unterbodenbeleuchtung

VW Golf 4 (1J)

Hallo,

ist unterbodenbeleuchtung erlaubt wenn man es zwar auf der straße angeschlossen hat, aber nicht benutzt?

61 Antworten

ganz klares nein 😉

ok 🙂 schade, da es wirklich super gut aussieht 🙁 "heul"

Hatte ich an meinen ersten Golf auch. War alles angeschlossen mir Schalter. TÜV hat nichts gesagt. Aber wie gesagt während der Fahrt darfst du es nicht anschalten. Ist in der StvO nicht erlaubt, aber auf provaten Plätzen und bei Shows schon.

Türlich türlich

Halloo?!??!

Klar ist es erlaubt habe auch ein drin und hatte schon ne diskussion mit freund und helfer

Solange es gewährleistet es dass es während der Fahrt nicht einschaltbar ist, sprich vom innenraum nicht betätigbar ist, ist es ok. Mein STG ist im Motorraum 😁

Aber habe ne FFB wovon die nix wissen hahaha

auf dem foto oben rechts blaues STG

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also darf ich es doch auf der straße anschließen nur nich anmachen?

Zitat:

Original geschrieben von dinerlo


also darf ich es doch auf der straße anschließen

du kannst es ruhig in der garage auch anschließen😁

musst ned auf der straße montieren😁

ähhhhm

dran sein darfs, aber nicht anmachen wenn du fährst oder so!

und ja von inne soll das nicht schalten gehen!

alles klar dann werde ich mir vielleicht so was zulegen und bei MIR zuhause anschliesen. 🙂 danke^^

achso welche hersteller würdet ihr mir empfehlen?

Tüv hat nicht mal was zu meinem Schalter gesagt. Die netten Herren haben mich mal während der fahrt erwischt, dann gab es folgende Auflagen:

1) 15€ Verwahnungsgeld
2) So wie bereits von "kek67" beschrieben. Sie darf am Auto
sein, sie muss bloß außerhalb vom Auto betätigt werden.
D.h. keinen Schalter, sondern z.b. Masse Kabel musst erst
an die Batterie. Musste ich kurz vorzeigen innerhalb von
14 Tagen und damit wr das ganze eeledigt.

Danach kam wieder der Schalter. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von thomas_neo


Tüv hat nicht mal was zu meinem Schalter gesagt. Die netten Herren haben mich mal während der fahrt erwischt, dann gab es folgende Auflagen:

1) 15€ Verwahnungsgeld
2) So wie bereits von "kek67" beschrieben. Sie darf am Auto
sein, sie muss bloß außerhalb vom Auto betätigt werden.
D.h. keinen Schalter, sondern z.b. Masse Kabel musst erst
an die Batterie. Musste ich kurz vorzeigen innerhalb von
14 Tagen und damit wr das ganze eeledigt.

Danach kam wieder der Schalter. 🙂

Es ist ja kein Schalter so egsehen sondern einSTG vom HErsteller und daher war es ok.

Aber nur 15 Euro? Dat is mir der Spass wert 😁

ALSO mein Unterboden kit ist aus LEDS mit Farbwechsel option und Geschwindigkeit und Modus wechsel ob du es anlässt blinken lässt laufen lässt oder der hat sogar so ne erschütterungs sensor option das ja nach geräusch die leds an lässt nicht schlecht 😁

Zitat:

Original geschrieben von Diesel-Wiesl


ganz klares nein 😉

Ganz klares ja! Natürlich darf er es anschließen! Es darf nur nicht leuchten wenn das Fahrzeug benutzt wird, sprich wenn er es auf den Türkontakt schaltet und die Lampen nur beim Ein- und Aussteigen angehen ist das völlig in Ordnung.

Dann haste aber nette männchen erwischt weil normalerweise ist das eine zusätzliche beleuchtung am fahrzeug und gibt 3 punkte

Erlaub ist sie bzw nur nicht verboten da hat auch nochmal einer in der nov wob glab nachgefragt und da meinten die auch fest am fahrzeug angebracht dass es niemanden gefährdet und nicht vom innenraum zu betätigen

Zitat:

Original geschrieben von kek67


Aber nur 15 Euro? Dat is mir der Spass wert 😁
😁

Genau das sag ich mir auch... 🙂

was freu ich mich wieder auf einen thread "menno golf abgebrannt, versicherung will nicht zahlen *heul*" 😁

Zitat:

Original geschrieben von Dede13


was freu ich mich wieder auf einen thread "menno golf abgebrannt, versicherung will nicht zahlen *heul*" 😁

hehe😁 das ist gut möglich

ich frag mich sowieso was das bringen soll?!?
ist doch bloß um einen auf DICK zu machen vor freunden oder so

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