Unglaubliche Story: Fiesta ST Edition fällt wg. Fahrwerk bei TÜV durch
Hallo,
mein Name ist Corinna und dies ist mein erster Beitrag hier im Forum. Ich wende mich an euch mit einer fast unglaublichen Story bzgl. meines Fiesta ST Edition in der wunderschönen Farbe Nitro-Blau. Ich habe das Fahrzeug Anfang des Jahres als Neuwagen bei einem großen Ford - Händler erworben, nachdem mir mein alter ST (ebenfalls MK8, aber die Normalversion) unverschuldet durch einen Unfall zerstört wurde.
Vorletzte Woche war ich mit dem ST Edition erstmalig beim TÜV (war bereits nach 1 Jahr fällig, da das Auto im Autohaus als Vorführer angemeldet war). Das Auto befindet sich im Originalzustand und besitzt, wie jeder ST Edition, AB WERK das verstellbare Performance KW - Gewindefahrwerk. Dieses ist also serienmäßig im Fahrzeug verbaut. Jetzt kommts: Die Prüforganisation (TÜV Thüringen) hat mein Auto durchfallen lassen, da vom Prüfer angezweifelt wird, dass dieses Fahrwerk original ab Werk verbaut ist. Sie verlangen irgendwelche Nachweise vom Werk, dass das Auto so vom Band gerollt ist. Diese gibt es aber nicht. Selbst nachdem wir das Autohaus eingeschaltet haben und sich dieses ebenfalls mit dem TÜV Thüringen in Verbindung gesetzt hat, behauptet man dort weiterhin, das Fahrwerk wurde nachträglich verbaut und verlangt eine Abnahme nach §21. Bei einem Neuwagen!!! Wir haben dem Prüfer zig Links aus dem Internet gezeigt, wo nachzulesen ist, dass es sich um den ST Edition handelt und dieses Fahrwerk Serie ist - alles vergeblich. Er ist vollkommen beratungsresistent und meint, es handelt sich hier um einen "getunten" Fiesta.
Frage: Was jetzt machen? Wir haben uns bereits bei anderen Prüforganisationen erkundigt, wo der TÜV ganz normal durchlaufen würde, da der Serienzustand des Fahrzeugs so zu akzeptieren ist. Wir würden die HU jetzt erneut woanders machen lassen und beim TÜV Thüringen per Rechtsanwalt Schadenersatzforderungen geltend machen. Was meint Ihr dazu?
Viele Grüße,
Corinna
57 Antworten
Diesem Wichtigtuher würde ich jetzt erst recht einen reinwürgen. Auf jeden Fall Schadenersatz! Jeden gefahrenen Extra km in der Sache vermerken. Dann Rückzahlung aller Kosten incl Rechtskosten und Übernahme vom TÜV, also für jeden Cent die bluten lassen. Alles Gute in der Sache!
Gar nicht lange rumtun. Wenn du diesbezüglich versichert bist kostet dich das keinen einzigen Cent.
Ich würde direkt beim Verkehrsrechtschutz anrufen - mich zum passenden Anwalt weiterleiten lassen, der versteht nämlich ganz exakt was man meint.
Es gibt mehr "Tuning-Anwälte" als du glaubst.
Des Deutschen liebstes Sopielzeug.. da wird auch mal drum gestritten.
Ich bin normal der friedliebenste Mensch.. der es aber liebt zu sehen wie arroganten Meschen so richtig eins reingewürgt wird wenn diese denken sie seien unantastbar.
Hatte vor 20 Jahren in der wilden Zeit einen Zwischenfall mit einem Verkehrspolizisten welcher am Schluss nen echt harschen Dämpfer bekommen hatte und sich auf der Wache direkt vor mir (jungen Hupfer) entschuldigen musste.
Rechnung für entstandene Unkosten/Anwalt/Leihwagen/Abschlepper sollten wir laut Staatskasse aber direkt auf diese besagte Wache schicken.
Dieserlei Bockschüsse muss jede Wache für sich selbst bezahlen.
