Unterbodenbeleuchtung (Soft-Slim)
Schönen guten Tag,
ich überlege mir eine rote ubb in mein coupe zu montieren,
is bstimmt praktisch wenn man auf großen parkplatzen sein auto ganz leicht per Fernbedienung "sichtbar" machen kann...
usw....
usw.....
so jetzt zur frage:
hat jemand schon erfahrung mit den Soft Slim bändern? http://cgi.ebay.de/...t-FB-UBB_W0QQitemZ150287149088QQcmdZViewItem?...
und dann gibts ja noch die normalen LED röhren,
http://cgi.ebay.de/...nbed-ROT_W0QQitemZ290261824317QQcmdZViewItem?...
und die Super Flexible LED röhren....
http://cgi.ebay.de/...140-Leds_W0QQitemZ200254929778QQcmdZViewItem?...
welche dieser genannten Leuchten sind am leistungsstärksten???
oder kann man da einfach sagen je mehr led desto stärkere leuchtkraft......???
Vielen dank für kommende Erfahrungsberichte und Ratschläge....
mfg
Beste Antwort im Thema
Wenn überhaupt dann nur die 1.
So Röhren Teile sind einfach nur Schrott
vor allem BlauerTacho.de...is ja bekannt^^
Ratschlag:
Die blose Anbringung genügt bereits für ein Erlöschen der BE....
Da du "Parkplätze" ansprichst solltest du wissen das auf 90% aller Pp die StVo gilt....
31 Antworten
Mag ja sein das es Verboten ist. Aber wie hier schon gesagt wurde, Nur während der Fahrt! Im Stand kannst du aus deinem Wagen die reinste Kirmesbude hervorrufen und keiner darf dir was sagen. ISt mir nämlich schon mal passiert. Und die Männer in Grün konnten nichts machen. Sie fragten mich nur: ,,Sie machen das aber während der Fahrt aus, OOODER?????" Ja sicher mach ich das.... 😁
Was ich dann aber wieder scheiße bzw. unfair finde ist das unsere lieben LKW fahrer in ihrem fahrbaren Wohnzimmer alles mögliche an led´s namensbeleuchtung verbaut haben was nur geht.... Das irritiert auch!😮
Zitat:
Original geschrieben von ----Nero----
Mag ja sein das es Verboten ist. Aber wie hier schon gesagt wurde, Nur während der Fahrt! Im Stand kannst du aus deinem Wagen die reinste Kirmesbude hervorrufen und keiner darf dir was sagen. ISt mir nämlich schon mal passiert. Und die Männer in Grün konnten nichts machen.
Aus dem Umstand, daß du an Beamte geraten bist, welche die geltende Rechtslage nicht kannten, kannst du keine Allgemeingültigkeit ableiten...🙄
Aber jetzt mal ehrlich: Es ist doch nicht Verboten, Beleuchtungen jeglicher Art an seinem Fahrzeug zu verbauen, anzubringen oder sonst was damit zu machen, solange der Wagen steht das heißt NICHT bewegt wird!!!
Man darf auch und das wei´ß ich aus erster Hand. Wenn man unterwegs ist. Und man bleibt liegen an einer ziemlich dunklen stelle (nachts) Landstraße oder was weiß ich. Seine Gesamte beleuchtung auch ubb an machen um auf sich aufmerksam zu machen. Und auch hier steht der wagen!
Zitat:
Original geschrieben von ----Nero----
Es ist doch nicht Verboten, Beleuchtungen jeglicher Art an seinem Fahrzeug zu verbauen, anzubringen oder sonst was damit zu machen, solange der Wagen steht das heißt NICHT bewegt wird!!!
Stimmt. Aber jetzt kommt der entscheidende Zusatz:
auf privatem, für die Öffentlichkeit nicht zugänglichem Grund.
Sobald das Fahrzeug aber in den Geltungsbereich der StVZO kommt, wozu auch öffentlich zugängliche (d.h. nicht eingezäunte und nicht durch Schranken oder Tore gesicherte) Parkplätze gehören, dann ist es nicht zulässig, Beleuchtungen ohne Bauartzulassung an seinem Fahrzeug zu verbauen.
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Zitat:
Original geschrieben von ----Nero----
Man darf auch und das wei´ß ich aus erster Hand.
wie ich auf der ersten seite bereits geschrieben habe....
bevor ihr irgendnen dummfug ablasst der irgendwo bei atu erzählt wurde, solltet ihr euch erstmal über die rechtlichen gegebenheiten informieren.....
hast du einen quellangabe die deine aussagen bestätigt? (die hast du defintiv NICHT, und du brauchst auch garkeine zu suchen, da du KEINE finden wirst).....
warum das so ist, aheb ich ja bereits auf der ertsen seite aufgezeigt....hättest du vllt. mal lesen sollen!
ok.....
mhm......
ja erstmal danke für alle antworten leute...
aber nun zurück zur meiner frage (siehe oben), die nicht lautete: "ist ubb legal im stv"
das eine ubb ilegal ist das kracht ist mir durchaus bewusst, mir aber ziehmlich wayne..... 😎
Zitat:
Original geschrieben von weidner24
das eine ubb ilegal ist das kracht ist mir durchaus bewusst, mir aber ziehmlich wayne..... 😎
Du solltest aber zumindest eine Worst-Case-Kostenanalyse durchführen. Da wirst du feststellen, daß da u. U. fünfstellige Eurobeträge zusammenkommen können.
