Unterbodenbeleuchtung-->Strafe?

Opel Astra F

Hab überall im Netz gesucht aber nichts hilfreiches gefunden!

Welche Strafe erwartet mich, wenn einer in Grün unter mein Auto schaut und die Ubb. sieht (ausgeschaltet)??????

Hatte nicht vor, sie wärent der Fahrt einzuschalten (Hab mein Führerschein lieb)!

Ich weiss das es unnütz ist! Aber da ich sie hab, kann ich sie auch gleich drunter bauen 😁

THX

104 Antworten

nur so nebenbei... hab ich den artikel oben nicht schonmal gepostet?! 🙄

Stimmt...das war aus dem Artikel der Dekra. Hab mir aber auch die halbe PDF-Datei mal durchgelesen.

UBB -> keine Punkte !

Hallo zusammen,

da ich selbst UBB klasse finde, bin ich auf diesen Thread gestoßen, trotz quasi als "Außenseiter" aus dem Audi-Forum. Ich bitte um Nachsicht 😉

Nun möchte ich aber noch einmal die Rechtslage bzgl. Unterbodenbeleuchtungen klar darstellen:

1. UBB ist im Bereich der StVO / StVZO nicht zugelassen (unabhängig davon, ob sie an- oder ausgeschaltet ist).

2. Eine montierte UBB führt in keinem Fall zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis! Dafür reicht dieser Verstoß nicht aus.

3. Gemäß der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) ist bei einem solchen Verstoß ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro vorgesehen (60 Euro und 3 Pkt. ist nicht richtig). Es gibt also keine Punkte! Bei einem Erlöschen der Betriebserlaubnis käme § 19 StVZO (Erlöschen der BE) zum Tragen. Hier ist jedoch § 49a StVZO einschlägig.

4. Es ist richtig, dass ein Fahrzeug mit angebrachter UBB nicht durch den TÜV kommt, da hier die Sachverständigen das Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig deklarieren.

Dazu kommt generell, dass es auf den Polizeibeamten ankommt, ob er einen Verstoß ahndet oder nicht auf Grund des Ermessensspielraumes bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten. Insofern ist nicht immer gleich Holland in Not, oder wer auch immer 😉

Bei einer Bußgeldangelegenheit in Verbindung mit Punkten hätte ich mir die Showeinlage auch überlegt, ggf. wieder abmontiert. Meines Erachtens sind aber die hier vorgesehenen 20 Euro vertretbar, sollte es doch einmal zu einer Verkehrskontrolle kommen.

Ich düse weiter mit blauem Auto und blauem Licht 🙂

Freundliche Grüße

Ducati

Re: UBB -> keine Punkte !

Zitat:

Original geschrieben von Ducati83


......

2. Eine montierte UBB führt in keinem Fall zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis! Dafür reicht dieser Verstoß nicht aus.

3. Gemäß der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) ist bei einem solchen Verstoß ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro vorgesehen (60 Euro und 3 Pkt. ist nicht richtig). Es gibt also keine Punkte! Bei einem Erlöschen der Betriebserlaubnis käme § 19 StVZO (Erlöschen der BE) zum Tragen. Hier ist jedoch § 49a StVZO einschlägig.
......

Wie dumm, dass die Sachverständigen der Dekra und anderen Fachgremien sagen, dass es ein Verstoß gegen §19 StVZO ist und die BE erlischt. ;-) Da diese selber sagen, dass bei einer UBB der §49a StVZO nicht ausreicht.

Und mal so rein aus meinem Erfahrungswert hat bisher jeder die 60 Euro + Verwaltungsgebühr + 3 Pukte bekommen.... und das Bußgeld kommt dann nicht von der Polizei, da diese in einem solchen Fall kein Ermessen haben, sondern von der Bußgeldstelle.

Du gehörst auch zu dem Kreis derer die bis jetzt in der Hinsicht Glück gehabt haben. ^^

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Deine Aussage ist nicht korrekt. Wegen der 20 Euro braucht man kein Glück 😉

Berufsbedingt weiß ich, dass bei diesem Verhalten § 49a StVZO und NICHT § 19 einschlägig ist. Ein Erlöschen der BE kann es nicht sein, da keine der drei dazu erfüllenden Alternativen gewährleistet ist:

1. Änderung der Fahrzeugart
2. konkrete Gefährdungsalternative
3. höhere Umwelteinflüsse (bspw. durch Sportauspuffanlage ohne Kat -> höhere Abgase)

Eine dieser drei Alternativen müsste begründet werden, damit die Betriebserlaubnis des Kraftfahrzeuges erlischt. Nun könnte spontan die 2. Variante in Betracht kommen. Diese scheitert jedoch an der KONKRETEN Gefährdung. Diese liegt nicht vor. UBB gefährdet nicht konkret. Daher kann ein Erlöschen der BE nicht zum Tragen kommen.
Der Gesetzestext erleichtert dabei die Rechtsfindung.