Alsoooooo...das Fahrwerk MUSS ja in den Papieren eingetragen sein,da es ja auch einen Verstellbereich hat.Wenn dem Prüfer jetzt der Fahrzeugschein gezeigt wird sollte doch alles gut sein.Daraus ist doch ersichtlich das dieses Bauteil bereits genehmigt ist sonst würde es eine Zulassungsstelle ja so nicht übernehmen.Falls das so NICHT ist sehe ich den Fehler eher bei Ford selber.Grundsätzlich ist ZUERST der Hersteller in der Pflicht seine Modelle so beim KBA und allen anderen Behörden sich genehmigen zu lassen sonst geht so ein Auto gar nicht in serie.Das wäre ja genau so als wenn die irgendwelche anderen Räder im Werk drauf montieren würden als letzenendes in den Papieren dann drin stehen.Ist schon SEEEEHR merkwürdig.den Prüfer würde ich aber trotzdem zumindest so weit in Schtuz nehmen wollen,als das er halt nach besten Wissen und Gewissen gehandelt hat.Ok er war unwissend und hat sich auch durch Bilder und oder Text nicht überzeugen lassen das es so sereinmäßig ist.Aber hey man muss den Prüfer auch verstehen.Fakt ist doch folgendes.der guckt unters Auto und sieht ein Fahrwerk was so eingentlich nicht serienmäßig ist.Jetzt fragt der nach Papieren.....gibbet nicht weil Serie.Jetzt kommt Manni mit seinem getunten Golf und sagt ööööööhm der offene Luftfilter ist serie.Der ist da so drin wenn man das Auto kauft.Klar geht so nicht.Die Situation ist jetzt mies,aber wie geantwortet wurde:Andere Prüforganisation aufsuchen,aber ich würde dort VORHER fragen wie sie das sehen werden.Den anderen Prüfer würde ich dann mit Rechtsanwalt bissel Papier zukommen lassen.Auch für ihn gilt ja dann an der Stelle:Unwissen schützt vor Strafe nicht
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Wird wohl darauf hinaus laufen, dass du nichts wieder bekommst, Rechtsanwalt etc wird teurer als der Streitwert.
Hattte vor vielen Jahren das gleiche Problem mit einem 2 Jahre altem Dodge Neon R/T, der serienmäßig gelbe Federn hatte, Doppelrohr-Nachschalldämpfer in polierten Edelstahl und noch ein paar Kleinigkeiten.
Der Prüfer ließ mich Mangels Unterlagen, Prüfnummern an den Teilen sowie CE Kenzeichnungen die es nicht gab, auch einfach durchfallen.
Nun war das auch noch ein Ami(mit Erstzulassung in Deutschland), war alles noch etwas schwieriger macht.
Chrysler Vertragswerkstatt machte dann problemlos die HU aber die anderen Kosten konnte ich unter Ulk verbuchen.
Wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist, müsste der Prüfer das Fahrzeug umgehend stillgelegt haben.
Eine andere Prüforganisation wird nicht viel bringen, da das Ergebnis jeder Prüfung in das zentrale Fahrzeugregister eingetragen wird. Der nächste Prüfer wird also sehen, was schon beanstandet wurde.
Die Abfrage des zentrale Fahrzeugregisters kann man mit aktuellem Personalausweis auch online selbst machen.
Zitat:
@Gururom schrieb am 12. Dezember 2022 um 10:50:07 Uhr:
Wird wohl darauf hinaus laufen, dass du nichts wieder bekommst, Rechtsanwalt etc wird teurer als der Streitwert.Das heisst dann bei dir, das er es bei jedem machen kann, und dann auf einfachste Art und Weise Geld in das Unternehmen bringt.
Gibt es dort nicht so was wie einen Filialleiter an den man sich wenden kann, auch wenn der Es nicht absegnet, auch wennn man eine Bescheinigung vom Hersteller vorlegt, kann sie immer noch mit Anwalt versuchen da was zurückzubekommen.
