Unterbodenbeleuchtung-->Strafe?
Hab überall im Netz gesucht aber nichts hilfreiches gefunden!
Welche Strafe erwartet mich, wenn einer in Grün unter mein Auto schaut und die Ubb. sieht (ausgeschaltet)??????
Hatte nicht vor, sie wärent der Fahrt einzuschalten (Hab mein Führerschein lieb)!
Ich weiss das es unnütz ist! Aber da ich sie hab, kann ich sie auch gleich drunter bauen 😁
THX
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104 Antworten
MNahlzeit...
also ich habe mich mal vorewigkeiten mit son tüv dussel kurz geschlossen und der sagte wenn die UBB nur angeht wenn die tür auf UND dabei das fahrzeug abgeschlatet ist darf man
die UBB nutzen... als Einstiegsleuchte natürlich...
so weit so gut...
aber ihr scheint alle andere meinung zusein... 😕
@Duke
sag mal wie ist das denn wenn ich blaue innen bleuchtung nutze???
Die lampe beim rückspiegel war glaube ich verboten !?!
und das mit der fussraum belechtung,wie ist das damit???
(gabs da nicht mal ne grenze in welcher höhe die erlaubt sind??? (amaturenbrett oderso)
Mfg Jack W.
du sagst ja selbst "vor ewigkeiten"
ich kann mich erinnern, als ich meinen führerschein bekommen hab, war das gesetzlich noch ne grauzone, was da leuchten darf und wann... heutzutage ist es schlichtweg verboten!
generell gilt: solange kein licht ausm auto rausscheint ist es erlaubt... das ist natürlich auch wieder ne interpretationssache aber naja...
Re: Unterbodenbeleuchtung-->Strafe?
Zitat:
Original geschrieben von logout11
Welche Strafe erwartet mich, wenn einer in Grün unter mein Auto schaut und die Ubb. sieht (ausgeschaltet)??????
-50€ (zzgl. 25,6€ bearbeitungsgebühr)
-3 punkte
-120-220€ abschleppkosten (übernimmt auch der adac nicht)
-220-380€ gutachterkosten
dabei reicht der funktionslose anbau (d.h. die kabel können nicht angeklemmt runterhängen) aus...bei nem unfall wird dich sehr warscheinlich die versicherung rausschmeißen (vielm spaß beim finden einer neuen, die tauschen sich untereinander aus) zusätzlich bekommst du warscheinlich noch ne saftige vertragsstrafe aufgebrummt und darfst die entstandenen kosten des unfalls an die versicherung zurückzahlen (bei personenschaden sind das locker mal mehrere 10tsd. €)..
grundsätzlich ist eine ubb auch nicht eintragbar, sollte der "kumpel" vom tüv sie trotzdem eintragen, ist die eintragung 0,nichtig und du hast in einer kontrolle ein problem....
die amis dürfen die zwar drann haben, ABER sobald sie damit angeschaltet auf den straßen rumfahren, dürfen sie den entsprecheneden regelsatz aussm bußgeldkatalog zahlen...
na ja es gibt ja noch Altanativen...
ZBsp. von Firma Folia tec
http://www.euroline-shop.com/start.html
"Neon Programm" und dann auf
LED SPOT Light UnterbodenKit
Klicken
Mit Tüv Teile Gutachten...
aber nur für weiße Leds 🙁
tja das wäre ne lösung...
das set besteht aus 2x 4 Leds im chromring
was meint ihr???
Zitat:
Original geschrieben von Jack_wailer
was meint ihr???
da greift man sich an kopp...
wer 80 euro für 8 led´s bezahlt is ganzschön dämlich... dazumal musste den tüv auch noch zahlen der dich auslacht... und das alles um 4 punkte unterm auto zu haben... BOAR EY, GEIL!!!
Was mich dann auch noch mal interessieren würde ist was einen für Strafe mit weißen Standlicht LEDs erwartet und welche mit blauen.
Wird doch bestimmt einer von euch wissen 🙂
weisse fallen wohl eher nicht auf 🙄
aber prinzipiell genausoviel wie mit UBB... sprich 3 punkte und das oben genannte bußgeld. ist ja der selbe tatvorwurf: fahren ohne BE
UFO
Hi ,für was ist das gut ?Vielleich für tunning schow 😁
Zitat:
Original geschrieben von Jack_wailer
na ja es gibt ja noch Altanativen...
dieses ding ist keine ubb, sondern eine einstiegsbeleuchtung, die wiederrum an andere einbaubestimmungen wie z.b. komplett verdeckte monatge an den türen gebunden ist....
Wenn ich mir Weiße LED´s in die Tür bau, die nur beim öffnen angehen. Muss ich das dann eintragen lassen?
Ich hoffe nich... Hab ich nämlich auch nich gemacht... Du meinst jez so Ausstiegsbeleuchtung oder?
das find ich ja mal geil. die amis machen hier was sie wollen. haben die sonderrechte? wir fahren doch alle auf den selben straßen, aber die dürfen leuchten wie weihnachtsbäume,
einfach nur hammer!
weiss nicht was ihr habt!
laut opel tuning letzter ausgabe, sind die ubb beleuchtung nicht verboten.
nur so lange man sie nicht im öffentlichen straßenverkehr oder auf öffentlichen parkplätzen einsetzt!
d.h. privat parkplatz , privatgrundstück (auf rennstrecken wo keine stvzo gilt ) ...
kann gerne den artikel raussuchen und scannen!
mfg