Die Aussage der Sachverständigen und "Fachgremien" ist falsch. Bei der DEKRA ist denkbar, dass sie vor allem Jugendliche durch derartige Aussagen abschrecken wollen.

Weiterhin haben Polizeibeamte auch bei Bußgelangelegenheiten einen Ermessensspielraum gemäß des Opportunitätsprinzips. Der Bußgeldbescheid kommt vom Straßenverkehrsamt, der Bußgeldstelle. Die Polizei ist dabei "anzeigenaufnehmende Behörde". Dieser Ablauf ist bei allen Bußgeldern bzw. Ordnungswidrigkeitenanzeigen der gleiche.

Freundliche Grüße

Ducati

Berufbedingt weiß ich es auch.... ;-)

ICh weiß wer schon alles Punkt bekommen hat und was es gekostet hat.

Es war nicht nur einer der sich beschwert hat.

Edit:

zu Punkt 2: es muss keine "konkrete Gefährdungsalternative" gegeben sein, sonder lediglich ein Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten sein. Was bei einer UBB auf jeden Fall gegeben ist. So stehts im Gesetzestexte ... ;-P

Und wenn du dir den Bericht durchgelesen hast weißt du, dass der Bericht von TüV-Rheinland, Derka, KüS; TüV Pfalz, TüV-Nord....usw....kommt.

Und vor allen Dingen hat das Opportunitätsprinzip nichts mit dem Ermessenspielraum eines Polizeibeamten zu tun. Dieser Ermessensspielraum ist lediglich im eigenen Verwarnungsbereich gegeben.

Zitat:

Original geschrieben von Ducati83


Nun könnte spontan die 2. Variante in Betracht kommen. Diese scheitert jedoch an der KONKRETEN Gefährdung. Diese liegt nicht vor. UBB gefährdet nicht konkret.

Dies dürfte IMHO einzelfallabhängig sein. Je nach verwendeter Leuchtfarbe und Umfeldsituation kann durchaus die Möglichkeit einer Irritation bei anderen Verkehrsteilnehmern angenommen werden.

mal ne kurze Zwischen frage...
Reden wir immer noch von blauen UBB???

weil mich das mal interessieren würden wie das
ist wenn ich WEIßE UBB hätte 😕 ???????????

ich muss dazu sagen das ich noch nie welche im katalog gesehen habe...

mir ist noch was eingefallen...
es gab(hat man mir mal erzählt) doch mal so ne blackbox die in denn kofferaum/motorraum gebaut wurde und da musst man seinen zündschlüssel reinstecken und dann durft man Showelment (Neon etc.) Nutzen...
gib das noch oder ist das schwachsin???

Zitat:

Original geschrieben von Jack_wailer


mir ist noch was eingefallen...
es gab(hat man mir mal erzählt) doch mal so ne blackbox die in denn kofferaum/motorraum gebaut wurde und da musst man seinen zündschlüssel reinstecken und dann durft man Showelment (Neon etc.) Nutzen...
gib das noch oder ist das schwachsin???

Das wär nicht schlecht!

Zitat:

Original geschrieben von Jack_wailer


weil mich das mal interessieren würden wie das
ist wenn ich WEIßE UBB hätte 😕 ???????????

wie oft noch?

eine UBB ist NICHT eintragungsfähig...egal welche farbe...egal ob weiß, blau oder lila-grün gepunktet!

Zitat:

Original geschrieben von Jack_wailer


...es gab(hat man mir mal erzählt) doch mal so ne blackbox die in denn kofferaum/motorraum gebaut wurde und da musst man seinen zündschlüssel reinstecken und dann durft man Showelment (Neon etc.) Nutzen...

Das ist ebenfalls im Geltungsbereich der StVZO nicht zulässig.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


wie oft noch?
eine UBB ist NICHT eintragungsfähig...egal welche farbe...egal ob weiß, blau oder lila-grün gepunktet!

wenn´s mal wieder länger dauert..... ^^

Baut euch doch einfach ne UBB ans Auto ... wer erwischt wird muss eben zahlen, wer nicht erwischt wird hat Glück.

Verboten ist es auf jeden Fall.

Das ist nun mal die StVZO

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


egal ob weiß, blau oder lila-grün gepunktet!

kann ich das lila-grün gepunktet mal sehen???

hätte interesse daran... 😁

schade eigentlich...

Hätte ja klappen können oder... *schmoll*

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