Man muss halt schauen wo man hingeht zur HA, empfehlen würde ich die Werkstatt des vertrauens, dort wo der Wagen auch zur Inspektion und so weiter hinkommt.
Dies TUV/DeKRA usw Hallen meide ich jedenfalls.
Bin vor vielen Jahren auch mal zu ATU mit einem Ford C-Max, weil ich einen Gutschein bekommen hatte.
Da wollten sie mir eine komplette Hinterachse einreden, bin dann reumütig wieder zu meiner Hauswerkstatt und dort bekam ich die HU ohne Reparatur und nach zwei Jahren auch wieder
Zitat:
@Kay.K. schrieb am 12. Dezember 2022 um 09:12:07 Uhr:
Alsoooooo...das Fahrwerk MUSS ja in den Papieren eingetragen sein,da es ja auch einen Verstellbereich hat.Wenn dem Prüfer jetzt der Fahrzeugschein gezeigt wird sollte doch alles gut sein.Daraus ist doch ersichtlich das dieses Bauteil bereits genehmigt ist sonst würde es eine Zulassungsstelle ja so nicht übernehmen.Falls das so NICHT ist sehe ich den Fehler eher bei Ford selber.Grundsätzlich ist ZUERST der Hersteller in der Pflicht seine Modelle so beim KBA und allen anderen Behörden sich genehmigen zu lassen sonst geht so ein Auto gar nicht in serie.Das wäre ja genau so als wenn die irgendwelche anderen Räder im Werk drauf montieren würden als letzenendes in den Papieren dann drin stehen.Ist schon SEEEEHR merkwürdig.den Prüfer würde ich aber trotzdem zumindest so weit in Schtuz nehmen wollen,als das er halt nach besten Wissen und Gewissen gehandelt hat.Ok er war unwissend und hat sich auch durch Bilder und oder Text nicht überzeugen lassen das es so sereinmäßig ist.Aber hey man muss den Prüfer auch verstehen.Fakt ist doch folgendes.der guckt unters Auto und sieht ein Fahrwerk was so eingentlich nicht serienmäßig ist.Jetzt fragt der nach Papieren.....gibbet nicht weil Serie.Jetzt kommt Manni mit seinem getunten Golf und sagt ööööööhm der offene Luftfilter ist serie.Der ist da so drin wenn man das Auto kauft.Klar geht so nicht.Die Situation ist jetzt mies,aber wie geantwortet wurde:Andere Prüforganisation aufsuchen,aber ich würde dort VORHER fragen wie sie das sehen werden.Den anderen Prüfer würde ich dann mit Rechtsanwalt bissel Papier zukommen lassen.Auch für ihn gilt ja dann an der Stelle:Unwissen schützt vor Strafe nicht
Im Fahrzeugschein steht nichts von dem Fahrwerk. Es kann ja auch nicht sein, dass man nach Kauf eines Fiesta ST Edition direkt zum TÜV fahren muss, um das Fahrwerk eintragen zu lassen. Das Fahrwerk ist Serienzustand und muss nicht extra im Schein stehen. Anderes Beispiel: Porsche GT3 RS kommt aus Zuffenhausen aus dem Werk. Der hat einen riesigen Heckspoiler. Ich bezweifle, dass dieser und die ganzen anderen Teile vom Auto explizit im Fahrzeugschein stehen. Will der TÜV Prüfer dieses Auto auch einfach durchfallen lassen, nur weil es für den Spoiler keine extra Papiere gibt?
Zitat:
@rp-orion schrieb am 12. Dezember 2022 um 11:41:12 Uhr:
Wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist, müsste der Prüfer das Fahrzeug umgehend stillgelegt haben.Eine andere Prüforganisation wird nicht viel bringen, da das Ergebnis jeder Prüfung in das zentrale Fahrzeugregister eingetragen wird. Der nächste Prüfer wird also sehen, was schon beanstandet wurde.
Die Abfrage des zentrale Fahrzeugregisters kann man mit aktuellem Personalausweis auch online selbst machen.
