unterbodenbeleuchtung

VW Golf 4 (1J)

Hallo,

ist unterbodenbeleuchtung erlaubt wenn man es zwar auf der straße angeschlossen hat, aber nicht benutzt?

61 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von NitroRuleZ


Dann haste aber nette männchen erwischt weil normalerweise ist das eine zusätzliche beleuchtung am fahrzeug und gibt 3 punkte

Erlaub ist sie bzw nur nicht verboten da hat auch nochmal einer in der nov wob glab nachgefragt und da meinten die auch fest am fahrzeug angebracht dass es niemanden gefährdet und nicht vom innenraum zu betätigen

Dann wären meine ganzen Kaltlichtkathoden auch verboten, sind sie aber nicht, komm damit problemlos durch den Tüv und jede kontrolle. Die müssen auf Türkontakt geschaltet sein, dürfen also nur dann angehen wenn man ins Auto rein geht oder aussteigt, soweit meine Info von meinem Dad (ist bei der Rennleitung). Eine zusätzliche Beleuchtung wäre nach meiner Auffassung jene Beleuchtung, die während der fahrt aktivierbar ist.

Zitat:

Original geschrieben von danjan


hehe😁 das ist gut möglich

gut möglich?

hier gabs schonmal einen, mir fällt der name nicht mehr ein, dessen R32 abgebrannt ist.

ich glaub er geistert hier noch rum.

Zitat:

Original geschrieben von kamikaze schumi


Dann wären meine ganzen Kaltlichtkathoden auch verboten, sind sie aber nicht, komm damit problemlos durch den Tüv und jede kontrolle. Die müssen auf Türkontakt geschaltet sein, dürfen also nur dann angehen wenn man ins Auto rein geht oder aussteigt, soweit meine Info von meinem Dad (ist bei der Rennleitung). Eine zusätzliche Beleuchtung wäre nach meiner Auffassung jene Beleuchtung, die während der fahrt aktivierbar ist.

http://www.ksta.de/html/artikel/1165385193346.shtml

1x durchlesen bitte.

Zitat:

Original geschrieben von Dede13


http://www.ksta.de/html/artikel/1165385193346.shtml

1x durchlesen bitte.

Steht doch exakt das drin was ich sage:

Zitat:

Auf einem Autohof sei der bunte Weihnachtsschmuck erlaubt, auf der Straße müsse das Licht aber ausbleiben. Laut Hella ist das Thema gesetzlich eindeutig geregelt: "Schmuckbeleuchtung, wie Weihnachtsbäumchen an oder in Führerhäusern" werden als nicht zulässig bezeichnet. Tabu seien auch blinkende und umlaufende LED-Namensschilder sowie beleuchtete Firmenzeichen. Unter das Verbot fallen auch beleuchtete Radkästen, Fahrzeugunterseiten und Scheibenwaschdüsen.

Nichts anderes habe ich hier behauptet, und kein Polizist der Welt wird dich anhalten weil du ne Unterbodenbeleuchtung hast die aus ist wenn du fährst.

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hab eigentlich mehr auf die fussraumbeleuchtung anspielen wollen, meine mich zu erinnern, dass du eine hast. die braucht nicht zwangsweise an die türkontakte geschaltet zu werden, laut artikel.

Richtig, man darf sie während der Fahrt an haben, aber so, dass sie dich und andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert, und das ist dann Auslegungssache des Polizists der dich anhält. Das Risiko wäre mir zu hoch, mal ganz abgesehen davon das es mich während der Fahrt nerven würde, also schalt ich lieber alles artig auf den Türkontakt.

noch 5 sinnlose beiträge und ich komme auf 8000 sinnlose beiträge🙄

meine Fussraumbeleuchtung geht nur dann an, wenn ich sie brauche.

Zitat:

Original geschrieben von dinerlo


also darf ich es doch auf der straße anschließen nur nich anmachen?

Ja darfst du.

Selbst eine Eintragung als ZusatzEinstiegsbeleuchtung ist möglich.

Aber es darf niemals während Fahrt angehen.

Wenn du aber im Stand Tür aufmachst darf es gehen.

Sehe auch dazu die Spiegel Einstiegsbeleuchtung.

Ist das ein Kindergarten mit der ganzen Unterbodenbeluchtung...

Zitat:

Original geschrieben von pinkisworld


Ja darfst du.

nein!

