterchen als böse augenbrauen bei dem neue scirocco eventuell verzieren 🙂 natürlich erst aufm pc begut achten 😉 was meint ihr, kriegt man dafür ne genehmigung?
Da wird nicht viel gehen mit ner Eintragung.
Mfg
schade den audi will dem neuen a3 (ca. 2012)wohl möglich auch solche led sozusagen als augenbrauen über die scheinwerfer verzieren, natürlich noch intriegriert und damit mein ich nicht das audi a3 facelift, das hat auch solche augenbrauen, aber sieht nicht so dolle da aus -.- naja
Zitat:
Original geschrieben von BennY1992
sieht auch edel aus?
ist das "?" ironisch gemeint?
ALLES was NICHT vorgeschrieben und NICHT in der stvzo aufgeführt ist, ist VERBOTEN.......und deshalb gibt es dafür auch KEINE genehmigung.....
Zitat:
Original geschrieben von BennY1992
und wie sieht es mit kleinen neon röhrern in den kühlergrillen aus, sind die auch verboten, sieht auch edel aus? und wie ist es mit kleinen led lampen auf der motorhaube verteilt zu einem muster oder sonst was, ist das auch verboten? den ich würde gern solche led lichterchen als böse augenbrauen bei dem neue scirocco eventuell verzieren 🙂 natürlich erst aufm pc begut achten 😉 was meint ihr, kriegt man dafür ne genehmigung?
Keine der aufgeführten Fahrzeugaußenbeleuchtungen dient der Fahrzeugsicherheit. Daher wird es dafür
ausnahmslos keine Genehmigungengeben.
Und obs wirklich hübsch aussieht, darüber lässt sich lange und ausgiebig streiten.
Aber Sachen wie
• beleuchtete Düsen
• beleuchtete Antenne
sind einfach verboten, schon allein weil es verboten ist andere Farben als Weis, Gelb und Rot zu benutzen.
Blau ist ja eine beliebte Farbe bei Tunern. Und den Grill blau beleuchten zB, ja, ich glaube damit hat die Polizei ein Problem. 😉
Das maximale was von Zusatzeinrichtungen erlaubt ist, sind diese Seitenmarkierungsleuchten.
Diese darf man sich ans Auto pappen, aber auch nur an einer vorgeschriebenen Position, und hübsch finde ich das auch nicht, aber jeden seim Geschmack.
Zitat:
Original geschrieben von SilentBlood666
Das maximale was von Zusatzeinrichtungen erlaubt ist, sind diese Seitenmarkierungsleuchten.
Diese dürfen dann aber auch nur gelb leuchten und nicht blau.