Still legen kann nur die Polizei... Zentrales Fahrzeugregister, okay kannte ich noch nicht. Wir werden sehen.
Zitat:
@Dirk9981 schrieb am 12. Dezember 2022 um 13:40:25 Uhr:
Zitat:
@Gururom schrieb am 12. Dezember 2022 um 10:50:07 Uhr:
Wird wohl darauf hinaus laufen, dass du nichts wieder bekommst, Rechtsanwalt etc wird teurer als der Streitwert.Das heisst dann bei dir, das er es bei jedem machen kann, und dann auf einfachste Art und Weise Geld in das Unternehmen bringt.
Gibt es dort nicht so was wie einen Filialleiter an den man sich wenden kann, auch wenn der Es nicht absegnet, auch wennn man eine Bescheinigung vom Hersteller vorlegt, kann sie immer noch mit Anwalt versuchen da was zurückzubekommen.Genau so ist es. Ich bin rechtsschutzversichert und selbst wenn es nur 50 Euro wären, würde ich diesen in diesem Fall einschalten.
Ja, die Sache ist aktuell beim TÜV Thüringen "eine Etage weiter oben" und man will den Vorgang intern prüfen. Das war am Freitag. Bis jetzt noch keine Rückmeldung.
Zitat:
@Gururom schrieb am 12. Dezember 2022 um 13:47:47 Uhr:
Man muss halt schauen wo man hingeht zur HA, empfehlen würde ich die Werkstatt des vertrauens, dort wo der Wagen auch zur Inspektion und so weiter hinkommt.
Dies TUV/DeKRA usw Hallen meide ich jedenfalls.Bin vor vielen Jahren auch mal zu ATU mit einem Ford C-Max, weil ich einen Gutschein bekommen hatte.
Da wollten sie mir eine komplette Hinterachse einreden, bin dann reumütig wieder zu meiner Hauswerkstatt und dort bekam ich die HU ohne Reparatur und nach zwei Jahren auch wieder
Man denkt halt aber bei einem serienmäßigen Neuwagen nicht im Traum daran, dass es überhaupt zu irgendwelchen Problemen kommen kann. Daher wars erst mal egal, wo ich hingehe.
Zitat:
@Fiesta-Schlumpfine schrieb am 12. Dezember 2022 um 16:02:38 Uhr:
Still legen kann nur die Polizei...
Die FZV, StVZO und deren Anlage VIII sind da eindeutig:
Zitat:
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum
Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)§ 34 Übermittlung und Speicherung der Daten über Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen im Zentralen Fahrzeugregister
(1) Folgende Daten über Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen sind im Zentralen Fahrzeugregister zu speichern:
1. Schlüsselnummer der Technischen Prüfstelle, der anerkannten Überwachungsorganisation oder der mit der Datenübermittlung beauftragten Gemeinschaftseinrichtung der anerkannten Kraftfahrzeugwerkstätten,
2. bei Sicherheitsprüfungen, die von einer anerkannten Kraftfahrzeugwerkstatt durchgeführt wurden: die Kontrollnummer der anerkannten Kraftfahrzeugwerkstatt,
3. Fahrzeug-Identifizierungsnummer,
4. Hersteller-Schlüsselnummer,
5. Herstellerbezeichnung,
6. Monat und Jahr der Erstzulassung,
7. Kennzeichen des Fahrzeugs,
8. Nummer des Untersuchungsberichts oder des Prüfprotokolls,
9. Angabe über die Untersuchung als Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung,
10. Untersuchungsart als Erst- oder Nachuntersuchung oder Prüfungsart als Erst- oder Nachprüfung,
11. Datum der Durchführung und Uhrzeit des Endes der Hauptuntersuchung oder der Sicherheitsprüfung,
12. Entscheidung über die Zuteilung der Prüfplakette nach einer Hauptuntersuchung oder Prüfmarke nacheiner Sicherheitsprüfung,
13. bei bestandener Hauptuntersuchung: Monat und Jahr des Ablaufs der Frist für die nächste Hauptuntersuchung und, soweit erforderlich, für die nächste Sicherheitsprüfung,
14. bei bestandener Sicherheitsprüfung: Monat und Jahr des Ablaufs der Frist für die nächste Sicherheitsprüfung,
15. Ergebnis
a) der Hauptuntersuchung mit der Angabe „ohne festgestellte Mängel“, „geringe Mängel“, „erhebliche Mängel“ oder „verkehrsunsicher“ oder
b) der Sicherheitsprüfung mit der Angabe „ohne festgestellte Mängel“, „Mängel“ oder „unmittelbar verkehrsgefährdende Mängel“.
