Unmotiviertes Bremsen! Teilschuld ??
Heute nach langer Zeit mal wieder ein Unfall….
Vielleicht hat von euch ja jemand eine Ahnung.
Schaut euch dazu bitte die beigefügte Sizze an. – Habe mein bestes gegeben😁….
Dem Idi**** ist sein Auto abgestorben als wir gemeinsam aus dem Parkplatz fuhren.
Ich achtete natürlich auf entgengenkommende Fahrzeuge von links und fuhr weiter weil wie jeder normale Mensch, weiterfährt.
Aber jetzt kommt der clou…Ihm stirbt der Motor ab und bums Unfall…schon war ich hinten drauf.
Wie siehts mit Teilschuld aus?
Gibts da nicht so etwas wie Unmotiviertes Bremsen = Teilschuld.
Danke für Antworten
42 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von docfraggler
parkplaetze sind privater gefahrenraum und kein oeffentliches strassenland. hier gilt die stvo nicht, bzw. nur sehr eingeschraenkt. das uebliche prozedere bei unfaellen auf parkplaetzen und in parkhaeusern ist die verteilung der schuld 50:50.Zitat:
Original geschrieben von mighty-dog-1980
Meiner Freundin ist auf einen Parkplatz von einem Baumarkt auch jemand rein gefahren.Auf Bilder eindeutig zu sehen das die Frau schuld war die ihr in die Seite gefahren ist.Polizei ist gekommen und meinte sind beide schuld,klasse...gruesse vom doc
ja das ist natürlich blöd mit den 50:50.
Ob sie es der Versicherung meldet wissen wir noch nicht,(keine Vollkasko)die andere (BMW->Vollkasko)will nicht das es über die Versicherung läuft.Ist ja klar denn bei Vollkasko geht es etwas höher wie bei Teilkasko.
Zitat:
Original geschrieben von mighty-dog-1980
Ob sie es der Versicherung meldet wissen wir noch nicht
du bist in jedem fall gehalten den unfall deiner versicherung zu melden, schliesslich muss diese ja 50% anteil der reparaturkosten am unfallgegnerischen fahrzeug tragen. umgekehrt gilt natuerlich das selbe.
gruesse vom doc
Freundin weiss noch net ob sie meldet oder nicht.
Aber wenn sie es meldet dann muss man sicher auch Rechung vorlegen oder reicht es wenn Gutachter einen Betrag nennt?
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Zitat:
Original geschrieben von mighty-dog-1980
Freundin weiss noch net ob sie meldet oder nicht.
Aber wenn sie es meldet dann muss man sicher auch Rechung vorlegen oder reicht es wenn Gutachter einen Betrag nennt?
ich verstehe deine aussage nicht. angeblich existiert keine vollkaskoversicherung fuer das fahrzeug, eine teilkasko zahlt fuer unfallbedingte schaeden ohnehin nichts (lediglich glasbruch koennte da eine ausnahme machen, unter umstaenden) also kann es sich bei der angesprochen meldung ja ausschliesslich um die haftpflichversicherung handeln.
guck mal in deinen versicherungsvertrag - du bist *verpflichtet* schaeden die du verursacht hast in einem angemessen zeitraum deiner versicherung zu melden, schliesslich willst du ja, dass sie die kosten fuer dien fehlverhalten (zumindest anteilig gemaess schuldverteilung) uebernehmen.
fuer dich gibt es niemanden dem du eine rechnung schicken kannst, 50% traegt die gegnerische haftpflichtversicherung, den rest musst du selbst aufbringen...
gruesse vom doc
Zitat:
Original geschrieben von mighty-dog-1980
Meiner Freundin ist auf einen Parkplatz von einem Baumarkt auch jemand rein gefahren.Auf Bilder eindeutig zu sehen das die Frau schuld war die ihr in die Seite gefahren ist.Polizei ist gekommen und meinte sind beide schuld,klasse...
Was die Polizei sagt ist aber wieder ne andere Sache. Die hatten mir auch mal ne Teilschuld geben wollen, doch als ich des dann meiner Versicherung gemeldet hab, war ich auf einmal schuldfrei!?
Net glauben, was die Polizei immer sagt.
Ich war zwar nicht beim Unfall dabei,aber wie fragten uns beide für was ist Polizei gekommen?Nur zu sagen das beide Schuld sind?Unfall wurde aufgenommen und dann waren sie auch schon wieder weg...
Ich würde sowas immer meiner Versicherung melden, egal wer schuld haben soll oder nicht. Sollen sich die Versicherer untereinander mit der Schuldfrage auseinandersetzen. Und wenn die Schuld oder teilschuld bei dir liegt, kannst dir auch noch dann überlegen, obs besser is über deine KFZ.Haftpflicht die Abwicklung zu machen oder aber sogar evtl. aus eigener Tasche den Schaden des anderen zu bezahlen(je nach Höherstufung deiner Haftpflicht).
Und der schaden wird ja nicht unbedingt sooo groß sein, oder hast voll Gas gegeben im Parkplatz?
Sie ist auf Parkplatz zurückgefahren und ein BMW ist ihr hinten rein (Kotflügel) gefahren.Ok kleiner Schaden,denke beim BMW wird mehr sein.
Zitat:
Original geschrieben von HandballFreak
Gilt die 50:50 Teilung auch wenn an der Einfahrt das Schild "Hier gilt die StVO" steht?
nein . Sag ja schon das Schild aus was hier dann "Gesetz" ist.
Zitat:
Original geschrieben von mighty-dog-1980
Freundin weiss noch net ob sie meldet oder nicht.
Aber wenn sie es meldet dann muss man sicher auch Rechung vorlegen oder reicht es wenn Gutachter einen Betrag nennt?
die wollen dann logischerweise ein Kostenvoranschlag oder Gutachten sehen .
die mit dem BMW rein gefahren ist meldet sich auch ewig nicht...und ihr nachlaufen muss sicher nicht sein...
Zitat:
Original geschrieben von HandballFreak
Gilt die 50:50 Teilung auch wenn an der Einfahrt das Schild "Hier gilt die StVO" steht?
im regelfall schon, weil die StVO sich nur sehr beschraenkt auf parkplaetze anwenden laesst. § 8 StVO regelt beispielsweise die vorfahrt an kreuzungen und einmuendungen. auf einem parkplatz gibt es aber keine einmuendungen und kreuzungen im sinne der stvo 😉 das schild wird in erste linie angebracht um §1 StVO geltung zu verschaffen, der ist allgemeingueltig und sollte jedem bekannt sein.
gruesse vom doc