Zitat:
bevor ihr irgendnen dummfug ablasst der irgendwo bei atu erzählt wurde, solltet ihr euch erstmal über die rechtlichen gegebenheiten informieren.....
hast du einen quellangabe die deine aussagen bestätigt? (die hast du defintiv NICHT, und du brauchst auch garkeine zu suchen, da du KEINE finden wirst).....
warum das so ist, aheb ich ja bereits auf der ertsen seite aufgezeigt....hättest du vllt. mal lesen sollen!
NIX ATU!!! Mein Kumpel hat Anfang des Jahres keine 2km von meinem Wohnort mit seinem B Corsa Wild mitgenommen! Und da die Landstraße gut 8km lang ist und überhaupt nicht beleuchtet ist mal eben seine Komplette Beleuchtung eingeschaltet. Heißt: Standlicht,Warnblinker und UBB. Polizei kam natürlich auch und hat nichts gesagt!!! Es ist mir schon klar das es Verboten ist damit im Straßenverkehr rum zufahren. Und außerdem, die Polizei kümmerts mal überhaupt nicht mehr wenn wir irgendwo auf einem Parkplatz stehn Musik laufen lassen und unsere UBB oder sonst was eingeschaltet haben. Ist für die sowieso nur unnötiger Schreibkram...
Gruß Teo 🙂
Zitat:
Original geschrieben von ----Nero----
Und außerdem, die Polizei kümmerts mal überhaupt nicht mehr wenn wir irgendwo auf einem Parkplatz stehn Musik laufen lassen und unsere UBB oder sonst was eingeschaltet haben.
Dieses Verhalten der Beamten kann man aber nicht pauschal auf ganz Deutschland verallgemeinern.
Zitat:
Original geschrieben von ----Nero----
NIX ATU!!! Mein Kumpel
"mein kumpel" setze ich genauso wie "der bruder der schwester meines hundes dessen großvater" oder auch "letztens beim stammtisch" der firma atu gleich.......
im übrigen warte ich immernoch auf eine "quellangabe"......
😁😁😁
Willste etwa die Handynummer von ihm haben und ihn selbst fragen oder was? Und fahr mal deinen Puls was wieder runter. Anhand wie du hier schreibst kann ich förmlich hören wie dein Puls beim Tippen am rasen ist 😉 Cool Down 😎
@Drahkke
Ja das stimmt schon, aber wenn man ehrlich ist, ist es einfach die Mehrheit...
Zitat:
Original geschrieben von ----Nero----
Willste etwa die Handynummer von ihm haben und ihn selbst fragen oder was?
ein §-auszug der stvzo der deine meinung unterstützt ist vollkommen ausreichend.....
Zitat:
Original geschrieben von ----Nero----
...aber wenn man ehrlich ist, ist es einfach die Mehrheit...
Der Zustand könnte sich aber sehr schnell ändern, wenn man mit einer neuen Dienstanweisung die Zügel wieder etwas straffer anziehen will. Und das wird nicht publiziert, so daß einige Zeitgenossen eine böse Überraschung erleben können.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
ein §-auszug der stvzo der deine meinung unterstützt ist vollkommen ausreichend.....Zitat:
Original geschrieben von ----Nero----
Willste etwa die Handynummer von ihm haben und ihn selbst fragen oder was?
Liest du eigentlich auch was ich schreibe??????? Ich habe doch bereits gesagt und "zugegeben" das es nicht erlaubt ist!!! Aber es ist nun mal tatsache das es passiert ist!!!! Boah!!!😠
Zitat:
Original geschrieben von ----Nero----
.....Und außerdem, die Polizei kümmerts mal überhaupt nicht mehr wenn wir irgendwo auf einem Parkplatz stehn Musik laufen lassen und unsere UBB oder sonst was eingeschaltet haben. Ist für die sowieso nur unnötiger Schreibkram...Gruß Teo 🙂
Hehe.... das denkst du... ;-)
Nur weil du bisher wohl an welche geraten bist, die keine Lust hatten zu arbeiten. Aber wenn das ein Dienstgruppenleiter oder die Dienststellenleitung mitbekommt, bekommste auch das nächste mal nen Knollen wenn du ne Kippe ausm Fenster wirfst und das von den selben Beamten die du vorher vom Parkplatz kanntest.
Mfg
P.S.: ich mag diese Threads... immer wieder das gleich... ^^