Die Übermittlung der Daten durch die zur Durchführung von Hauptuntersuchungen oder Sicherheitsprüfungen nach § 29 berechtigten Personen an das Kraftfahrt-Bundesamt erfolgt nach Maßgabe des § 15a Absatz 3.Soweit nach Satz 1 Nummer 15 als Ergebnis der Hauptuntersuchung die Angabe „verkehrsunsicher“ oder der Sicherheitsprüfung die Angabe „unmittelbar verkehrsgefährdende Mängel“ übermittelt wird und dem Fahrzeug ein Kennzeichen zugeteilt ist, teilt das Kraftfahrt-Bundesamt dies der Zulassungsbehörde mit.
Zitat:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 29a Datenübermittlung
Die zur Durchführung von Hauptuntersuchungen oder Sicherheitsprüfungen nach § 29 berechtigten Personen sind verpflichtet, nach Abschluss einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung die in § 34 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung genannten Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt zur Speicherung im Zentralen Fahrzeugregister zu übermitteln. Darüber hinaus müssen die zur Durchführung von Hauptuntersuchungen nach § 29 berechtigten Personen nach Abschluss einer Hauptuntersuchung die in § 34 Absatz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung genannten Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt zur Speicherung im Zentralen Fahrzeugregister übermitteln. Die jeweilige Übermittlung hat
1. bei verkehrsunsicheren Fahrzeugen nach Anlage VIII Nummer 3.1.4.4 oder 3.2.3.3 am selben Tag,
2. sonst unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Hauptuntersuchung
oder Sicherheitsprüfung
zu erfolgen.
Zitat:
Anlage VIII (§ 29 Absatz 1 bis 4, 7, 9, 11 und 13) Untersuchung der Fahrzeuge
3.1.4 Stellt der aaSoP oder PI bei der Hauptuntersuchung oder bei einer Nachprüfung nach Nummer
3.1.4.3 Satz 2
3.1.4.4 Mängel fest, die das Fahrzeug verkehrsunsicher machen, so sind diese im Untersuchungsbericht einzutragen; er hat die vorhandene Prüfplakette zu entfernen und unverzüglich die Zulassungsbehörde zu benachrichtigen; § 5 Absatz 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist anzuwenden,
damit darf ab sofort nicht mehr mit dem Fahrzeug gefahren werden.
Zitat:
@Fiesta-Schlumpfine schrieb am 11. Dezember 2022 um 13:23:29 Uhr:
Zitat:
@weltenbummler17 schrieb am 11. Dezember 2022 um 12:04:28 Uhr:
Deshalb kann nur der Hersteller selbst helfen , Corinna . Wenn die selbst nicht helfen können oder wollen. Oder vielleicht von einer anderen Ford Werkstatt eine Bestätigung einholen.Ford Autohaus, wo das Auto gekauft wurde, ist bereits eingeschaltet - siehe Eingangspost. Auch dem Autohaus glaubt der TÜV nicht, dass der ST Edition so original vom Band gelaufen ist.
Der Prüfer hat doch sicher einen Vorgesetzten an den man sich wenden kann, oder an die Hauptstelle des TÜV wenden in deiner Region.
Ich hatte das Problem Mal mit einem Fiesta ST MK6 mit originalen 16".
Da musste ich die ganze Zeit immer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung dabei haben weil irgendwie nur die Sonderausstattungs 17" eine Genehmigung hatten.