Unterbodenbeleuchtung
Habe gestern meine ubb bekommen in schönem Rot habe auch schon alles eingebaut und auch ich würde mal sagen geeignete Plätze gefunden vorne an den komischen Verstärkungen an den Seiten etwas mehr in der Mitte an den grünen Metall-Rohren (Bremsen?) und hinten an dieser Querstrebe habe erstmal alles mit Kabelstrapse festgemacht aber ich denke mal das ist keine Dauerlösung wenn die mal durch Wind und Wetter poröß werden was könnte ich denn da ansonsten nehmen was auch hält also durch Wasser net poröß wird? Mit den Strapsen sind sie erstmal sehr gut fest gemacht!
37 Antworten
email vom KBA:
Zitat:
KBA
412-203
Br1075Sehr geehrter Herr ....,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Unterbodenlicht ist in den Vorschriften nicht enthalten und somit
unzulässig.Gemäß § 49a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dürfen nur die
vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen
Einrichtungen an Kraftfahrzeugen verwendet werden.Zu Einstiegsleuchten existieren Aussagen des Verordnungsgebers. Diese sind
dann zulässig, wenn sie zur Beleuchtung des Einstiegs und des Fußraumes
dienen und in der Innenverkleichung der Tür angeordnet sind.Ergänzende Bedingungen wurden auch auf einer Sitzung des Fachausschusses für
Kraftfahrzeugwesen (FKT) im Sonderausschuß (SA) Licht ( I/98 vom
21/22.01.1998) empfohlen.
Danach ist die Ausleuchtung des Einstiegs der Innenbeleuchtung zuzuordnen
und derartige Leuchten im Prinzip auch dann zulässig, wenn sie nicht in der
Fahrzeugtür untergebracht sind.So hat das Kraftfahrt-Bundesamt der Firma Hella eine Anbringung der Leuchte
in Verbindung mit einer Schwellerleiste außen am Fahrzeug genehmigt.
Die Einrichtung wurde unter folgenden Bedingungen (Empfehlungen des FKT SA
-Licht) genehmigt:
Es darf kein direktes Licht nach außen hin sichtbar sein (In einem
Abstand von einem Meter darf die Beleuchtungsstarke 0,7 Lux nicht
überschreiten).
Die Leuchte darf nur im Stillstand und nur bei eingeschalteter
Innenbeleuchtung einschaltbar sein.Mit freundlichen Grüßen
Hartmut BruderHartmut.Bruder@kba.de
Telefon: +49 (0)461 316 1521
Telefax: +49 (0)461 316 1741
Was heißt das jetzt?
Die leuchten dürfen nur im Stand und bei geöffneter Tür angehen.
wenn du eine Neonleiste unter die Tür machst.wo sie nur sitzen darf, wenn die direkte Lichtquelle verdeckt ist.
Also musst du die Leuchten hinterm Schweller verdecken dass die Leuchten ansich nicht sichtbar sind.
Darf meine angedachte Fußraumbeleuchtung auch nur dann angehen wenn das Licht im Innenraum leuchtet??? Das würde total scheiße aussehen. :-(
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äähm du kannst doch die innenbeleuchtung abklemmen oder machst dir auch ne röhre rein.
Aber nur angehen wenn die Türaufgeht
und wnen die Tür aufgeht, geht auch die innenbeleuchtung an
Stimmt, habe ich auch gerade dran gedacht.
Fände es richtig geil, wenn der Wagen im Innenraum langsam anfangen würde blau zu glühen, wenn ich die Fernbedienung benutze.
Mit Türkontakt kein Problem, aber wie kann ich das mit der Fernbedienung umsetzen? Eröaubt wäre das bestimmt auch nicht, weil ich dann jederzeit meine glaue Beleuchtung einschalten könnte.
HI!
habe mir jetzt mal alles posts durch gelesen und hab da mal ne frage.
wieso wollt ihr euch die röhren eintragen lassen???
sobald ihr die anmacht verstößt ihr sowieso gegen das gesetzt. egal ob ihr jetzt die eintragen lasst und dann einen versteckten schalter einbaut welcher die röhren auch während dem fahren leuchten lässt oder ob die jetzt leuchten sobald ihr den schalter umlegt egal ob während dem fahren oder im stand.
ich mein was ist gut daran wenn ihr beim tüv so tut als ob es einstiegsleisten seien die nur angehen wenn die tür auf aufgeht und sie eingetragen bekommt und euch dann die polizei mit leuchtenden röhren erwischt???
dran seit ihr doch sowieso in beiden fällen.
da ist die einzigste lösung ein Nachtrennen mit der streife 🙂
Gruß a.deluxe
ok im stand können sie euch nix tun.
aber ich persönlich würde damit auch rumfahren *g*
zwar nicht durch die stadt aber mal schnell zu nem kumpel oder so...