Zitat:

Original geschrieben von pinkisworld


Selbst eine Eintragung als ZusatzEinstiegsbeleuchtung ist möglich.

nein!

Zitat:

Original geschrieben von pinkisworld


Aber es darf niemals während Fahrt angehen.

das sowieso nicht!

Zitat:

Original geschrieben von pinkisworld


Wenn du aber im Stand Tür aufmachst darf es gehen.

nein!

Zitat:

Original geschrieben von pinkisworld


Sehe auch dazu die Spiegel Einstiegsbeleuchtung.

das ist auch schonwieder was anderes...

leute, bevor ihr irgendeinen schwachfug postet, der nicht den tatsachen entspricht und sich nicht belegen lässt, informiert euch lieber erstmal vorher oder lassts lieber ganz sein...

eine ubb ist NICHT legal, egal ob über türkontakt geschaltet oder nicht, der bloße funktionsUNfähige anbau der röhren reicht uas um die be des fz erlöschen zu lassen, da rührt daher, dass 1. eine ubb vom prinzip schon her gegen die stvzo verstößt und 2. es keine mit e-zeichen gibt (ja ich weiß von folia-tec gibts welche mit tüv, lediglich sagt der tüv aus, dass die nciht für kleinkinder unter 3jahren wegen verschluckbarer kleinteile geeignet ist).
über die folgen die der einbau einer ubb hinter sich zieht baruch ich glaub ich nicht zu informieren? wird aber ganz leicht ein 4-stelliger € betrag.
zur einstiegsbeleuchtung: die montage der leuchtmittel hat verdeckt zu erfolgen, sodass die röhren 1. nicht einsehbar und 2. währen der fahrt verdeckt sind (also z.b. in der unterseite der tür).
diese "spiegellampen" sind von werk aus zugelassen und in der be des fz verankert, also auch wieder was anders....

nur weil einige bisher damit durchgekommen sind, heißt das nciht gleichsam, dass es legal ist, sondern lediglich, dass sie 1. nur glück hatten und 2. der polizist bzw. der tüv-angestellte unfähig ist nicht mehr, nicht weniger...

desweiteren ist einigen wohl nicht so ganz klar wo die stvzo anfäng und wo sie aufhört zu regeln.....da das innere der fahrerhäuser nicht unter die stvzo (bis auf kontrollelemente und einige andere ausnahmen) fällt, kannste da theoretsich alles anbringen, die 20€ für den weihnachtasbaum, werden übrigends auch strenggenommen fällig, wenn du mit eingeschalteter innenraumbeleuchtung rumfährst (leselampen ausgenommen)..

Zitat:

Original geschrieben von kek67


Aber nur 15 Euro? Dat is mir der Spass wert 😁

 

*Kopfschüttel*

Armes Deutschland !!!

Zitat:

Original geschrieben von 25JUBI GTI


Ist das ein Kindergarten mit der ganzen Unterbodenbeluchtung...

Genau.

Manche merken gar nicht das sie sich damit zum Affen machen.

Zitat:

Original geschrieben von Doms golf


*Kopfschüttel*

Armes Deutschland !!!

bei den 15€ bleibts ja zum glück nicht, sofern ein fähiger polizist das feststellt...dann kommen noch 3punkte, 50€strafe und 25,6€ bearbeitungsgebühr sowie rd. 70€ für ne wiedervorführung dabei....

udn da die meisten der ubb-fraktion noch in der probezeit sind, sind se nochmal extra mit rd. 400€us für ein aufbauseminar dabei, und der papa wird sich auch freuen wenn sein konto ebenfalls um 3punkte (nein, keine paybackpunkte) reicher wird und er auch rd. 75€ als halter belchen darf....

wenn der polizist ganz lustig ist kommen zusätzlich nochmal rd. 700€ für abschlepper und gutachter dabei, wenn der das fz. sicherstellt......

richtig interessant wirds dann bei nem unfall, wenn voll & teilkakso komplett wegfallen und die haftpflicht erst die schäden jenseits von 5000€ übernimmt....

Meine aussage hat sich ja auch die 15€ bezogen dass dies nicht normal ist

Erlaubt sind se schon

des was magirus schreibt ist auch des was ich meinte
3 punkte wenn se an sind

Wozu braucht man überhaupt so einen Riesenschwachsinn??

Muß man Leute vor der örtlichen Dorfdisco beeindrucken?

*Kopfschüttel*

Martin

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